Mittwoch, 13. Februar 2013

VOLKSANWALTSCHAFT 2001 . STAUNENSWERT RICHTIG UNTERWEGS !

http://www.menschenrechtsbeirat.at/downloads/e3ofh/19.%20und%2020.%20Bericht%20an%20den%20Steierm%C3%A4rkischen%20Landtag%201999%20und%202000.pdf


      Ungefähr  im Juni 2001  veröffentlichte die VA  im Internet den oben verlinkten  19. und 20. Bericht an den steirischen Landtag betreffend die Beschwerden der Jahre 1999 und 2000.  Dort lesen wir auf der S. 28  folgenden höchst erstaunlichen Text :unter " ST  -  SOZ

6.1.6   DIE VA  TRITT   FÜR  BUNDESWEIT   EINHEITLICH   AUSGESTATTETE    "KONSUMENTENFREUNDLICHERE"   HEIMVERTRÄGE   EIN 

        Die  Gewährung  stationärer  Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim  beruht auf privatrechtlichen  Vereinbarungen zwischen dem einzelnen Bewohner bzw. stationär versorgten  Person  und  dem jeweiligen  Heimträger..Dies auch dann, wennn die  EINWEISUNG  in Einrichtungen  sowie die Kostentragung durch den zuständigen Sozialhilfeträger  bescheidmäßig  verfügt  wurde.         Gerade weil aber die Beziehungen zwischen Heimträgern  &  Heimbewohnern nicht immer konfliktfrei gestaltet werden können  und landesrechtliche   Regelungen in Bezug auf den Abschluß  und die Ausgestaltung  von Heimverträgen sehr unterschiedlich sind,  erachtet es die Volxi als   UNUMGÄNGLICH,  für eine bundesweite,  einheitliche  Verankerung  dieser Heimverträge  einzutreten..............

            Auch in der Steiermark haben die Heimbewohner  nicht die Möglichkeit ,  auf die Ausfertigung von Heimverträgen zu bestehen,  bereits der Eintritt in das Pflegeheim hat die Wirkung des Vertragsabschlusses.  Allgemeine Rechte der Bewohner  werden in einem Heimstatut  umschrieben, die Einhaltung soll durch eine ehrenamtliche   Heimbewohneranwaltschaft   überwacht werden..........

              Weder   Heimbewohnern noch deren Angehörigen  sind langwierige zivilrechtliche Verfahren  mit einem Heimträger zumutbar ....."     #   Zitat   Ende   #

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_ST_19941230_108/LGBL_ST_19941230_108.pdf

        Wir kommen also wahrlich aus dem Staunen nicht mehr heraus : volle  3 Jahre   V O R    Inkrafttreten des Heimvertragsgesetzes   
bringt die Volxi  in einfachen und für jeden Menschen klar verständlichen Worten den seit jeher zutreffenden Sachverhalt in bester Form unters sogenannte Volk !   Und heute, 12 Jahre später,  herrscht absolutes Chaos und Verwirrrung, weil  nicht nur die führenden Zivilrechtslegisten des zuständigen BMJ  schon im Jahre 2002  eine Hauptweiche falsch gestellt hatten,  sondern weil seither auch der Oberste Gerichtshof  " auf einem völlig falschen Gleis unterwegs ist ".....nämlich nach Wladiwostok oder nach Lhasa  oder nach Hanoi......er wird sich wohl bequemen müssen, im Retourgang bis zur falsch gestellten Weiche zurückzustossen -  und das war die hier schon mehrfach erwähnte  "Krisensitzung"  exakt am 1. Oktober 2002 im Bundesministerium  für Justiz in Wien, als alle 9  Landesfürsten ihre Lakaien  die ultimative Forderung gemeinsam an den Bund richten ließen, die Behindertenheime  auf überaus hinterhältige unbd heimtückische Weise aus dem bevorstehenden Konsumentenschutz nach dem  366 ME /XXI.GP.  auszuschließen und auszuscheiden in einer Weise, daß es vorerst überhaupt niemand merkt......

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00366/index.shtml

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/12/vor-genau-10-jahren-contumacia-ista.html

           Und heute überrascht uns auch die Volxi mit einem gigantischen Umfaller, denn sie behandelt unsere massive Beschwerde vom 1. Juli  2012  über diese skandalöse  Heimvertragsverweigerung  überhaupt nicht mehr und ist offensichtlich nun auch mit dem OGH  "am völlig falschen Geleise" unterwegs irgendwo in  NIRVANISTAN !   Welch eine Schande   -   die Volksanwaltschaft  läßt tausende armselige, völlig wehrlose behinderte Mitmenschen in Stich, die in sogenannten Wohnheimen wie die Tiere  "gehalten"  werden .  Dazu braucht man ja wirklich keinen Heimvertrag ! Dafür genügt  die  "Einweisung  durch  Bescheid "  - na Prost und Mahlzeit !!

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