Mittwoch, 29. Januar 2014

VOR GENAU 10 JAHREN : HEIMVERTRAGSGESETZ im NATIONALRAT !

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00202/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00377/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2004/PK0033/

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=4897

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2004/PK0034/

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/NRSITZ/NRSITZ_00046/

VOR   GENAU   10   JAHREN   BESCHLOSS   der   NATIONALRAT   das   HEIMVERTRAGSGESETZ 

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2004_I_12

        Vor  genau  10  Jahren, am Donnerstag, den 29. Jänner 2004,  beschloss  der  Nationalrat in Wien mehrheitlich  in der 46. Sitzung der XXII.  Gesetzgebungsperiode   das  für unsere  hier aufgeworfene  Problematik überaus wichtige  Bundesgesetz, mit dem  in durchaus  hochproblematischer  Weise in das  Konsumentenschutzgesetz  diverse  Bestimmungen zum  " Heimvertrag "  ziemlich gewaltsam hineingestopft worden sind . Wer die oben sorgfältig  verlinkten  Dokumente  genauestens  studiert  und tiefgehend analysiert, was seither geschehen ist  insbesondere im  konkreten   ANLASSFALL   WOLFGANG  S., ja der kommt wahrlich aus dem Staunen nicht mehr heraus !

https://www.google.at/?gws_rd=cr&ei=BZXqUsKLPKjU4QT6mIDoAw#filter=0&q=Heimvertragsverweigerung 

           Denn  nach wie vor weigert sich der verantwortliche private  Heimträger  " Lebenshilfe  Salzburg  gGmbH "  strikt,  dem seit 17. Oktober 2003   im   Behindertenheim  Kralgrabenweg  Salzburg - Itzling  " untergebrachten " Bewohner   den  Rechts  -  Status  eines solchen  Konsumenten  nach den  heimvertragsrechtlichen  Bestimmungen  im KSchG  zu  gewähren und ihm einen schriftlichen  Heimvertrag auszufolgen !!!  Vielmehr  wird  dieser  Wolfgang   nach wie vor behandelt wie  ein Maßnahmenhäftling der Justiz , ohne die geringste  Aussicht  jemals aus dieser  " MASSNAHME  "  entlassen zu werden.  Dies alles wird begründet  mit einem bloß  verwaltungsbehördlichen   " BESCHEID "  der Salzburger  Landesregierung ,  der diese  " Maßnahme "  anordnet  oder auch nur  genehmigt wörtlich  " auf  Dauer  des Vorliegens der gesetzlichen  Voraussetzungen " ,  somit grundsätzlich bis zum Lebensende, weil sich am  erethischen  Autismus des Wolfgang wohl nie etwas ändern  wird....................

            Anlaß genug nun, um Resümee  zu ziehen und Zwischenbilanz :

1. Seit  5.12.2011  unterdrückt   die  J U § T I Z  in schwerster   Rechtsverletzung  und Verweigerung der gebotenen Rechtspflege die eingebrachte  KLAGE  auf Herausgabe des Heimvertrags . Ein größerer  Skandal ist nicht mehr vorstellbar !

2.  Die Salzburger  Landesregierung beteiligt sich nach wie vor aktiv an dieser  Rechtsverweigerung, indem sie  die amtsmissbrauchenden Richter  unterstützt  in dieser  Verweigerungshaltung, obwohl die  Verpflichtung  zur  Herausgabe des Heimvertrages ja insbesondere auch die  für alles verantwortliche  Landeregierung trifft !  Nach der neuesten  Judikatur des  OGH in Wien  haftet das jeweilige  Bundesland zu 100 %  für sämtliche  Handlungen , Duldungen  &  Unterlassungen  eines beauftragten privaten Heimträgers im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/09/paukenschlag-durch-den-ogh-1-ob-1913-w.html 

