Montag, 25. März 2013

OFFENER BRIEF an die SALZBURGER PATIENTEN - und PFLEGEVERTRETUNG

WO  BLEIBT   DIE   SALZBURGER  OMBUDSSCHAFT   FÜR   DIE   BEHINDERTENHEIME ?

http://www.salzburg.gv.at/patientenvertretung.htm

http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit/patientenvertretung/mitarbeiter.htm


OFFENER BRIEF  an  die  3  LEITER  der   SALZBURGER  PATIENTEN - und  PFLEGEVERTRETUNG

1.  Dr.  Mercedes   ZSIFKOVICS  -  Psychologin

2.   Mag.  Thomas   RUSSEGGER  -  Jurist

3.   Dr.  Ingrid   ZÖTTL  -   Juristin

Als  Vorlage für den angemeldeten Gesprächstermin am kommenden Donnerstag  28.3.2013 um  10 Uhr.

                     Hochgeschätztes  Team  der Salzburger  Patientenvertretung  und seit  1.6.2011  auch  Pflegevertretung  gemäß  § 27 a Salzburger Pflegegesetz  !
 
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40012599/LSB40012599.pdf

                        Es gibt wahrlich Anlaß mehr als genug  zum Vorbringen einer massiven Klage  bezüglich des nach wie vor völlig ungeregelten Problems der  Ombudsschaft  für die Unterbringung,  Betreuung und Pflege in den vollstationären Einrichtungen der landesrechtlichen Behindertenhilfe. Leider wurde erneut bewußt verabsäumt vom Sozialressort des Landes und natürlich auch vom Landtag , anläßlich der Beschlußfassung  des § 27 a  PG   über die Pflegeanwaltschaft  in den Seniorenheimen   zugleich auch eine gesonderte Regelung betreffend die Behindertenheime  gesetzlich zu verankern. Dies ganz im auffälligen  Gegensatz zu allen anderen Bundesländern !  Längst schon haben nämlich  diese anderen Bundesländer der Republik Österreich eigene Behindertenanwaltschaften  oder Pflege - Ombudsschaften  mit ausdrücklicher Zuständigkeit auch für die Behindertenheime geschaffen !

                        Insbesondere möchten wir nun  hinweisen auf die Regelung im benachbarten Oberösterreich  , wo schon seit mehreren Jahren die  bewährte Patientenvertretung  ausdrücklich nun auch für sämtliche Beschwerden  betreffend die Behindertenheime  zuständig ist

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/38916_DEU_HTML.htm

http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Regierungsvorlage%20-%20Beilage%20234/2010.pdf?id=680&n=234&j=2010

                        Wieso  ist es hier in Salzburg   offensichtlich unmöglich, zu einer entsprechenden Regelung zu kommen  durch einen Landtagsbeschluß,  wer bremst permanent alle diesbezüglichen Bemühungen ein und verhindert sie ???  Es ist schon mehr als nur verdächtig, daß Salzburg das einzige Bundesland ist  ohne eine dementsprechende   unabhängige und weisungsfreie Beschwerdestelle,  die sich um Mißstände diversester Art bei der vollstationären Unterbringung schwerbehinderter Mitmenschen  kümmert.  Und solche himmelschreienden Mißstände gibt es mehr als genug !  Die gesamte  Didaktik und Methodik  der  "fürsorgerlichen"   Zwangsverheimung   hunderter  sogenannter  "geistig  Behinderter"  hierzulande widerspricht den menschenrechtlichen Vorgaben sämtlicher internationaler Konventionen, insbesondere der schon seit fast 5 Jahren in Geltung stehenden BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO, BGBl. III/Nr.155/2008

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR30006747/NOR30006747.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102326/NOR40102326.pdf



Laut  mehreren Artikeln dieser BRK ist das Land Salzburg  autonom verpflichtet,  diese absolut verbindliche internationale Vorgabe  vorbehaltlos zu erfüllen und durch eine völlig unabhängige  Monitoringstelle  diese Umsetzung und Einhaltung  zu garantieren. Da die seit fast 20 Jahren etablierte "Patientenvertretung"  die meiste Erfahrung diesbezüglich betreffend die Krankenanstalten,  Kuranstalten,  Rettungsdienste, niedergelassenen  Ärzte  und zuletzt auch  betreffend die Pflege  in den Seniorenheimen hat, ist es wohl mehr als naheliegend, durch Inanspruchnahme der bestehenden Infrastruktur  und deren gezieltem Ausbau  auch die Funktion  der Ombudsschaft  für die Behindertenheime  zu übernehmen  wie in Oberösterreich z. Bsp.

                  Längst schon hätten wir  einen dementsprechenden legistischen Vorstoß  seitens der Sozialabteilung des Landes  und seitens des Sozialausschusses  des Landtags erwartet. Da sich das schon seit über 10 Jahren versprochene neue Gesetz über die landesrechtliche Behindertenhilfe  noch immer nicht in konkreter Vorlage befindet  und auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, möchten wir eindringlich vorschlagen,  diese Ombudsstelle  für die Behindertenheime durch ein eigenes   "MONITORING  GESETZ "  zu schaffen.

                   Bitte greifen Sie diese Anregung auf und legen Sie diese dem Landtag zur dringlichen  Beratung vor mit einer ausreichenden Stellungnahme . Für Ihre dementsprechenden Bemühungen danken wir Ihnen schon im Voraus und verbleiben mit freundlichen Grüßen.


Frau  Renate   KÖLTRINGER,  Fotografenmeisterin, Salzburgerstr.4  in A - 5204  Straßwalchen,  Land Salzburg,  als  zutiefst  betroffene  Mutter  eines  zwangsverheimten  schwerbehinderten Sohnes

Herr   Karl   STANGL,  selbständiger Sozialarbeiter und Behindertenbegleiter,  Gewerbegebiet Süd 4  in  Steindorf  bei Straßwalchen.

Dienstag, 19. März 2013

ERSUCHEN um anonymisierte VERÖFFENTLICHUNG an das LG INNSBRUCK

AN   DAS   PRÄSIDIUM  des   LANDESGERICHTES   INNSBRUCK

Betreffend  den  BESCHLUSS   53 R 29/06 p  vom  14.4.2006

NAMHAFTMACHUNG   einer  VERTRAUENSPERSON  nach § 27 e KSchG  iVm  § 11 HeimAufG

            Für die Anwendung des § 27 e KSchG (eingeführt durch das Heimvertragsgesetz BGBl.I/Nr.12/2004)  ist von großer Bedeutung die in der Fachliteratur mehrfach zitierte Entscheidung  des LG Innsbruck vom 14. April 2006  mit GZ.  53 R 29/06 p

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_I_12/BGBLA_2004_I_12.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050345/NOR40050345.pdf

Insbesondere wurde von Univ.Prof  Christian  KOPETZKI  in der  "FamZ" 2006  auf der S. 97  folgendes referiert:  " HANDLUNGSFÄHIGKEIT  für  NAMHAFTMACHUNG  einer   VERTRAUENSPERSON   -  § 11 Abs.1 HeimAufG iVm § 27 e KSchG

  Eine im Hinblick auf die Antragslegitimation gem. § 11 Abs.1 HeimAufG wirksame Namhaftmachung  einer Vertrauensperson gem. § 27 e KSchG kann auch dann vorliegen, wenn die Voraussetzungen für eine wirksame Vollmachtserteilung nicht erfüllt sind.  Bei der Namhaftmachung handelt es sich um keinen rechtsgeschäftlichen Akt , weshalb der Bewohner nicht geschäftsfähig sein muß;  es genügt, wenn er überhaupt in der Lage ist,  seinen natürlichen Willen zum Ausdruck zu bringen.

