WO BLEIBT DIE SALZBURGER OMBUDSSCHAFT FÜR DIE BEHINDERTENHEIME ?
http://www.salzburg.gv.at/patientenvertretung.htm
http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit/patientenvertretung/mitarbeiter.htm
OFFENER BRIEF an die 3 LEITER der SALZBURGER PATIENTEN - und PFLEGEVERTRETUNG
1. Dr. Mercedes ZSIFKOVICS - Psychologin
2. Mag. Thomas RUSSEGGER - Jurist
3. Dr. Ingrid ZÖTTL - Juristin
Als Vorlage für den angemeldeten Gesprächstermin am kommenden Donnerstag 28.3.2013 um 10 Uhr.
Hochgeschätztes Team der Salzburger Patientenvertretung und seit 1.6.2011 auch Pflegevertretung gemäß § 27 a Salzburger Pflegegesetz !
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40012599/LSB40012599.pdf
Es gibt wahrlich Anlaß mehr als genug zum Vorbringen einer massiven Klage bezüglich des nach wie vor völlig ungeregelten Problems der Ombudsschaft für die Unterbringung, Betreuung und Pflege in den vollstationären Einrichtungen der landesrechtlichen Behindertenhilfe. Leider wurde erneut bewußt verabsäumt vom Sozialressort des Landes und natürlich auch vom Landtag , anläßlich der Beschlußfassung des § 27 a PG über die Pflegeanwaltschaft in den Seniorenheimen zugleich auch eine gesonderte Regelung betreffend die Behindertenheime gesetzlich zu verankern. Dies ganz im auffälligen Gegensatz zu allen anderen Bundesländern ! Längst schon haben nämlich diese anderen Bundesländer der Republik Österreich eigene Behindertenanwaltschaften oder Pflege - Ombudsschaften mit ausdrücklicher Zuständigkeit auch für die Behindertenheime geschaffen !
Insbesondere möchten wir nun hinweisen auf die Regelung im benachbarten Oberösterreich , wo schon seit mehreren Jahren die bewährte Patientenvertretung ausdrücklich nun auch für sämtliche Beschwerden betreffend die Behindertenheime zuständig ist
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/38916_DEU_HTML.htm
http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Regierungsvorlage%20-%20Beilage%20234/2010.pdf?id=680&n=234&j=2010
Wieso ist es hier in Salzburg offensichtlich unmöglich, zu einer entsprechenden Regelung zu kommen durch einen Landtagsbeschluß, wer bremst permanent alle diesbezüglichen Bemühungen ein und verhindert sie ??? Es ist schon mehr als nur verdächtig, daß Salzburg das einzige Bundesland ist ohne eine dementsprechende unabhängige und weisungsfreie Beschwerdestelle, die sich um Mißstände diversester Art bei der vollstationären Unterbringung schwerbehinderter Mitmenschen kümmert. Und solche himmelschreienden Mißstände gibt es mehr als genug ! Die gesamte Didaktik und Methodik der "fürsorgerlichen" Zwangsverheimung hunderter sogenannter "geistig Behinderter" hierzulande widerspricht den menschenrechtlichen Vorgaben sämtlicher internationaler Konventionen, insbesondere der schon seit fast 5 Jahren in Geltung stehenden BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO, BGBl. III/Nr.155/2008
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR30006747/NOR30006747.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102326/NOR40102326.pdf
Laut mehreren Artikeln dieser BRK ist das Land Salzburg autonom verpflichtet, diese absolut verbindliche internationale Vorgabe vorbehaltlos zu erfüllen und durch eine völlig unabhängige Monitoringstelle diese Umsetzung und Einhaltung zu garantieren. Da die seit fast 20 Jahren etablierte "Patientenvertretung" die meiste Erfahrung diesbezüglich betreffend die Krankenanstalten, Kuranstalten, Rettungsdienste, niedergelassenen Ärzte und zuletzt auch betreffend die Pflege in den Seniorenheimen hat, ist es wohl mehr als naheliegend, durch Inanspruchnahme der bestehenden Infrastruktur und deren gezieltem Ausbau auch die Funktion der Ombudsschaft für die Behindertenheime zu übernehmen wie in Oberösterreich z. Bsp.
Längst schon hätten wir einen dementsprechenden legistischen Vorstoß seitens der Sozialabteilung des Landes und seitens des Sozialausschusses des Landtags erwartet. Da sich das schon seit über 10 Jahren versprochene neue Gesetz über die landesrechtliche Behindertenhilfe noch immer nicht in konkreter Vorlage befindet und auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, möchten wir eindringlich vorschlagen, diese Ombudsstelle für die Behindertenheime durch ein eigenes "MONITORING - GESETZ " zu schaffen.
Bitte greifen Sie diese Anregung auf und legen Sie diese dem Landtag zur dringlichen Beratung vor mit einer ausreichenden Stellungnahme . Für Ihre dementsprechenden Bemühungen danken wir Ihnen schon im Voraus und verbleiben mit freundlichen Grüßen.