3. Klägliches  Totalversagen  auch der staatlich  finanzierten angeblichen  " Bewohnervertretung ",  noch kläglicheres Totalversagen der Volksanwaltschaft, die sich nach wie vor weigert, diese skandalöse  Heimvertragsverweigerung überhaupt aufzugreifen !  Wir warten seit Einbringen unserer Beschwerde pünktlich am  1. Juli 2012  bis heute  vergeblich auf eine entsprechende  " meritorische " Behandlung unseres Beschwerdevorbringens ,  sondern werden immer wieder mit völlig  unzutreffenden  Ausreden  " abgespeist " 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/12/schlaft-die-volksanwaltschaft.html 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/schon-2001-absoluter-klartext-durch-die.html 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/september-2007-va-reflektiert-uber-3.html 

4.  Es  haben sich  sämtliche  eindringlichen  Warnungen  der  Mahner  vom Jänner 2004  bewahrheitet : Das  Aufsplitten des ursprunglichen Entwurfes   für  ein bundeseinheitliches  und  völlig  eigenständiges  "  HEIMRECHTEGESETZ "  in 2  getrennte  Vorlagen und das gewaltsame  Hineinstopfen des  Heimvertrages in das KSchG  haben die aufgeworfenen skandalösen  Probleme bewirkt.  Bleibt nun abzuwarten, ob sich jemand von den Fachgelehrten nun endlich mit der gebotenen Schärfe an die  Kritik heranwagt und  gnadenlos Bilanz zieht  :

5.  Wo  bleibt der seit 2  Jahren überfällige  2. Band   von  HP   ZIERL ' s   "  Heimrecht " , denn da müßte sich  massivste  Kritik finden  bezüglich der aufgeworfenen Probleme  in konsequenter  Fortsetzung seines bisher beispiellosen Aufsatzes  in der FamZ  vom Jänner 2007  ?

http://lasberg.riskommunal.net/system/web/fotogalerie.aspx?bezirkonr=0&detailonr=222250135&menuonr=218586387 

http://shop.prolibris.at/de/Gesundheit-Umweltschutz-Veterinaerrecht/Heimrecht.html

6.  Wo  bleibt  die  schonungslose  Abrechnung  von Spezialist  Michael  GANNER  zum  Thema  " 10  Jahre  MURX  mit  dem  Heimvertragsgesetz "   in der gehobenen  Fachliteratur in konsequenter Fortsetzung seines epochalen Aufsatzes in der iFamZ vom Dezember 2008  ?

http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/mitarbeiter/ganner/

7.    Wo  bleibt  eine  umfassende   Stellungnahme  auch sämtlicher  Konsumentenschutzstellen  über das  Faktum, daß nach wie vor einer erheblichen Anzahl von Schwerbehinderten in den kasernenartig betriebenen Behindertenheimen der  Heimvertrag  überhaupt verweigert wird ?  Wo  bleibt die  große  Goschn von  Großmaul  Jackie  MAIER :

https://www.google.at/?gws_rd=cr&ei=8SHpUsGtHeag4gTxzYGADg#q=kindergef%C3%BChle+heimvertrag 

" DER   HEIMVERTRAG   MUSS   VORGELEGT   WERDEN "

10  JAHRE   HEIMVERTRAGSVERWEIGERUNG   BEDEUTET  :  10  JAHRE   TOTALE  RECHTLOSIGKEIT  !!!

zuletzt  geändert . 31. Jänner  2014

Donnerstag, 16. Januar 2014

ZAUBERWORT NUMMER 3 : der " VOLLZUG " !

DRITTES   &  ULTIMATIVES   ZAUBERWORT  DES   PATERNALISTISCHEN   FÜRSORGERISMUS :

Der   V O L L  -  Z U G  oder :  die    V O L L  -  Z I E H U N G

http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=1ob19%2f13w&VonDatum=&BisDatum=16.01.2014&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=&Position=1

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20130411_OGH0002_0010OB00019_13W0000_000

             Sowohl   die bestgemeinte  " Maßnahme "  bleibt ein  bloßes  Hirngespinst  als auch die best geeignete  " Einrichtung "  bleibt ein Luftschloß, wenn nicht das  eigentliche , ultimative  Zauberwort  Nummer 3 dazukommt  und die ganze Sache  wirksam in Bewegung setzt :

