Freitag, 27. Dezember 2013

ZAUBERWORT ERSTEN RANGES : " MASSNAHME "

 KRITIK  AM  " ZEITGEIST   DES   WEGSPERRENS "

Die  " SALZBURGER   NACHRICHTEN "  brachten am   Mittwoch, den 18.Dezember 2013  auf der Seite 22  unter der Rubrik  " Staatsbürger "  mit obiger Schlagzeile  einen hoch aktuellen Bericht über  die Problematik des justiziellen  " Maßnahmenvollzuges " und mit folgendem  Untertitel :

IMMER  MEHR   MENSCHEN   KOMMEN  WEGEN   STRAFTATEN  IN  DEN   MASSNAHMENVOLLZUG  -  PLÄDOYER  FÜR  REFORMEN

SALZBURG  ( SN,  APA ).  Ist ein Straftäter geistig abnorm, so kann er in eine Sonderanstalt für zurechnungsfähige  oder unzurechnungsfähige  Täter eingewiesen werden.  Man spricht dann vom Maßnahmenvollzug.

        Experten üben nun heftige Kritik an der Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrechern  im Maßnahmenvollzug.  Bei einer Veranstaltung des  Ludwig  Boltzmann  Instituts  für Menschenrechte  und des Vereins  Victims  Mission   zu diesem Thema vor Kurzem in Wien kritisierte der Linzer  Strafrechtsprofessor  Alois  BIRKLBAUER    den  " Zeitgeist  des Wegsperrens " Eine  " Vollkaskogesellschft " funktioniere nicht .

        Der österreichische  Maßnahmenvollzug sei zeitlch unbegrenzt,  erklärte   Verfassungsrechtler  Bernd - Christian  FUNK.  Nachdem die Strafdauer verbüßt wurde, wird der Maßnahmenvollzug angehängt.

         In einem Fall seien aus einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Drohung  zehn Jahre geworden, erzählte die emeritierte Rechtsanwältin Katharina  RUEPRECHT.  " Die Anhaltedauer  im Maßnahmenvollzug übersteigt die Strafdauer häufig um ein Vielfaches ", so  Birklbauer.

          Das System habe sich sehr weit von dem , was in den 1970er - Jahren eingeführt wurde, entfernt, kritisierte der Menschenrechtsexperte  Manfred  NOWAK.  Das, was ursprünglich ein sehr positives Modell  gewesen sei,   nämlich Therapie  statt Strafe, sei stark verwässert worden.  Menschen, die psychisch krank seien  und daher auch nicht strafrechtlich  zurechnungsfähig, hätten in der Justiz nichts verloren, erklärt Nowak. " Wir fragen uns, was schuldunfähige  Insassen überhaupt im Strafvollzug zu suchen haben ", meinte auch Karin  DOTTER - SCHILLER ; stellvertretende Leiterin  der Strafvollzugsabteilung  im Justizministerium.  Die Problemstellung sei im Ministerium bekannt,  Reformen  " seien  angebracht "

         Während die Zahl der Gefangenen mit langen Freiheitsstrafen  rückläufig sei, steige die der Personen in " unbestimmten  freiheitsentziehenden  Maßnahmen "  deutlich an, sagte  Birklbauer. Ein Grund dafür sei die Unsicherheit im Umgang mit schwer berechenbaren Menschen .  " Aus den Augen, aus dem Sinn ", scheine die Philosophie hinter dem   " lebenslangen  Wegsperren "  zu sein.  Eine vorzeitige Entlassung sei zwar möglich,  würde in der Praxis aber nur selten zur Anwendung kommen.  60 % der zurechnungsfähigen  " geistig abnormen  Rechtsbrecher " seien nicht in eigenen Einrichtungen, sondern in Sonderabteilungen  von Strafanstalten untergebracht,  kritisierte  Nowak.  Außerdem sei das Therapieangebot  häufig unzureichend . Es brauche ein besseres  Beschwerdemanagementsystem  und Nachbetreuungseinrichtungen.

          Insgesamt 850 Häftlinge sind zum Stichtag  1. Juli 2012  im Maßnahmenstrafvollzug untergebracht gewesen.    #  Text   Ende  #


Soweit der Bericht in den Salzburger Nachrichten, der dankenswerter Weise vom  Ludwig Boltzmann Institut  Online gestellt worden ist :

http://www.lbg.ac.at/de/themen/kritik-zeitgeist-des-wegsperrens-salzburger-nachrichten-18-dezember-2013

Auch der  ORF  brachte eine sehr gute Meldung über diese Tagung :

http://oe1.orf.at/artikel/358271

Weiters  höchst  erschütternd die Feststellungen  im unten verlinkten Buch von  Irmgard  RODE   2007  über die bedenklichen Verhältnisse diesbezüglich auch in Deutschland :" Einsperren  statt  behandeln ?"

http://books.google.at/books?id=19EjDB6wfP0C&pg=PA150&lpg=PA150&dq=kritik+am+zeitgeist+des+wegsperrens&source=bl&ots=RplWfaLVUG&sig=ZbiwAaOawQ9A_EDXHcD7zSViooA&hl=de&sa=X&ei=h4m9Usr2NsOQtQaOw4HABw&ved=0CFcQ6AEwBg#v=onepage&q=kritik%20am%20zeitgeist%20des%20wegsperrens&f=false

Hier  nun geht es aber um die  äußerst bedenklich Rolle, die das  Zauberwort  der  " M A S S  -  N A H M E "  im landesrechtlichen  Sinn hier in Salzburg hat im Bereich der  vollstationären  Unterbringung von Oligophrenen  in  bestens getarnten  Haftanstalten, oft genug  absolut  lebenslang...........und niemand regt sich auf  !!!

         Denn die   " Maßnahme  der unbefristeten   Unterbringung  in einem  Behindertenheim "  nach diversen §§  des total veralteten  und verstaubten  Salzburger Behindertengesetzes   wird  nach wie vor  als Ausdruck   der allerhöchsten Stufe der Gunsterweisung seitens des Landesfürsten  dargestellt . Mit einem bloßen  " BESCHEID "  der Sozialbehörde  wird  eine solche  betroffene Person  einer ganz konkreten  " Maßnahmenanstalt "  des Landes zugewiesen, was letztlich  oft genug jedoch auf eine völlig menschenrechtswidrige  Zwangseinweisung  hinausläuft. Nach wie vor finden wir sowohl im Sozialhilfegesetz § 17  als auch  im  Behindertengesetz § 12  die entsprechenden   " EINWEISUNGSRECHTE "  landesgesetzlich verankert :

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40014338/LSB40014338.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002068/LSB40002068.pdf

Der  mittlerweile im 43. Lebensjahr befindliche  WOLFGANG  S.  repräsentiert  optimal den Typus eines solchen  " LANDESHÄFTLINGS "   in einer völlig unbefristeten  " Maßnahme "  der Salzburger Landesregierung. Seit über 10 Jahren wird er unter schwerster Verletzung sämtlicher  verfassungsrechtlich verbürgter Grund - und Freiheitsrechte  in der landesrechtlichen  " Maßnahmenanstalt "  am Salzburger  Kralgrabenweg   angehalten . Weiters werden ihm auch sämtliche Rechte des Heimvertragsgesetzes des Bundes  verweigert, weil sich  der berüchtigte  Heimträger  " Lebenshilfe  Salzburg  gGmbH "  beharrlich weigert, den Wolfgang  als Heimbewohner nach diesem Heimvertragsgesetz anzuerkennen. Stattdessen wird er als eingewiesener  Maßnahmenhäftling  betrachtet und so auch behandelt, ohne die geringste Chance  auf Freilassung :   das Urteil  in  Bescheidform lautet nämlich wegen  erethischem  Autismus  unwiderruflich auf :

" LEBENSLANGE    SCHUTZHAFT   unter   ANBINDEHALTUNG   IM    LEBENSHILFESTALL "

Wo bleiben hier die Proteste  der Menschenrechtler,  wo bleibt der Protest der längst angerufenen Volksanwaltschaft  ???