            Unverzichtbar ist jedoch, daß der Wille des Heimbewohners, eine bestimmte Person zur Vertrauensperson zu bestellen, zweifelsfrei - allenfalls auch durch konkludentes  Verhalten - erkennbar ist. Ist der Bewohner in keiner Weise mehr in der Lage, seinen Willen auf Bestellung  einer Person als Vertrauensperson  zum Ausdruck zu bringen, dann liegen nicht einmal mehr die Mindestvoraussetzungen  an Willensbildungsfähigkeit  für eine rechtswirksame  Bestellung als Vertrauensperson vor.  Ein nach § 11 Abs. 1 HeimAufG gestellter Antrag der "Vertrauensperson" auf Überprüfung einer Freiheitsbeschränkung  ist daher zurückzuweisen."  #   Zitat   Ende   #

             Auch  in der  "RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT  zum HeimAufG  für die Jahre 2005 bis 2006"  von Frau Dr. Gertrude  ALLMER  ist diese Rezension  auf der S. 29 des PDF - Dokumentes zu finden

http://www.oegkv.at/fileadmin/docs/GuKG/Judikatur_zum_HeimAufG.pdf

             Aus diesen beiden Kurz - Rezensionen geht leider keineswegs  ausreichend klar hervor, ob es sich beim betroffenen Heimbewohner um eine völlig äußerungsunfähige Person handelte (z.Bsp. Wachkoma, Total - Mutismus etc.)  Leider muß diese nur äußerst bruchstückhaft  dokumentierte und publizierte Entscheidung des LG Innsbruck herhalten als Argumentationsgrundlage in offensichtlich völlig anders gelagerten Fällen, mit durchaus katastrophalen Folgen !

              Im konkreten Anlaßfall : freiheitsschutzrechtliches Überprüfungsverfahren  gem. §§ 11 ff HeimAufG des Bezirksgerichtes Salzburg zur GZ  35 HA 4/12 v  diente  diese Entscheidung des LG Innsbruck  vom 14.4.2006  der amtsmißbrauchenden Richterin  Mag. Eva  STRASSER  als willkommene  "ABSCHREIBVORLAGE"  samt getreulicher Übernahme der  zweifelsüchtigen Anführungszeichen bei der antragstellenden  " Vertrauensperson ", um das bereits am 5.12.2011 am BG Neumarkt bei Salzburg eröffnete  Antragsverfahren  kurz & bündig abzuwürgen  durch Zurückweisungsbeschluß vom 3.8.2012  mit ON 4 im Akt. Nach über 7 Monaten  amtsmißbräuchlicher totaler Verfahrensunterdrückung  bewirkte dies natürlich eine massive Strafanzeige nach § 302 StGB, die dreimal im Internet publiziert ist :

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/10/strafanzeige-nach-302-stgb-gegen.html

http://wikilegia.info/wiki/index.php?title=Strafanzeige_gegen_Richterin_Strasser_Salzburg

http://www.krebsforum.at/index.php?topic=5925.0

          Das mit  Rekurs angerufene LG Salzburg  bestätigte leider diese katastrophale Rechtsbeugung  durch den Beschluß  21 R 318/12 d vom 4.10.2012, was wir mit einer umfassenden öffentlichen Stellungnahme konterten

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/10/erbarmlicher-geht-es-wahrlich-nicht.html

       Letztlich befaßte sich  sogar  (ungebeten)  der OGH in Wien  damit und schickte  sofort entrüstet das  ganze Paket zurück nach Salzburg  an das unbefugt vorlegende Bezirksgericht : Der Beschluß  7 Ob 209/12 d vom 28.11.2012 beschränkte sich  auf die Feststellung, daß die Akten  "zurückgestellt"  werden.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20121128_OGH0002_0070OB00209_12D0000_000/JJT_20121128_OGH0002_0070OB00209_12D0000_000.pdf

                 Für mehrere tausend schwer behinderte  Mitmenschen in sogenannter  "vollstationärer  Unterbringung"  ist die gesetzlich unabdingbar garantierte  " VERTRAUENSPERSON"   nach § 27 e KSchG  in Verbindung mit der Antragsbefugnis des § 11 Abs. 1 HeimAufG  die wichtigste Stütze im Kampf um die Durchsetzung der vielfach verweigerten Bewohnerrechte  nach sämtlichen bezughabenden  landesrechtlichen Vorschriften, bundesrechtlichen  Verfassungsgarantien und nach allen international verbindlichen Konventionsrechten, insbesondere nach der BRK BGBL.III/Nr.155/2008

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2008_III_155&ResultFunctionToken=ff333151-9a49-444a-a203-dc8542cb1f5a&Position=1&Titel=&Bgblnummer=155%2f2008&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=True&VonDatum=01.01.2004&BisDatum=19.03.2013&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

         Durch die absolut rechtsbrechende sture Verweigerung  des konsumentenschutzrechtlichen Vertragsverhältnisses  nach dem  HVerG und nach dem Art.IV des SWRÄG  2006  in Fällen landesrechtlicher Zuweisung eines Heimplatzes bzw. sogar "Einweisung"  in ein bestimmtes und konkretes Heim durch Bescheid   wird das gesamte vom Nationalrat beschlossene Rechtsschutz - System in derartigen Konstellationen total zum Einsturz gebracht . Dies wurde  ganz offensichtlich  von Anfang an (seit dem Jahre 2000 ) gezielt inszeniert durch eine vielfach verzweigte  mafiose Verschwörung , die mit Abertausenden  völlig wehrlosen  "geistig Behinderten"   Mitmenschen in Heimen  seit Jahrzehnten ihre todsicheren Geschäfte macht.

http://www.ris.bka.gv.at/Judikatur/

                Zur gezielten Durchsetzung  dieses absolut unverzichtbaren   Bewohner - Rechtes nach § 27 e KSchG  bedarf es nun der allgemeinen Zugänglichkeit  dieser leider "wegweisenden" Entscheidung des LG Innsbruck vom 14.4.2006 mit GZ 53 R 29/06 p  im anonymisierten Volltext im Internet.  Bitte veranlassen Sie die strukturierte Eingabe in die Datei RIS - Judikatur und benachrichtigen Sie uns bitte über das Ergebnis Ihrer Bemühungen auf  enthinderungsexperte@gmail.com  oder übersenden Sie uns bitte eine anonymisierte Kopie des Originals am Postwege auf folgende Adresse  der leiblichen Mutter und Vertrauensperson  des betroffenen  Heimbewohners  WOLFGANG  S.

Renate   KÖLTRINGER;  Salzburgerstr.4 in  A - 5204 Straßwalchen, Land Salzburg

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/09/die-namhaft-machung-der-besonderen.html

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/09/salzburger-landes-regierung-die.html

 http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/09/katastrophale-versaumnisse-bezuglich der Beh

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/10/fur-jeden-heim-ling-absolut.html

Zuletzt  allgemeiner Aufruf an alle interessierten Personen : helfet mit, auch in den Behindertenheimen sämtliche Bewohnerrechte durchzusetzen  einschließlich des gesetzlich zwingend vorgeschriebenen schriftlichen Heimvertrages für ausnahmslos jeden Heimbewohner !!!

