Im " RUPERTUSBLATT " Nr. 19 vom 10 . Mai 2013 gab es auf "der Seite Drei" überraschenderweise eine besonders bedeutsame Reportage von Michaela HESSENBERGER über die aktuelle Problematik bei der sogenannten und angeblichen "LEBENS - HILFE" Salzburg mit dicker Schlagzeile wie schon oben vermerkt ;
" ENDE des STILLSTANDS - ZEIT für N E U E R E C H T E
VERALTET: Mit 32 Jahren ist das Salzburger Behindertengesetz das älteste in der Republik. Bezeichnungen wie "Schwachsinnige" sind darin zu finden. Die Lebenshilfe fordert die neue Landesregierung auf, endlich zu handeln. Nicht nur was das neue Gesetz betrifft - auch die Wohnsituation für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung wird zusehends prekär.
SALZBURG: Derzeit kämpft die Lebenshilfe an vielen Fronten - gegen wen ist manchmal gar nicht so sicher. Wohl auch weil das Amt des Soziallandesrates in der vergangenen Regierungsperiode von drei Personen bekleidet wurde sind Verhandlungen immer ausgesetzt worden. " Dabei ist die Regelung unserer Personalkosten völlig offen", kritisiert Geschäftsführer Guido GÜNTERT. Zwar gebe es einen Kollektivvertrag für die LH - Mitarbeiter, doch der werde in ganz Österreich nicht umgesetzt. Bezahlt werde nach dem Schema des öffentlichen Dienstes. " Das Land sieht sich nicht als Arbeitgeber der Lebenshilfe , sondern als Kunde ", erklärt Güntert. Es gebe vielmehr privatrechtliche Verträge . Dabei seien es die Mitarbeiter, die für Menschen mit Behinderung unerläßlich sind. "Sie sind das Wichtigste und halten das Rad am Laufen ! Deshalb werden wir auch um jeden einzelnen Job kämpfen."
WAS TUN, WENN ELTERN NICHT MEHR KÖNNEN ?
Die Versorgung von Menschen mit Behinderung in den Werkstätten funktioniere gut, freut sich LH - Präsident Michael R U S S und warnt : " Bei den Wohnplätzen hinken wir hinten nach . 198 Anfragen liegen bei uns vor von Angehörigen, die einen Wohnplatz suchen. Alle bisherigen Notzimmer werden ab 2013 fix belegt sein".
Russ, selbst Vater einer Tochter mit Behinderung , ist heute 54 Jahre alt. Er weiß, daß das Heben oder Füttern seines Kindes in 10 Jahren beschwerlich sein wird . " Sie wird ein Leben lang Betreuung brauchen. "
In einem neuen Behindertengesetz würde auch das Recht auf FREIE WOHNORTWAHL von Menschen mit Beeinträchtigung behandelt. " Zeit zu handeln ", fordert die Lebenshilfe. "
Zusätzlich gibt es auf derselben Seite Drei auch noch Farbfotos aus der LH - Werkstätte Eichstraße mit einem eifrigen Mechaniker am Werk beim Reifenmontieren an einem PKW und unten sehen wir das Trio " Im Einsatz" : Präsident Michael RUSS, Selbstvertreter Erich GIRLEK wie immer sehr selbstbewußt und dazu natürlich noch Geschäftsführer Guido GÜNTERT, mit dem wir noch etliche Hühnchen zum Rupfen haben ! Und daneben finden wir noch eine ausführliche Glosse von Dr. Gabi PÖHACKER, Referentin für Behindertenpastoral in der Erzdiözese Salzburg - das gibt Anlaß für eine separate Blogpost !
