VOLKSANWALTSCHAFT WIEN ENTLARVT BESTENS GETARNTES " RAVENSBRÜCK " !
http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Kaserne-oder-Wohnheim-fuer-Menschen-mit-Behinderung?topic_type=aktuelles&archiv=0
OFFENER BRIEF an die SALZBURGER PFLEGSCHAFTSRICHTERIN Dr. HIRSCH Claudia
Sehr geehrte Frau Doktorin Iuris Claudia HIRSCH , zuständig für den Sachwalterschaftsakt 2 P 236/04 m des Bezirksgerichtes Salzburg !
Beachten Sie bitte sorgfältig die oben verlinkte brandaktuelle Meldung der VA Wien ! Wieder einmal wird eine perfekt getarnte , KZ - artig betriebene und geführte Behinderteneinrichtung inmitten von Felix Austria entdeckt und entlarvt , trotz aller Versuche des zuständigen Landesfürsten zur Vertuschung des Mega - Ultra - Giga & Tera - Menschenrechtsskandals um diese Konfinierungs - und Disziplinierungsanstalt für volljährige Frauen ! Haben Sie mit so etwas jemals gerechnet ???
In genau derselben Weise betreibt die sogenannte und angebliche " LEBENS - HILFE " Salzburg über 2 Dutzend bestens getarnte, äußerlich perfekt behübschte und abgeschirmte Internierungs - und Konfinierungsanstalten im gesamten Bundesland strategisch hervorragend verteilt .............
In einer dieser menschrechtsverachtenden Einrichtungen schmachtet und verschmachtet seit dem 17.Oktober 2003 unser WOLFGANG S: , wie Ihnen bestens aus dem gesamten Akt bekannt ist .Sie haben nun mit ON 594 vom 23.2.2015 erneut die familienpsychologische Gerichtsgutachterin Dr. Ursula RAMSAUER , Salzburg , Landhausgasse 1 bestellt mit einem erneut in die Rechte nach Art. 8 MRK massiv eingreifenden Explorationsauftrag, obwohl bereits diesbezüglich ein schriftliches Gutachten über 51 Seiten vorliegt ! Nach wie vor missachten Sie ganz offensichtlich die verfassungsrechtlich absolut verbürgten Grundrechte des WOLFGANG S. und seiner Familie nach diesem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und zusätzlich auch die ebenso verfassungsrechtlich garantierten Rechte nach Art. 12 , 13 und 19 BRK , In Kraft seit dem 26.10.2008 , somit seit über vollen 6 Jahren !
Im NLMR Nr.4/2014 finden wir diesbezüglich einen aufrüttelnden LEITARTIKEL von Frau Univ. Prof. SCHMALENBACH Kirsten vom Fachbereich Völkerrecht der Uni Salzburg mit der Überschrift
" RECHT auf RECHTSFÄHIGKEIT für MENSCHEN mit BEHINDERUNGEN nach Art. 12 BRK "
Eine vollständige Papierkopie dieses bislang besten Aufsatzes zum vorgegebenen Thema wird dieser Eingabe beigelegt . Sicherlich haben Sie auch ein Exemplar der Zeitschrift in Ihrer Amtsbibliothek am BG oder am LG Salzburg bzw. einen Zugang zur Online - Ausgabe im Jan Sramek - Verlag Wien.
http://www.uni-salzburg.at/index.php?id=27285
http://www.jan-sramek-verlag.at/Buchdetails.450.0.html?buchID=72&cHash=5d63e7cbf4
Desgleichen hat am 10. Dezember 2014 im Institut für Menschenrechte am Salzburger Mönchsberg anlässlich einer hochkarätigen Fachtagung der deutsche Experte Dr. PITSCHAS Rainer ausführlich referiert über die :
" GESTALTUNG von TEILHABE nach MASSGABE des Art. 19 der UN - BRK : ABER WIE ? "
Dieser höchst wertvolle Vortrag findet sich wortgetreu wiedergegeben im NLMR Nr. 6/2014 ebenso als " LEITARTIKEL " und wird dieser Eingabe ebenfalls als Papierkopie beigefügt als untrennbarer Bestandteil des P - Aktes von WOLFGANG S.
