Dienstag, 25. Juni 2013

ANKLAGE gegen BACHLER : der 3. HAUPTPUNKT

Die  Staatsanwaltschaft Linz  legt  im Strafantrag  vom 3.6.2013  unter der GZ. 7 St 109/09 x   dem angeklagten   Ex - Sachverständigen  Dr. Egon  BACHLER  im  Hauptpunkt  3  Folgendes  zur  Last :

       .................ER   HABE ..........." am 23.12.2005  betreffend ein  psychologisches Gutachten  (AS 451  bis  483  in Band IV)  für das BG Salzburg,  2 P 236/04 m, datiert vom 21.12.2005,  in der Sachwalterschaftssache  Wolfgang  SCHWARZ, geboren  12.4.1971, zur Frage der Rückübertragung  der Sachwalterschaft für Wolfgang  SCHWARZ  an seine Mutter  Renate   KÖLTRINGER, dadurch , dass er insbesondere

     a) im Abschnitt A) seines Gutachtens fallunabhängig  willkürlich diagnostische Verfahren bloß auflistete  (AS 457 bis 461 in Band IV), wobei er dabei Verfahren anführte, die sich auf Kinder bezogen haben  und daher für erwachsene  Personen verfehlt waren,  zudem Verfahren erwähnte, die gar nicht durchgeführt wurden  (MMPI,  FAST)  sowie die Einführung  von vermeintlich fachlich klingenden Abkürzungen im Text verwendete, die überhaupt nicht vorgestellt und erklärt wurden (GUAS 23, 32 in ON 120)

     b) negative Eigenschaften und Kompetenzen sowie diskreditierende  Persönlichkeitsbeschreibungen der Mutter Renate  KÖLTRINGER  weder aus dem Verfahren ableitete noch sonst begründete (GUAS  32,33  in ON 120)

     c) die sachliche Auswertung der Akteninhalte im Abschnitt  C) unter dem Gesichtspunkt  der Herausarbeitung zentraler psychologischer Fragestellungen für die eigene gutachterliche Schlussfolgerung nicht darstellte (GUAS  24 in ON 120); ".............

              In diesem Zusammenhang  muß nochmals  auf die damalige  besonders schwierige Situation hingewiesen werden : trotz des Freispruches der Mutter von allen Anklagepunkten  im September 2005   wurde ihr weiterhin  in  völlig unverantwortlicher  Weise  der Kontakt zum eigenen  (damals bereits  33- jährigen  !!!) Sohn verweigert, der am 17.10.2003  in  besonders heimtückischer & hinterhältiger Weise  entführt worden war  und sich wieder  im "Gewahrsam"  der Lebenshilfe  befand.

               Bereits am 11.April  2005  war  mit ON 271  im Pflegschaftsakt des  WOLFGANG   der damals noch hoch im Kurs befindliche  Dr. Egon  BACHLER  zum familienpsychologischen Sachverständigen bestellt  worden durch das BG Salzburg  mit einer exakten Fragenstellung  in 7 Punkten.  Am 9.11.2005  wurde auch noch extra  die Frage der Rückübertragung der Sachwalterschaft  an die Mutter  als 8. Punkt  beauftragt.  Das dann  am 23.Dezember 2005 am BG Salzburg eingegangene Gutachten  bekam die ON 303 im P - Akt und umfaßt 69 Seiten  mit jeder Menge haarsträubender Fehler und vielerlei Unklarheiten . Trotz eindringlichem Ersuchen wurde dann im Gefolge der Mutter auch strikt jedwede Gutachtenserörterung verweigert  und auch kein Exemplar ausgefolgt !!!  Nur durch eine besondere List konnte sie dann im  Laufe des Jahres 2006 ein Exemplar dieses  katastrophalen Machwerkes ergattern !

              Der von der StA Linz beauftragte  international besonders renommierte Ober - Gutachter Prof. Max  STELLER   kommt also nach penibler Überprüfung  dieses Elaborates zum Ergebnis, daß  es für den Auftraggeber = Bezirksgericht Salzburg  letztendlich   VÖLLIG   UNBRAUCHBAR  und   WERTLOS  sei  genauso wie die anderen 12 überprüften  Gutachten . Trotzdem  mußte dieses  Werk der Schande nun jahrelang herhalten als Hauptargument  gegen die immer wieder beantragte Rückübertragung der Sachwalterschaft. Noch im Jahre 2011  erkühnte sich das LG Salzburg  anläßlich der x- ten Rekursentscheidung  ( ON 475  vom 26.8.2011 ) viele Seiten des Bachler'schen Elaborates  kritiklos  abzuschreiben und in den Beschluß zu übernehmen !

             Sogar heute wird  von der Richterschaft am BG und am LG Salzburg   diesen haarsträubenden Elaboraten des großen  EGON noch  nachgeweint  und es besteht keinerlei Bereitschaft, die Fehlleistungen der Vergangenheit zuzugeben und möglichst wieder gutzumachen. Jetzt hilft nur mehr das beherzte Auftreten der bereits im Strafantrag genau aufgelisteten Zeugen  in der bevorstehenden Hauptverhandlung  an jenem Landesgericht, das nun vorschriftsmäßig nach der StPO  ausgesucht werden muß, um auch nur den geringsten Anschein von Befangenheit zu vermeiden  für die Urteilsfindung

              Und nach wie vor warten wir auch vergeblich  auf die längst überfällige Rekursentscheidung des LG Salzburg und alles deutet darauf hin, daß das System der  amtsmißbräuchlichen Verweigerung der Rechtspflege  weiterhin  aufrechterhalten wird . Will man etwa nun auch noch abwarten für diese anstehende Rekursentscheidung, wie der Strafprozeß gegen  Dr. Egon BACHLER  ausgeht  ?