Was ist besonders bedeutsam am obigen Bericht : der Hinweis auf das " RECHTS - VERHÄLTNIS " zwischen dem "Dienstleister" LHS und dem behördlichen Träger der Behindertenhilfe nach dem Salzburger Landesrecht = Sozialabteilung der Landesregierung. Hier wird behauptet, es gebe "PRIVATRECHTLICHE VERTRÄGE", in den Salzburger "Stadtnachrichten" jedoch war kürzlich im Gegenteil von einem "VERTRAGSLOSEN ZUSTAND" seit 28 Monaten die Rede. Das paßt somit überhaupt nicht zusammen wieder einmal, Herr "Geschäftsführer" !!! Es gibt also größere Probleme und die gehen schon ins Eingemachte, sie gehen ins Innerste des Selbstverständnisses auf beiden Seiten, oder noch besser auf allen D R E I Seiten.
Denn im Bereich der grundlegenden Behindertenhilfe mit absoluter Autonomie der 9 Bundesländer ( es gibt dafür nicht einmal ein Grundsatzgesetz des Bundes !) besteht in der Regel ein sogenanntes T R I L E M M A, ein DREIECKS - VERHÄLTNIS ganz besonderer Art, das prompt vom Herrn "Geschäftsführer" GUIDO strikt geleugnet wird gegenüber dem langjährigen Heimbewohner WOLFGANG S. und in der strikten und sturen Verweigerung des gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Heimvertrages gipfelt, was nach wie vor gerichtsanhängig ist mit Klage vor dem Bezirksgericht Salzburg.
Schon mehr als auffällig, daß die "Lebenshilfe Wien" in ihrer Hauptinformation von vornherein klarstellt, daß es ohne konsensual erstellten Heimvertrag überhaupt keine Heimaufnahme gibt :
http://www.lebenshilfe-wien.at/fileadmin/inhalte/pdfs/2011_lhw_LL_wohnen_FUER_LHW_maerz_16.pdf
während auf der gesamten Homepage der LHS der Heimvertrag nicht ein einziges Mal irgendwo erwähnt wird !!! Was soll das bedeuten ??? Wo bleiben die umfangreichen Darlegungen, die seinerzeit Dr: Wolfgang PLAUTE ab 1995 den damaligen "Wohnverträgen" zugrundegelegt hat als verantwortlicher Bereichsleiter der LHS ? Wieso kann es sich nun im Jahre 2013 die LHS leisten, das gesamte Heimvertragsgesetz des Bundes vom Tisch zu fegen mit einer einzigen Handbewegung : "das können wir hier nicht brauchen......."
Die vollständige Umsetzung der völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der BRK im Salzburger Landesrecht wird zu einer massiven DEINSTITUTIONALISIERUNG führen müssen, zu einem massiven Ausbau von Persönlicher Assistenz durch selbständige Assistenzleister, die eben nicht Dienstnehmer bei der "Lebenshilfe" oder ähnlichen Organisationen sind. Das Land Salzburg wird diversen Organisationen ganz einfach den Geldhahn massiv abdrehen und verstärkt selbständige Assistenzleister beauftragen. Das wird für so manche Apparatschiks ein böses Erwachen geben !
ZEIT FÜR NEUE RECHTE : PERSÖNLICHES BUDGET & PERSÖNLICHE ASSISTENZ !
" ENDE des STILLSTANDS - ZEIT für N E U E R E C H T E
VERALTET: Mit 32 Jahren ist das Salzburger Behindertengesetz das älteste in der Republik. Bezeichnungen wie "Schwachsinnige" sind darin zu finden. Die Lebenshilfe fordert die neue Landesregierung auf, endlich zu handeln. Nicht nur was das neue Gesetz betrifft - auch die Wohnsituation für erwachsene Menschen mit Beeinträchtigung wird zusehends prekär.