So lesen wir zum Beispiel in der oben verlinkten noch ziemlich neuen Entscheidung des Obersten  Gerichtshofes  Wien  mit GZ  1 Ob 19/13w  vom 11.4.2013  im Rahmen des  Referates über das Klagevorbringen  wörtlich und auch unwidersprochen :   " Die  behördliche  Anordnung  der  Gewährung   einer  Maßnahme  nach dem Oö BhG  unter gleichzeitiger Benennung der  Einrichtung   zur   VOLLZIEHUNG   der Maßnahme  und Festsetzung  einer  Kostenbeitragspflicht   sei dem   Hoheitsbereich  der  staatlichen  Verwaltung    zuzuordnen.........................."

           Geht's  überhaupt noch trockener,  geht's noch bürokratischer,  geht's  noch  paternalistischer  und  fürsorgeristischer  ???   Dazu paßt  topaktuell auch die erneut aufgeflammte hitzige Debatte  um den Charakter  der  angeblichen  bloßen  " Verwaltungshelfer "  im gestern medienwirksam  eröffneten  neuen   Abschiebungszentrum in der   vom Aussterben bedrohten Gemeinde   VORDERNBERG   bei  Leoben !  Die  Medien sind heute  voll mit diesbezüglichen Meldungen  :  die giftgrüne  ALEV   läßt nicht locker  und  beißt der schwarzen   Innenministerin erneut ordentlich in die Wadeln :

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140113_OTS0140/korun-zu-vordernberg-halbschwangere-loesung-des-innenministeriums-wird-probleme-verursachen

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140115_OTS0034/korun-zu-vordernberg-zahlreiche-fragen-zum-betrieb-des-schubhaftzentrums-bleiben-offen


http://www.gruene.at/ots/korun-zu-anfragebeantwortung-ueber-vordernberg-innenministerin-der-unwahrheit-ueberfuehrt

http://derstandard.at/1388651015166/Streit-um-Beschwerden-gegen-Securitys-in-Vordernberg

Immerhin  wird   hier behauptet, im Bereich der Schubhaft  nach fremdenpolizeilichen  Vorschriften  seien sämtliche  Handlungen,  Duldungen  &  Unterlassungen   der gesamten Belegschaft  aus Polizei  und  Security   ausschließlich  als Hoheitsakte zu qualifizieren und somit der sicherheitsbehördlichen  Maßnahmenbeschwerde  zugänglich und somit auch der Amtshaftung nach dem AHG !!!

            Das   bringt uns wieder zur  causa   WOLFGANG :   nach der oben zitierten  Entscheidung des OGH  tragen sämtliche  700  Mitarbeiter  der  angeblichen  " Lebens - Hilfe "  Salzburg  das Amtskappel des Landes Salzburg  mit der unübersehbaren  Aufschrift :

 " VOLLZUGSORGAN   des   LANDESRATES    SCHELLHORN   mit   HOHEITSCHARAKTER "

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/de/Salzburg_Wappen.svg/200px-Salzburg_Wappen.svg.png 

http://de.wikipedia.org/wiki/Salzburger_Wappen

                 Und nun zum angekündigten 2. Sondierungsgespräch gestern, Mittwoch, 15.1.2014  auf der zuständigen Sozialbehörde BH - SL :   hoffnungslos  einbetoniert der zuständige  Sachbearbeiter  im  fürsorgerischen  Paternalismus,  wie er nach wie vor das Salzburger  Behindertengesetz  total dominiert !  Nicht das geringste Einlenken erkennbar !   Der amtsmißbrauchende Einfluß der Salzburger  " Pflegschaftsrichter "  nach wie vor ungebrochen,  verstärkt durch die   giftgrünen  Machenschaften   dieser  notorischen  Rechtsbrecherin, die sich bestens zu tarnen weiß als angebliche  " Rechts - Anwältin " und als   aufdringliche   " Menschenrechtsaktivistin " :

http://www.ra-haller.at/default.asp?dir=Home/Zur+Person

http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4243:folgenreiche-gutachten&catid=18:politik&Itemid=46

http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/Echo_201209.PDF

               Und  auch das neueste  " NEWS "   bringt  uns ein beredtes  Schlaglicht , nämlich auf den für dieses ganze  Chaos  mitverantwortlichen   BÖSACHTER   BACHLER  Egon,  dessen Strafprozeß demnächst doch  am Salzburger  Landesgericht über die Bühne gehen wird, weil der OGH Wien alle  Delegierungsanträge angeblich abgewiesen hat !