Wo  bleibt  der  Landtags - Bericht  der  Volxi,  seit über 6 Monaten  überfällig  ???

http://www.pressetext.com/news/20131104007 

http://moldenverlag.styriabooks.at/article/3997 

http://www.grin.com/de/e-book/57161/das-wohnhaus-fuer-menschen-mit-geistiger-behinderung-eine-totale-institution 

http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/vollzug.html 

http://www.irks.at/forschung/social-inclusion/ma%C3%9Fnahmenvollzug.html 

http://www.profil.at/articles/1329/560/362115/gefaengnis-der-massnahmenvollzug-schandfleck-justiz 

http://www.datum.at/artikel/denn-sie-wissen-nicht/seite/2/ 

zuletzt  geändert am : 03.01.2014

Montag, 16. Dezember 2013

" DIE LAWINE VON SACHWALTERSCHAFTEN ROLLT WEITER "

" DIE   LAWINE   VON   SACHWALTERSCHAFTEN   ROLLT   WEITER "

Die  " SALZBURGER  NACHRICHTEN "  brachten  am vergangenen Donnerstag, den 12.Dezember 2013  auf der  Seite 25  mit obiger  Schlagzeile  wieder einmal  das Thema   Sachwalterschaftslawine  an die Öffentlichkeit . Redakteur  Ronald  ESCHER  befragte anläßlich einer  Justiztagung in Salzburg  an nicht näher bezeichnetem Orte den  für die  Zivilistik zuständigen Sektionschef im BM für Justiz in Wien,  den Hon. Prof. Dr. Georg  KATHREIN:

" DER   BETROFFENE   MENSCH  MUSS   STÄRKER   INS   ZENTRUM,  WIR   BRAUCHEN   ALTERNATIVEN "  , sagt der Justizexperte Georg  Kathrein im SN - Gespräch

              SALZBURG  ( SN )   Wer in unserer   " Vollkaskogesellschft "  als nicht  " geschäftsfähig " gilt,  verliert seine Autonomie - auch das ist eine Form der Entrechtung.  Denn :  Ist ein Mensch mit einer geistigen Behinderung  oder mit einer psychischen Krankheit  nicht mehr in der Lage,  seine privaten Geschäfte zu besorgen  und gibt es keine Alternativen,  so übernimmt ein vom Gericht bestellter Sachwalter die  Rechtsfürsorge.

             Das Sachwalterrecht aus dem Jahre  1984  ( novelliert  2006 )  löste die Entmündigungsordnung ab  -   aber die Rechtsfürsorge scheint aus der Balance zu geraten.  Derzeit haben 60.000  Menschen einen Sachwalter. 9000  davon sind  Vereinssachwalter,  für die das Justizministerium   jährlich  23 Millionen Euro aufwendet :  die übrigen agieren  ehrenamtlich,  sind Angehörige  oder Notare und Rechtsanwälte,  wobei diese die Aufhebung   der Zwangsverpflichtung fordern,  zumindest  5 Sachwalterschaften  übernehmen zu müssen.  Auch umgekehrt sorgt  die massenhafte Übernahme  von Hunderten  Sachwalterschaften   immer wieder für Kritik.  In den vergangenen 5 Jahren  sind die Sachwalterschaften um 28 Prozent gestiegen.

             Wie ist das zu erklären ? Das fragten die SN am Rande  einer Fachtagung, die am Mittwoch in Salzburg  stattfand, den Leiter der Sektion Zivilrecht  im Justizministerium, Georg  Kathrein.

            " Eine der Hauptursachen ist der verstärkte Druck von Institutionen, die sich absichern wollen.  Wenn es um Sozial - oder Versicherungsleistungen oder um die Frage geht,  wie das Geld im Pflegeheim verwaltet wird, will die  Bürokratie  Sicherheit und meint, diese  durch den Sachwalter zu finden " .   Kathrein glaubt nicht , dass Sachwalter zu schnell  und zu umfangreich bestellt werden.  " Wi haben gerade im städtischen Bereich eine große Vereinsamung , die Familien bieten nicht mehr die Hilfestellung wie früher,  die sozialen Dienste sind nicht  auf geistig beeinträchtigte Menschen  zugeschnitten ".  Dabei sei das Sachwaltergesetz in seinem Kern  stark auf den Willen  der betroffenen Person konzentriert - " bei 60.000 Sachwalterschaften wird das aber ein quantitatives Problem ".

            Doch Kathrein betont :  " Wir müssen umdenken, wie die Rechtsfürsorge gestaltet ist.  Wir müssen weg vom Paternalismus  und uns bewusster werden, dass das ein Eingriff  in die Privatautonomie  des Menschen ist. Wir müssen ihn bei seinen Entscheidungen  unterstützen.  Das ist auch eine Frage , welchen Stellenwert  geistig  beeinträchtigte Personen im Recht und in der Justiz haben. "

           Bei der Fachtagung mit Workshops  habe man daher  Alternativen diskutiert.  Ein Modell wäre die von Sozialarbeitern betreute  " UNTERSTÜTZTE   ENTSCHEIDUNGSFINDUNG " . In der Praxis heißt das : Es wird eine Konferenz von Menschen einberufen,  die der betreffenden Person nahestehen, und gemeinsam eine Entscheidung  erarbeitet.   Weitere Möglichkeiten :  PEERGROUPS   mit stärkerer Selbstbestimmung   oder das  " BETREUTE  KONTO "  Dabei überwacht ein Computer die Kontobewegungen und gibt bei Unregelmäßigkeiten  Alarm.  Prinzipiell, sagt Kathrein, sei zu fragen :  Wozu braucht man  bei Personen,   sobald sie im Heim untergebracht sind ,  überhaupt  einen Sachwalter ? "

         Soweit der Text aus den SN  vollständig und wortgetreu wiedergegeben. Das ergibt nun zusammen  mit dem  topaktuellen Regierungsprogramm für die  XXV. Gesetzgebungsperiode  Anlaß genug zu  grundlegenden   Erwägungen :  Wieso erwähnt der  zuständige  Sektionschef  hier im Interview  mit keinem einzigen Wort die international  absolut verbindliche Vorgabe durch   die  UN - BRK, die nun schon seit über 5 vollen Jahren   vergeblich wartet auf entsprechende Umsetzung  im Bereich der bundesrechtlichen  Zivilistik ???   Abgesehen von der  genauso  katastrophalen Missachtung  dieser Vorgaben durch die meisten Bundesländer im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe !!!   Ist das etwa  bei dieser justizinternen Tagung  wieder einmal völlig  " vergessen "  worden  ?

                Zu fordern ist die  möglichst unverzügliche  Abschaffung dieses  nicht sonderlich einladend klingenden Begriffes der    " SACH  -  WALTER  -   SCHAFT ", denn dieser  Begriff bedeutet nun mal vorrangig   das Walten einer  mehr oder minder gewaltsamen  Person gegenüber einer  mehr oder minder  wehrlosen Person , die zur Aktenzahl  und insgesamt oft überhaupt zur  Sache degradiert wird.  Wir brauchen wirklich auch ein neues , passendes Wort  für die  verantwortungsvolle Aufgabe  der  rechtlichen Fürsorge  für unterstützungsbedürftige Personen. Schon einmal gab es eine Regierungsvorlage für ein  " Rechtsfürsorgegesetz ", das allerdings später malträtiert worden ist zum  " Unterbringungsgesetz ".  Was im bundesdeutschen Recht  " Betreuer "  und im  bundesschweizer Recht  " Beistand "  heißt,  könnten wir nun als  " UNTERSTÜTZER "  neu einführen  in  das Bundesrecht   durch ein  " Bundesgesetz  über die  rechtliche  Unterstützung   für hilfebedürftige Personen  ( Unterstützungsgesetz  -  UNG) "

        Dies  würde von vornherein  einen völlig anderen Ansatz  darstellen  und die Privatautonomie  jeder betroffenen Person absolut in den Vordergrund stellen. Der  " Unterstützerkreis "  für eine solche  unterstützungsbedürftige Person  müßte sich allerdings  öffentlich deklarieren und verbindlich  eintragen lassen in eine allgemein zugängliche  Dokumentation . Dies sollte  bloß verwaltungsrechtlich auf dem jeweiligen Gemeindeamt geschehen  zur spürbaren  Entlastung des Justizapparates. 

          Jedenfalls wird das im  kommenden Jahr zu  umfangreichen  Debatten quer durch alle Bereiche führen müssen  und zu einer  konsequenten   Neu - Kodifizierung des gesamten Kuratorenrechts .  Erwünscht wäre  ein völlig selbständiges , kompaktes und leicht lesbares Gesetz, in dem die gesamte grundlegende Materie und die Verfahrensbestimmungen   leicht auffindbar unmittelbar  nebeneinander liegen, nicht so wie jetzt  weitum verstreut  im ABGB , im Außerstreitgesetz,  in der Notariatsordnung  etc. Aber das würde ja bedeuten,   das ABGB  grundsätzlich in Frage zu stellen  nach über 200 Jahren  Geltung : alt und neu bunt gemischt,  von vielen Sondergesetzen praktisch längst außer Kraft gesetzt in weiten Bereichen oder  zumindest  konkurriert  in bedrohlichem Ausmaße.............

http://oe1.orf.at/artikel/360294 

"  UMSTRITTENER   BOOM  BEI   SACHWALTERSCHAFTEN "  bringt noch ganz andere wichtige Aspekte in die Debatte.

