SYSTEMATISCHE   FREIHEITS  -  ENTZIEHUNG
               (§ 99 StGB  der Republik  Österreich)  und
 SKLAVEN  -  HALTEREI  (§ 104 StGB)

                          durch die
SALZBURGER    LANDES  -  REGIERUNG
                     
                              in den
    BEHINDERTEN- HEIMEN

         Durch die offensichtliche Sperre im Forum von www.bizeps.or.at sehe ich mich heute Sonntag, 29.Juli 2012  veranlaßt und gezwungen, auf anderem Wege einen Zwischenbericht an eine ausgewählte Öffentlichkeit zu versenden. Ich setze nun also voraus die genaue Kenntnis der bisherigen Debatte im bizeps bezüglich NAP  des Bundes  und der bislang eingegangenen Kommentare, zuletzt von der zuständigen Landesrätin in Niederösterreich. Seit gestern habe ich einen vollständigen  "DURCH  -  BLICK"  bezüglich der geradezu atemberaubenden Menschenrechtsverletzungen  hierzulande durch alle 9 Landesregierungen  im Wege vorgeschobener privater Heimträger ,  insbesondere der sogenannten "Lebens - Hilfe".
   In Form von "öffentlich - rechtlichen"  ZUWEISUNGS  -  BESCHEIDEN  werden von diesen Landesregierungen  völlig wehrlose schwerbehinderte Mitmenschen auf Lebzeiten in geeignete exklusive Aussonderungs- Anstalten  abgeschoben und entsorgt aus der "Normal - Welt":  Dies alles unter bewußter Umgehung des  HEIM  -  VERTRAGS  -  GESETZES  des Bundes  und unter Mißachtung sämtlicher internationaler und nationaler Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschenrechte. !
               Im konkreten  ANLASS  -  FALL  von   WOLFGANG  S.  aus Straßwalchen  werde ich nun die hinterhältigen und heimtückischen Mechanismen  dieser   tolldreisten   "HASCHERL  -  ENTSORGUNGS  -  INDUSTRIE"   genauer darlegen  und vor allem allgemein verständlich für Mitmenschen, die sich nicht blenden lassen  von den Hochglanz - Broschüren  der jeweiligen Landesregierung im Sozialbereich.