Ergeht  auch in Papierform  an  das Präsidium des LG Innsbruck, Maximilianstr.4  eingeschrieben mit Rückschein  und zugleich an die Universität Innsbruck zu Handen des renommierten Heimrechtsexperten Univ.Prof.   Michael  GANNER

Dienstag, 12. März 2013

OFFENER BRIEF an Univ. Prof. Walter PFEIL

http://www.uni-salzburg.at/portal/page?_pageid=207,133829&_dad=portal&_schema=PORTAL

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/01/cremissimo-richter-woche-2005-in.html


HAT   UNSERE   SALZBURGER   LANDESREGIERUNG    ABSOLUTE   NARRENFREIHEIT    AUCH   IM   BEREICH   der  BEHINDERTENHILFE  ?

             Schon auf der hier bereits mehrfach ausführlich abgehandelten  "Richterwoche  2005"  in Saalfelden, Land Salzburg,  haben Sie diese höchst verdächtige Problematik um die Anwendung des Heimvertragsrechtes in den Behindertenheimen  in Ihrem Hauptvortrag massiv angeschnitten. Im Gefolge haben dann auch Michael  GANNER, Innsbruck und Hans - Peter  ZIERL, Linz  auf dieser Richterwoche dazu ausführlich Stellung genommen  und die völlig verkehrte Sichtweise der führenden Legisten im BMJ massivster Kritik unterzogen.   Im weiteren Gefolge haben dann erneut diese beiden Autoren in der iFamZ und auch in anderen Fachpublikationen  umfangreiche Kritik geübt auch an der haarsträubend abgeirrten Rechtsmeinung diverser zivilrechtlicher Senate des OGH in Wien !  Dazu später noch Näheres und Ausführlicheres.

               Uns geht es nun aber konkret um ihre  bisherige sehr umfangreiche Vergleichsarbeit im gesamten österreichischen Sozialrecht,  dem wir der Einfachheit halber auch das gesamte landesrechtliche  Behindertenhilferecht eingliedern. Was nun sagen Sie zu der hier im Blog  ausführlich dargelegten  Heimvertragsverweigerung  durch die Lebenshilfe ?  Offensichtlich wird im gesamten Bundesgebiet abertausenden völlig wehrlosen schwerbehinderten Mitmenschen in sogenannter vollstationärer Unterbringung  der gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftliche Heimvertrag stur und unbeirrbar überhaupt verweigert  -   und kein einziger Mensch findet daran etwas auszusetzen ! Im konkreten Anlaßfall von  WOLFGANG  S. aus Straßwalchen ist überaus deutlich erkennbar und auch durch mehr als 8 Jahre nun auf Hunderten Seiten Aktenmaterial beweisbar, daß auch die Salzburger Landesregierung und die Pflegschaftsgerichte diese üblen Praktiken nicht nur voll unterstützen, sondern sie sogar massiv selbst betreiben!!!  Wie ist das überhaupt möglich ???  Wo bleibt hier Recht und Gesetz, wo bleibt der Aufschrei der Rechtsgelehrten ???  Sind diese " Iurisprudenten" etwa selbst verwickelt in diese Machenschaften ?

            Wir verlangen nun von Ihnen als besonders renommiertem Sozialrechtler  eine ausreichende öffentliche Stellungnahme  zu folgenden Fragen:

1.  Was  bedeutet ein sogenannter  "Einweisungsbescheid"  nach diversen §§ des Salzburger Behindertengesetzes.  Hat ein solcher Bescheid  etwa gar die  vergleichbare  Wirkung eines  "PARERE"  nach § 49 KAG 1957  bzw.  einer  "BESCHEINIGUNG"  nach dem neueren UbG ?

2.  Ersetzt ein solcher landesrechtlicher Bescheid einer Verwaltungsbehörde  etwa gar den  bundesgesetzlich zwingend vorgeschriebenen Heimvertrag ?  Wieso gibt es keinerlei Handhabe  gegen die Verweigerung des Heimvertrages ?  Wieso verweigern sogar die Gerichte die  Durchsetzung der Bewohnerrechte nach diesem Heimvertragsgesetz? 

3.   Wieso  ist volle 20 Jahre nach  Abschluß der innerstaatlichen Konvention über die gemeinsame Pflegevorsorge  des Bundes und der 9 Länder (BGBl. 866/1993  bzw. LGBl. 14/1994)  das Land Salzburg noch immer säumig bei der einfachgesetzlichen Umsetzung dieser Konvention  in das Behindertenhilferecht ? Wieso wurde das auch von Ihnen bislang  nie gerügt  -  wir wären sehr dankbar für ein Dementi  Ihrerseits mit Angabe der exakten Fundstelle in der Fachliteratur !

4.  Wieso weigert sich das Land Salzburg nach wie vor mit unvorstellbarer Sturheit und Verbissenheit, die völkerrechtlichen Verbindlichkeiten aus der BRK BGBl. III/.155/2008  in das Landesrecht umzusetzen. Wieso schweigen alle Salzburger Universitätsgelehrten zu all diesen Skandalen der abscheulichsten Art ???

WAS BEDEUTET "EINWEISUNGSRECHTE" in § 12 S.BG ?

DER    OMINÖSE     "EINWEISUNGSBESCHEID"    vom   17.10. 2003

      http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002068/LSB40002068.pdf


                   Man möchte es wirklich überhaupt nicht für möglich halten : seit dem Tag der gewaltsamen "Entführung"  des WOLFGANG   und   Verschleppung  in die Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling  verweigert der verantwortliche Heimträger  "Lebenshilfe Salzburg gGmbH"  dem betroffenen Bewohner unter anderem auch den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen  Heimvertrag !  Dieser nun seit dem 5.12.2011 mit Zivil - Klage belangte Heimträger argumentiert vorrangig so :  Die Landesregierung Salzburg habe den betroffenen Behinderten nach § 12 S. BG (Salzburger Behindertengesetz)  in Verbindung mit § 10 a S.BG  " bescheidmäßig  EINGEWIESEN "

                 Was nun bedeutet  diese angebliche  "bescheidmäßige  Einweisung"  einer behinderten Person in eine bestens getarnte landesrechtliche  Hascherl - Verwahrungs- und Inhaftierungsanstalt, wie wir sie  zu Dutzenden im gesamten Lande ausfindig gemacht haben  in perfekter strategischer  Verteilung ???  Was bedeutet hier der Begriff der  " E I N   -   W E I S U N G " , der ja immer einen imperativen Charakter hat, das heißt hier wird mit autoritärer Befehls- und Zwangsgewalt  gearbeitet. Wir kennen eine solche  "Einweisung"  zum Beispiel aus dem psychiatrischen Unterbringungsrecht. Wir kennen mehr oder minder auch Einweisungsrechte von Ärzten   gegenüber Unfallsopfern, die von der Rettung unverzüglich in ein Spital gebracht werden müssen.  Aber wir finden diesen Begriff auch im Sozialrecht, wenn  Sozialhilfeverbände und andere Heimträger  Berechtigungen zum Heimeintritt ausgeben etc


                In diesem Zusammenhang von großer Bedeutung  sind 2 Zeitungsartikel, die über den   "Fall  Wolfgang"  damals ausführlich berichteten:

