http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00202/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00377/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2004/PK0033/
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=4897
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2004/PK0034/
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/NRSITZ/NRSITZ_00046/
VOR GENAU 10 JAHREN BESCHLOSS der NATIONALRAT das HEIMVERTRAGSGESETZ
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2004_I_12
Vor genau 10 Jahren, am Donnerstag, den 29. Jänner 2004, beschloss der Nationalrat in Wien mehrheitlich in der 46. Sitzung der XXII. Gesetzgebungsperiode das für unsere hier aufgeworfene Problematik überaus wichtige Bundesgesetz, mit dem in durchaus hochproblematischer Weise in das Konsumentenschutzgesetz diverse Bestimmungen zum " Heimvertrag " ziemlich gewaltsam hineingestopft worden sind . Wer die oben sorgfältig verlinkten Dokumente genauestens studiert und tiefgehend analysiert, was seither geschehen ist insbesondere im konkreten ANLASSFALL WOLFGANG S., ja der kommt wahrlich aus dem Staunen nicht mehr heraus !
https://www.google.at/?gws_rd=cr&ei=BZXqUsKLPKjU4QT6mIDoAw#filter=0&q=Heimvertragsverweigerung
Denn nach wie vor weigert sich der verantwortliche private Heimträger " Lebenshilfe Salzburg gGmbH " strikt, dem seit 17. Oktober 2003 im Behindertenheim Kralgrabenweg Salzburg - Itzling " untergebrachten " Bewohner den Rechts - Status eines solchen Konsumenten nach den heimvertragsrechtlichen Bestimmungen im KSchG zu gewähren und ihm einen schriftlichen Heimvertrag auszufolgen !!! Vielmehr wird dieser Wolfgang nach wie vor behandelt wie ein Maßnahmenhäftling der Justiz , ohne die geringste Aussicht jemals aus dieser " MASSNAHME " entlassen zu werden. Dies alles wird begründet mit einem bloß verwaltungsbehördlichen " BESCHEID " der Salzburger Landesregierung , der diese " Maßnahme " anordnet oder auch nur genehmigt wörtlich " auf Dauer des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen " , somit grundsätzlich bis zum Lebensende, weil sich am erethischen Autismus des Wolfgang wohl nie etwas ändern wird....................
Anlaß genug nun, um Resümee zu ziehen und Zwischenbilanz :
1. Seit 5.12.2011 unterdrückt die J U § T I Z in schwerster Rechtsverletzung und Verweigerung der gebotenen Rechtspflege die eingebrachte KLAGE auf Herausgabe des Heimvertrags . Ein größerer Skandal ist nicht mehr vorstellbar !
2. Die Salzburger Landesregierung beteiligt sich nach wie vor aktiv an dieser Rechtsverweigerung, indem sie die amtsmissbrauchenden Richter unterstützt in dieser Verweigerungshaltung, obwohl die Verpflichtung zur Herausgabe des Heimvertrages ja insbesondere auch die für alles verantwortliche Landeregierung trifft ! Nach der neuesten Judikatur des OGH in Wien haftet das jeweilige Bundesland zu 100 % für sämtliche Handlungen , Duldungen & Unterlassungen eines beauftragten privaten Heimträgers im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/09/paukenschlag-durch-den-ogh-1-ob-1913-w.html
3. Klägliches Totalversagen auch der staatlich finanzierten angeblichen " Bewohnervertretung ", noch kläglicheres Totalversagen der Volksanwaltschaft, die sich nach wie vor weigert, diese skandalöse Heimvertragsverweigerung überhaupt aufzugreifen ! Wir warten seit Einbringen unserer Beschwerde pünktlich am 1. Juli 2012 bis heute vergeblich auf eine entsprechende " meritorische " Behandlung unseres Beschwerdevorbringens , sondern werden immer wieder mit völlig unzutreffenden Ausreden " abgespeist "
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/12/schlaft-die-volksanwaltschaft.html
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/schon-2001-absoluter-klartext-durch-die.html
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/september-2007-va-reflektiert-uber-3.html
4. Es haben sich sämtliche eindringlichen Warnungen der Mahner vom Jänner 2004 bewahrheitet : Das Aufsplitten des ursprunglichen Entwurfes für ein bundeseinheitliches und völlig eigenständiges " HEIMRECHTEGESETZ " in 2 getrennte Vorlagen und das gewaltsame Hineinstopfen des Heimvertrages in das KSchG haben die aufgeworfenen skandalösen Probleme bewirkt. Bleibt nun abzuwarten, ob sich jemand von den Fachgelehrten nun endlich mit der gebotenen Schärfe an die Kritik heranwagt und gnadenlos Bilanz zieht :
5. Wo bleibt der seit 2 Jahren überfällige 2. Band von HP ZIERL ' s " Heimrecht " , denn da müßte sich massivste Kritik finden bezüglich der aufgeworfenen Probleme in konsequenter Fortsetzung seines bisher beispiellosen Aufsatzes in der FamZ vom Jänner 2007 ?