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14650 

Auch dieser Beitrag im  BIZEPS  sollte nun endlich Fortschritt erzwingen !

SCHLUSS   MIT    " SACH  -  WALTER  -  SCHAFT "

SCHLUSS   MIT       VERSACHWALTIGUNG   WEHRLOSER   MITMENSCHEN  !

           

Mittwoch, 11. Dezember 2013

MITTELMÄSSIGE & LANGWEILIGE PFLICHTÜBUNG !

http://volksanwaltschaft.gv.at/aktuelles/news/wie-viel-schutz-brauchen-menschenrechte-in-oesterreich

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14579

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/12/schernberg-heim-charakter-wird.html

http://www.menschenrechte.ac.at/aktuelles/aktuelles-detailseite/article/wieviel-schutz-brauchen-die-menschenrechte-in-oesterreich.html

http://www.menschenrechte.ac.at/fileadmin/Dokumente/Einladung10.12.pdf

WIEVIEL   SCHUTZ   BRAUCHEN   DIE   MENSCHENRECHTE  HIER  IM  WILDEN   ÖSISTAN  ???

              Gestern, Dienstag, 10. Dezember 2013  ab 17 Uhr  erfolgte also programmgemäß  die oben mehrfach verlinkte Präsentation der neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft  im Bereich der sogenannten  "  MENSCHEN  -  RECHTE  ".  Tatsächlich füllte sich die kleine Aula in der alten Universität bis auf den letzten Platz  :  umgeben von uralten  Folianten in hohen Stellagen lauschten  über 100  Besucher der Veranstaltung  den Darbietungen auf dem Podium. Für bereits  " eingeweihte "   Personen  wurde jedoch  überhaupt nichts Neues vorgebracht,  es ging leider wie erwartet auch nur um die stets in allen Medien auftauchenden  mediengeilen  AUFREGER  -  THEMEN :

     1.  Rückwirkende Aufregung um die berüchtigten karantanischen  SAU  -  ALMEN  für straffällige  Asylwerber,  alles längst  Geschichte  und Vergangenheit, und doch wieder   selbstgefällig  aufgewärmt von der Volxi , weil sich dieses Thema so gut eignet für die Selbstwerbung..............

      2.   Vorauswirkende Aufregung um die  styriakischen   Schubhaftzentren  in VORDERNBERG  mit diesen abenteuerlichen  Vertragsgeflechten  und Auslagerung  hoheitlicher Staatsaufgaben an private Firmen,  auch das nicht sonderlich heldenhaft, sondern mehr Klamauk und Radau, um von viel größeren Problemen wirksam abzulenken,  zum  Beispiel von der allgemeinen Sklavenhalterei in den Behindertenheimen ...............

      3.   Längst   unerträglich gewordene   NETZ  -  BETTEN  -  DEBATTE,   weil sich etliche  sogenannte  " Einrichtungen "  hier in Ösistan  noch immer nicht von diesen Foltergeräten in der Psychiatrie  getrennt haben  und somit nach wie vor im strengen Visier von  CPT  befinden., auch diese Geschichten sind schon zum Einschlafen langweilig..............auch wenn die  Leiterin des SH  Hellbrunn dazu  etliche heiterkeitserzeugende Bonmots  von sich gab...........

       4.   Von der Salzburger  Kinder - und Jugend - Anwältin wurden etliche  gravierende Dauerprobleme  bei der familienfremden Unterbringung  Minderjähriger  in Erinnerung gerufen, leider war die Zeit viel zu kurz, um darauf näher eingehen zu können.  Das braucht sicher eine eigene ganztätige  Veranstaltung !  Besonders wichtig  ist dabei zu vermerken  die externe  Vertrauensperson  für zwangsverheimte Kinder & Jugendliche !

       5.   Der   Oberkommissar  der  2. volksanwaltschaftlichen  Überprüfungstruppe ( für OÖ und Sbg. )  brachte dann wenigstens  in einigen Sätzen die grundlegende  Problematik in der landesrechtlichen Behindertenhilfe zur Sprache :  die derzeitige  behördliche Praxis der bescheidförmigen Verfügung von Sachleistungen   sollte durch den Übergang zum Persönlichen Budget  mit freier Auswahl der Dienstleister  und mit  persönlicher Kontrahierung   zwischen  Anbieter  und  Klienten  beseitigt werden . Nur der diesbezügliche Bereichsleiter  der   " CARITAS "  kam zu diesem Thema ans Wort  , bald wurde  vom    MODERATOR   die Diskussion für beendet erklärt  und es gab keine Gelegenheit mehr, in diese  Thematik tiefer einzudringen.

            Insgesamt   kann man wohl sprechen von einer   routiniert organisierten  Pflichtübung der Stakeholder,  von einer durchaus  akademischen  Selbstbeweihräucherungsaktion:

"   WIR   TUN  DOCH   EH  WAS ,    WIR   SIND   DOCH   EH   SOOO   BRAV  &   GUT   ! "

        JEDOCH  mit  keinem  einzigen Wort gerügt wurde die skandalöse  Säumigkeit des Salzburger  Landtags  und der Salzburger Landesregierung  betreffend Umsetzung der  UN - BRK  im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe . Der dafür verantwortliche  Landesrat  glänzte wieder einmal mit seiner  Abwesenheit, was wir ihm sehr übel nehmen !

         Auch die Salzburger  RICHTERSCHAFT   zeigte  keinerlei Interesse an dieser  Veranstaltung und   übte sich in  auffälliger  Absenz !  Das  spricht  Bände  und ist Anlaß genug für weitere Erhebungen in die hintergründigen  Motive hinein, da wird noch so einiges offenbar werden !  Es wäre schon zu erwarten gewesen,  daß  der  LG - Präsident  persönlich auf dem Podium   als Vertreter  der  J U § T I Z   die  bedingungslose Unterstützung für die Durchsetzung der Menschenrechte  in sämtlichen gerichtlichen  Verfahren  zusichert  und bekräftigt.

         Vereinssachwalterschaft  &  Bewohnervertretung  waren zwar anwesend, kamen aber aus Zeitmangel nicht mehr zu Wort,  vermutlich war auch jemand von der Patientenanwaltschaft  da, ich kenn ja längst nicht alle persönlich und  kann das nur vermuten. 

         Volksanwalt Günther  KRÄUTER   konnte keine Auskunft geben, was mit dem längst überfälligen  Bericht  der  VA  an den Salzburger  Landtag  für 2011  und  2012  los ist.  Seine mitgereiste  Bereichsleiterin meinte  sogar,  selbiger sei längst  von der VA  beschlossen  und  freigegeben worden, was jedoch nicht der Fall ist  und Anlaß gibt zu den wildesten Spekulationen !!!  Weiß etwa in der VA die linke Hand nicht, was die rechte tut  ???

         Nochmals : diese eher  langweilige  und  schon auch ein wenig  " inzestuöse "  Präsentation   über das  " Menschenrechtshaus "   der Republik   am Tag der internationalen Menschenrechte  kann nicht alles gewesen sein.  Zu hoffen ist das beherzte Aufgreifen sämtlicher akuter Menschenrechtsproblematiken  hierzulande  in kleineren  Aktivistengruppen  mit viel  intensiverer   Vorgangsweise als die hier vorgezeigte  und ohne rituelle  inzestuöse  Selbstbeweihräucherung  So zum Beispiel sei in Erinnerung gerufen  die blamable  Verurteilung  Bulgariens  in der  EGMR - Causa  STANEV  ( Beschwerde  Nr. 36.760/2006  mit Urteil der Großen Kammer  vom 17.1.2012  über  haarsträubende  Menschenrechtsverletzungen  anläßlich  konsensloser Verbringung in ein Behindertenheim. 

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-108690#{%22itemid%22:[%22001-108690%22]}

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/praecedens-casus-exemplaris-egmr-stanev.html 

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13057 

MEHRERE   HUNDERT   STANEV  -  FÄLLE  ALLEIN   HIER   IM   LANDE   SALZBURG  !!!

WANN   ENDLICH    WIRD   DAS   VOM   OIM   AUFGEGRIFFEN   IM  NEWSLETTER  MENSCHENRECHTE   ??? 

zuletzt  geändert : 13.12.2013


Montag, 9. Dezember 2013

SCHERNBERG : HEIM - CHARAKTER WIRD AUFGEHOBEN ! ?