VERWEIGERUNG  DER  RECHTSPFLEGE   DURCH  RICHTER   IST   KEIN    KAVALIERSDELIKT !

Montag, 24. Juni 2013

LASTSCHRIFT & STRAFANTRAG gegen BACHLER Egon !

Laut  öffentlichem   STRAFANTRAG   vom  3. Juni 2013  wirft   die  Staatsanwaltschaft  Linz  dem Ex - SV  Dr. Egon  BACHLER  gemäß § 288  StGB  in  Verbindung  mit  § 28

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093009/NOR40093009.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029570/NOR12029570.pdf

FALSCHE   BEWEISAUSSAGE   als   STRAFBARE   HANDLUNG   gegen  die   RECHTSPFLEGE

       in  mindestens 13  genau dokumentierten Fällen vor  als die nun sichtbar gewordene Spitze eines geradezu gigantischen Eisberges  systematischer  Rechtsbrecherei..............

        " Die StA  LINZ  legt  Dr. Egon Gerhard  BACHLER, geboren am 29.04.1963 in Innsbruck, Österreicher, verheiratet, selbstständiger Psychologe, Ordinationsadresse  5020 Salzburg, Linzergasse 2,   D - 83313  Siegsdorf, Wagnerstr.10a,         ZUR   LAST :

             Dr. Egon  BACHLER   H A B E   in  Salzburg und andernorts als Sachverständiger zur Erstattung forensisch - psychologischer Gutachten  zumindest  einen falschen Befund  erstattet  ( in 13 Fällen !),  weil er die für die Begutachtung erforderlichen Tatsachen  objektiv unrichtig angegeben  habe, indem er

   *  relevante  Akteninhalte willkürlich darstellte und vielfach  keine adäquate Aktenanalyse vornahm.........

   *  Zeitpunkte und Zeitdauer von Informationserhebungen nicht ausreichend darstellte.........

   *  keine einzelfallbezogene hypothesengeleitete  Diagnostik durchführte,  sondern fallunabhängige diagnostische Routinen vollzog.........wobei überdies

    *  nicht erkennbar war, inwieweit die Ergebnisse  der "Verfahren" bzw. "Tests"  oder Explorationen vollständig wiedergegeben wurden oder wonach gegebenenfalls die Auswahl der berichteten Inhalte erfolgte, und aus welchen   Gründen  weggelassen wurde........insbesondere aber

    *  die Durchführung der meisten von ihm benannten diagnostischen  "Verfahren"  nach eigenem Belieben gestaltete  und sich gedanklich nur auf einzelne Aspekte  daraus bezog, obwohl er eine standardisierte  Durchführung und Auswertung suggerierte, da er zum Teil Skalenbereiche  für erhobene Werte benannte....
sodass er jedenfalls keine Kongruenz zwischen eingangs angekündigten und bei der Begutachtung verwendeten psychodiagnostischen Erhebungsmethoden  einhielt........weshalb die daraus resultierenden und für das Gutachten erforderlichen  Untersuchungs - bzw. Testergebnisse in den unten angeführten Gutachten  teils gar nicht, teils verfehlt [ etwa durch Nennung von Prüfverfahren für Kinder in Prozessen, in denen gar keine Kinder zu begutachten waren  oder aber Auflistung aller Verfahren für Kinder  bei Begutachtung erwachsener Personen......]  oder  teils unvollständig  miteilte bzw.  wiedergab [ so etwa betreffend  die "Verfahren"  OPD  (Operationalisierte  Psychodynamische  Diagnostik ),  RAQ  ( Reciprocal  Attachment  Questionaire),  AAI  (Adult  Attachment  Interview),  MEI   (Mannheimer Elterninterview)  und GES - EKB  (Globale Einschätzungsskala der Eltern-Kind-Beziehungen).........] bzw.   fallbezogen nicht erläuterte  (mangelnde Ergebnisdarstellung  findet sich insbesondere beim Fragebogen MMPI - 2  Minnesota Multiphasic Personality Inventory............


          wodurch er die zentralen Qualitätsgebote für psychologische Diagnostik, nämlich die Forderung  nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit der für die gutachterlichen  Schlußfolgerungen erforderlichen Datenermittlung (= Datenbasis), verletzte,  sodaß die methodischen Schritte  bei den Erhebungen und Auswertungen samt Ergebnisdarstellungen ( somit die relevante Daten- und Informationsbasis)  in allen diesen Gutachten  unklar ( im Sinne von nicht transparent und nachvollziehbar......)blieben und daher für den Prozeß der gutachterlichen Urteilsbildung  (also seinen Schlußfolgerungen)

N I C H T   V E R W E R T B A R    W A R E N

       und  zwar.".......es folgen  genaue Darlegungen  der 13  überprüften  Gutachten !

    Und wir  übersetzen nun den üblichen staatsanwaltschaftlichen   Conjunctivus  accusans , der seinen  zögerlichen Ausdruck findet im  Duktus   "  E R  H A B E "  in den  vollständig überzeugten   Indicativus  accusans " E R  H A T "  .   Denn das wissen wir ganz  genau : dieser  Dr. Egon  Bachler   

           H A T      U N Z W E I F E L H A FT 

jahrelang  die  RICHTER   IRREGEFÜHRT  !


Freitag, 21. Juni 2013

OBER - GURU EGON DER GANZ GROSSE UNTER ANKLAGE !