               WOLFGANG  S.  wurde am 17.Oktober 2003  gewaltsam aus dem Familienverband herausgerissen  nach strafrechtlichen Misshandlungsvorwürfen gegen seine Eltern.. Er wurde am selben Tag zwangsweise wieder im selben "Wohn -Heim" der  "Lebens - Hilfe" Salzburg untergebracht, in dem er schon vorher bis zum Juni 2002   konsensual  gewohnt hatte.. Bald darauf  (oder ev. schon vorher !?) verfügte das Amt der Salzburger Landesregierung , Abt. 3 Behindertenhilfe  durch  B E S C H E I D    die konkrete  Z U W E I S U N G   in das   Objekt Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling  mit unbefristerer  Z U S A G E   der vollständigen  Kosten - Übernahme gegenüber dem Heimträger.   Es kam im Gefolge  dann eben nicht zum Abschluß eines konsensualen Heimvertrages nach den verbindlichen Vorgaben des BGBl.I/Nr.12/2004 (Heimvertragsgesetz als Sonderaktion zur Adaptierung des Konsumentenschutzgesetzes  für die speziellen Bedürfnisse sämrlicher volljähriger Heimbewohner),  sondern in bewußter Umgehung  dieses Gesetzes  wurde bis dato  dem Bewohner Wolfgang S. jedwede Mitsprache bezüglich der Unterbringungs - Verhältnisse verweigert.  Die im August 2004  zwar grundsätzlich rechtswidrig,  jedoch formell doch  "rechtskräftig"  bestellte familienfremde Sachwalterin Dr. Ingeborg  H A L L E R  aus Salzburg  sah dann im Gefolge keinerlei Notwendigkeit oder auch nur Möglichkeit,  das bestehende  einseitige  "Haft - Verhältnis"  in ein konsensuales und echtes Vertrags - Verhältnis  umzuändern. Auch das zuständige Pflegschaftsgericht zeigte diesbezüglich keinerlei Ambitionen.  Offensichtlich duldeten sämtliche staatlichen Aufsichtsorgane  das vertragslose  "Unterbringen"  einer völlig wehrlosen Person  unter massiver  Freiheitsbeschränkung nach dem Heimaufenthaltsgesetz   und  genauer betrachtet sogar durchaus unter den strafrechtlich verpönten Konditionen nach dem § 104 StGB,  wo wörtlich die Rede ist von einer  "sklaverei - ähnlichen Lage".
       Wir haben in den vergangenen Tagen durch Kommunique des Bundeskanzleramtes zum letzten Ministerrat erfahren,  daß die Bundesregierung einstimmig beschlossen hat den  NAP  -  INKLUSION  mit einer ambitionierten Rahmen - Ziel - Setzung bis 2020.  Im Kap.6 NAP  mit dem Titel  "SELBSTBESTIMMTES   LEBEN"   erfahren wir offiziell, daß nach wie vor ungefähr 13.000 behinderte Personen stationär  "untergebracht" sind in Einrichtungen  der landesrechtlichen Behindertenhilfe.  Bei mindestens 10 %  davon,  also bei mehr als 1.000 Personen besteht nun der dringende und bestens begründete Verdacht auf völlig rechtwidrige  "INHAFTIERUNG"  durch einen bloßen solchen Zuweisungsbescheid der jeweiligen Landesregierung!!  Es handelt sich also insgesamt um keine Kleinigkeit,  sondern um ein atemberaubendes Ausmaß massivster Menschenrechts - Verletzungen   inmittten der angeblich so zivilisierten bürgerlichen Welt. Die Hauptverantwortung dafür liegt eindeutig bei der jeweiligen Landesregierung, die bewußt und vorsätzlich die bundesrechtlichen Bestimmungen des Heimvertragsgesetzes, des Heimaufenthaltsgesetzes, des Unterbringungsgesetzes  etc. umgehen  durch nicht anfechtbare bloße  verwaltungsrechtliche  "Bescheide" der völlig autonomen landesrechtlichen  "Behindertenhilfe" 
DIE    VERANTWORTUNG  DES  BUNDES
         ERGIBT   SICH  VIELFACH   DAZU !
 1. Die Verantwortung nach allen internationalen und nationalen  GRUNDRECHTLICHEN  Konventionen und Gesetzen liegt eindeutig beim Bundesministerium für Justiz in Wien : wieso duldet dieses BMJ  derartige Menschenrechtsverletzungen durch die 9 Landesregierungen ?  Wo bleibt die Durchsetzung des BVG zum Schutz der Persönlichen Freiheit ?  Wo bleibt hier die effektive Durchsetzung des HeimAufG in den bislang völlig vergessenen Behindertenheimen ? 
2.  Die Verantwortung  nach den   ZIVILRECHTLICHEN   Vorschriften  des ABGB  und des  KSchG  liegt ebenfalls beim BM für Justiz:  wieso duldet man eine derart frivole Mißachtung  des § 21 ABGB  und insbesondere  der  Unterdrückung sämtlicher Rechte nach dem speziellen Vertragsrecht des Heimvertragsgesetzes als wesentlicher Bestandteil des Konsumentenschutzes ?

3.  Wieso  dulden die   PFLEGSCHAFTS  -  GERICHTE   diese rechtswidrigen Machenschaften der Landesbehörden  und unterstützen sie sogar ausdrücklich `? Wo bleibt da der Gedanke der Rechts - Fürsorge für besonders schutzbedürftige Mitmenschen ?

4.  Wo bleibt hier das Einschreiten des  KONSUMENTEN  -  SCHUTZ  -  MINISTERS  bei einer derartig frivolen Missachtung  des Konsumentenschutzes in den Behindertenheimen in der gesamten Republik. Völlig vergeblich war unsere Intervention  in diesem BMASK  und unser Hilfeschrei um Unterstützung !

5.  Wo bleibt die Verantwortung desselben  BMASK  bezüglich der Umsetzung und Durchsetzung der  BRK  Behinderten - Rechts - Konvention der UNO ?  Wozu haben wir im Rahmen dieses   BMASK  einen eigenen  Bundes  - Behinderten - Anwalt,  weiters  einen eigenen unabhängigen  Monitoring - Ausschuß  und eine Bundes - Behinderten - Beirat und derlei noch mehr wie die ÖAR,  wenn stillschweigend diese himmelschreienden  Grundrechtsverletzungen durch die 9 Landesregierungen  geduldet und gefördert werden

6.  Wo bleibt die Verantwortung des zuständigen  BMWFJ,  wenn in diesem Zusammenhang   FAMILIEN  BRUTAL   AUSEINANDERGERISSEN    werden und den nächsten Angehörigen eines derart Betroffenen jedwedes Recht auf Familie etc  nach Art.8 EMRK  verweigert wird ?