1.  " SALZBURGER  NACHRICHTEN " vom Dienstag, 21.10.2003  kleine Lokalausgabe auf der S.   mit der Schlagzeile:  " 140  Behinderte  auf Warteliste"  von Barbara  EGGER  mit (auszugsweise)  folgendem Text: "Der geistig behinderte Mann aus Straßwalchen, den seine Mutter und der Stiefvater durch Einsperren, Essensentzug, Schläge und kalte Duschen  mißhandelt haben, lebt seit vergangenen  Freitag  wieder in einem Wohnhaus  der Lebenshilfe in der Stadt Salzburg. Es ist dasselbe Heim, in dem der 32 - jährige bis vor einem Jahr gewohnt hat. Damals ist der Mann auf Wunsch der Mutter wieder nach Hause gezogen. Durch eine einstweilige Verfügung wurde der Frau jetzt die Sachwalterschaft für ihren Sohn entzogen.  Bis der  B E S C H E I D  vorliegt, bleibt der Mann im Wohnhaus.  "Hier kennt er die Bewohner und Betreuer", sagt Gerhard  HOHENSINN, der Geschäftsführer der Lebenshilfe. In einer Blitzaktion wurde für den Straßwalchener  ein Kurzzeit - Zimmer freigemacht. Der Platz war eigentlich schon vergeben, aber die Eltern des Anwärters  verzichteten.  Liegt  der  B E S C H E I D   vor, beginnt die Suche nach einem regulären Heimplatz. Dies ist kein leichtes Unterfangen , denn Wohnplätze für Behinderte sind im gesamten Bundesland Mangelware. "    #  Zitat  Ende  #

2.   "BRAUNAUER   RUNDSCHAU"  Nr.11  vom 15.3.2007  auf der S. 35   mit der großen Schlagzeile: " Wo Wolfgang leben soll : bald gibt es Gespräche"  mit folgendem Text  auszugsweise: "Straßwalchen  //  Mit Vorwürfen spart Renate  Költringer nicht. Sie ist verbittert, weil ihr erwachsener, behinderter Sohn nicht bei ihr leben darf.........."Es läuft sehr gut für beide", zieht Guido  GÜNTERT, Geschäftsführer der Lebenshilfe Salzburg, über die ersten Treffen Bilanz. Demnächst gebe es einen Termin bei  Gericht, in dem über die Zukunft von Mutter und Sohn entschieden werden soll, so Güntert.
       "Wir haben den Kontakt nicht verweigert.  Wir haben uns nur an die Aussagen der Sachwalterin gehalten", sagt Mag. Sabine  B I B E R  von der Lebenshilfe.

"WIR   NEHMEN  DIE  LEUTE   NICHT   AUF,  WEIL   WIR   LUSTIG   SIND .

    es  gibt  bei jedem Bewohner der  Lebenshilfe  einen   B E S C H E I D   des   Landes   nach  dem  Behindertengesetz.

Und  wir entscheiden nicht über das Besuchsrecht",  stellt   GÜNTERT  klar,  zeigt aber auch Verständnis für die Situation der Mutter......."   #  Zitat   Ende   #

      Das war also vor genau   6 Jahren in der "Braunauer Rundschau " zu lesen  auf der S. 35 innen  und zusätzlich gab es bereits auf der allerersten Seite einen  "Eye - Catcher"  mit folgendem Text:

"SCHICKSAL   //    MUTTER   KÄMPFT   UM   IHREN   SOHN   -   DIE   HOFFNUNG  WÄCHST..........STRASSWALCHEN  //   Renate  Költringer kämpft  weiter dafür, daß ihr behinderter Sohn Wolfgang Schwarz bei ihr leben kann. Noch ist er in der Lebenshilfe untergebracht . Treffen von Mutter und Sohn hat es mittlerweile gegeben, ein Gericht soll nun über die Zukunft entscheiden. "  #  Zitat  Ende  #

     All diese  "Hoffnungen"  haben sich dann im Gefolge als leere  Versprechungen erwiesen ! Seit dem 17.10.2003 befindet sich  WOLFGANG  nun bereits mehr Tage in  sklavenartiger Geiselhaft  als  NATASCHA  im Straßhofer Keller !  Der Geschäftsführer  der verantwortlichen "Lebenshilfe Salzburg gGmbH"  ist nichts  anderes als ein skrupelloser Lügner !  Man braucht nur seine Aussagen lesen im  "ECHO"  vor etlichen Monaten und dann erkennt jeder vernünftige Mensch  sofort, daß dieser aus dem benachbarten Germanistan importierte Schnösel  lügt wie gedruckt : noch immer gibt es keinen Heimvertrag für  WOLFGANG  und diese angebliche "Lebenshilfe"  hat auch keineswegs überhaupt vor, dem Wolfgang das konsumentenschutzrechtliche Vertragsverhältnis   nach dem Heimvertragsgesetz  zu gewähren, weil sie ihn ja direkt als Häftling nach dem Salzburger Behindertengesetz bezeichnen, der unwideruflich, absolut unkündbar und bis zu seinem Lebensende   BESCHEIDMÄSSIG   EINGEWIESEN  WORDEN  IST  durch  die  Salzburger Landesregierung !!

http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4243:folgenreiche-gutachten&catid=18:politik&Itemid=46 

http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/Echo_201209.PDF 

WO  BELEIBEN  DIE   PROTESTE   DER   UNIVERSITÄTSPROFESSOREN   FÜR DAS  SOZIALRECHT   und  für das   HEIMVERTRAGSRECHT  ???           

Samstag, 9. März 2013

WEGSCHAUER LR Walter STEIDL

DER   NÄCHSTE   SPÖ  -  TOTALVERSAGER  :  LANDESRAT     Walter   S T E I D L  ÜBT   SICH   IM    NICHTS  -  WISSEN !

    http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4173:die-schuetzende-hand&catid=21:chronik&Itemid=50

"DIE   SCHÜTZENDE  HAND "
Man braucht sich nur die Berichterstattung  in der Illustrierten  " ECHO  TIROL"  in den vergangenen 2 Jahren genau anschauen über den Riesenskandal bei der Lebenshilfe Tirol  und dessen Ausgänge, dann bekommt man eine sehr realistische Vermutung & Vorstellung von dem , was hierzulande vor sich geht bei der  nach wie vor völlig geheimgehaltenen Geschäftsgebarung zwischenhttp://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13084 Land Salzburg und der Lebenshilfe Salzburg !!!  Durch den  Landes - Rechnungshofbericht  Tirol über die entsprechenden Geschäftsbeziehungen durch volle 10 Jahre in Innsbruck  haben wir ein verläßliches Muster  als Vorlage.

http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/landtag/landesrechnungshof/downloads/ber_2012/E2012_LR-0560-62_Sonderpruefung_der_Lebenshilfe_Tirol_GmbH.pdf

      In den "Salzburger  Nachrichten"  vom Freitag, 8.3.2013  kleine Lokalausgabe auf der S. 3 unter  "Bürgerprogramm"  lesen wir eine kurze und äußerst prägnante Glosse von Peter  HOFFER, Wien mit folgenden Worten:  "Was Salzburg jetzt braucht, ist eine "Monti - Lösung". Die Landesregierung tritt geschlossen zurück und eine Verwaltung aus Experten  übernimmt alle Ämter in der Regierung.  Wer weiß, was in anderen Ressorts  alles jahrelang getrieben wurde, während die Landesräte sich hauptsächlich im Wegschauen betätigt haben."
           So läßt sich  nach dem erbärmlichen Abgang von  Walter  BRENNER  als Finanz - Landesrat  wegen Total - Ignoranz  dasselbe Phänomen  deutlich  genug beobachten beim Neo - LR für Soziales  Walter  STEIDL :  er  hat  nicht  die geringste Ahnung davon, welches Ausmaß von Menschrechtsverletzungen im Rahmen der sogenannten  "Behindertenhilfe tagtäglich  "geleistet" wird im gesamten Lande.  Er hat nicht die geringste Ahnung von den skandalösen Machenschaften der "Lebenshilfe" - Führung um die verweigerten Heimverträge,  um die hundertfachen Zwangsverheimungen  und sonstigen Freiheitsberaubungen,  um die völlig intransparenten  Sonderverträge, die die Abteilung 3 Soziales mit der LHS - Führung ausgeschnapst hat etc...........Selbstverständlich bekommt er nur oberflächlichen Schrott  vorgesetzt, es wird peinlichst vermieden, daß er hinter den Kulissen nachschaut, die der allgegenwärtige Fürst  POTEMKIN  im gesamten Lande perfekt aufgestellt hat.
  http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12557 
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12032 
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12708
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13084 

WER  VERHILFT   LANDESRAT   Walter   S T E I D L   zum   DURCHBLICK  ! ?