STRAFANTRAG    gegen    EX  -  SV   BACHLER   EINGEBRACHT  !

http://www.news.at/a/strafantrag-obsorge-gutachter-egon-bachl

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130619_OTS0294/news-strafantrag-gegen-umstrittenen-obsorge-gutachter-egon-bachler 

http://www.kindergefuehle.at/index.php 

http://salzburg.orf.at/news/stories/2589452/ 

                   Seit gestern geistert durch alle Medien  jene Schlagzeile, auf die wir schon seit vollen 4 Jahren sehnsüchtig warten : die Staatsanwaltschaft Linz als  ermittelnde Behörde hat nun doch endlich gegen den einstigen  Parade - Gutachter Dr. Egon  BACHLER  Strafantrag, somit Anklage  eingebracht. Es war ja schon längst nicht mehr zu erwarten, daß nach derartig zähen Ermittlungen da noch was Konkretes überhaupt rauskommt. Aber welches Gericht im Sprengel des OLG Linz  ist diesbezüglich wirklich unbefangen und gewährleistet ein  in jeder Hinsicht faires Verfahren ???  Keineswegs das LG Salzburg selbst, wo nach wie vor dem ganz  ganz großen  EGON  regelrecht nachgeweint wirund wo etliche RichterInnen noch immer unter massiven Entzugserscheinungen leiden : " oh diese Fulminanz  dieser Gutachten, ihre  Eloquenz & Illumineszenz , diese exzessiv  entzückende Fremdwörterei,  diese schier göttliche  Psychopathologisation ganzer Bevölkerungsgruppen...........AUS & VORBEI  seit dem unrühmlichen Abgang des  EINZIGARTIGEN " !

              Wir werden also in den nächsten Tagen sicher aus den Medien erfahren, wo nun konkret dieser Strafantrag der StA Linz abgearbeitet werden kann durch einen völlig unbefangenen Richter. Vorsorglich muß ich da schon  nun die  GENERALPROKURATUR  bemühen, denn das kriegen auch die OLG - Linzer sicher nicht unbefangen selbst ins richtige Geleise : da muß schon der GP selbst  entscheiden : wie wäre es mit Strafverhandlung  am LG Innsbruck, das hätte bekanntlich mehrere Vorteile, weil dort sitzt ja auch der Diziplinarsenat  für Richtersachen  auf der OStA und am OLG  betreffend sämtliche Diszis gegen alle Richter und Staatsanwälte  im gesamten Sprengel des OLG Linz !!!  Denn da wird noch einiges daherkommen in diesem Zusammenhang, so viel steht schon fest !

              Auf die eigentliche Anklagebank  gehören ja vornehmlich jene Richter selbst, die jahrelang die dubiosen Praktiken des ganz ganz großen  EGON  massiv unterstützt haben  und die zum Teil noch heute nicht wahrhaben wollen, daß diese bestens eingespielte Begutachtungsmaschinerie   schwerste Schäden bewirkt hat  bei Dutzenden Betroffenen.  Absolut   B L I N D L I N G S   sind die meisten Familienrichter dem großen   GURU  EGON   nachgefolgt  und haben seine  hochtrabenden Wortspenden seitenlang blind abgeschrieben auch noch Jahre nach dessen Abgang von der gerichtlichen SV - Bühne !

               Und trotzdem  haben wir ihn im Klagsprozeß  gegen diese entartete  "Lebenshilfe" Salzburg auf Herausgabe des Heimvertrages für  WOLFGANG S.  als Zeugen namhaft gemacht, weil er damals, vor vielen Jahren ,die grundsätzliche  AUSSAGETÜCHTIGKEIT  des  Wolfgang  in gewissen Bereichen ganz ordentlich erhoben und dokumentiert hatte, obwohl ihm jetzt wieder  vom neuropsychiatrischen SV jedwede konstante  Aussagefähigkeit total abgesprochen wird .

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/09/antrage-das-bgs-zu-33-c-20712-i.html

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/03/ent-larvt-der-oligophrene-paralogiker.html

            Bis heute  haben wir keinerlei Nachricht bekommen vom prozeßführenden BG Salzburg über das Schicksal unserer hier dokumentierten Beweisanträge vom 29.9.2012   für das Klagsverfahren  C 207/12i , das offensichtlich  diese gesamte  Rechtsbeugungsmaschinerie total überfordert.  Oder wurde tatsächlich ein zusätzlicher Sachverständiger  für das Heimvertragswesen bestellt und beauftragt,  wie  konfus mehr als genug damals angedeutet vom prozeßführenden Richter bei der angeblich "Vorbereitenden Tagsatzung" vom 1.10 2012 ???  Fragen mehr als genug  -  und keine Antworten !

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/09/wolfgang-als-geschadigter-mehrerer.html

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/10/kritik-am-sachverstandigen-unwesen.html

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/10/gutachteritis-perniciosa-forensis-im.html

AUF   DER   ANKLAGEBANK  :   GUTACHTERITIS    PERNICIOSA   FORENSIS  !        

Donnerstag, 20. Juni 2013

VA KRITISIERT : 53 - JÄHRIGER in das SENIORENPFLEGEHEIM ENTSORGT !

http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/q3at/Jahresbericht%202012.pdf

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2013/PK0534/

VOLKSANWALTSCHAFT    KRITISIERT    UNPASSENDE   UNTERBRINGUNG   IM   SENIORENPFLEGEHEIM

      Auf der Seite 52  des Jahresberichtes 2012  der Volksanwaltschaft  findet sich deutliche Kritik an der gar nicht so seltenen Praxis, psychisch niedergedrückte, noch relativ "junge"  Mitmenschen in Seniorenpflegeheime zu verbannen  und so zu entsorgen im doppelten Sinne : einerseits gelten sie derart als sozialrechtlich  ausreichend  "untergebracht", andererseits wird den Betroffenen  damit ein scheinbar völlig sorgenloses und auch verantwortungsloses  Leben ermöglicht.........

