KRITIK AM " ZEITGEIST DES WEGSPERRENS "
Die " SALZBURGER NACHRICHTEN " brachten am Mittwoch, den 18.Dezember 2013 auf der Seite 22 unter der Rubrik " Staatsbürger " mit obiger Schlagzeile einen hoch aktuellen Bericht über die Problematik des justiziellen " Maßnahmenvollzuges " und mit folgendem Untertitel :
IMMER MEHR MENSCHEN KOMMEN WEGEN STRAFTATEN IN DEN MASSNAHMENVOLLZUG - PLÄDOYER FÜR REFORMEN
SALZBURG ( SN, APA ). Ist ein Straftäter geistig abnorm, so kann er in eine Sonderanstalt für zurechnungsfähige oder unzurechnungsfähige Täter eingewiesen werden. Man spricht dann vom Maßnahmenvollzug.
Experten üben nun heftige Kritik an der Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrechern im Maßnahmenvollzug. Bei einer Veranstaltung des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte und des Vereins Victims Mission zu diesem Thema vor Kurzem in Wien kritisierte der Linzer Strafrechtsprofessor Alois BIRKLBAUER den " Zeitgeist des Wegsperrens " Eine " Vollkaskogesellschft " funktioniere nicht .
Der österreichische Maßnahmenvollzug sei zeitlch unbegrenzt, erklärte Verfassungsrechtler Bernd - Christian FUNK. Nachdem die Strafdauer verbüßt wurde, wird der Maßnahmenvollzug angehängt.
In einem Fall seien aus einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Drohung zehn Jahre geworden, erzählte die emeritierte Rechtsanwältin Katharina RUEPRECHT. " Die Anhaltedauer im Maßnahmenvollzug übersteigt die Strafdauer häufig um ein Vielfaches ", so Birklbauer.
Das System habe sich sehr weit von dem , was in den 1970er - Jahren eingeführt wurde, entfernt, kritisierte der Menschenrechtsexperte Manfred NOWAK. Das, was ursprünglich ein sehr positives Modell gewesen sei, nämlich Therapie statt Strafe, sei stark verwässert worden. Menschen, die psychisch krank seien und daher auch nicht strafrechtlich zurechnungsfähig, hätten in der Justiz nichts verloren, erklärt Nowak. " Wir fragen uns, was schuldunfähige Insassen überhaupt im Strafvollzug zu suchen haben ", meinte auch Karin DOTTER - SCHILLER ; stellvertretende Leiterin der Strafvollzugsabteilung im Justizministerium. Die Problemstellung sei im Ministerium bekannt, Reformen " seien angebracht "
Während die Zahl der Gefangenen mit langen Freiheitsstrafen rückläufig sei, steige die der Personen in " unbestimmten freiheitsentziehenden Maßnahmen " deutlich an, sagte Birklbauer. Ein Grund dafür sei die Unsicherheit im Umgang mit schwer berechenbaren Menschen . " Aus den Augen, aus dem Sinn ", scheine die Philosophie hinter dem " lebenslangen Wegsperren " zu sein. Eine vorzeitige Entlassung sei zwar möglich, würde in der Praxis aber nur selten zur Anwendung kommen. 60 % der zurechnungsfähigen " geistig abnormen Rechtsbrecher " seien nicht in eigenen Einrichtungen, sondern in Sonderabteilungen von Strafanstalten untergebracht, kritisierte Nowak. Außerdem sei das Therapieangebot häufig unzureichend . Es brauche ein besseres Beschwerdemanagementsystem und Nachbetreuungseinrichtungen.