Donnerstag, 7. März 2013

INHALTE & MERKMALE der KRIMINELLEN ORGANISATION

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40033827/NOR40033827.pdf


§  278 a  STRAFGESETZBUCH  SPRICHT  KLARTEXT  !

K R I M I N E L L E   O R G A N I S A T I O N


         "Wer  eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied  beteiligt  (§ 278 Abs.3),

      1.   die, wenn auch nicht  ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen , die das Leben, die körperliche Unversehrtheit,  die Freiheit  oder das Vermögen bedrohen,  oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen,  der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln,  Kernmaterial  und radioaktiven Stoffen,  gefährlichen Abfällen, Falschgeld  oder Suchtmitteln  ausgerichtet ist,

       2.   die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und

       3.   die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,

ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. § 278 Abs. 4 gilt  entsprechend. "


              Wir sehen also überaus deutlich   das Wesen einer " kriminellen  Organisation"   verwirklicht  bei den führenden Köpfen  dieser schier unvorstellbar entarteten   und pervertierten  angeblichen  "LEBENSHILFE  SALZBURG" :  in hunderten Fällen finden wir hier im Lande Salzburg  die Freiheitsberaubung  durch Zwangsverheimung,  die anschließende unauffällige  lebenslange Sklavenhalterei in bestens getarnten Lebenshilfeställen,  die tagtägliche  Nötigung der Insassen  zur Zwangsarbeit in den Werkstätten,  die Aufzwingung  von psychopharmakologischen  Behandlungen etc........

         Totalblind  &  taub  die gesamte Kriminalpolizei,  die Staatsanwaltschaft und auch die Strafgerichte  -  die große KRAKE    weiß  sich perfekt abzuschirmen gegen jede Strafverfolgungsmaßnahme . Ihr korrumpierender Einfluß ist überall deutlich zu verspüren,  ihre Einschüchterungsmethoden werden wir nun in vollstem Ausmaß hier publizieren, insbesondere durch glaubwürdige Aussagen von Überläufern !



      L E B E N S H I L F E    S A L Z B U R G


                                      EUTHANASIE    AUF    RATEN  !

Mittwoch, 6. März 2013

ÄUSSERST DUBIOS : GEMEINDE - FÜHRUNG STRASSWALCHEN !

http://www.strasswalchen.com/index.php?mmid=8

DIE  ÄUSSERST   ZWIELICHTIGE   ROLLE   der  GEMEINDE  -  FÜHRUNG

                          STRASSWALCHEN  !!

            Mit geradezu  unbeschreiblicher Hinterhältigkeit  hat die hochkriminelle Führungs - Clique  der angeblichen  "LEBENS  -  HILFE"   Salzburg  hinterrücks am 19.Februar dieses nun laufenden Jahres 2013  den  WOLFGANG  wieder  gesetzwidrig umgemeldet am Meldeamt der  Stadt Salzburg auf Hauptwohnsitz in der Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling. Dies erkennbarerweise nur zu dem Zweck, die jahrelange Unterschlagung  der Erhöhten Familienbeihilfe nach dem FLAG  für Wolfgang , die finanzgerichtlich von uns angezeigt worden ist schon vor fast 6 Monaten, endgültig zu vertuschen und zu besiegeln !!!   So also schaut hier in Salzburg  "LEBENS  -  HILFE"  aus !!!

                Wir haben nun sofort heute früh den  WOLFGANG  hier am Gemeindeamt Straßwalchen  wieder mit Hauptwohnsitz angemeldet und werden diese  hochkriminelle Führungsclique der LHS  nun auch strafrechtlich anzeigen nach dem Meldegesetz und nach den entsprechenden §§ über den Meldebetrug nach dem österr. StGB ! Natürlich auch diese notorisch rechtsbrechende  " Rechtsanwältin"  Ingeborg  HALLER  als Beitragstäterin  in  all diesen verbrecherischen Aktionen.


        Eine überaus dubiose Rolle in diesem schier  atemberaubenden  endlosen Krimi spielt erkennbarerweise auch die gesamte Gemeinde - Führung hier in A -5204  STRASSWALCHEN !  Denn sie haben bislang überhaupt keinen Finger gerührt  für die Rückführung  des  am 17.10.2003 gewaltsam entführten  Gemeindemitgliedes. Noch dazu haben sie der rechtswidrigen Ummeldung durch die LHS schon am 20.6.2006  keinerlei Widerstand entgegengestellt . Offensichtlich war es ihnen geradezu recht, daß dann im Gefolge auch nicht mehr die 50 % ige Vorschreibung der Inhaftierungskosten für den Wolfgang in der Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg nach den gesetzlichen Vorgaben im S.SHG und im S.BG  seitens der Abt. 3 der Salzburger Landesregierung ins Gemeindeamt flatterte !

          Soeben habe ich den ressortzuständigen Juristen des Gemeindeamtes  zur Rede gestellt über diese Sachverhalte : Mag. Johann   F Ü R S T   zeigt nach wie vor nicht das geringste Interesse, hier irgendetwas zu ändern, viel zu bequem ist es für ihn nach wie vor, den NICHT  -  WISSER zu spielen,  den Nichtbeteiligten somit an diesen kriminellen Machenschaften.......er täuscht sich aber ganz gewaltig : alleine durch seine ignorante  Untätigkeit macht er sich zum  MIT  -  TÄTER !

http://www.strasswalchen.com/index.php?mmid=8&msid=36&font=&styleid=&pid=5&font=1

         Und erneut wird in aller Öffentlichkeit  festgestellt, daß diese arrogante, völlig abgehobene Führungsclique  der LHS  in geradezu perfekter Kooperation mit allen anderen Tatbeteiligten  sämtliche Inhalte & Merkmale des § 278 a StGB der Republik Österreich aufweist, nämlich die Merkmale einer hochgradig gefährlichen, bestens getarnten und strategisch hervorragend positionierten


                            KRIMINELLEN     ORGANISATION 

deren Machenschaften  wir in den nächsten Tagen  erneut mit einer umfassenden Strafanzeige direkt an das Bundeskriminalamt in Wien und an die WKStA  offenlegen werden.


http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40033827/NOR40033827.pdf 


Dienstag, 5. März 2013

ENT - LARVT : DER OLIGOPHRENE PARALOGIKER !

http://www.sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/svliste.nsf/a/W811842!OpenDocument

ÖFFENTLICHE   WARNUNG   VOR  DIESEM   FALSCHEN   ZEUGEN  !

