http://www.menschenrechtsbeirat.at/downloads/e3ofh/19.%20und%2020.%20Bericht%20an%20den%20Steierm%C3%A4rkischen%20Landtag%201999%20und%202000.pdf
Ungefähr im Juni 2001 veröffentlichte die VA im Internet den oben verlinkten 19. und 20. Bericht an den steirischen Landtag betreffend die Beschwerden der Jahre 1999 und 2000. Dort lesen wir auf der S. 28 folgenden höchst erstaunlichen Text :unter " ST - SOZ
6.1.6 DIE VA TRITT FÜR BUNDESWEIT EINHEITLICH AUSGESTATTETE "KONSUMENTENFREUNDLICHERE" HEIMVERTRÄGE EIN
Die Gewährung stationärer Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim beruht auf privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen dem einzelnen Bewohner bzw. stationär versorgten Person und dem jeweiligen Heimträger..Dies auch dann, wennn die EINWEISUNG in Einrichtungen sowie die Kostentragung durch den zuständigen Sozialhilfeträger bescheidmäßig verfügt wurde. Gerade weil aber die Beziehungen zwischen Heimträgern & Heimbewohnern nicht immer konfliktfrei gestaltet werden können und landesrechtliche Regelungen in Bezug auf den Abschluß und die Ausgestaltung von Heimverträgen sehr unterschiedlich sind, erachtet es die Volxi als UNUMGÄNGLICH, für eine bundesweite, einheitliche Verankerung dieser Heimverträge einzutreten..............
Auch in der Steiermark haben die Heimbewohner nicht die Möglichkeit , auf die Ausfertigung von Heimverträgen zu bestehen, bereits der Eintritt in das Pflegeheim hat die Wirkung des Vertragsabschlusses. Allgemeine Rechte der Bewohner werden in einem Heimstatut umschrieben, die Einhaltung soll durch eine ehrenamtliche Heimbewohneranwaltschaft überwacht werden..........
Weder Heimbewohnern noch deren Angehörigen sind langwierige zivilrechtliche Verfahren mit einem Heimträger zumutbar ....." # Zitat Ende #
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_ST_19941230_108/LGBL_ST_19941230_108.pdf
Wir kommen also wahrlich aus dem Staunen nicht mehr heraus : volle 3 Jahre V O R Inkrafttreten des Heimvertragsgesetzes
bringt die Volxi in einfachen und für jeden Menschen klar verständlichen Worten den seit jeher zutreffenden Sachverhalt in bester Form unters sogenannte Volk ! Und heute, 12 Jahre später, herrscht absolutes Chaos und Verwirrrung, weil nicht nur die führenden Zivilrechtslegisten des zuständigen BMJ schon im Jahre 2002 eine Hauptweiche falsch gestellt hatten, sondern weil seither auch der Oberste Gerichtshof " auf einem völlig falschen Gleis unterwegs ist ".....nämlich nach Wladiwostok oder nach Lhasa oder nach Hanoi......er wird sich wohl bequemen müssen, im Retourgang bis zur falsch gestellten Weiche zurückzustossen - und das war die hier schon mehrfach erwähnte "Krisensitzung" exakt am 1. Oktober 2002 im Bundesministerium für Justiz in Wien, als alle 9 Landesfürsten ihre Lakaien die ultimative Forderung gemeinsam an den Bund richten ließen, die Behindertenheime auf überaus hinterhältige unbd heimtückische Weise aus dem bevorstehenden Konsumentenschutz nach dem 366 ME /XXI.GP. auszuschließen und auszuscheiden in einer Weise, daß es vorerst überhaupt niemand merkt......
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00366/index.shtml
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/12/vor-genau-10-jahren-contumacia-ista.html
Und heute überrascht uns auch die Volxi mit einem gigantischen Umfaller, denn sie behandelt unsere massive Beschwerde vom 1. Juli 2012 über diese skandalöse Heimvertragsverweigerung überhaupt nicht mehr und ist offensichtlich nun auch mit dem OGH "am völlig falschen Geleise" unterwegs irgendwo in NIRVANISTAN ! Welch eine Schande - die Volksanwaltschaft läßt tausende armselige, völlig wehrlose behinderte Mitmenschen in Stich, die in sogenannten Wohnheimen wie die Tiere "gehalten" werden . Dazu braucht man ja wirklich keinen Heimvertrag ! Dafür genügt die "Einweisung durch Bescheid " - na Prost und Mahlzeit !!