KOMMT  NUN   TATSÄCHLICH   ALLES   INS   ROLLEN ???    BLEIBT   KEIN  STEIN   AUF  DEM   ANDEREN   ???

http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=52050 

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14606 

http://bernhardjenny.wordpress.com/2013/08/12/19-millionen-im-sinne-von-artikel-19/ 

        Gerade noch rechtzeitig  vor der morgigen  Diskussion  in der alten Universität hier in Salzburg  langen gerdezu sensationelle Meldungen  im Internet ein ! Wenngleich die BIZEPS - Redaktion noch sehr skeptisch ist, möchte ich doch meinen :  die Schernbergler  werden es nun   VORZEIGEN,  wo es lang geht !  Wenn all das wirklich nun konsequent und zügig durchgeführt wird unter permanenter Evaluierung durch eine völlig unabhängige Kontrollgruppe  -   ja dann wird wirklich kein Stein auf dem anderen bleiben  und  damit  kommen auch alle anderen  sogenannten  " EINRICHTUNGEN "  der stationären  Hascherlentsorgungsgroßindustrie  unter derartigen Druck, daß sie sich unverzüglich dem neuen Trend anpassen müssen, um nicht komplett  und unwiderruflich  " aus dem Markt " zu fliegen !

             Was nun muss morgen  von Volksanwalt Günter   KRÄUTER  energisch zur Sprache gebracht werden :

http://volksanwaltschaft.gv.at/aktuelles/news/wie-viel-schutz-brauchen-menschenrechte-in-oesterreich 

1. Wo  bleibt die Salzburger  MONITORING  -  STELLE  nach den unleugbaren Verpflichtungen aus dem Artikel 33 der BRK

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102326/NOR40102326.pdf

2.  Wo bleiben sämtliche Rechte   von über eintausend   zwangsverheimten  Oligophrenen hier im Lande  OLIGOPHRENISTAN  ???   Kein einziger  Mitmensch mit sogenannten und angeblichen  " Lernschwierigkeiten "  will freiwillig in einem KZ - artig betriebenen  " Wohnheim  &  Werkstätte "  entsorgt werden !!!  Wir fordern die unverzügliche   Total - Auflösung  dieser Strukturen  und den sofortigen bescheidförmigen Übergang zu  Persönlichem Budget mit völlig freier Assistenz - Wahl  für jede einzelne betroffene Person !  Alles andere bedeutet  :  DEPRIVATION  OF  LIBERTY  nach Art. 5 MRK !

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14579



3    Wo bleibt der nun seit über 6 Monaten überfällige  BERICHT der Volxi an den Salzburger Landtag  für die Jahre 2011 und 2012 : dort müßte all dies in schärfster Form bereits längst zu lesen sein  !  Wird etwa gar bewußt abgewartet, was morgen bei dieser hochkarätigen   " DIS  -  KUSSION "  herauskommt .  Dann wäre es von vornherein besser, wir würden dieses Spektakel gegenüber im großen Tempel der Muse  veranstalten :

QUO   NOS    ATTONITOS ..................

NUMEN   AD   AURAS   FERAT   ! ?

Freitag, 25. Oktober 2013

" BESSERE INTEGRATION von BEEINTRÄCHTIGTEN "

In den  " SALZBURGER   NACHRICHTEN "  von heute, Freitag der 25.Oktober 2013  findet  sich auf der Seite  40  unter  " LESER  -  FORUM "  folgender besonders bemerkenswerter  Leserbrief  von Frau Sigrid  STEFFEN,   Vorsitzende des Vereines  " AhA "

"BESSERE  INTEGRATION von BEEINTRÄCHTIGTEN "

                      " Als Vorsitzende des Vereins AhA  -  Angehörige helfen  Angehörigen  psychisch erkrankter Menschen - unterstütze ich das Vorhaben  von Landesrat Heinrich   SCHELLHORN , in Zukunft  Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen in kleineren gemeindenahen Wohneinrichtungen Platz zu bieten.   Ich bin davon überzeugt,  dass nur dann ein erfülltes Leben  für Menschen mit Behinderung  möglich ist, wenn sie in der Nähe ihrer Familien, ihrer Freunde  und in der Gesellschaft wohnen können, und nicht durch ihr   ANDERS  -  SEIN   ausgegrenzt  & isoliert werden.  So wichtig  SCHERNBERG  -  auch geschichtlich betrachtet  -  war und ist, sollte das neue Konzept  in Abstimmung mit  allen Beteiligten  und unter Berücksichtigung   der finanziellen Möglichkeiten  adaptiert werden.

                    Die europäische Angehörigenorganisation forderte auf ihrem Kongress in Basel 2011 in einer Deklaration  die gemeindenahe Versorgung  für Menschen mit psychischen Erkrankungen.  Das muss auch für  Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen gelten.

              Es ist zweifelsohne notwendig, dass die Umsetzung der   INKLUSION, die auch in der  UNO - Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen  festgeschrieben ist,  eine sensible,  gute Vorbereitung  braucht und auch  mit den betroffenen Familien abgestimmt werden muss.   Wichtig ist, dass sich Mitbürger und Gemeinden  um ihre behinderten Mitmenschen   " SORGEN ". Ich bin sicher,  dass es in jeder Gemeinde  sozial engagierte  und empathische Mitglieder gibt, die das tun werden.    Überall in den skandinavischen Ländern, in England,  Irland  und in den Beneluxländern   begegnet man Menschen  mit Behinderungen in der Öffentlichkeit  -   in Österreich leider viel zu selten "     #   Text    Ende   #

AKTUELLER   KOMMENTAR   -   SOGAR   TOPAKTUELL   durch den  morgigen  sogenannten   " NATIONAL  -  TRAUER  -   TAG "

            Es  muss  nun  erneut mit aller Nachdrücklichkeit darauf hingewiesen werden, dass die Salzburger Landesregierung  ( und auch der Landtag im Schlepptau der Politiker !!!)  in diesen vergangenen 5  vollen Jahren keine einzige Bemühung erkennen haben lassen, diese UN - BRK in Salzburger Landesrecht wirksam umzusetzen !!!  Die abgewählte  Koaltion  mit rotem Landesrat für Soziales hat durch volle 5 Jahre jedweden Fortschritt in diese Richtung bewußt und vorsätzlich blockiert.  Die  schwache grüne  Opposition  lief dagegen an im allseits bekannten Hamsterrad  ohne den geringsten Erfolg.

               Nun jedoch haben wir einen durch und durch   GRÜNEN   LANDESRAT   für   SOZIALES, der jedoch ebenfalls  erkennbarerweise nicht vom Fleck kommt,  weil die  Koalitionspartner  alles einbremsen, was ihnen nicht behagt !  Die üblichen  100 Tage  " Schonzeit " sind nun längst vorbei, nun heißt es Klartext zu reden  :  

 IN   SALZBURG    REGIEREN    HARTGESOTTENE     KONVENTIONSBRECHER  !


     Das  ganze  hat die Ausmaße  eines durch und durch   "  VERBRECHERISCHEN  KOMPLOTTES "  nach dem § 277  Strafgesetzbuch der Republik Österreich angenommen :

Es haben sich zielstrebig verabredet  zur fortgesetzten Unterdrückung der gesamten UN - BRK  BGBl. III/ 155/2008  im Bundeslande Salzburg :

1.  Hochrangige  Beamte der landesrechtlichen Behindertenhilfe im Rahmen der Landesverwaltung

2.   Amtssachverständige   Ärzte  des Landes Salzburg ebenfalls im Rahmen des Landesrechtes

3.   Gerichtlich  zertifizierte  Sachverständige   der Psychologie und der Psychiatrie & Neurologie

4.   RechtsanwältInnen  in der Funktion als gerichtlich bestellte  Sachwalter

5.   Leitende  und führende Bedienstete diverser  sogenannter  " Einrichtungen "

6.   Bundesstaatlich  beauftragte  &  besoldete  Richter  an den Bezirksgerichten und auch am hiesigen Landesgericht 

            Somit gibt es tatsächlich keinerlei Anlaß  diesbezüglich, einen sogenannten  " National  -  Feier  -  Tag " zu feiern !    Vielmehr gibt die fortgesetzte  und bewußt verursachte  Unterdrückung sämtlicher Behindertenrechte  nach dieser UN - BRK  hier im Bundesland Salzburg wahrlich nur Anlaß  für einen 


Donnerstag, 10. Oktober 2013

REKURS gemäß § 45 ff AUSSERSTREITGESETZ

REKURS   gemäß  § 45 ff  AUSSERSTREITGESETZ

RECHTS  -  SACHE :  Sachwalterschaft  für  SCHWARZ  Wolfgang, geb. 12.4.1971
                                     Bezirksgericht Salzburg  zu  2 P 236/04 m - ON 559  vom  23.9.2013, zugestellt
                                     RSB  am 27.9.2013

                   Binnen gesetzlicher Frist erhebe ich  das zulässige Rechtsmittel des  REKURSES  gegen den obzit. Beschluß  der Außerstreitrichterin Dr. Claudia  HIRSCH  , womit mein ordentlicher Revisionsrekurs an den OGH Wien zur angeblichen " Verbesserung " zurückgestellt worden ist.