http://lasberg.riskommunal.net/system/web/fotogalerie.aspx?bezirkonr=0&detailonr=222250135&menuonr=218586387
http://shop.prolibris.at/de/Gesundheit-Umweltschutz-Veterinaerrecht/Heimrecht.html
6. Wo bleibt die schonungslose Abrechnung von Spezialist Michael GANNER zum Thema " 10 Jahre MURX mit dem Heimvertragsgesetz " in der gehobenen Fachliteratur in konsequenter Fortsetzung seines epochalen Aufsatzes in der iFamZ vom Dezember 2008 ?
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/mitarbeiter/ganner/
7. Wo bleibt eine umfassende Stellungnahme auch sämtlicher Konsumentenschutzstellen über das Faktum, daß nach wie vor einer erheblichen Anzahl von Schwerbehinderten in den kasernenartig betriebenen Behindertenheimen der Heimvertrag überhaupt verweigert wird ? Wo bleibt die große Goschn von Großmaul Jackie MAIER :
https://www.google.at/?gws_rd=cr&ei=8SHpUsGtHeag4gTxzYGADg#q=kindergef%C3%BChle+heimvertrag
" DER HEIMVERTRAG MUSS VORGELEGT WERDEN "
10 JAHRE HEIMVERTRAGSVERWEIGERUNG BEDEUTET : 10 JAHRE TOTALE RECHTLOSIGKEIT !!!
zuletzt geändert . 31. Jänner 2014
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00377/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2004/PK0033/
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=4897
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2004/PK0034/
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/NRSITZ/NRSITZ_00046/
VOR GENAU 10 JAHREN BESCHLOSS der NATIONALRAT das HEIMVERTRAGSGESETZ
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2004_I_12
Vor genau 10 Jahren, am Donnerstag, den 29. Jänner 2004, beschloss der Nationalrat in Wien mehrheitlich in der 46. Sitzung der XXII. Gesetzgebungsperiode das für unsere hier aufgeworfene Problematik überaus wichtige Bundesgesetz, mit dem in durchaus hochproblematischer Weise in das Konsumentenschutzgesetz diverse Bestimmungen zum " Heimvertrag " ziemlich gewaltsam hineingestopft worden sind . Wer die oben sorgfältig verlinkten Dokumente genauestens studiert und tiefgehend analysiert, was seither geschehen ist insbesondere im konkreten ANLASSFALL WOLFGANG S., ja der kommt wahrlich aus dem Staunen nicht mehr heraus !
https://www.google.at/?gws_rd=cr&ei=BZXqUsKLPKjU4QT6mIDoAw#filter=0&q=Heimvertragsverweigerung
Denn nach wie vor weigert sich der verantwortliche private Heimträger " Lebenshilfe Salzburg gGmbH " strikt, dem seit 17. Oktober 2003 im Behindertenheim Kralgrabenweg Salzburg - Itzling " untergebrachten " Bewohner den Rechts - Status eines solchen Konsumenten nach den heimvertragsrechtlichen Bestimmungen im KSchG zu gewähren und ihm einen schriftlichen Heimvertrag auszufolgen !!! Vielmehr wird dieser Wolfgang nach wie vor behandelt wie ein Maßnahmenhäftling der Justiz , ohne die geringste Aussicht jemals aus dieser " MASSNAHME " entlassen zu werden. Dies alles wird begründet mit einem bloß verwaltungsbehördlichen " BESCHEID " der Salzburger Landesregierung , der diese " Maßnahme " anordnet oder auch nur genehmigt wörtlich " auf Dauer des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen " , somit grundsätzlich bis zum Lebensende, weil sich am erethischen Autismus des Wolfgang wohl nie etwas ändern wird....................