http://www.uni-salzburg.at/fileadmin/multimedia/Oesterreichisches_Institut_fuer_Menschenrechte/documents/OIM-Rundbrief_2014_September.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx
Der Artikel 19 UN - BRK ( CRPD ist die authentische internationale Abkürzung ) garantiert jeder betroffenen Person das unabdingbare Grundrecht auf freie Wahl des Wohnortes und auch der Wohnform sowie die vollständige Teilhabe am örtlichen Geschehen der angestammten Gemeinde. Wie Ihnen hoffentlich aus dem Akt ausreichend bekannt und bewusst ist, wurde WOLFGANG am Freitag den 17. Oktober 2003 um ungefähr 10 Uhr in besonders hinterhältiger & heimtückischer Weise von der " Lebenshilfe " entführt unter Polizeiassistenz und anschließend genauso rechtswidrig verschleppt in ein segregierendes Behindertenghetto wie im Falle " STANEV gegen BULGARIA " EGMR - CASUS Nr. 36760/2006
https://www.google.at/search?q=stanev+gegen+bulgaria&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=aHkSVZGrBMmyacHpgjg#q=stanev+gegen+bulgaria+enthinderungsexperte
Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich auf mittlerweile 163 ausführliche Abhandlungen & Beweisführungen hier im Blog des " Enthinderungsexperten " , auf über 200 Blogbeiträge auf www.bizeps.or.at , auf die neuesten Postings im SF - Blog und weit verstreut auch in anderen Internet - Dateien, zuletzt auch auf VRV zum Editorial der RZ Nr. 3 von heuer topaktuell :
https://uvsvereinigung.wordpress.com/2015/03/20/rz-editorial-3-2015-die-justiz-muss-nicht-nur-gut-funktionieren-sie-muss-das-auch-zeigen/comment-page-1/#comment-1915
http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/spastiker_sucht_nette_sachwalterin_art8428/
http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/prozess_gegen_gutachter_geht_es_doch_um_betrug_art8609/
Mit Ihrer bisherigen Vorgangsweise prolongieren Sie nur die offenkundigen und völlig haarsträubenden Menschenrechtsverletzungen durch Ihre VorgängerInnen in der Abteilung 2 des BG Salzburg , des BG Neumarkt und natürlich auch des Rekurssenates 21 am LG Salzburg sowie auch des OGH in Wien in mindestens bislang 5 Fällen ! Mit Ihrem erneuten Bestellungsauftrag an die SV Ramsauer in ON 594 bekunden Sie mit einem völlig inakzeptablem Fragenkatalog , dass Sie die bisherige Vorgangsweise der " Lebenshilfe " , der zuständigen Landesbeamten der Behindertenhilfe, der diversen segregierenden und selektierenden Sachverständigen und auch die notorisch rechtsbrechende Vorgangsweise der stadtbekannten Herumstreunerin Dr. Ingeborg HALLER als die absolute Selbstverständlichkeit betrachten . Es handelt sich jedoch um Amtsmissbräuche in endloser Serie , um systematische Freiheitsberaubung, tagtägliche Nötigungsakte , um ebenso systematische Sklavenhalterei und großangelegten Menschenhandel mit völlig wehrlosen oligophrenen Mitmenschen nach dem StGB !