            Die angeforderte Unterschrift eines Rechtsanwaltes oder eines Notars kann nicht beigebracht werden. Der am 18.9.2013  bereits fristgerecht eingebrachte  ORR  wird im Papier - Original  meinerseits erneut vorgelegt zur Weiterleitung an den OGH .

                                                     B E G R Ü N D U N G

             Nach weiteren umfangreichen Nachfragen und Nachforschungen  hat sich erneut  unzweifelhaft bestätigt : kein einziger Rechtsanwalt oder Notar im gesamten Bundesland Salzburg ist bereit, unseren überaus sorgfältig  ausgearbeiteten  ordentlichen Revisionsrekurs zu unterfertigen !  Vielmehr gibt es tatsächlich keinen einzigen Rechtsanwalt oder Notar in Salzburg,  der auch nur ansatzweise  die Fachgebiete
1. Heimvertragsrecht des Bundes
2. Heimaufenthaltsrecht  des Bundes
3. Heimunterbringungsrecht des Landes Salzburg
4. Behindertenrechte nach der UN - BRK BGBl. III/155/2008
beherrscht.  Das wird auch ganz offen zugestanden von hochrangigen Vertretern beider Zünfte : es gibt schlicht und einfach normalerweise diesbezüglich null  Interesse von Klienten !

              Somit steht nun  der Außerstreitrichterin  offen die Anwendung von § 5 Abs.2 Z 2 lit. d AußStrG :
" Das Gericht hat in einem anhängigen Verfahren von Amts wegen...........für die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters zu sorgen, wenn............eine Partei aus anderen Gründen eines gesetzlichen Vertreters für das Verfahren bedarf ".
In Verbindung mit dem schon ins Kalkül gezogenen § 10 Abs.3 RAO : " Einer zahlungsfähigen Partei, deren Vertretung kein Rechtsanwalt freiwillig übernimmt, hat der Rechtsanwaltsausschuß einen Rechtsanwalt als Vertreter zu bestellen, in welchem Falle dieser gegen Sicherstellung der Vertretungsgebühren die  VERTRETUNG   ÜBERNEHMEN   MUSS. "   Ob derlei Vorgangsweise jedoch Sinn macht  unter Berücksichtigung der oben erwähnten unzweifelhaften Fakten - das möge vorerst dahingestellt bleiben.

         Jedenfalls geht es hier um die unbeschränkte Ausübung  der mehrfach konventionell und verfassungsgesetzlich garantierten Grund- und Freiheitsrechte, allen voran im konkreten Verfahrensschritt um das unabdingbare Recht auf freie Meinungsäußerung in jeder beliebigen Form   bezüglich der geradezu katastrophalen  Missachtung der Rechte meines besonders pflegebefohlenen Sohnes Wolfgang. in jedweder Hinsicht.

               Denn das diesbezügliche   " S Ü N D E N R E G I S T E R "  der  J U § T I Z   ist enorm lang und durchaus erschrecklich :

1.  Seit fast vollen 10 Jahren nun  ( Stichtag 17.10.2003 ) stures Festhalten an einer völlig rechtswidrig verhängten familienfremden und familienzerstörenden Sachwalterschaft durch eine völlig ungeeignete angebliche " Rechts  -  Anwältin ."

2.  Seit über 3 Jahren zielstrebige Verschleppung  des Antragsverfahrens nach § 278 ABGB betreffend  Umbestellung und Rückübertragung der SW an mich als die Mutter des Betroffenen.

3.  Seit dem 5.12.2011 ebenso zielstrebige Unterdrückung des Klagsverfahrens auf Herausgabe des Heimvertrages gegenüber dem verantwortlichen Heimträger  " Lebenshilfe Salzburg gGmbH."

4.  Seit dem 5.12.2011 in gleicher Weise Sabotage gegenüber sämtlichen Anträgen auf gerichtliche Überprüfung der Freiheitsbeschränkungen nach § 11 ff Heimaufenthaltsgesetz des Bundes. 

5.  Vollständige Mißachtung sämtlicher  Bestimmungen der UN - BRK  betreffend die Behindertenrechte  meines Sohnes Wolfgang, wir haben darüber bereits ausführlich im Blog berichtet und auch in diversen Eingaben an das Gericht.

REKURS  -  ANTRÄGE :

1.  Die zuständige Richterin möge gem. § 50 AußStrG diesem Rekurs selbst Folge geben, vom beabsichtigten Zurückweisungsgrund Abstand nehmen und den  nun erneut im Papier - Original eingebrachten ORR an den OGH Wien übersenden mit dem vorgeschriebenen Vorlagebericht.

2.  In eventu diesen Rekurs dem Landesgericht Salzburg vorlegen zur Entscheidung. Dies würde jedoch  mit großer Wahrscheinlichkeit  zur noch absurderen Konstellation führen, daß wir gezwungen  wären, dann erneut Revisionsrekurs an den OGH  zu erheben  zur Bekämpfung des angeblichen Vertretungszwanges - das wird erst recht kein einziger Rechtsanwalt oder Notar unterstützen !

ZUSTELLUNG :

1.  Veröffentlichung im Blog des " Enthinderungsexperten "
2.  Link - Versand per E - Mail  an   claudia.hirsch@justiz.gv.at
3.  Link - Versand  an  medienstelle.bgs@justiz.gv.at, medienstelle.lgs@justiz.gv.at
4.  Link - Versand  an diverse weitere wichtige Adressaten
5.  Post - Versand  eingeschrieben mit Rückschein eigenhändig an die Richterin, aufgegeben heute Donnerstag, 10.10.2013 um exakt  16 Uhr auf der Filiale 5204 Straßwalchen der Post AG 

Die Rekurswerberin eigenhändig unterschrieben :

Renate  KÖLTRINGER,  Salzburgerstr.4 in  A - 5204  STRASSWALCHEN, Land Salzburg .

                F I A T      I U S T I T I A  !

Montag, 30. September 2013

ZURÜCKSTELLUNG zur ANGEBLICHEN VERBESSERUNG !?

GEFÄHRLICHE  DROHUNG :  " SOLLTE   DIESEM   VERBESSSERUNGSAUFTRAG  NICHT  FRISTGERECHT  NACHGEKOMMEN  WERDEN,  WIRD  DER  ORDENTLICHE   REVISIONSREKURS  ZURÜCKGEWIESEN  WERDEN "

         Als die ON  (Ordnungsnummer) 559  im himmelhoch aufgetürmten Sachwalterschaftsakt von  WOLFGANG S. langte am vergangenen Freitag per Post RSB  folgender

                                                        B E S C H L U S S

des Bezirksgerichtes Salzburg, Rudolfsplatz 3 , ein : versehen mit dem  bedrohlichen  Symbolon der


 J U § T I Z             REPUBLIK    ÖSTERREICH

PFLEGSCHAFTSSACHE   WOLFGANG  S., Lebenshilfe, Kralgrabenweg 6,  5020  Salzburg

         " Renate   KÖLTRINGER, 5204 Straßwalchen, Salzburger Straße 4, wird der ordentliche Revisionsrekurs vom 17.09.2013, eingelangt am 18.9.2013,  im Original  zurückgestellt und aufgetragen, diesen binnen 14 Tagen durch Beibringung einer Unterfertigung des ordentlichen Revisionsrekurses durch einen Rechtsanwalt oder Notar   ZU   VERBESSERN.

Sollte diesem Verbesserungsauftrag nicht fristgerecht nachgekommen werden, wird der ordentliche Revisionsrekurs  zurückgewiesen werden.

                                                     B E G R Ü N D U N G

       Mit  Schriftsatz  vom 17.09.2013, eingelangt am 18.9.2013, erhob Renate  Költringer ordentlichen Revisionsrekurs gegen den Beschluss zu 21 R 160/13 w des Landesgerichtes Salzburg vom 30.8.2013, welcher lediglich von ihr eigenhändig unterfertigt wurde.