http://www.news.at/a/news-kaempft-fuer-sie-der-boesachter

             Und was  macht  der für alles hauptverantwortliche  neue   grüne Landesrat  Heinrich  SCHELLHORN .  er  betreibt eine großangelegte  Ablenkungsaktion  mit dem mediengeilen Reizthema  " SCHERNBERG  ",  aber  mit der generellen   großangelegten  Sklavenhalterei   gegenüber mindestens  eintausend Oligophrenen  hier  in Oligophrenistan  will er sich offensichtlich  überhaupt nicht  vordergründig beschäftigen.  Die für 28. Februar 2014  groß angekündigte  Enquete  zur  angeblichen  DE  -  INSTITUTIONALISIERUNG   fokussiert  nämlich  eindeutig  nur auf sogenannte  " Großeinrichtungen ", wobei  erkennbar wird,  daß  segregierende  " Kleineinrichtungen "  als passende  Alternative  gesehen werden, um die gesamten Stakeholder nicht zu vergraulen, die das Land so dringend braucht  zum

VOLLZUG   von    MASSNAHMEN   in   EINRICHTUNGEN

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14653 

Dabei  braucht  man weder  Menschenrechte  noch  Persönlichkeitsrechte  wie  im  Heimvertragsgesetz  !

http://bidok.uibk.ac.at/library/schmitten-schwachsinnig.html 

http://salzburg.gruene.at/themen/behindertenpolitik 

http://www.salzburg.at/themen/leben.html?nachrid=52183 

Montag, 13. Januar 2014

ZWEITES ZAUBERWORT : die geeignete " EINRICHTUNG "

DIE   GEEIGNETE   " EIN  -  RICHTUNG "   ERMÖGLICHT   DIE   MASSNAHME  !

Wie  wird  vom  Sozialamt  der  BH - SL   eine  notwendige  " Maßnahme "  nach den gesetzlichen Vorgaben des   Salzburger  Landesgesetzes über die Behindertenhilfe  in der Realität  verwirklicht und durchgeführt :  man greift zum  nächsten Zauberwort  und das heißt  " EIN  -  RICHTUNG "  !!!

        In einer amtlichen  Mitteilung  vom 3. Oktober 2013  an die Mutter des  WOLFGANG  liest sich das dann so :    " Sehr  geehrte Frau K. !   Ihr Sohn Wolfgang S.  wird im Rahmen einer Maßnahme nach dem Salzburger Behindertengesetz  auf Kosten des Landes Salzburg  betreut.  Dabei ist es erforderlich, die laufenden Maßnahmen ständig zu kontrollieren  und das Wohlbefinden der Klientinnen  &  Klienten zu hinterfragen.  Oft bedeutet dies zwar eine  " Sackgasse ",  weil    NOTWENDIGE   EINRICHTUNGEN   FÜR   EINE   VERÄNDERUNG  NICHT   VORHANDEN  SIND,  doch immer wieder werden im Zuge von Überprüfungen  Verbesserungen in der Betreuungssituation  für den Einzelnen gefunden.
Ich darf Sie daher als Mutter zu einem persönlichen Gespräch.........einladen "

Darauf erfolgte  am 10. Oktober 2013  tatsächlich  nach  fast vollen  10 Jahren totaler Funkstille ein erstes Sondierungsgespräch auf der zuständigen Sozialbehörde mit dem konkret zuständigen Sachbearbeiter, welche  Veränderungen ins Positive  für  WOLFGANG   nun möglich wären..................