           " Ein durch die Kommissionstätigkeit belegter Problembereich  betrifft die Unterbringung jüngerer, psychisch kranker und/oder mehrfach behinderter Menschen in  Geriatriezentren oder Alten - und Pflegewohnheimen.  In einem Seniorenwohnheim  stieß eine Kommission auf  einen 53 - jährigen besachwalterten  Mann mit uneingeschränkter Mobilität. Er äußerte gegenüber der Kommission, sein Zimmer kaum zu verlassen und kein Interesse an Kontakten zu haben. Die nach Meinung der Kommission benötigte  psychiatrische Nachsorge kann die Einrichtung nicht leisten. Angeregt wurde, dem 53 - Jährigen und seinem Sachwalter andere Möglichkeiten der Versorgung  aufzuzeigen, um der menschenrechtlich geforderten Wahlfreiheit  bei der Wohnversorgung nachzukommen.  In einem weiteren Fall zeigte eine Kommission auf, daß unter 50 - jährige Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf  im Geriatriezentrum leben.  Auch diese Kommission regte bei der VA an, initiativ zu werden. "

          So auch ist es ergangen hier im Markte S.                 Bezirk Salzburg - Umgebung  dem Herrn  FERDINAND  R., noch keine 55 Jahre alt : nach vielfachen Turbulenzen und mehrfachem Scheitern  ist er der  "Versachwaltigung"  zum Opfer gefallen.  Fremde Menschen verwalten seine Angelegenheiten ohne seine Mitwirkung und am zuständigen Bezirksgericht gibt es natürlich dafür einen dicken P - Akt !  "Gnädigerweise"  ist er im Seniorenpflegeheim der Heimatgemeinde  "untergekommen"..............soweit so gut, Ferdi ist also nicht obdachlos,  braucht nicht zu hungern und auch nicht zu frieren im Winter.  Aber diesem  Ferdinand  ist natürlich unendlich fad und langweilig, er zeigt keinerlei Interessen, liest weder Zeitungen noch Bücher , macht keine Reisen, betätigt sich auch sonst an keinerlei Aktivitäten.................

        Veranlaßt durch mehrere diesbezügliche Meldungen im www.bizeps.or.at

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12609 

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12872 

 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14000 

 und zuletzt auch im Jahresbericht der VA  ergriff ich dann vor etlichen Wochen die Initiative  und sprach ihn erstmals an in der Buswartehütte neben der Feuerwehr in S.   Ich erkannte sofort dringenden sozialarbeiterischen und psychotherapeutischen  Handlungsbedarf : Ferdi hat vorzeitig total resigniert, ist auch natürlich psychisch schwer verwundet, nachdem ihn die eigene Familie ( Frau und Tochter)  fallengelassen hat  und er das eigene Haus verlassen mußte !

Und so sieht man also tagtäglich diesen Ferdinand  stundenlang wie erstarrt  in der Bushütte sitzen, er raucht eine Zigarette nach der anderen mit arg vergilbten Fingern und wirft dann die abgerauchten Stummeln und die Asche demonstrativ  auf den Boden der überdachten  Wartehütte, was ein schlechtes Vorbild abgibt für die hier auch verkehrenden Fahrschüler und andere Passanten. Aber zum Glück : den Alkohol meidet er völlig, das läßt noch Hoffnung übrig.

         Nach etlichen ausführlichen Gesprächen, fast immer an demselben Orte, war klar erkennbar :  Ferdinand R. ist vorzeitig am Abstellgeleise gelandet  und paßt überhaupt nicht in ein Seniorenpflegeheim  mit Bewohnern um die 80 oder 90 Jahre !  Daraufhin angesprochen leugnete er strikt jedwede Änderungsabsicht, er will sich keinerlei  neuen Herausforderungen mehr stellen, er hat voll und ganz resigniert.................

            Jedoch : in der Zwischenzeit  haben seine Bewacher  mitbekommen, daß ihr Schützling  von einem  Sozialarbeiter  aufgewiegelt, aufgebracht und  "verunsichert"  worden ist.  Prompt wurde von diesen  übereifrigen  "Beschützern"  die Sprengelärztin alarmiert  und dann auch die örtliche Polizei - Inspektion  und schon hatte ich vor etlichen Tagen  die hohe Ehre eines "Staatsbesuches" in Polizei - Uniform :  ich solle gefälligst den armen Kerl in Ruhe lassen, ihm keinerlei Visionen eines sinnvolleren Lebens vorgaukeln, da er doch eh so zufrieden sei und keinerlei Änderungen wünsche , weder bei der Sachwalterschaft noch bei der Unterbringung im SPH  inmitten hochbetagter Heimbewohner...........

         Was soll ich nun machen : reumütig geloben, diesen Ferdinand R. nie wieder anzusprechen, ihn bedenkenlos seinem Schicksal zu überlassen, der totalen Sinnlosigkeit, der totalen Hoffnungslosigkeit ???
NEIN, sondern dieser Fall wird  nun ganz offiziell der Kommission 2 der VA gemeldet mit dem Ersuchen um  passende Intervention , denn auch für diesen Ferdinand R. gibt es noch viel bessere Möglichkeiten  der Unterbringung und der Betreuung im Sinne von Artikel 19 der BRK

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf

http://volksanwaltschaft.gv.at/menschenrechte/kommissionen/kommission-2-salzburg-und-oberoesterreich

UNVERZICHTBAR  :    FREIE   WAHL   DER   WOHNFORM  !

Mittwoch, 19. Juni 2013

" LEBENS - LANG " IST WIRKLICH ZU LANG !