         Gemäß § 6 Abs.2 AußStrG müssen sich Parteien im Revisionsrekursverfahren in Verfahren über die Sachwalterschaft  von behinderten Personen entweder durch einen Rechtsanwalt  oder einen Notar vertreten lassen . Ist ein eingebrachtes Rechtsmittel nur vom Rechtsmittelwerber selbst unterfertigt, ist daher ein Verbesserungsverfahren  nach § 10 Abs.4 AußStrG durchzuführen. Bleibt dieses erfolglos, ist das fehlerhafte Rechtsmittel als unwirksam zurückzuweisen ( vgl. RECHBERGER, AußStrG 2. Aufl., § 6 Rz 3 ).

      Renate Költringer war sohin die Verbesserung des ordentlichen Revisionsrekurses durch Unterfertigung eines Rechtsanwaltes oder Notares aufzutragen.

        Auf die Bestimmung des § 10 Abs.3 RAO ( " Einer zahlungsfähigen Partei, deren Vertretung kein Rechtsanwalt freiwillig unternimmt, hat der Rechtsanwaltsausschuß einen Rechtsanwalt als Vertreter zu bestellen, in welchem Falle dieser gegen Sicherstellung der Vertretungsgebühren die Vertretung übernehmen muss." ) wird hingewiesen.

         Sollte die Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, so ist binnen 14 Tagen ein Verfahrenshilfeantrag zu stellen.

Bezirksgericht Salzburg, Abteilung 2,  am  23.9.2013

Dr.  Claudia  H I R S C H 

Elektronische Ausfertigung gemäß § 79 GOG "               #    Zitat   Ende   #

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/09/ordentlicher-revisions-rekurs-den-ogh.html

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40046634/NOR40046634.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40124989/NOR40124989.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40094730/NOR40094730.pdf

http://www.verlagoesterreich.at/ausserstreitgesetz-rechberger-978-3-7046-6252-1

BEILAGE :  RECHTSMITTELBELEHRUNG   standardisiert  für sämtliche Rekursverfahren nach dem AußStrG

KOMMENTAR :       Gegen diesen Beschluß des BG Salzburg wird binnen gesetzlicher Frist   REKURS  ausgeführt werden und wie üblich zuerst hier im Blog veröffentlicht, dann auch in Papierform am BG Salzburg rechtzeitig eingebracht werden.

            Erkennbar ist eindeutig ein weiterer Versuch der Erpressung und Knebelung : die Durchsetzung der mehrfach verfassungsmäßig verbürgten Grundrechte  kann auch in dritter Instanz vor dem OGH   nicht abhängig gemacht werden von einer Vertretung , der man keinerlei Vertrauen entgegenbringen kann, wie die tagtägliche Erfahrung zeigt. Im angemeldeten Rekurs wird in wenigen Tagen eine ausführliche  Rechtsdarlegung öffentlich erfolgen !


SCHLUSS   MIT    UNTERWERFUNG    UNTER   SKRUPELLOSE , GELDGIERIGE  , ABSOLUT  VERTRAUENSUNWÜRDIGE  &  PROFESSIONELLE   RECHTSVERDREHER  !!!

Freitag, 27. September 2013

LEBENSHILFE SALZBURG PREDIGT SELBSTBESTIMMUNG !

http://www.lebenshilfe-salzburg.at/nc/news-einzelansicht/article/lebenshilfe-selbstbestimmung-steht-im-mittelpunkt-nicht-schernberg/15.html

RÄTSELHAFT  :  LEBENSHILFE  SALZBURG  PREDIGT   SELBSTBESTIMMUNG  !

            Topaktuell im Internet  die oben verlinkte  Predigt - Einheit der LHS, die wir ob der  ganz besonderen  Bedeutung der aufgeworfenen Fragen nun Wort für Wort genau betrachten wollen :

" LEBENSHILFE  :  SELBSTBESTIMMUNG   STEHT   IM   MITTELPUNKT "

                   " Wir stellen nicht die Kompetenz der Behinderteneinrichtung Schernberg in Frage, sondern sehen die Chance auf neue, der UN - Behindertenrechtskonvention entsprechende  Begleitung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung ", erklärt Lebenshilfe Salzburg Präsident Michael  RUSS.

                   Erklärtes Ziel der Behindertenarbeit muß es sein, den einzelnen Menschen Wahlmöglichkeiten in der Versorgung zu bieten und sie darüber zu informieren, um so eine unterstützte Entscheidungsfindung im Rahmen einer persönlichen Zukunftsplanung zu erreichen. Es gehe darum, Konzepte für selbstbestimmte Wohnformen, die im natürlichen Sozialraum der Menschen mit Beeinträchtigungen  liegen, umzusetzen.  Das Gleiche gilt für den Arbeitsbereich : Wo liegen meine Interessen, Fähigkeiten, wie will ich mein Leben gestalten ? Diese Fragen müssen im Zentrum stehen, wenn es darum geht, Unterstützungsleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung zu planen und auf den Weg zu bringen.

ENTSCHEIDEND  IST :  WAS   WILL  der   EINZELNE   MENSCH ?

        " Die Diskussion um Schernberg wie sie gerade stattfindet, führt am eigentlichen Thema vorbei ", ist Michael  RUSS  überzeugt. Es gehe zunächst darum, den   ZUGANG  zur Leistung selbstbestimmt zu gestalten. " Heute können Menschen mit Beeinträchtigung nicht wirklich entscheiden, welchen Dienstleister sie in Anspruch nehmen. Da wird einfach nach Maßgabe freier Plätze   ZU  -  GE  -  TEILT. "  Hier muss angesetzt werden, um dann in weiterer  Folge die Leistung selbst - sei es im Zusammenhang mit Wohnen oder Arbeiten  - selbstbestimmt zu gestalten.  Das ist zunächst auch keine Frage der Finanzen, sondern eines  UM  -  DENKENS   und  einer veränderten Haltung aller Entscheidungsträger.

         RUSS  bekräftigt : " Als Interessenvertreter für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung wollen und müssen wir natürlich unsere Stimme erheben. Denn es geht darum, passgenaue Unterstützungen im Sozialraum der Menschen mit Beeinträchtigung  zu schaffen. Wir kennen das Team in Schernberg als zuverlässigen und kompetenten Partner und vertrauen  darauf,  dass Schernberg seine Erfahrung auch in Zukunft - vor dem Hintergrund der UN - Konvention - einbringen wird. "    #  Zitat   Ende   #

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14393

" LEBENSHILFE  ÖSTERREICH   BEGRÜSST   RÜCKNAHME   der   SANIERUNG   von   SCHERNBERG "

          Da  haben also die Salzburger Lebenshelfer einen ordentlichen Rempler aus Wien erhalten  und eine passende Abschreibvorlage bzw.  Vorlage  zum Nachbeten !  Und zusätzlich  schon auch sehr Persönliches ist zu spüren bei dieser markanten Wortmeldung  von Michael RUSS !  Nehmen wir doch einige wichtige Aspekte nun heraus und denken wir alle ein wenig nach, warum die Situation überhaupt so verfahren ist, wie sie sich aktuell präsentiert.

           Seit  vielen Jahren  verwöhnt gerade diese angebliche  " Lebens - Hilfe "  die für die Behindertenhilfe verantwortliche Landesregierung mit  verlockenden Pauschalangeboten : flächendeckende unauffällige  Hascherl - Entsorgung  im gesamten Bundesland Salzburg  auf lukrativer  Tagsatz - Basis.  Ansonsten müßte diese Landesregierung ja selbst mit eigenen Organen Abhilfe schaffen, so wie das zum Beispiel im  KONRADINUM  EUGENDORF  ja schon längere Zeit praktiziert wird für die besonderen Bedürfnisse von schwerst - und mehrfachbehinderten Mitmenschen.


          Tatsächlich ist das vordergründige Hauptproblem  im gesamten Bereich  Behindertenhilfe derzeit  die konventionswidrige Praxis der Landesregierung,  meist völlig  wehrlose Personen auf Bescheidbasis  irgendwohin zu vergattern, sie also zwangsweise mit  " Maßnahmen  & Programmen " zu beglücken, die sie sich selbst gar nicht aussuchen können. So landen also Hunderte mehr oder minder beeinträchtigte und pflegebedürftige  Mitmenschen  zwangsweise in Wohnheimen, wo sie einer durchaus kasernenartigen Struktur mehr oder minder gewaltsam unterworfen werden.  Dies führt mit den Jahren zu einem oft nicht mehr reversiblen  HOSPITALISMUS,  weil  diese wehrlosen Geschöpfe sonst total durchdrehen müßten, wenn sie dauerhaft Widerstand gegen ihre Internierung leisten würden.