Frau Renate KÖLTRINGER, Fotografenmeisterin, Salzburgerstr.4 in A - 5204 Straßwalchen, Land Salzburg, als zutiefst betroffene Mutter eines zwangsverheimten schwerbehinderten Sohnes
Herr Karl STANGL, selbständiger Sozialarbeiter und Behindertenbegleiter, Gewerbegebiet Süd 4 in Steindorf bei Straßwalchen.
http://www.salzburg.gv.at/patientenvertretung.htm
http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit/patientenvertretung/mitarbeiter.htm
OFFENER BRIEF an die 3 LEITER der SALZBURGER PATIENTEN - und PFLEGEVERTRETUNG
1. Dr. Mercedes ZSIFKOVICS - Psychologin
2. Mag. Thomas RUSSEGGER - Jurist
3. Dr. Ingrid ZÖTTL - Juristin
Als Vorlage für den angemeldeten Gesprächstermin am kommenden Donnerstag 28.3.2013 um 10 Uhr.
Hochgeschätztes Team der Salzburger Patientenvertretung und seit 1.6.2011 auch Pflegevertretung gemäß § 27 a Salzburger Pflegegesetz !
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40012599/LSB40012599.pdf
Es gibt wahrlich Anlaß mehr als genug zum Vorbringen einer massiven Klage bezüglich des nach wie vor völlig ungeregelten Problems der Ombudsschaft für die Unterbringung, Betreuung und Pflege in den vollstationären Einrichtungen der landesrechtlichen Behindertenhilfe. Leider wurde erneut bewußt verabsäumt vom Sozialressort des Landes und natürlich auch vom Landtag , anläßlich der Beschlußfassung des § 27 a PG über die Pflegeanwaltschaft in den Seniorenheimen zugleich auch eine gesonderte Regelung betreffend die Behindertenheime gesetzlich zu verankern. Dies ganz im auffälligen Gegensatz zu allen anderen Bundesländern ! Längst schon haben nämlich diese anderen Bundesländer der Republik Österreich eigene Behindertenanwaltschaften oder Pflege - Ombudsschaften mit ausdrücklicher Zuständigkeit auch für die Behindertenheime geschaffen !
Insbesondere möchten wir nun hinweisen auf die Regelung im benachbarten Oberösterreich , wo schon seit mehreren Jahren die bewährte Patientenvertretung ausdrücklich nun auch für sämtliche Beschwerden betreffend die Behindertenheime zuständig ist
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/38916_DEU_HTML.htm
http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Regierungsvorlage%20-%20Beilage%20234/2010.pdf?id=680&n=234&j=2010
Wieso ist es hier in Salzburg offensichtlich unmöglich, zu einer entsprechenden Regelung zu kommen durch einen Landtagsbeschluß, wer bremst permanent alle diesbezüglichen Bemühungen ein und verhindert sie ??? Es ist schon mehr als nur verdächtig, daß Salzburg das einzige Bundesland ist ohne eine dementsprechende unabhängige und weisungsfreie Beschwerdestelle, die sich um Mißstände diversester Art bei der vollstationären Unterbringung schwerbehinderter Mitmenschen kümmert. Und solche himmelschreienden Mißstände gibt es mehr als genug ! Die gesamte Didaktik und Methodik der "fürsorgerlichen" Zwangsverheimung hunderter sogenannter "geistig Behinderter" hierzulande widerspricht den menschenrechtlichen Vorgaben sämtlicher internationaler Konventionen, insbesondere der schon seit fast 5 Jahren in Geltung stehenden BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO, BGBl. III/Nr.155/2008
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR30006747/NOR30006747.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102326/NOR40102326.pdf
Laut mehreren Artikeln dieser BRK ist das Land Salzburg autonom verpflichtet, diese absolut verbindliche internationale Vorgabe vorbehaltlos zu erfüllen und durch eine völlig unabhängige Monitoringstelle diese Umsetzung und Einhaltung zu garantieren. Da die seit fast 20 Jahren etablierte "Patientenvertretung" die meiste Erfahrung diesbezüglich betreffend die Krankenanstalten, Kuranstalten, Rettungsdienste, niedergelassenen Ärzte und zuletzt auch betreffend die Pflege in den Seniorenheimen hat, ist es wohl mehr als naheliegend, durch Inanspruchnahme der bestehenden Infrastruktur und deren gezieltem Ausbau auch die Funktion der Ombudsschaft für die Behindertenheime zu übernehmen wie in Oberösterreich z. Bsp.
Längst schon hätten wir einen dementsprechenden legistischen Vorstoß seitens der Sozialabteilung des Landes und seitens des Sozialausschusses des Landtags erwartet. Da sich das schon seit über 10 Jahren versprochene neue Gesetz über die landesrechtliche Behindertenhilfe noch immer nicht in konkreter Vorlage befindet und auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, möchten wir eindringlich vorschlagen, diese Ombudsstelle für die Behindertenheime durch ein eigenes "MONITORING - GESETZ " zu schaffen.
Bitte greifen Sie diese Anregung auf und legen Sie diese dem Landtag zur dringlichen Beratung vor mit einer ausreichenden Stellungnahme . Für Ihre dementsprechenden Bemühungen danken wir Ihnen schon im Voraus und verbleiben mit freundlichen Grüßen.
Frau Renate KÖLTRINGER, Fotografenmeisterin, Salzburgerstr.4 in A - 5204 Straßwalchen, Land Salzburg, als zutiefst betroffene Mutter eines zwangsverheimten schwerbehinderten Sohnes
Herr Karl STANGL, selbständiger Sozialarbeiter und Behindertenbegleiter, Gewerbegebiet Süd 4 in Steindorf bei Straßwalchen.