"DIE   HOFFNUNG  AUF  EIN  MESSBARES   STRAFENDE   SOLLTE   AUS   PSYCHOLOGISCHEN   GRÜNDEN   NIEMANDEM   GENOMMEN    WERDEN "

              Die  " SALZBURGER  NACHRICHTEN "  brachten gestern, Dienstag 18.6.2013 auf der S. 16 in der wöchentlichen Folge des  "Staatsbürgers" mit den oben widergegebenen Titeln folgenden bemerkenswerten Beitrag  von  Hon. Prof. Dr. Janko  FERK, Alpen - Adria - Universität  Klagenfurt :

       " Fragen des Strafrechts, im Besonderen solche der Strafhöhe, sollten nicht in Vorwahl- oder Wahlkampfzeiten  erörtert und noch viel weniger beantwortet werden. Sie sind dafür viel zu diffizil und gesellschaftsrelevant, vor allem zu schwierig, weshalb es richtig war, die beginnende Debatte über die Frage  "Lebenslange Haft oder nicht ?" einzudämmen.

         Über Sinn und Unsinn von Strafen werden immer wieder Debatten geführt, sei es mit der Forderung nach einer Verschärfung bei Sexualdelikten oder der Suche nach angemessenen Strafen  für steuerlich gebildete  Steuersünder. Der Nationalrat hat kürzlich ein verschärftes Sexualstrafrecht beschlossen.

          Am Anfang jeder Diskussion  müßte die Frage stehen, was die eigentliche Aufgabe der Strafe im Rechtsstaat , zumal im aufgeklärten, eigentlich ist.  Die Resultate der Auseinandersetzung  wären dann empathischer, humaner und vernünftiger. Ich rede damit keineswegs der Abschaffung  einer angemessenen, vielleicht sogar gerechten Strafe  das Wort. Im Gegenteil, das Strafrecht hat in unserer Gesellschaft  eine Funktion, nämlich eine relevante, da eine Gesellschaft ohne Strafe unzweifelhaft keinen Bestand haben könnte.

        Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen ebenso zweifelsfrei, daß ein zu rigoroses Strafen  nicht etwa Verbrechen verhindert, sondern zu einer allgemeinen Brutalisierung führt.  Gesellschaft und Strafe , das lehrt die Forschung ebenso, bedingen und formen einander , weshalb ich mir das Postulat der schuldangemessenen Strafe  des österreichischen Strafgesetzbuches lobe. Dieses Gesetzeswerk normiert klipp & klar  als einen der leitenden rechtsstaatlichen Grundsätze, daß ein Täter für seine Schuld bestraft und nicht Rache geübt werden soll.  Es geht nicht um das Bedürfnis  nach Vergeltung, sondern die Forderung  nach Prävention.

       Ein weiterer wesentlicher Gedanke ist die Resozialisierung des Täters oder der Täterin.  In diesem Sinn finde ich die momentane Diskussion  über die lebenslange Freiheitsstrafe inhaltlich, nicht aber terminlich, berechtigt.  Ich bin überzeugt, daß man auch denjenigen, die im strafrechtlichen Sinn  schwerste Schuld auf sich geladen haben, die Hoffnung auf ein messbares  Strafende aus psychologischen Gründen  nicht nehmen sollte.  Ungefähr nach dem Motto : Fünfundzwanzig, allenfalls dreißig Jahre  (statt lebenslang) sind genug.

         Dabei darf nicht übersehen werden, daß es für Täter, die der Gesellschaft  und damit ihren Mitmenschen  lebenslang gefährlich sein können, ein anderes wirksames Rechtsinstitut  gibt und zwar die  UNTERBRINGUNG  in einer Anstalt  für geistig abnorme Rechtsbrecher ohne zeitliche Begrenzung.

          Unseren Staat bilden in Fragen der gesellschaftlichen Weiterentwicklung aufklärungsfähige Frauen und Männer,  weshalb man annehmen kann, daß man die lebenslange Freiheitsstrafe  derart evolutionieren kann, wie dies vor Jahrzehnten mit der Todesstrafe geschehen ist, die in eine lebenslange umgeformt wurde.

          Eine konsequente Rechtsentwicklung in Richtung der Abschaffung  lebenslänglicher Freiheitsstrafen könnte allenfalls westliche  Capital - Punishment - Demokratien,  beispielsweise die Vereingten Staaten von Amerika, dazu veranlassen, über die Sistierung, wenn schon nicht völlige Abschaffung der Todesstrafe, der Tötung eines Menschen als gesetzlich vorgesehene Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde, nachzudenken.  Menschenfreundinnen und  - freunde sollten heute allzu schwere Bestrafungen infrage stellen, zumal beim Rechtsschutz, der Verbrechensbekämpfung  und nachhaltigen Humanisierung  Sühnegedanken  keine Rolle spielen (dürfen). Verbrechen wirksam abschrecken kann, wie schon der Strafrechtstheoretiker Cesare  BECCARIA   meinte, nur ein vorbildlicher Rechtsstaat. "

         Soweit  die Gedanken  eines Richters und auch Rechtsgelehrten  betreffend das gerichtliche  Strafrecht, eine von vielen Meinungen, nicht sonderlich aufregend  und höchstwahrscheinlich auch ohne unmittelbare Auswirkungen.....................

           Aber : ob dieser Richter & Rechtsgelehrte auch weiß, daß  von den ca. 13.000 Mitmenschen, die laut amtlicher Feststellung im NAP  INKLUSION  des Bundes in   Behinderten - Heimen  vollstationär   "UNTERGEBRACHT " sind,  sicherlich mehr als die Hälfte  das STRAFZIEL  " LEBENSLÄNGLICH "  um den Hals hängen hat ???   Weil sie angeblich  lebenslänglich sich selbst und auch andere gefährden wegen ihrer intellektuellen und mentalen Defizite ! ? Weil es angeblich keine andere Möglichkeit gibt, das vorliegende Problem  menschenrechtskonform zu lösen ! ?   Nochmals : ist das diesem Richter & Rechtsgelehrten überhaupt bekannt, daß es hierzulande eine Praxis  der "Fürsorgerischen  Unterbringung" volljähriger Personen in Heimen gibt, die allen internationalen & nationalen Prinzipien widerspricht  ! ?