               Vor fast einem Jahr, exakt am 28.3.2012,  wurde der völlig wehrlose  Heimbewohner  WOLFGANG S.  erneut zwangsweise   einer sogenannten  "Neuropsychiatrischen  Untersuchung"  unterzogen. Das zuständige Bezirksgericht Salzburg  bestellte dafür mit ON ca. 500  im Pflegschaftsakt  2 P 236/04 m  den in der SDG - Liste nach wie vor eingetragenen  Facharzt  Dr. Ernst  G R I E B N I T Z :

     Darüber liegen Befund und Gutachten auf  im P - Akt  unter ON 506  und es gab eine geheime Gutachtenserörterung am 6.7.2012.  Die Mutter des Wolfgang hatte zuvor mit ausführlichem Schriftsatz vom  6.2.2012  diesen Sachverständigen  eindringlich ersucht, sie als die engste und  wichtigste Vertrauensperson des Probanden  dieser Untersuchung vollauf beizuziehen, weil Wolfgang in seiner totalen Wehrlosigkeit  diese Unterstützung  unbedingt braucht als durch Jahrzehnte hindurch schwer hospitalisiertes und traumatisiertes Heimkind (er wurde in Kärnten jahrelang schwer mißhandelt vom später strafrechtlich verurteilten Prof. Franz  WURST u.a.!). 

               Ich selbst brachte diesen  Brief  am 6.2.2012  ins Büro  der Neuropsychiatrie in Salzburg  und wurde sehr unfreundlich und abweisend behandelt : es sei  ganz und gar ungehörig,  hier ungerufen überhaupt zu erscheinen und einen Brief persönlich abzugeben ! Prompt gab es keinerlei Reaktion auf dieses  naheliegende und  für den wehrlosen Wolfgang  unverzichtbare Ersuchen, nicht einmal eine schriftliche Absage war dem feinen Herrn diese mühevolle Arbeit wert !!

               Erst auf Umwegen haben wir dann später davon überhaupt erfahren, nämlich durch den Zurückweisungsbeschluß der wegen Amtsmißbrauches öffentlich angezeigten  HA - Richterin  Dr. Eva STRASSER   im Verfahren  35 HA 4/12 v  mit ON 4   vom 3.8.2012 !  Es werden nun die letzten Absätze dieses  haarsträubend rechtswidrigen und amtsmißbräuchlichen Zurückweisungsbeschlusses wörtlich und vollständig zitiert :  

             "Gemäß § 27 e (1)  KSchG  hat der Heimbewohner das Recht, dem Träger jederzeit eine  VERTRAUENSPERSON  namhaft zu machen. Gemäß § 11 Abs.1 HeimAufG ist der Bewohner, seine Vertreter, seine Vertrauensperson  und der Leiter der Einrichtung berechtigt, einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung  einer Freiheitsbeschränkung zu stellen.  Eine ( im Hinblick auf die Antragslegitimation gemäß § 11/1 HeimAufG)   wirksame Namhaftmachung einer Vertrauensperson gemäß § 27 e KSchG kann auch dann vorliegen, wenn die Voraussetzungen für eine wirksame Vollmachtserteilung  nicht erfüllt sind.  Bei der Namhaftmachung handelt es sich um  keinen rechtsgeschäftlichen Akt, weshalb der Bewohner nicht geschäftsfähig sein muß, es genügt, wenn er überhaupt in der Lage  ist,  seinen natürlichen Willen zum Ausdruck zu bringen. Unverzichtbar ist jedoch, daß der Wille des Heimbewohners, eine bestimmte Person zur Vertrauensperson zu bestellen, zweifelsfrei  -  allenfalls auch durch konkludentes Verhalten  - erkennbar ist.  Ist der Bewohner in keiner Weise mehr in der Lage, seinen Willen auf Bestellung einer Vertrauensperson  zum Ausdruck zu bringen, dann liegen nicht einmal mehr  die Mindestvoraussetzungen  an Willensbildungsfähigkeit für eine rechtswirksame Bestellung als Vertrauensperson vor  (KOPETZKI,  Handlungsfähigkeit  für Namhaftmachung einer Vertrauensperson, FamZ  2006/37)

        Das pflegschaftsgerichtlich eingeholte neuropsychiatrische Gutachten vom 28.3.2012  samt Vortrag in der nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung vom 6.7.2012  (ON 506 im Akt  2 P 236/04 m) kam im Wesentlichen zusammengefaßt u.a. konkret zu der Frage, ob der Bewohner in der Lage ist, eine Vertrauensperson nach dem Heimaufenthaltsgesetz zu nennen, zu dem Ergebnis, daß eine konstant begründete und auf allgemeinen Werten basierende Willensbildung bislang nicht erkennbar war und aufgrund der beim Bewohner vorliegenden Symptomatik davon auszugehen ist, daß eine erhöhte  Suggestibilität vorliegt, wodurch seine Äußerungen zu hinterfragen sind.  Eine längerfristige Konstanz derartiger Sichtweisen ist nicht zu erwarten. ( Akt 2 P 236/04 m).

     Da der Wille des Bewohners, (seine eigene leibliche Mutter)  Renate  KÖLTRINGER  zur Vertrauensperson zu bestellen,  auch nicht durch konkludentes Verhalten aufgrund der erhöhten Suggestibilität zweifelsfrei erkennbar ist,  liegt   keine rechtswirksame Bestellung als Vertrauensperson vor, weshalb der Antrag  von Renate  KÖLTRINGER  auf Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen nach § 11 Abs.1 HeimAufG  ZURÜCKZUWEISEN  war. (Kopetzki aaO, FamZ 2006/37) "   #   Zitat  Ende  #

           Mit der größtern Selbstverständlichkeit  wurde dieses  "Neuropsychiatrische  Gutachten"  dem  betroffenen WOLFGANG  weder ausgefolgt noch erläutert. Auch die Hilfe seiner nächsten Angehörigen und Freunde darf er dafür keineswegs in Anspruch nehmen. Er muß die erneute  ABSTEMPELUNG   zum   HUNDERTPROZENTIGEN   VOLLTROTTEL  völlig widerspruchslos und   absolut  wehrlos hinnehmen. Die für den 19.März bereits anberaumte Tagsatzung samt Gutachtenserörterung wurde gestern  kurz und bündig abgesagt wegen unseres Rekurses gegen den unzumutbaren Maulkorberlaß !  Somit verweigert das BG Salzburg erneut dem betroffenen Heimbewohner  WOLFGANG S. die elementarsten Menschenrechte, es herrscht nach wie vor die totale Willkür !  Obwohl seine Willensäußerungen im Beisein seiner Angehörigen  und Freunde vollkommen klar und ausreichend sind in jeder Hinsicht, wird er von diesem "Sachverständigen"  also erneut erbarmungslos abgestempelt  mit 2 großen amtlichen Stempeln der Universität Salzburg zum totalen Vollidioten , der nur mehr geeignet sei  zur lebenslangen und unwiderruflichen Anbindehaltung im Lebenshilfestall !

             Somit erweist sich dieser  angebliche  "Sachverständige"  selbst als ein überaus gefährlicher   FALSCHER   ZEUGE

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/09/wolfgang-als-geschadigter-mehrerer.html 

       Er  leidet erkennbarerweise selbst  an einer hochgradigen  OLIGOPHRENIA,  verbunden mit durchaus fatalen   PARALOGISMEN : durch seinen ausgeprägten Schwachsinn  kommt er zu völlig falschen Schlüssen mit katastrophalen Folgen für seine Probanden !  Wir werden ihn nun dafür strafgerichtlich und auch zivilgerichtlich zur Verantwortung ziehen . Genauso wie sein Kollege  Univ. Prof. Bernhard  MITTERAUER vor vielen Jahren den völlig unschuldigen  Peter  HEIDEGGER  total falsch  befundet und beurteilt hat  mit  "2865 Tagen"  der schrecklichsten Art im  Gefolge, so haftet nun   der  FALSCHE   ZEUGE   Ernst  GRIEBNITZ  für die bereits mehr als   " 3.096 Tage " des  inhaftierten Wolfgangs. 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/09/haftung-von-sachverstandigen.html 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/10/kritik-am-sachverstandigen-unwesen.html 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/10/gutachteritis-perniciosa-forensis-im.html

Montag, 4. März 2013

WO BLEIBT DAS BRK - MONITORING IN SALZBURG ?