Insgesamt 850 Häftlinge sind zum Stichtag 1. Juli 2012 im Maßnahmenstrafvollzug untergebracht gewesen. # Text Ende #
Soweit der Bericht in den Salzburger Nachrichten, der dankenswerter Weise vom Ludwig Boltzmann Institut Online gestellt worden ist :
http://www.lbg.ac.at/de/themen/kritik-zeitgeist-des-wegsperrens-salzburger-nachrichten-18-dezember-2013
Auch der ORF brachte eine sehr gute Meldung über diese Tagung :
http://oe1.orf.at/artikel/358271
Weiters höchst erschütternd die Feststellungen im unten verlinkten Buch von Irmgard RODE 2007 über die bedenklichen Verhältnisse diesbezüglich auch in Deutschland :" Einsperren statt behandeln ?"
http://books.google.at/books?id=19EjDB6wfP0C&pg=PA150&lpg=PA150&dq=kritik+am+zeitgeist+des+wegsperrens&source=bl&ots=RplWfaLVUG&sig=ZbiwAaOawQ9A_EDXHcD7zSViooA&hl=de&sa=X&ei=h4m9Usr2NsOQtQaOw4HABw&ved=0CFcQ6AEwBg#v=onepage&q=kritik%20am%20zeitgeist%20des%20wegsperrens&f=false
Hier nun geht es aber um die äußerst bedenklich Rolle, die das Zauberwort der " M A S S - N A H M E " im landesrechtlichen Sinn hier in Salzburg hat im Bereich der vollstationären Unterbringung von Oligophrenen in bestens getarnten Haftanstalten, oft genug absolut lebenslang...........und niemand regt sich auf !!!
Denn die " Maßnahme der unbefristeten Unterbringung in einem Behindertenheim " nach diversen §§ des total veralteten und verstaubten Salzburger Behindertengesetzes wird nach wie vor als Ausdruck der allerhöchsten Stufe der Gunsterweisung seitens des Landesfürsten dargestellt . Mit einem bloßen " BESCHEID " der Sozialbehörde wird eine solche betroffene Person einer ganz konkreten " Maßnahmenanstalt " des Landes zugewiesen, was letztlich oft genug jedoch auf eine völlig menschenrechtswidrige Zwangseinweisung hinausläuft. Nach wie vor finden wir sowohl im Sozialhilfegesetz § 17 als auch im Behindertengesetz § 12 die entsprechenden " EINWEISUNGSRECHTE " landesgesetzlich verankert :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40014338/LSB40014338.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002068/LSB40002068.pdf
Der mittlerweile im 43. Lebensjahr befindliche WOLFGANG S. repräsentiert optimal den Typus eines solchen " LANDESHÄFTLINGS " in einer völlig unbefristeten " Maßnahme " der Salzburger Landesregierung. Seit über 10 Jahren wird er unter schwerster Verletzung sämtlicher verfassungsrechtlich verbürgter Grund - und Freiheitsrechte in der landesrechtlichen " Maßnahmenanstalt " am Salzburger Kralgrabenweg angehalten . Weiters werden ihm auch sämtliche Rechte des Heimvertragsgesetzes des Bundes verweigert, weil sich der berüchtigte Heimträger " Lebenshilfe Salzburg gGmbH " beharrlich weigert, den Wolfgang als Heimbewohner nach diesem Heimvertragsgesetz anzuerkennen. Stattdessen wird er als eingewiesener Maßnahmenhäftling betrachtet und so auch behandelt, ohne die geringste Chance auf Freilassung : das Urteil in Bescheidform lautet nämlich wegen erethischem Autismus unwiderruflich auf :
" LEBENSLANGE SCHUTZHAFT unter ANBINDEHALTUNG IM LEBENSHILFESTALL "
Wo bleiben hier die Proteste der Menschenrechtler, wo bleibt der Protest der längst angerufenen Volksanwaltschaft ???
Wo bleibt der Landtags - Bericht der Volxi, seit über 6 Monaten überfällig ???