            Das Land Salzburg  als Auftraggeber, zugleich als Aufsichtsbehörde,  verantwortet im konkreten Anlaßfall des  WOLFGANG S. eine solche  bescheidförmige  "fürsorgerische Unterbringung"  nach Schweizer Vorbild , jedoch ohne auch nur den geringsten Rechtsschutz und eigenartigerweise  lassen sich sämtliche  berufenen Bundesorgane  die Augen verbinden, die Ohren verstopfen, die Nase zukleben, das Herz versteinern................und schon ist das ganze Problem hinweggehübscht !

https://www.google.com/#biw=1152&bih=690&sclient=psy-ab&q=rosch+f%C3%BCrsorgerische+unterbringung&oq=rosch+f%C3%BC&gs_l=hp.1.0.35i39j0i8i30l3.5788.8358.0.11864.8.8.0.0.0.0.365.1342.0j7j0j1.8.0...0.0...1c.1.17.psy-ab.v6z6ffXQX0U&pbx=1&bav=on.2,or.r_cp.r_qf.&bvm=bv.48175248,d.Yms&fp=46a9613f8174572e

LEBENS  -  LANG   IST   WIRKLICH   ZU   LANG  !    AUCH   LEBENSLANGE    HASCHERLHAFT   IM    LEBENSHILFESTALL !

Samstag, 15. Juni 2013

TENDENZIELL LEBENS - LÄNGLICH !

http://bidok.uibk.ac.at/library/imp27-03-doerner-gesellschaft.html

AUF   DEM   WEG   ZUR   HEIM  -  LOSEN   GESELLSCHAFT  !

           In den vergangenen Wochen wurde in vielen Medien erneut das uralte Thema  " LEBENS  -  LÄNGLICH "  für besonders gefährliche Straftäter  höchst emotionell  abgehandelt. Dazu gibt es Literatur in unübersehbarem Ausmaß  und extrem gegenteilige Ansichten und Vorschläge..............dies nur zum Einstieg  für ein bislang im gesamten Bundesgebiet überaus hartnäckig geleugnetes und unterdrücktes Thema, nämlich  die defacto  INHAFTIERUNG   GEISTIG   SCHWERBEHINDERTER  AUF   LEBZEITEN   IN   HEIMEN .

            Dazu erschien bereits vor fast 10 Jahren  in  " impulse " Nr. 27 vom September 2003, auf den Seiten 26 - 29  der oben verlinkte epochale Beitrag des deutschen Psychiaters und Entheimungsexperten Prof. Dr. Klaus  DÖRNER,  dankbarerweise von der Universität Innsbruck in die vorbildliche  Online - Bibliothek "bidok" gestellt. Lassen wir nun diesen Klaus  Dörner direkt zu Wort kommen :

         " Ich beginne mit einer Wette : Wenn jemand wegen einer akuten psychischen Erkrankung  in die Klinik oder wegen einer Straftat ins Untersuchungsgefängnis kommt, und es stellt sich heraus, daß die Freiheitsentziehung auch nur für einen Tag zu Unrecht erfolgt ist, wird jeder von uns mit Recht  seine Empörung darüber zum Ausdruck bringen. Ich wette aber, daß keiner von uns - weder ich noch Sie - genauso viel Empörung aufzubringen in der Lage ist, wenn wir hören, daß erwiesenermaßen  mehr als hunderttausend Bürger, die wegen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit  in Heimen leben, obwohl sie besser in eigener Wohnung ambulant versorgt werden könnten, also rechtswidrig, weil ohne Erforderlichkeit  im Heim in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden, ohne über ihre Entlaßbarkeit auch nur informiert zu werden - und dies nicht nur ein  Bürger, sondern hunderttausend, und nicht nur  einen  Tag,  sondern  TENDENZIELL    LEBENSLÄNGLICH.........

         Fazit : Ich und jeder von uns hat noch lange und hart an sich zu arbeiten, bis wir akut Kranken, chronisch  Kranken, Behinderten und ganz besonders Heimbewohnern, die wir eher nur als graue Masse empfinden, gleiche Wertschätzung und gleiche Rechte zubilligen, d.h. bis wir uns verfassungskonform verhalten. Dieses unser aller Handicap, an dem wir aufgrund unserer Tradition der hundertfünfzigjährigen Institutionalisierung von Behinderten leiden, bitte ich als den Schatten zu beachten, der über allem liegt, was ich Ihnen nun zu erzählen habe.

        Der Titel meines Vortrags bedeutet nicht, daß unsere Gesellschaft je heimlos sein wird, er bedeutet nicht mal, daß dies abstrakt erstrebenswert ist, da es dann als Ideologie neue Opfer der Vereinsamung behinderter Menschen produzieren könnte, wenn nicht unser aller Beziehungsfähigkeit  in gleichem Umfang mitwachsen würde, diese Einschränkung gilt auch dann, wenn wir berücksichtigen, daß  SCHWEDEN  in einem Prozeß von 50 Jahren zumindest für Behinderte heimlos geworden ist und daher jetzt gesetzlich  das Leben von Behinderten in Institutionen - als Massenhaltung von Menschen - verboten hat. Vielmehr bedeutet der Titel - aus Praktikersicht - zweierlei:
Einmal stellt der Titel eine Tatsachenbehauptung dar : wir sind auf dem Weg zur heimlosen Gesellschaft.
Zum anderen behauptet der Titel, daß dieser Weg  ein Prozeß ist, dessen Eigendynamik in der Praxis widerwillig dazu zwingt, diesen Weg in Richtung Heimlosigkeit  weiterzugehen, weil es dazu keine Alternative gibt, wenn wir Sozialprofis  den Behinderten und Pflegebedürftigen  gegenüber nicht jede Glaubwürdigkeit verlieren wollen : denn es gibt nicht ein bißchen Deinstitutionalisierung, es gibt nur entweder das Paradigma des Hilfesystems mit der imperativen Priorität von Institutionen  oder das Paradigma mit der imperativen Priorität ambulant - kommunaler  Problemlösungen im Sinne von community care.............."