              Stellt sich erneut die konkrete Frage , warum auf der gesamten Homepage der Salzburger Lebenshilfe das wichtigste Dokument für jeden Heimbewohner  -  der   HEIMVERTRAG  -  mit keinem einzigen Wort erwähnt wird. Und warum es sich diese LHS  " leisten " kann, als beklagte Partei vor dem Bezirksgericht Salzburg rotzfrech zu behaupten, WOLFGANG S. sei gar kein  Vertragsnehmer nach dem Heimvertragsgesetz, sondern  Schutzhäftling der Landesregierung Salzburg !!!
Lebenslange  Schutzhaft mit Vollzug in einer  Hascherl - Haft - Anstalt  !!!  Ist das etwa wirklich  " Lebens - Hilfe " ?



             Warum wird im oben verlinkten Prospekt der LH Wien ganz im Gegenteil  der Heimvertrag absolut  zwingend vorausgesetzt  für jeden Heimeintritt ???  Und wer hat das alles eingefädelt, daß sich die LHS  derart verbissen wehrt gegen die Heimvertragspflicht, wie sie vom Gesetzgeber zwar deutlich genug intendiert, von diversen Saboteuren an allerhöchster Stelle jedoch von Anfang an massiv hintertrieben worden ist ???

          Zur  wahren  " S E L B S T   -   B E S T I M M U N G "  gehört unabdingbar   die vollständige Anerkennung  des Klienten als gleichwertigen Vertragspartner und eben nicht als  bloßes Zuweisungsobjekt der Landesregierung. Warum nun also wehrt sich die LHS derart verbissen, hartnäckig  &  unnachgiebig  gegen  diese gesetzliche Verpflichtung zum Abschluß eines konsensuellen Vertrages für jedwede Form der Dienstleistung ???

LHS   PRÄSIDENT   RUSS   MÖGE   KLARE   ANTWORTEN   LIEFERN  !

Montag, 23. September 2013

DYNAMIK des GRUNDRECHTSSCHUTZES

DYNAMIK   des   GRUND  -  RECHTS  -  SCHUTZES

AKTUELLE  RECHTSPRECHUNG  des  EGMR  und   ihre  UM  -  SETZUNG  in   FELIX   AUSTRIA

http://www.richtervereinigung.at/images/Texte/dynamik_grundrechtsschutz.pdf

       Ein besonders glücklicher Zufall  brachte vor wenigen Tagen diese Einladung aus den unendlichen Weiten des Internets in das Büro des Enthinderungsexperten ! Das müssen wir uns aber nun ganz ganz genau anschauen, was damals am 8. März des heurigen Jahres  die grundsätzlich in jeder Hinsicht verdächtige  " RICHTER  -  VEREINIGUNG "  inszeniert hat in Kooperation mit dem OIM  am Salzburger Mönchsberg

              " Die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte  ( EGMR )  bestimmt maßgeblich die Rechtsentwicklung  in den Mitgliedstaaten des Europarates. In Österreich war etwa zuletzt die Entscheidung im Fall  SPORER  gegen  Ö. vom 3.März 2011   UNMITTELBARER   ANLASS  für  die   NEUREGELUNG  der  GEMEINSAMEN  OBSORGE   für eheliche  UND  uneheliche Kinder.  Auch in der Rechtsprechung sind die Judikate des EGMR und seine Auslegung der Europäischen  Menschenrechtskonvention ( EMRK )sowohl in Zivil - als auch in Strafsachen präsent.

              Das Seminar soll einen praxisnahen Einblick in die Struktur und Arbeitsweise  des EGMR vermitteln und die Auswirkungen auf die innerstaatliche  Gesetzgebung und Rechtsprechung  anschaulich darstellen. Gemeinsam mit  ExpertInnen wird zudem in zwei Workshops die Möglichkeit bestehen, aktuellle Fragen im Familien - und Strafrecht  zu diskutieren und gemeinsam grundrechtskonforme Lösungen zu erarbeiten.

              Die Veranstaltung wendet sich an RichterInnen und StaatsanwältInnen wie auch an Angehörige anderer juristischer oder verwandter Berufe einschließlich der Wissenschaft. "

             Mit dieser ( erst nachträglich aufgefundenen ! )  " Einladung "  bewaffnet  erlaubte sich gestern,  Sonntag, 22. September 2013  dieser besagte  " Enthinderungsexperte "  eine  unangemeldete Vorsprache  beim Referenten  im Workshop über  " Grundrechtsbezogene  Entscheidungen der Höchstgerichte zum Familienrecht ". Nennen wir diesen Referenten nun zur Abwechslung bei seinem richtigen Namen  : dieser Philipp  SPIESSBÜRGER  hat sich nämlich  - nomen sit omen  -  in durchaus spießbürgerlicherweise  für erhebliche Zeiträume in die sogenannte  " KARENZ "  abgesetzt  und ist nur ausnahmsweise damals am  8. März  ins LGS ausgerückt sozusagen an die vorderste Front.................

               Gestern jedoch wurde er vom besagten  " Enthinderungsexperten " beinhart konfrontiert  in seiner spießbürgerlichen Verbunkerung  in der Rufweite des Seekirchner Bahnhofes mit diversen  unleugbaren Fakten und Grundwahrheiten, als da nämlich sind aufzuzählen :

1. Gerade der  21 er Senat des LGS  übt sich seit vielen Jahren in der totalen Mißachtung grundlegendster Menschenrechte  im Bereich der Sachwalterschaft für völlig wehrlose volljährige Mitmenschen. Es ist absolut haarsträubend, was dieser 21 er zum Beispiel ganz konkret in den vergangenen 10 Jahren fabriziert hat im Falle der Sachwalterschaft für  WOLFGANG  S.  Sämtliche in der BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO  verbindlich garantierten Rechte werden nach wie vor von diesem  Dreiersenat völlig ignoriert. Absoluter Höhepunkt  war vor kurzem  ON 556 in diesem P - Verfahren mit  eiskalter Abweisung sämtlicher im Rekurs vorgebrachter Argumente : mit keinem einzigen Wort wird wieder einmal auf das umfangreiche Vorbringen eingegangen, stattdessen wird eine sogenannte  " planwidrige Lücke "erzeugt und erfunden , in die alle Betroffenen dann hineinfallen sollen........

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/09/ordentlicher-revisions-rekurs-den-ogh.html

2.  Wenn diese sonderliche Republik   FELIX   AUSTRIA  jedesmal  einen ausgiebigen Rempler aus Straßburg braucht , um Menschenrechte hier im Ösiland auch wirklich durchsetzen  zu können, dann kann man sich schon jetzt ausrechnen, wie lange es dauern würde, den Fall  SCHWARZ  Wolfgang  gegen  Österreich  vor dem EGMR siegreich zu beenden und dann hierzulande endlich menschenrechtskonforme Rechtsfürsorge für volljährige Oligophrene und Demente durchzusetzen gegen wen : gegen diese durchaus verdächtige Richtervereinigung zum Beispiel !!!  Denn seit vielen Jahren intrigiert diese RV massiv gegen jede wesentliche Verbesserung in diesem Bereich. Musterbeispiel für diese Sabotage - Tätigkeit ist zuvorderst die damalige Stellungnahme zum SWRÄG 2006 :

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/ME/ME_00385_31/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/ME/ME_00385_31/fname_058922.pdf

Womit das unverzichtbare Antragsrecht nächster Angehöriger und auch engster Freunde von  " besachwalterten " Personen , das im ME noch mit bester rechtsdogmatischer Begründung  im § 278 ABGB vorgesehen war,  zu Fall gebracht wurde etc.......

3.  Der besonders bedeutsame Fall   STANEV  gegen Bulgarien  vor dem EGMR  bezeugt in vollständiger Klarheit  , daß  die auch hierzulande praktizierte  Abschiebung völlig wehrloser  volljähriger Personen in Heime und ähnliche Gewahrsamseinrichtungen nach der Diktion von Art. 4 OPCAT  nichts anderes darstellt als die  " DEPRIVATION  of  LIBERTY " nach Art. 5 MRK

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/praecedens-casus-exemplaris-egmr-stanev.html

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/stanev-teil-15-enforceable-right-to.html

Wir bringen nun also den ganzen Fall  WOLFGANG  S. in geeigneter Weise vor den EGMR in Straßburg  mit schwerster Anklage gegen die Richterschaft  von Salzburg, die im konkreten Anlaßfall sämtliche Menschenrechte mit  Füßen tritt seit  fast 10 Jahren ohne Unterbrechung !

4.  Jetzt wird es in wenigen Tagen offenkundig, ob sich diese Richterschaft wieder  austobt mit einem Zurückweisungs - Exzess gegen unseren ordentlichen Revisionsrekurs, dann geht das erbärmliche  &  abscheuliche  Katz - und - Maus  - Spiel wieder von vorne an ..........