          Für übermorgen, Mittwoch,  15.Jänner 2014  ist nun ein weiteres  Sondierungsgespräch am selben Ort vereinbart .   Das  Land  Salzburg  steht nun also  vor der unausweichlichen   Herausforderung,  unter vorrangiger   Berücksichtigung   der übergeordneten  Artikel 8  EMRK  und   19  UN - BRK    eine  in jeder Hinsicht rechtskonforme  neue  Entscheidung  in   Bescheidform zu erlassen !

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12016939/NOR12016939.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf

Das  heißt  nun konkret :  das uneingeschränkte Verfassungs -  Recht auf Familienleben  nach Art.8  EMRK  und  das ebenso  unantastbare  Recht auf freie  Wahl der Wohnform und des Wohnortes nach Art.19  UN - BRK   verbunden mit dem durchsetzbaren Rechtsanspruch nach § 10 a SBG

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002067/LSB40002067.pdf

stellt  absolut in den Vordergrund  die  FAMILIE  als   älteste  und bewährteste   EINRICHTUNG  für diese  notwendige  soziale  Betreuung.  Das muß man der gesamten Landespolitik  und Landesverwaltung Salzburg   gehörig in Erinnerung rufen, denn  offensichtlich  werden nach wie vor  die internationalen  Verbindlichkeiten des Landes  nach der gesamten  EMRK  und auch insbesondere nach der gesamten  UN - BRK  völlig außer Betracht gelassen .

              WOLFGANG   hat auch gestern wieder  im Rahmen seines zweiwöchigen  Wochenendaufenthaltes im Elternhaus hier in Straßwalchen  unmißverständlich zum Ausdruck gebracht : er will  HIER  in seinem eigenen  Zimmer und im angestammten Elternhaus insgesamt wohnen  und auch werken,  er will   HIER  ganz individuell betreut und begleitet werden durch Personen seiner eigenen Wahl .  Er will nicht behandelt werden von oben herab von völlig familienfremden Personen,  die  ihn  noch ärger wie einen   Maßnahmenhäftling der Justiz  behandeln  und förmlich die  Leibeigenschaft über ihn  ausüben.

             Somit  hat  nun das   LAND   SALZBURG    AKUTEN   HANDLUNGSBEDARF :

Die  mit  Bescheid   vom 21.Jänner 2004    genehmigte / verfügte / angeordnete   " MASSNAHME "  der  erzwungenen  familienfremden  Unterbringung   in einer  gegen die Prinzipien  der  UN - BRK  und  EMRK  agierenden   " EINRICHTUNG "  ist  nun  unverzüglich   formell durch neuen Bescheid zu beenden  und durch  "  Soziale  Betreuuung  &  Begleitung "  in der viel besser  geeigneten   " EINRICHTUNG "  der eigenen Familie  zu ersetzen.  Darauf  besteht ein durchsetzbarer  Rechtsanspruch, den wir nun sicherlich  am neuen Salzburger  Landesverwaltungsgericht  durchsetzen werden, notfalls jedoch auch vor dem Wiener  Verfassungsgerichtshof,  vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg oder auch vor dem OHCHR  in Genf !!!

http://www.ohchr.org/EN/Pages/WelcomePage.aspx

Dafür  benötigt nun  unser  WOLFGANG   das  PERSÖNLICHE   BUDGET  in gleicher  Höhe  wie der seit über 10 Jahren vom Land Salzburg  bezahlte  TAGSATZ  an die  familienfremde  und  freiheitsberaubende  Einrichtung, deren Name hier schon oft genug genannt worden ist.

Weiters  erfordert das die unverzügliche  Befreiung aus der menschenrechtswidrigen Versklavung  durch rechtswidrige  familienfremde  Besachwalterung  seitens des Justizapparates.  Die diesbezüglichen Anträge sind längst gestellt worden,  werden jedoch von amtsmißbrauchenden RichterInnen seit über 3 Jahren   in  schwerster Rechtsverletzung unterdrückt und endlos verschleppt !

FREIHEIT   FÜR   WOLFGANG  S  :  FREIE   WAHL   DES   WOHNORTES   UND  DER    WOHNFORM   !