http://www.pressetext.com/news/20131104007
http://moldenverlag.styriabooks.at/article/3997
http://www.grin.com/de/e-book/57161/das-wohnhaus-fuer-menschen-mit-geistiger-behinderung-eine-totale-institution
http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/vollzug.html
http://www.irks.at/forschung/social-inclusion/ma%C3%9Fnahmenvollzug.html
http://www.profil.at/articles/1329/560/362115/gefaengnis-der-massnahmenvollzug-schandfleck-justiz
http://www.datum.at/artikel/denn-sie-wissen-nicht/seite/2/
zuletzt geändert am : 03.01.2014
Die " SALZBURGER NACHRICHTEN " brachten am Mittwoch, den 18.Dezember 2013 auf der Seite 22 unter der Rubrik " Staatsbürger " mit obiger Schlagzeile einen hoch aktuellen Bericht über die Problematik des justiziellen " Maßnahmenvollzuges " und mit folgendem Untertitel :
IMMER MEHR MENSCHEN KOMMEN WEGEN STRAFTATEN IN DEN MASSNAHMENVOLLZUG - PLÄDOYER FÜR REFORMEN
SALZBURG ( SN, APA ). Ist ein Straftäter geistig abnorm, so kann er in eine Sonderanstalt für zurechnungsfähige oder unzurechnungsfähige Täter eingewiesen werden. Man spricht dann vom Maßnahmenvollzug.
Experten üben nun heftige Kritik an der Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrechern im Maßnahmenvollzug. Bei einer Veranstaltung des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte und des Vereins Victims Mission zu diesem Thema vor Kurzem in Wien kritisierte der Linzer Strafrechtsprofessor Alois BIRKLBAUER den " Zeitgeist des Wegsperrens " Eine " Vollkaskogesellschft " funktioniere nicht .
Der österreichische Maßnahmenvollzug sei zeitlch unbegrenzt, erklärte Verfassungsrechtler Bernd - Christian FUNK. Nachdem die Strafdauer verbüßt wurde, wird der Maßnahmenvollzug angehängt.
In einem Fall seien aus einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Drohung zehn Jahre geworden, erzählte die emeritierte Rechtsanwältin Katharina RUEPRECHT. " Die Anhaltedauer im Maßnahmenvollzug übersteigt die Strafdauer häufig um ein Vielfaches ", so Birklbauer.
Das System habe sich sehr weit von dem , was in den 1970er - Jahren eingeführt wurde, entfernt, kritisierte der Menschenrechtsexperte Manfred NOWAK. Das, was ursprünglich ein sehr positives Modell gewesen sei, nämlich Therapie statt Strafe, sei stark verwässert worden. Menschen, die psychisch krank seien und daher auch nicht strafrechtlich zurechnungsfähig, hätten in der Justiz nichts verloren, erklärt Nowak. " Wir fragen uns, was schuldunfähige Insassen überhaupt im Strafvollzug zu suchen haben ", meinte auch Karin DOTTER - SCHILLER ; stellvertretende Leiterin der Strafvollzugsabteilung im Justizministerium. Die Problemstellung sei im Ministerium bekannt, Reformen " seien angebracht "
Während die Zahl der Gefangenen mit langen Freiheitsstrafen rückläufig sei, steige die der Personen in " unbestimmten freiheitsentziehenden Maßnahmen " deutlich an, sagte Birklbauer. Ein Grund dafür sei die Unsicherheit im Umgang mit schwer berechenbaren Menschen . " Aus den Augen, aus dem Sinn ", scheine die Philosophie hinter dem " lebenslangen Wegsperren " zu sein. Eine vorzeitige Entlassung sei zwar möglich, würde in der Praxis aber nur selten zur Anwendung kommen. 60 % der zurechnungsfähigen " geistig abnormen Rechtsbrecher " seien nicht in eigenen Einrichtungen, sondern in Sonderabteilungen von Strafanstalten untergebracht, kritisierte Nowak. Außerdem sei das Therapieangebot häufig unzureichend . Es brauche ein besseres Beschwerdemanagementsystem und Nachbetreuungseinrichtungen.