       Das ergibt nun erneut Anlaß, die diesbezügliche  "Rechtslage"  hier in der gesamten föderalistischen Republik  Österreich  zu beleuchten. Sämtliche  verantwortlichen Stellen leugnen nach wie vor vehement, daß es überhaupt unfreiwillige Heimeintritte und Heimaufenthalte gibt. Es wird in der gesamten Rechtsordnung geradezu  "dogmatisch"  behauptet,  daß niemand in ein Heim genötigt werden darf  und ebenso niemand daran gehindert werden darf, ein solches Heim jederzeit wieder zu verlassen............

         Die Fakten schauen jedoch ganz anders aus : alljährlich kommt es zu tausenden mehr oder minder zwangsweisen Heim - Einlieferungen, sowohl betreffend volljährige geistig Behinderte als auch besonders pflegebedürftige betagte Mitmenschen. Für die Mehrheit dieser  Zwangsverheimten bedeutet das nichts anderes als  " L E B E N S  -  L Ä N G L I C H !   Es bedeutet  lebenslängliche Konfinierung auf einen mehr oder minder begrenzten Bereich - und es bedeutet auch : absolute  ENDSTATION !  Daran ändern auch alle Maßnahmen nach dem bundesrechtlichen Heimaufenthaltsgesetz nichts , die zögerliche Überprüfung sogenannter  "Freiheits  -  Beschränkungen"  erweist sich in den meisten Fällen nur als Alibi - Maßnahme  und als Feigenblättchen für die ganz große  "Nacktheit".

         Zur Erinnerung : am 17. Oktober 2003, also vor fast schon !0 Jahren, wurde der damals bereits 32 - jährige WOLFGANG S. in einer bestens vorbereiteten  Entführungsaktion  aus dem elterlichen  Gewahrsam  "abgeholt"  und  befindet sich seither in zeitlich unbegrenzter  "Schutzhaft" in einem Salzburger "Wohnheim" der sogenannten  "Lebenshilfe", obwohl es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gibt, weder im Landesrecht noch im Bundesrecht. Durch die strikte Verweigerung des gesetzlich zwingend vorgeschriebenen  Heimvertrages befindet er sich im Zustand der absoluten und totalen Rechtlosigkeit, noch weit schlimmer als in  "GUANTANAMO", für das sich wenigstens die Weltöffentlichkeit immer wieder interessiert.  Auch  "DACHAU"  bedeutete  für tausende Schutzhäftlinge  nicht  "Lebenslänglich", sondern  endgültige Befreiung im Mai 1945.  Letztendlich konnte sich auch die berühmte "Natascha"  aus der STRASSHOFER  KELLERHAFT  befreien und flüchten..............während abertausende  geistig Schwerbehinderte hierzulande  unwiderruflich zu lebenslanger Internierung, Segregierung und Diskriminierung  in perfekt behübschten  "familienähnlichen"  Schutzhaftanstalten  verurteilt sind !

         Die neue Salzburger Landesregierung steht nun vor der besonders schwierigen und heiklen Aufgabe, hier endlich Klarheit zu schaffen durch das längst fällige, seit über 20 Jahren versprochene Gesetz über die landesrechtliche Behindertenhilfe . In diesem Gesetz müssen die angesprochenen Probleme  nun  mit  echtem und vollem Namen genannt werden und der Übergang zu  einem konventionskonformen  System der ambulanten Behinderten - Betreuung  zügig in Angriff genommen werden. Das bedeutet für  WOLFGANG :  sofortige  Aufhebung des  "Schutzhaftbefehles" , den  sowohl die Sicherheitsbehörde als auch die Sozialbehörde  zu verantworten haben. Dies müßte nun endlich und  endgültig durch die längst überfällige Rekurs - Entscheidung des Landesgerichtes Salzburg  klar & deutlich ausgesprochen werden !

http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzhaft

https://www.google.com/search?q=Schutzhaftbefehl&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=48a-UcrXHcidO-H7gPgF&ved=0CCoQsAQ&biw=1152&bih=690



TENDENZIELL     LEBENSLÄNGLICH     BEDEUTET    FOLTER  &  QUALEN  !

Samstag, 1. Juni 2013

LEBENSHILFE BEKLAGT FINANZLOCH

Die  " SALZBURGER   STADTNACHRICHTEN " Nr.19  vom 8.Mai 2013  bringen  auf der Seite 8  ebenfalls einen äußerst informativen  "Aufreisser"  zu den aktuellen Turbulenzen um die LHS :

" LEBENSHILFE    BEKLAGT   FINANZLOCH

ENGPASS.   Die  Lebenshilfe steckt in finanziellen Nöten. Im Budget klafft eine 800.000 - Euro - Lücke, weil das Land die 700 Mitarbeiter nicht nach Kollektiv entlohnt. Wenn die Lücke nicht gefüllt wird, drohen Einsparungen bei den Dienstleistungen.         Bericht von Redakteur Andreas  PRAHER

        NONNTAL / SALZBURG.  Seit 28 Monaten verhandelt die Lebenshilfe mit dem Land Salzburg  um einen Vertrag, der sich am Kollektiv orientieren und die Personalkosten decken soll. Das Problem : das Land vergütet die Personalkosten für die 700 Mitarbeiter auf Grundlage des Beamtendienstrechtes  und nicht nach dem Bundes - Sozial - Kollektivvertrag. Deshalb gehen der LH 800.00 Euro im Budget ab. Die Organisation betreut allein in Salzburg  an 80 Standorten 1800 beeinträchtigte Menschen und 260 Familien.