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13880

http://www.monitoringausschuss.at/cms/monitoringausschuss/attachments/1/9/0/CH0910/CMS1269851328194/monitoringausschuss_bericht_genf_februar_2013.docx

JEDES   BUNDESLAND   MUSS EINE   EIGENE   MONITORINGSTELLE   EINRICHTEN !


                         Wenn man  den oben verlinkten umfassenden Bericht des  Monitoringausschusses  Wien  mit seinen 53 Seiten genau durchstudiert, dann fragt man sich in erster Linie, wie die 9 Landesfürsten dazu bewogen werden könnten,  ihren Verpflichtungen nach der BRK  nachzukommen.  Denn es gibt keinerlei Sanktionsmöglichkeit gegenüber säumigen  Landesregierungen bzw. Landtagen, wenn zum Beispiel auf Dauer keine entsprechende , völlig unabhängige Monitoringstelle nach Art. 33 BRK  errichtet wird im jeweiligen Bundesland.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102326/NOR40102326.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40121452/NOR40121452.pdf

                        Insbesondere gefährlich ist auch die Formulierung in dem oben verlinkten § 13 BBG  Abs.8
weil  ausdrücklich nur Bezug genommen wird  auf Bereiche, die von der Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes erfaßt werden  und somit  der gesamte überaus gefährliche Bereich der vollstationären Heimunterbringung wiederum überhaupt nirgends erfaßt wird  - es ist zum Heulen !!!  Derzeit  vermeidet der Bund jedwede Überprüfung  von  zwangsweisen  Verbringungen in Pflegeheime, sodaß eine gigantische Rechtsschutzlücke klafft, für die sich derzeit absolut niemand als zuständig erklärt.  Die sogenannten  "Bewohnervertreter"  nach dem HeimAufG  treten ja bekanntlich erst dann in Aktion, wenn sogenannte  "Freiheitsbeschränkungen"  offiziell gemeldet werden oder sich sonstwie konkreter Verdacht  ergibt, es könnte  derlei  "Freiheitsbeschränkungen" in einem Heim geben, ohne  daß sie gemeldet werden. Absurderweise  müssen jedoch zwangsweise Einlieferungen in Heime  überhaupt nicht gemeldet werden und bleiben in der Regel unentdeckt bis ganz "zuletzt", das heißt bis der Bewohner im Sarg  das Heim verläßt !!!  Welch eine großartige Regelung haben uns da  K A T H R E I N & Co.  als  "die beste Lösung in ganz Europa"  verkauft !?

                        Schon sehr befremdend, daß auch in diesem umfassenden Bericht des MA  das Thema der total menschenrechtswidrigen Zwangsunterbringung in Behindertenheimen mit keinem einzigen Sterbenswörtchen erwähnt wird !!!  Man echauffiert sich über allerlei eher Sekundäres, das  skandalöse  Verschwindenlassen abertausender schwerbehinderter  Autisten etc. in landesrechtlichen Inhaftierungsanstalten wird schlichtweg völlig ignoriert auch vom  Bundes - Monitoring - Ausschuß ! Na Prost Mahlzeit !  Es kann nicht sein, was nicht sein darf !!!  Liegt das etwa daran, daß führende Köpfe der sogenannten  "Lebenshilfe"  auch in diesem MA sitzen  und andere Repräsentanten dieser gigantischen  HASCHERL  -  ENTSORGUNGS  -  GROSS  -  INDUSTRIE  ???


                  Dieser  Monitoring - Ausschuß nun will seine nächste öffentliche Sitzung im April hier in Salzburg abhalten  -  da werden wir mit vollen Geschützen auffahren ! Es sei nochmals in aller Öffentlichkeit festgestellt:  Sowohl die gesamte Justiz  als auch die Sozialverwaltung des Landes  ignorieren bis dato diese BRK voll & ganz, sie kommt schlichtweg in Überlegungen und Entscheidungen bislang überhaupt nicht vor.  Man kann sich derzeit überhaupt nicht vorstellen, wie das jemals anders werden könnte !  Auch das örtliche Bundessozialamt zeigt keinerlei Aktivitäten in dieser Richtung . Wir haben uns auch dort bei allen bisherigen Beschwerden nur Achselzucken und   völlig inkompetenten Augenaufschlag abgeholt - man sei weder für dies noch für jenes  "zuständig", im übrigen reden sich alle auf die Sachwalterei  und die Pflegschaftsgerichte  hinaus....................und zuletzt landen wir wieder einmal beim sogenannten  "Sachverständigen",  der ausdrücklich erklärt, vom  LIEBEN  GOTT  HÖCHSTPERSÖNLICH  die   ALLWISSENHEIT  &   UNFEHLBARKEIT  geerbt zu habenobwohl er selbst  nichts anderes ist als ein ganz erbärmlicher,  hochgradig oligophrener  Paralogiker  .............aber dazu in den nächsten Tagen Ausführlicheres  und sehr Brisantes !

Sonntag, 3. März 2013

ZWANGSVERHEIMUNG MIT SCHRECKLICHEN FOLGEN !

http://www.krone.at/Oesterreich/Pensionist_-83-_sticht_seinem_Sohn_Messer_in_Ruecken-Im_Pflegeheim-Story-352718

SCHRECKLICHE   FOLGEN   EINER   RECHTSWIDRIGEN   ZWANGSVERHEIMUNG !

         Vor wenigen Tagen gab es in den Medien eine besonders erschütternde Meldung aus  BAD  RADKERSBURG in der SO - Steiermark: laut oben verlinktem Bericht in der "Krone"  hat ein 83 - jähriger Vater im Rollstuhl  seinen eigenen Sohn  regelrecht abzustechen versucht im Pflegeheim, in das er vor etlichen Tagen gegen seinen erklärten Willen  " EINGELIEFERT "  worden war auf Veranlassung seines Sohnes. Das ergibt wieder einmal Anlaß mehr als genug in aller Eindringlichkeit und Ernsthaftigkeit   in  Erinnerung zu rufen, daß  " NIEMAND   GEGEN   SEINEN   ERKLÄRTEN   WILLLEN   IN   EIN   PFLEGEHEIM    VERBRACHT   WERDEN   DARF ",  wie das in mehreren einschlägigen Landesgesetzen  klar und deutlich angesprochen wird.

               Jede derartige Zwangseinlieferung  in ein Heim stellt ausdrücklich das schwerwiegende Strafrechtsdelikt nach § 99  Strafgesetzbuch der Republik Österreich dar und kann weder von der  "Bewohnervertretung"  nach § 8 Heimaufenthaltsgesetz  noch von der Heimaufsicht des Landes noch von irgendeiner anderen Stelle "genehmigt" werden.  Auch der Heimträger macht sich in diesem Zusammenhang als Beitragstäter strafbar !  Es müssen schlicht und einfach andere Wege gefunden werden als eine solche, meist sehr hinterhältig & heimtückisch durchgeführte  Zwangsverheimung.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029642/NOR12029642.pdf


                 Auch die  "Salzburger  Nachrichten"  meldeten am Donnerstag, den 28.2.2013 auf der Seite 11  diesen schrecklichen Vorfall  und stellten ausdrücklich fest, daß die Heimeinlieferung gegen den erklärten Willen des  Rollstuhlfahrers  erfolgt ist.  Die Ausrede der  "Nothilfe" sowie der  "Notwehr"   und des  "Notstandes"  kann sicherlich hier nicht in Anspruch genommen werden.  Destotrotz wird weder die Kripo noch die StA  Ermittlungen gegen den Veranlasser der Zwangsverheimung einleiten, sondern wird nun ausschließlich gegen den  rabiat gewordenen  rollstuhlfahrenden Vater  vorgehen,  der mittlerweile natürlich die Zwangsunterbringung im U - Haft - Gefängnis  erdulden muß.   Wie  schrecklich !!!