Ungefähr im Juni 2001 veröffentlichte die VA im Internet den oben verlinkten 19. und 20. Bericht an den steirischen Landtag betreffend die Beschwerden der Jahre 1999 und 2000. Dort lesen wir auf der S. 28 folgenden höchst erstaunlichen Text :unter " ST - SOZ
6.1.6 DIE VA TRITT FÜR BUNDESWEIT EINHEITLICH AUSGESTATTETE "KONSUMENTENFREUNDLICHERE" HEIMVERTRÄGE EIN
Die Gewährung stationärer Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim beruht auf privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen dem einzelnen Bewohner bzw. stationär versorgten Person und dem jeweiligen Heimträger..Dies auch dann, wennn die EINWEISUNG in Einrichtungen sowie die Kostentragung durch den zuständigen Sozialhilfeträger bescheidmäßig verfügt wurde. Gerade weil aber die Beziehungen zwischen Heimträgern & Heimbewohnern nicht immer konfliktfrei gestaltet werden können und landesrechtliche Regelungen in Bezug auf den Abschluß und die Ausgestaltung von Heimverträgen sehr unterschiedlich sind, erachtet es die Volxi als UNUMGÄNGLICH, für eine bundesweite, einheitliche Verankerung dieser Heimverträge einzutreten..............
Auch in der Steiermark haben die Heimbewohner nicht die Möglichkeit , auf die Ausfertigung von Heimverträgen zu bestehen, bereits der Eintritt in das Pflegeheim hat die Wirkung des Vertragsabschlusses. Allgemeine Rechte der Bewohner werden in einem Heimstatut umschrieben, die Einhaltung soll durch eine ehrenamtliche Heimbewohneranwaltschaft überwacht werden..........
Weder Heimbewohnern noch deren Angehörigen sind langwierige zivilrechtliche Verfahren mit einem Heimträger zumutbar ....." # Zitat Ende #
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_ST_19941230_108/LGBL_ST_19941230_108.pdf
Wir kommen also wahrlich aus dem Staunen nicht mehr heraus : volle 3 Jahre V O R Inkrafttreten des Heimvertragsgesetzes
bringt die Volxi in einfachen und für jeden Menschen klar verständlichen Worten den seit jeher zutreffenden Sachverhalt in bester Form unters sogenannte Volk ! Und heute, 12 Jahre später, herrscht absolutes Chaos und Verwirrrung, weil nicht nur die führenden Zivilrechtslegisten des zuständigen BMJ schon im Jahre 2002 eine Hauptweiche falsch gestellt hatten, sondern weil seither auch der Oberste Gerichtshof " auf einem völlig falschen Gleis unterwegs ist ".....nämlich nach Wladiwostok oder nach Lhasa oder nach Hanoi......er wird sich wohl bequemen müssen, im Retourgang bis zur falsch gestellten Weiche zurückzustossen - und das war die hier schon mehrfach erwähnte "Krisensitzung" exakt am 1. Oktober 2002 im Bundesministerium für Justiz in Wien, als alle 9 Landesfürsten ihre Lakaien die ultimative Forderung gemeinsam an den Bund richten ließen, die Behindertenheime auf überaus hinterhältige unbd heimtückische Weise aus dem bevorstehenden Konsumentenschutz nach dem 366 ME /XXI.GP. auszuschließen und auszuscheiden in einer Weise, daß es vorerst überhaupt niemand merkt......
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00366/index.shtml
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/12/vor-genau-10-jahren-contumacia-ista.html
Und heute überrascht uns auch die Volxi mit einem gigantischen Umfaller, denn sie behandelt unsere massive Beschwerde vom 1. Juli 2012 über diese skandalöse Heimvertragsverweigerung überhaupt nicht mehr und ist offensichtlich nun auch mit dem OGH "am völlig falschen Geleise" unterwegs irgendwo in NIRVANISTAN ! Welch eine Schande - die Volksanwaltschaft läßt tausende armselige, völlig wehrlose behinderte Mitmenschen in Stich, die in sogenannten Wohnheimen wie die Tiere "gehalten" werden . Dazu braucht man ja wirklich keinen Heimvertrag ! Dafür genügt die "Einweisung durch Bescheid " - na Prost und Mahlzeit !!
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