          " Wenn es keine Lösung gibt, wird sich das auf die Dienstleistungen auswirken,  dann kommen wir in große Bedrängnis ", sagt LH - Geschäftsführer Guido  GÜNTERT.  Er versichert aber auch : " Wir kämpfen um jeden Job." Die zuletzt geführten Gespräche mit dem Land stimmen Güntert zwar optimistisch, aber : "es gibt einen Betreuungsschlüssel, an den halten wir uns. Wir haben viel optimiert, jetzt ist das Land dran."

            Dramatisch ist die Situation bei den Wohnplätzen. " Hier hinken wir hinten nach ", sagt LH - Präsident Michael  RUSS. Er ist selbst Vater einer beeinträchtigten Tochter und kennt die Problematik aus eigener Erfahrung. " Ich bin jetzt 54 und gehe davon aus, daß ich das noch 10 Jahre machen kann aber dann wird es mir auch zuviel ", meint Russ. Und so wie ihm gehe es vielen anderen Eltern.  Momentan liegen der LH  198 Anfragen von Angehörigen beeinträchtigter  Menschen vor. 85 zusätzliche Wohnungen würden noch heuer gebraucht. Doch die Planungen für Wohnplätze  gehen gegen Null.  In den vergangenen Drei Jahren  habe sich nichts getan, sagt Russ.  Wenn betagte Eltern sterben, müßten deren oft schwerbehinderte Kinder in Behelfswohnungen ausweichen.

              Kritik übt der Präsident  der LH  außerdem an überholten Wohn - Modellen.  Während sich das Land  Salzburg auf   Wohnhäuser versteife , gebe es in Deutschland längst alternative Wohnformen  mit mobiler Betreuung

    BEHINDERTENGESETZ    NICHT    UN  -  KONFORM

         Außerdem sei das Salzburger Behindertengesetz das älteste aller Bundesländer  und inhaltlich nicht mehr tragbar. Es kenne noch immer den Begriff   "Schwachsinnige"   und sei mit der UN - Konvention über die Rechte Behinderter  unvereinbar.  Ein Neu - Entwurf lasse  trotz mehrfacher Ankündigung  weiter auf sich warten, kritisiert LH - Selbstvertreter  Erich   GIRLEK "

       Dazu  gibt es ein Farbfoto  mit dem erwähnten  "Aktivisten - Trio"  mit folgendem  Begleittext : "Lebenshilfe - Präsident Michael Russ,  Selbstvertreter Erich Girlek und LH - Geschäftsführer  Guido Güntert  fordern von der neuen Landesregierung  eine schnelle Lösung "

             Was bedeutet das alles im Klartext : rechtswidriger vertragsloser Zustand  nach § 12 S.BG  seit 28 Monaten zwischen dem finanzierenden Auftraggeber Land Salzburg und dem Auftragnehmer Lebenshilfe Salzburg

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002068/LSB40002068.pdf

Somit werden allmonatlich  annähernd  3 Millionen Euro ohne gesicherte Rechtsgrundlage vom hoffnungslos verschuldeten  und im totalen Finanzchaos versunkenen Land Salzburg  an die LHS überwiesen  und das ergibt mehr als Anlaß genug, nun den Salzburger Landesrechnungshof mit einer umfassenden Sonderprüfung bezüglich dieser rechtsgrundlosen Finanzgebarung zu beauftragen !!!  Dann werden sich noch weit schlimmere Aspekte offenbaren als im Skandal um die LHT in Innsbruck :

http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/landtag/landesrechnungshof/downloads/ber_2012/E2012_LR-0560-62_Sonderpruefung_der_Lebenshilfe_Tirol_GmbH.pdf

         Auf den konkreten Fall  WOLFGANG S. bezogen bedeutet das : Monat für Monat  werden ohne irgendeine gesetzliche Grundlage ungefähr 6.000 (sechstausend !) Euro von diesem katastrophal verschuldeten Land  an den  gewerblichen  Sklavenhalterverein  LHS  ausbezahlt für die bloße primitive  " DETENTION "  des  Entführungsopfers W. S. in einem solchen " Wohn - Heim ". Von sachgerechter Autisten - Betreuung keine Spur, von geeigneter medizinischer Betreuung absolut keine Spur, von bildungsmäßiger Förderung nicht die geringste Spur...............und das kostet  jedes Monat mindestens 6.000 Euro, das ergibt im Jahr  72.000 Euro und das  ergibt nach alter Währung bereits 1 volle und ganze Million Schilling  und bei  10 Jahren Inhaftierung ergibt das 10 Millionen Schilling und bei 50 Jahren Inhaftierung kostet das sage und schreibe 50 Millionen Schilling nach alter Währung !!!  Für einen einzigen  Gefangenen !

          Und bislang hat all dies keinen einzigen Landtagsabgeordneten auch nur ansatzweise interessiert, völlig vergeblich waren alle bisherigen Vorsprachen dort einschließlich der angeblichen  " GRÜNEN ". Das interessiert auch bislang keinen einzigen Universitätsgelehrten an der Uni Salzburg, obwohl wir seit über 1 Jahr dutzende Meldungen dorthin erstattet haben ! Es ergibt sich somit das für Salzburg typische Sittenbild :

QUO   NOS    ATTONITOS   -   NUMEN   AD   AURAS   FERAT  !