Wir legen nun den Fall WOLFGANG S. unverzüglich dem CRPD - COMMITTEE in Genf vor zur akuten Überprüfung und wir werden , wie schon oft angekündigt, sämtliche relevanten Akteninhalte der gesamten Weltöffentlichkeit in passender Vorgangsweise zur Kenntnis bringen .
http://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/OPCAT/Pages/OPCATIndex.aspx
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102309/NOR40102309.pdf
J U § T I L E A K S - ÖSTERREICHS J U § T I Z HAT LÖCHER !
http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Kaserne-oder-Wohnheim-fuer-Menschen-mit-Behinderung?topic_type=aktuelles&archiv=0
OFFENER BRIEF an die SALZBURGER PFLEGSCHAFTSRICHTERIN Dr. HIRSCH Claudia
Sehr geehrte Frau Doktorin Iuris Claudia HIRSCH , zuständig für den Sachwalterschaftsakt 2 P 236/04 m des Bezirksgerichtes Salzburg !
Beachten Sie bitte sorgfältig die oben verlinkte brandaktuelle Meldung der VA Wien ! Wieder einmal wird eine perfekt getarnte , KZ - artig betriebene und geführte Behinderteneinrichtung inmitten von Felix Austria entdeckt und entlarvt , trotz aller Versuche des zuständigen Landesfürsten zur Vertuschung des Mega - Ultra - Giga & Tera - Menschenrechtsskandals um diese Konfinierungs - und Disziplinierungsanstalt für volljährige Frauen ! Haben Sie mit so etwas jemals gerechnet ???
In genau derselben Weise betreibt die sogenannte und angebliche " LEBENS - HILFE " Salzburg über 2 Dutzend bestens getarnte, äußerlich perfekt behübschte und abgeschirmte Internierungs - und Konfinierungsanstalten im gesamten Bundesland strategisch hervorragend verteilt .............
In einer dieser menschrechtsverachtenden Einrichtungen schmachtet und verschmachtet seit dem 17.Oktober 2003 unser WOLFGANG S: , wie Ihnen bestens aus dem gesamten Akt bekannt ist .Sie haben nun mit ON 594 vom 23.2.2015 erneut die familienpsychologische Gerichtsgutachterin Dr. Ursula RAMSAUER , Salzburg , Landhausgasse 1 bestellt mit einem erneut in die Rechte nach Art. 8 MRK massiv eingreifenden Explorationsauftrag, obwohl bereits diesbezüglich ein schriftliches Gutachten über 51 Seiten vorliegt ! Nach wie vor missachten Sie ganz offensichtlich die verfassungsrechtlich absolut verbürgten Grundrechte des WOLFGANG S. und seiner Familie nach diesem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und zusätzlich auch die ebenso verfassungsrechtlich garantierten Rechte nach Art. 12 , 13 und 19 BRK , In Kraft seit dem 26.10.2008 , somit seit über vollen 6 Jahren !
Im NLMR Nr.4/2014 finden wir diesbezüglich einen aufrüttelnden LEITARTIKEL von Frau Univ. Prof. SCHMALENBACH Kirsten vom Fachbereich Völkerrecht der Uni Salzburg mit der Überschrift
" RECHT auf RECHTSFÄHIGKEIT für MENSCHEN mit BEHINDERUNGEN nach Art. 12 BRK "
Eine vollständige Papierkopie dieses bislang besten Aufsatzes zum vorgegebenen Thema wird dieser Eingabe beigelegt . Sicherlich haben Sie auch ein Exemplar der Zeitschrift in Ihrer Amtsbibliothek am BG oder am LG Salzburg bzw. einen Zugang zur Online - Ausgabe im Jan Sramek - Verlag Wien.
http://www.uni-salzburg.at/index.php?id=27285
http://www.jan-sramek-verlag.at/Buchdetails.450.0.html?buchID=72&cHash=5d63e7cbf4
Desgleichen hat am 10. Dezember 2014 im Institut für Menschenrechte am Salzburger Mönchsberg anlässlich einer hochkarätigen Fachtagung der deutsche Experte Dr. PITSCHAS Rainer ausführlich referiert über die :
" GESTALTUNG von TEILHABE nach MASSGABE des Art. 19 der UN - BRK : ABER WIE ? "
Dieser höchst wertvolle Vortrag findet sich wortgetreu wiedergegeben im NLMR Nr. 6/2014 ebenso als " LEITARTIKEL " und wird dieser Eingabe ebenfalls als Papierkopie beigefügt als untrennbarer Bestandteil des P - Aktes von WOLFGANG S.