Insgesamt 850 Häftlinge sind zum Stichtag 1. Juli 2012 im Maßnahmenstrafvollzug untergebracht gewesen. # Text Ende #
Soweit der Bericht in den Salzburger Nachrichten, der dankenswerter Weise vom Ludwig Boltzmann Institut Online gestellt worden ist :
http://www.lbg.ac.at/de/themen/kritik-zeitgeist-des-wegsperrens-salzburger-nachrichten-18-dezember-2013
Auch der ORF brachte eine sehr gute Meldung über diese Tagung :
http://oe1.orf.at/artikel/358271
Weiters höchst erschütternd die Feststellungen im unten verlinkten Buch von Irmgard RODE 2007 über die bedenklichen Verhältnisse diesbezüglich auch in Deutschland :" Einsperren statt behandeln ?"
http://books.google.at/books?id=19EjDB6wfP0C&pg=PA150&lpg=PA150&dq=kritik+am+zeitgeist+des+wegsperrens&source=bl&ots=RplWfaLVUG&sig=ZbiwAaOawQ9A_EDXHcD7zSViooA&hl=de&sa=X&ei=h4m9Usr2NsOQtQaOw4HABw&ved=0CFcQ6AEwBg#v=onepage&q=kritik%20am%20zeitgeist%20des%20wegsperrens&f=false
Hier nun geht es aber um die äußerst bedenklich Rolle, die das Zauberwort der " M A S S - N A H M E " im landesrechtlichen Sinn hier in Salzburg hat im Bereich der vollstationären Unterbringung von Oligophrenen in bestens getarnten Haftanstalten, oft genug absolut lebenslang...........und niemand regt sich auf !!!
Denn die " Maßnahme der unbefristeten Unterbringung in einem Behindertenheim " nach diversen §§ des total veralteten und verstaubten Salzburger Behindertengesetzes wird nach wie vor als Ausdruck der allerhöchsten Stufe der Gunsterweisung seitens des Landesfürsten dargestellt . Mit einem bloßen " BESCHEID " der Sozialbehörde wird eine solche betroffene Person einer ganz konkreten " Maßnahmenanstalt " des Landes zugewiesen, was letztlich oft genug jedoch auf eine völlig menschenrechtswidrige Zwangseinweisung hinausläuft. Nach wie vor finden wir sowohl im Sozialhilfegesetz § 17 als auch im Behindertengesetz § 12 die entsprechenden " EINWEISUNGSRECHTE " landesgesetzlich verankert :
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40014338/LSB40014338.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002068/LSB40002068.pdf
Der mittlerweile im 43. Lebensjahr befindliche WOLFGANG S. repräsentiert optimal den Typus eines solchen " LANDESHÄFTLINGS " in einer völlig unbefristeten " Maßnahme " der Salzburger Landesregierung. Seit über 10 Jahren wird er unter schwerster Verletzung sämtlicher verfassungsrechtlich verbürgter Grund - und Freiheitsrechte in der landesrechtlichen " Maßnahmenanstalt " am Salzburger Kralgrabenweg angehalten . Weiters werden ihm auch sämtliche Rechte des Heimvertragsgesetzes des Bundes verweigert, weil sich der berüchtigte Heimträger " Lebenshilfe Salzburg gGmbH " beharrlich weigert, den Wolfgang als Heimbewohner nach diesem Heimvertragsgesetz anzuerkennen. Stattdessen wird er als eingewiesener Maßnahmenhäftling betrachtet und so auch behandelt, ohne die geringste Chance auf Freilassung : das Urteil in Bescheidform lautet nämlich wegen erethischem Autismus unwiderruflich auf :
" LEBENSLANGE SCHUTZHAFT unter ANBINDEHALTUNG IM LEBENSHILFESTALL "
Wo bleiben hier die Proteste der Menschenrechtler, wo bleibt der Protest der längst angerufenen Volksanwaltschaft ???
Wo bleibt der Landtags - Bericht der Volxi, seit über 6 Monaten überfällig ???
http://www.pressetext.com/news/20131104007
http://moldenverlag.styriabooks.at/article/3997
http://www.grin.com/de/e-book/57161/das-wohnhaus-fuer-menschen-mit-geistiger-behinderung-eine-totale-institution
http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/vollzug.html
http://www.irks.at/forschung/social-inclusion/ma%C3%9Fnahmenvollzug.html
http://www.profil.at/articles/1329/560/362115/gefaengnis-der-massnahmenvollzug-schandfleck-justiz
http://www.datum.at/artikel/denn-sie-wissen-nicht/seite/2/
zuletzt geändert am : 03.01.2014