                 Denket bitte alle daran:  von den ungefähr  hunderttausend  Personen in Heimen diversester Form  derzeit in ganz Österreich ist ein erheblicher Anteil wehrloses Opfer geworden einer solchen völlig rechtswidrigen Zwangsverheimung, insbesondere sind von den über 13.000  vollstationär  "Untergebrachten"  der landesrechtlichen Behindertenhilfe sicherlich ein Drittel oder mehr gegen ihren erklärten Willen oder zumindest ohne ihre eindeutige und freie Zustimmung zwangsweise in ein solches Heim verbracht worden  -  so wie unser  WOLFGANG   am 17. Oktober 2003  in besonders heimtückischer & hinterhältiger Form "abgeholt"  und gegen seinen ausdrücklichen Willen wieder in diesen  "Lebens - Hilfe - Stall"  in Salzburg  verschleppt worden ist, wo nach wie vor die  "Anbinde - Haltung"  dominiert, die bei den Kühen schon längst verboten worden ist.

      Dazu gibt es eine besonders interessante Debatte zu lesen in den Protokollen des Vorarlberger Landtages anläßlich der Beschlußfassung zum Pflegeheimgesetz 2002

http://suche.vorarlberg.at/vlr/vlr_gov.nsf/0/6D0C6A908B53D84BC125717B003BE1CD/$FILE/fromDocFile-55A34F42113B74F66525714600295C2C.pdf

      Wann endlich wird aufwachen die gesamte Kriminalpolizei und im Gefolge auch die gesamte Staatsanwaltschaft  bezüglich der alljährlich tausendfach praktizierten Zwangsverheimungen hierzulande  ???

SONNTAGSAUSFLUG nach PUCHHEIM

WOLFGANGS   WANDERBERICHT  vom  SONNTAG,  den  3. MÄRZ  2013

              Heute Vormittag  sind wir vom Straßwalchner  Ortszentrum  (vom Fotohaus  KÖLTRINGER),  zuerst an der Hauptschule  und am Seniorenheim vorbei zum Bahnhof marschiert.  Dort haben wir uns am Fahrkartenautomaten  selbst  das Ticket  für die Bahnfahrt erstellt und ausgedruckt.  Leider haben mir die Betreuer im Salzburger Wohnheim  gestern meinen Behindertenpaß nicht mitgegeben, als mich Frau  Renate  GRABLER  abholte. Deshalb mußte ich heute Vollpreis zahlen und mein Begleiter ebenfalls, der sonst  nichts bezahlen müßte. Das Bahnfahren macht mir sehr große Freude : da kann ich mir die Landschaft ganz genau anschauen, ich kann auch im Zug auf und ab gehen  nach Lust und Laune. Auf der Fahrt nach Attnang im bequemen  "TALENT" Triebwagen 4/51  sind wir stehengeblieben in Oberhofen - Zell am Moos, in  Pöndorf,  in Frankenmarkt, in Vöcklamarkt,  in Redl - Zipf,  in Timelkam  und zuletzt natürlich auch noch in Vöcklabruck.

           In  ATTNANG  -  PUCHHEIM   ist der Bahnhof derzeit eine große Baustelle, daher sind wir sofort  nach  Puchheim in die große Wallfahrtskirche mit den doppelten Zwiebel - Spitz - Türmen.  Dort habe ich ein Licht angezündet und zu den anderen brennenden Lichtern dazugestellt.  Dann habe ich die großen Gebete der Kirche laut und ganz deutlich gebetet, so wie mir das meine  Straßwalchner  Großmutter  vor vielen Jahren beigebracht hat. Ganz am Schluß spreche ich dann immer  ganz besonders langsam und intensiv : "LIEBER   GOTT,  BITTE  MACHE   MICH   GESUND !"  A M E N  !

         Dann sind wir durch den wunderbaren Winterwald über die Mariannenhöhe nach Oberhaus marschiert und auf der anderen Seite runter nach  VÖCKLABRUCK, wo wir im Kaffehaus von Mc Donalds eingekehrt sind : dort habe ich 2 große Spezis und einen Schokokuchen gekauft, das hat mir nach der Wanderung sehr geschmeckt . Dann sind wir die  Vöckla - Promenade entlang ins Stadtzentrum marschiert,  durch beide uralte Stadt - Tore sind wir direkt hindurchmarschiert und dann sind wir zum Bahnhof gegangen, wo ich mir noch einen heißen Kakao vom Automaten geholt habe. Wieder kauften wir uns die Fahrkarten am Automaten und schon um 13 Uhr und 9 Minuten ist dann der Talent - Triebwagen 4/63 von Vöcklabruck abgefahren die gleiche Strecke zurück  nach Straßwalchen und ich habe mir die Landschaft wieder sehr genau angeschaut.

             Vom Bahnhof Straßwalchen sind wir dann  wieder am Seniorenheim und an den Schulen vorbei  zur Hainbachpromenade rübergegangen und die letzte Strecke zurück ins Fotohaus  KÖLTRINGER  mußten wir noch die gefährliche Bundesstraße 1 vorsichtig überqueren.

              Jetzt habe ich selbst in der Küche den Kaffee gekocht und  im Wohnzimmer serviert . Ich kann ganz gut als Kellner arbeiten. Eigentlich möchte ich jetzt die ganze Woche hier in Straßwalchen bei meiner lieben Mama bleiben  und ihr bei der Arbeit helfen,  mit der Lehrerin Margot  SCHNEIDER lernen für den  Nachschulungskurs und  auch viel wandern gehen und öfter mit dem Zug fahren.  Meine Mama muß mich aber am Abend wieder nach Salzburg bringen in  das Wohnheim  am Kralgrabenweg in Itzling, denn sonst holt mich die "Militär - Polizei" ab, wenn ich nicht rechtzeitig wieder in die  " KASERNE "  einrücke ! Ich denke immer an den 17. Oktober 2003, da hat mich die Katharina  SCHABAUER  in Neumarkt  "abgeholt", sie hat meiner Mama sehr weh getan.

           Meine "Sachwalterin" tut mein gesamtes monatliches Einkommen  kassieren und gibt mir überhaupt keine Information. Sie will nicht, daß ich es genau lerne, mit meinem Geld selbst  umzugehen. Sie hält mich für total blöd. Ich bin aber kein armes Hascherl, wie alle sagen, sondern ich bin ein großer starker Mann und am 12.April werde ich schon 42 Jahre alt. Ich weiß ganz genau, was ich will und meine Mama weiß das auch ganz genau und alle meine Freunde hier in Straßwalchen wissen das auch ganz genau. 

 ICH  WERDE   NUN  GENAU   DAS   TUN,    WAS   ICH   SELBST   WILL  !

UND   WER   WILL   MICH   DABEI   BEHINDERN  ???