Anlaß genug nun, um Resümee zu ziehen und Zwischenbilanz :
1. Seit 5.12.2011 unterdrückt die J U § T I Z in schwerster Rechtsverletzung und Verweigerung der gebotenen Rechtspflege die eingebrachte KLAGE auf Herausgabe des Heimvertrags . Ein größerer Skandal ist nicht mehr vorstellbar !
2. Die Salzburger Landesregierung beteiligt sich nach wie vor aktiv an dieser Rechtsverweigerung, indem sie die amtsmissbrauchenden Richter unterstützt in dieser Verweigerungshaltung, obwohl die Verpflichtung zur Herausgabe des Heimvertrages ja insbesondere auch die für alles verantwortliche Landeregierung trifft ! Nach der neuesten Judikatur des OGH in Wien haftet das jeweilige Bundesland zu 100 % für sämtliche Handlungen , Duldungen & Unterlassungen eines beauftragten privaten Heimträgers im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/09/paukenschlag-durch-den-ogh-1-ob-1913-w.html
3. Klägliches Totalversagen auch der staatlich finanzierten angeblichen " Bewohnervertretung ", noch kläglicheres Totalversagen der Volksanwaltschaft, die sich nach wie vor weigert, diese skandalöse Heimvertragsverweigerung überhaupt aufzugreifen ! Wir warten seit Einbringen unserer Beschwerde pünktlich am 1. Juli 2012 bis heute vergeblich auf eine entsprechende " meritorische " Behandlung unseres Beschwerdevorbringens , sondern werden immer wieder mit völlig unzutreffenden Ausreden " abgespeist "
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/12/schlaft-die-volksanwaltschaft.html
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/schon-2001-absoluter-klartext-durch-die.html
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/september-2007-va-reflektiert-uber-3.html
4. Es haben sich sämtliche eindringlichen Warnungen der Mahner vom Jänner 2004 bewahrheitet : Das Aufsplitten des ursprunglichen Entwurfes für ein bundeseinheitliches und völlig eigenständiges " HEIMRECHTEGESETZ " in 2 getrennte Vorlagen und das gewaltsame Hineinstopfen des Heimvertrages in das KSchG haben die aufgeworfenen skandalösen Probleme bewirkt. Bleibt nun abzuwarten, ob sich jemand von den Fachgelehrten nun endlich mit der gebotenen Schärfe an die Kritik heranwagt und gnadenlos Bilanz zieht :
5. Wo bleibt der seit 2 Jahren überfällige 2. Band von HP ZIERL ' s " Heimrecht " , denn da müßte sich massivste Kritik finden bezüglich der aufgeworfenen Probleme in konsequenter Fortsetzung seines bisher beispiellosen Aufsatzes in der FamZ vom Jänner 2007 ?
http://lasberg.riskommunal.net/system/web/fotogalerie.aspx?bezirkonr=0&detailonr=222250135&menuonr=218586387
http://shop.prolibris.at/de/Gesundheit-Umweltschutz-Veterinaerrecht/Heimrecht.html
6. Wo bleibt die schonungslose Abrechnung von Spezialist Michael GANNER zum Thema " 10 Jahre MURX mit dem Heimvertragsgesetz " in der gehobenen Fachliteratur in konsequenter Fortsetzung seines epochalen Aufsatzes in der iFamZ vom Dezember 2008 ?
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/mitarbeiter/ganner/
7. Wo bleibt eine umfassende Stellungnahme auch sämtlicher Konsumentenschutzstellen über das Faktum, daß nach wie vor einer erheblichen Anzahl von Schwerbehinderten in den kasernenartig betriebenen Behindertenheimen der Heimvertrag überhaupt verweigert wird ? Wo bleibt die große Goschn von Großmaul Jackie MAIER :
https://www.google.at/?gws_rd=cr&ei=8SHpUsGtHeag4gTxzYGADg#q=kindergef%C3%BChle+heimvertrag
" DER HEIMVERTRAG MUSS VORGELEGT WERDEN "
10 JAHRE HEIMVERTRAGSVERWEIGERUNG BEDEUTET : 10 JAHRE TOTALE RECHTLOSIGKEIT !!!
zuletzt geändert . 31. Jänner 2014