           Somit  wird besagter  Philipp  SPIESSBÜRGER  nun öffentlich aufgefordert, im Sinne seiner " Amtspflichten " als Menschenrechtsverteidiger  den Fall  WOLFGANG  S.   aufzubereiten für die Beschwerdeführung  nach Straßburg und zu diesem Behufe die spießbürgerliche Verbunkerung zu verlassen und an die vorderste Kampffront zu eilen !

http://www.menschenrechte.ac.at/fileadmin/Dokumente/czech_publ.pdf

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2010-4-014

http://www.boehlau-verlag.com/download/161834/978-3-205-78501-9_werbeblatt.pdf

Ansonsten müßte öffentlich festgestellt werden :

DER   PHILIPP  IST  EIN  LUMP   UND SPITZBUB  !

Dienstag, 17. September 2013

ORDENTLICHER REVISIONS - REKURS an den OGH WIEN !

An  das  BEZIRKSGERICHT   SALZBURG  zur   VORLAGE   an den  OBERSTEN   GERICHTSHOF

       ORDENTLICHER   REVISIONSREKURS  gem. §  140  iVm 62  AußStrG

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40147063/NOR40147063.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40106033/NOR40106033.pdf

Sachwalterschaftssache meines Sohnes  Wolfgang  SCHWARZ  2 P 236/04 m  -  ON 556

Gegen des Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom  30.8.2013   GZ. 21 R 160/13 w  wird binnen offener Frist  das für zulässig erklärte Rechtsmittel des ordentlichen Revisionsrekurses erhoben :

ES  LIEGT  KEINESFALLS   EINE  PLANWIDRIGE  REGELUNGSLÜCKE  VOR  !

Der  Oberste  Gerichtshof  möge den angefochtenen Beschluß des LG Salzburg wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes ersatzlos aufheben !

                                                          B E G R Ü N D U N G

                Spätestens  seit der Erlassung des SWRÄG  2006 /BGBl.I/92  ist jedwede Analogiebildung vom Kindschaftsrecht zum Sachwalterrecht  ausdrücklich untersagt durch mehrfache deutliche Hinweise in den Gesetzesmaterialien.  Vielmehr intendierte der gesetzgebende Nationalrat  eine endgültige, konsequente und alles umfassende Abkoppelung des Sachwalterrechts vom Kindschaftsrecht, wie sie schon durch das KindRÄG 2001 begonnen worden war.  Somit ist die Bestimmung des § 140 Außerstreitgesetz  nicht durch lückenfüllende Analogiebildung  unmittelbar anwendbar im Sachwalterschaftsverfahren. Andernfalls würde sich  in den Materialien zum SWRÄG 2006, im bezughabenden Ausschussbericht oder letztlich im Plenarprotokoll des Nationalrates  ein ausreichender Hinweis finden.  Dem ist jedoch nicht so : die angebliche  " planwidrige  Lücke " ist eine Erfindung des erkennenden Senates des LG Salzburg !

             Dies gilt ja insbesondere in gleicher Weise für die überaus bedeutsame Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechtes des Sachwalters,  die wir hier im Blog bereits umfangreich abgehandelt haben.

http://www.vsp.at/index.php?id=66

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/07/nochmals-wohnortbestimmung-versus.html

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf

             Im hier durch Rekurs  und in letzter Instanz durch Revisionsrekurs angefochtenen  Beschluß  des BG Salzburg vom 12.2.2013  geht es jedoch um das verfassungsmäßig mehrfach verbürgte und garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung  auch in besonders wirksamen und geeigneten Medien, wie es ein solcher Blog nun einmal darstellt. Die besondere Schutzbedürftigkeit  und das Wohl meines schwerbehinderten Sohnes  werden hier jedoch nur als Vorwand genommen, um mich als besorgte Mutter zu knebeln und mundtot zu machen.  Wir werden wie angekündigt weiterhin im Internet und auch in diversen Printmedien, beim "Bürgeranwalt" im TV etc  ausführlich über die skandalöse  Rechtsverweigerung gegenüber meinem wehrlosen Sohn in durchaus verantwortbarer Weise berichten. Niemand hat das Recht, uns das zu verbieten : zur effektiven Rechtsdurchsetzung braucht es nun den massiven Druck durch eine ausreichend informierte Öffentlichkeit.

           Im Übrigen bleibt das gesamte Rekursvorbringen in ON 533  vom 26.2.2013  vollinhaltlich aufrecht  samt Nachtrag vom 14.4.2013  und braucht hier nicht wiederholt zu werden :

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/02/rekurs-gema-1403-austrg-maulkorb-wird.html

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/04/supplementum-recursarium-das-lgs.html

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/praecedens-casus-exemplaris-egmr-stanev.html
     
Mein Sohn  Wolfgang  wird nach wie vor vom  bereits strafrechtlich angezeigten Heimträger  " Lebenshilfe Salzburg gGmbH "  wie ein Leibeigener oder wie ein Schutzhäftling  in menschenrechtswidriger  Anhaltung gefangengehalten genau gleich wie im Falle  EGMR  STANEV  gegen Bulgarien : es handelt sich um schwerste Verletzung von Art. 5 EMRK durch fortgesetzte und dauerhafte

                                DEPRIVATION   OF    LIBERTY

Diesbezüglich  besteht einerseits die unumschränkte Amtshaftung nach § 1 AHG  durch die verantwortliche Salzburger Landesregierung  nach dem aktuellen Erkenntnis  OGH 1 Ob 19/13 w

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/09/paukenschlag-durch-den-ogh-1-ob-1913-w.html

Andererseits  jedoch  besteht  auch  die ausdrückliche  gesetzliche Amtshaftung des Bundes nach § 24 Heimaufenthaltsgesetz, weil der Bund seinen Verpflichtungen hier keineswegs nachkommt und die schon mehrfach involvierte  " Bewohnervertretung " nach § 8/2 HeimAufG sich als völlig wirkungslos erweist in solchen Problemlagen einer landesrechtlichen bescheidförmigen  " DETENTION "

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050338/NOR40050338.pdf 

       Ich  wiederhole hier erneut meine felsenfeste Überzeugung, daß das gesamte Sachwalterschaftsverfahren  betreffend meinen schwerbehinderten Sohn Wolfgang  seit dem 17. Oktober 2003  ( ON 182 ) an einer unheilbaren   NICHTIGKEIT  leidet  wie schon mehrfach begründet und  daß dies nun endgültig  zur dementsprechenden Feststellung durch den OGH führen muß. 

          Somit beantragt die ordentliche Revisionsrekurswerberin  die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Beschlusses des LG Salzburg  und die  Nichtigerklärung des gesamten  SW - Verfahrens seit dem 17.10.2003  wegen schwerster Rechtsverletzung  durch Mißachtung von Subsidiarität und gesetzlich strikt vorgegebenem Stufenbau bei der Sachwalterbestellung. 

          Leider gibt es im gesamten Bundesland Salzburg keinen einzigen Rechtsanwalt, der tatsächlich als Anwalt der Rechte meines Sohnes  und meiner eigenen Rechte  als Mutter  tätig werden will.  Sondern sämtliche Rechtsanwälte erweisen sich  nur als geldgierige und skrupellose Rechtsverdreher, denen man nicht das geringste Vertrauen entgegenbringen kann. Ganz besonders trifft das zu auf die vom BG Neumarkt bei Salzburg seinerzeit  unter schwerster Rechtsverletzung bestellte  " Rechtsanwältin " Dr. Ingeborg  HALLER,  die als systemkonforme Sachwalterin die menschenrechtswidrige Anbindehaltung in den Salzburger Lebenshilfeställen  massiv unterstützt, obwohl sie sich überall  als besondere Menschenrechtsaktivistin   medienwirksam in den Vordergrund spielt !

 Mit besonderem Hinweis auf Art. 8 EMRK  : " Uneingeschränktes Recht auf Familie " :


Renate     KÖLTRINGER,  selbständige  Fotografenmeisterin,  Salzburger Str. 4 in A - 5204 Straßwalchen als  " Rechts - Anwältin "  ihres wehrlosen  und völlig entrechteten Sohnes !

ZUSTELLUNG :

1. Dem Bezirksgericht Salzburg  wird morgen, 18.9.2013 ein Druck - Exemplar  persönlich eingebracht

2. Dem Obersten Gerichtshof in Wien  wird in den nächsten Tagen ebenfalls ein Druck - Exemplar  persönlich eingebracht  zur Absicherung  der Vorlageverpflichtung  durch das BG Salzburg 

3. Im Übrigen  allgemeine Veröffentlichung hier im Blog mit ausdrücklicher Freigabe an alle Medien zur uneingeschränkten Verbreitung !