http://www.uni-salzburg.at/fileadmin/multimedia/Oesterreichisches_Institut_fuer_Menschenrechte/documents/OIM-Rundbrief_2014_September.pdf
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx
Der Artikel 19 UN - BRK ( CRPD ist die authentische internationale Abkürzung ) garantiert jeder betroffenen Person das unabdingbare Grundrecht auf freie Wahl des Wohnortes und auch der Wohnform sowie die vollständige Teilhabe am örtlichen Geschehen der angestammten Gemeinde. Wie Ihnen hoffentlich aus dem Akt ausreichend bekannt und bewusst ist, wurde WOLFGANG am Freitag den 17. Oktober 2003 um ungefähr 10 Uhr in besonders hinterhältiger & heimtückischer Weise von der " Lebenshilfe " entführt unter Polizeiassistenz und anschließend genauso rechtswidrig verschleppt in ein segregierendes Behindertenghetto wie im Falle " STANEV gegen BULGARIA " EGMR - CASUS Nr. 36760/2006
https://www.google.at/search?q=stanev+gegen+bulgaria&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=aHkSVZGrBMmyacHpgjg#q=stanev+gegen+bulgaria+enthinderungsexperte
Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich auf mittlerweile 163 ausführliche Abhandlungen & Beweisführungen hier im Blog des " Enthinderungsexperten " , auf über 200 Blogbeiträge auf www.bizeps.or.at , auf die neuesten Postings im SF - Blog und weit verstreut auch in anderen Internet - Dateien, zuletzt auch auf VRV zum Editorial der RZ Nr. 3 von heuer topaktuell :
https://uvsvereinigung.wordpress.com/2015/03/20/rz-editorial-3-2015-die-justiz-muss-nicht-nur-gut-funktionieren-sie-muss-das-auch-zeigen/comment-page-1/#comment-1915
http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/spastiker_sucht_nette_sachwalterin_art8428/
http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/prozess_gegen_gutachter_geht_es_doch_um_betrug_art8609/
Mit Ihrer bisherigen Vorgangsweise prolongieren Sie nur die offenkundigen und völlig haarsträubenden Menschenrechtsverletzungen durch Ihre VorgängerInnen in der Abteilung 2 des BG Salzburg , des BG Neumarkt und natürlich auch des Rekurssenates 21 am LG Salzburg sowie auch des OGH in Wien in mindestens bislang 5 Fällen ! Mit Ihrem erneuten Bestellungsauftrag an die SV Ramsauer in ON 594 bekunden Sie mit einem völlig inakzeptablem Fragenkatalog , dass Sie die bisherige Vorgangsweise der " Lebenshilfe " , der zuständigen Landesbeamten der Behindertenhilfe, der diversen segregierenden und selektierenden Sachverständigen und auch die notorisch rechtsbrechende Vorgangsweise der stadtbekannten Herumstreunerin Dr. Ingeborg HALLER als die absolute Selbstverständlichkeit betrachten . Es handelt sich jedoch um Amtsmissbräuche in endloser Serie , um systematische Freiheitsberaubung, tagtägliche Nötigungsakte , um ebenso systematische Sklavenhalterei und großangelegten Menschenhandel mit völlig wehrlosen oligophrenen Mitmenschen nach dem StGB !
Wir legen nun den Fall WOLFGANG S. unverzüglich dem CRPD - COMMITTEE in Genf vor zur akuten Überprüfung und wir werden , wie schon oft angekündigt, sämtliche relevanten Akteninhalte der gesamten Weltöffentlichkeit in passender Vorgangsweise zur Kenntnis bringen .
http://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/OPCAT/Pages/OPCATIndex.aspx
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102309/NOR40102309.pdf
J U § T I L E A K S - ÖSTERREICHS J U § T I Z HAT LÖCHER !