SALZBURG: Derzeit kämpft die Lebenshilfe an vielen Fronten - gegen wen ist manchmal gar nicht so sicher. Wohl auch weil das Amt des Soziallandesrates in der vergangenen Regierungsperiode von drei Personen bekleidet wurde sind Verhandlungen immer ausgesetzt worden. " Dabei ist die Regelung unserer Personalkosten völlig offen", kritisiert Geschäftsführer Guido GÜNTERT. Zwar gebe es einen Kollektivvertrag für die LH - Mitarbeiter, doch der werde in ganz Österreich nicht umgesetzt. Bezahlt werde nach dem Schema des öffentlichen Dienstes. " Das Land sieht sich nicht als Arbeitgeber der Lebenshilfe , sondern als Kunde ", erklärt Güntert. Es gebe vielmehr privatrechtliche Verträge . Dabei seien es die Mitarbeiter, die für Menschen mit Behinderung unerläßlich sind. "Sie sind das Wichtigste und halten das Rad am Laufen ! Deshalb werden wir auch um jeden einzelnen Job kämpfen."
WAS TUN, WENN ELTERN NICHT MEHR KÖNNEN ?
Die Versorgung von Menschen mit Behinderung in den Werkstätten funktioniere gut, freut sich LH - Präsident Michael R U S S und warnt : " Bei den Wohnplätzen hinken wir hinten nach . 198 Anfragen liegen bei uns vor von Angehörigen, die einen Wohnplatz suchen. Alle bisherigen Notzimmer werden ab 2013 fix belegt sein".
Russ, selbst Vater einer Tochter mit Behinderung , ist heute 54 Jahre alt. Er weiß, daß das Heben oder Füttern seines Kindes in 10 Jahren beschwerlich sein wird . " Sie wird ein Leben lang Betreuung brauchen. "
In einem neuen Behindertengesetz würde auch das Recht auf FREIE WOHNORTWAHL von Menschen mit Beeinträchtigung behandelt. " Zeit zu handeln ", fordert die Lebenshilfe. "
Zusätzlich gibt es auf derselben Seite Drei auch noch Farbfotos aus der LH - Werkstätte Eichstraße mit einem eifrigen Mechaniker am Werk beim Reifenmontieren an einem PKW und unten sehen wir das Trio " Im Einsatz" : Präsident Michael RUSS, Selbstvertreter Erich GIRLEK wie immer sehr selbstbewußt und dazu natürlich noch Geschäftsführer Guido GÜNTERT, mit dem wir noch etliche Hühnchen zum Rupfen haben ! Und daneben finden wir noch eine ausführliche Glosse von Dr. Gabi PÖHACKER, Referentin für Behindertenpastoral in der Erzdiözese Salzburg - das gibt Anlaß für eine separate Blogpost !
Was ist besonders bedeutsam am obigen Bericht : der Hinweis auf das " RECHTS - VERHÄLTNIS " zwischen dem "Dienstleister" LHS und dem behördlichen Träger der Behindertenhilfe nach dem Salzburger Landesrecht = Sozialabteilung der Landesregierung. Hier wird behauptet, es gebe "PRIVATRECHTLICHE VERTRÄGE", in den Salzburger "Stadtnachrichten" jedoch war kürzlich im Gegenteil von einem "VERTRAGSLOSEN ZUSTAND" seit 28 Monaten die Rede. Das paßt somit überhaupt nicht zusammen wieder einmal, Herr "Geschäftsführer" !!! Es gibt also größere Probleme und die gehen schon ins Eingemachte, sie gehen ins Innerste des Selbstverständnisses auf beiden Seiten, oder noch besser auf allen D R E I Seiten.
Denn im Bereich der grundlegenden Behindertenhilfe mit absoluter Autonomie der 9 Bundesländer ( es gibt dafür nicht einmal ein Grundsatzgesetz des Bundes !) besteht in der Regel ein sogenanntes T R I L E M M A, ein DREIECKS - VERHÄLTNIS ganz besonderer Art, das prompt vom Herrn "Geschäftsführer" GUIDO strikt geleugnet wird gegenüber dem langjährigen Heimbewohner WOLFGANG S. und in der strikten und sturen Verweigerung des gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Heimvertrages gipfelt, was nach wie vor gerichtsanhängig ist mit Klage vor dem Bezirksgericht Salzburg.
Schon mehr als auffällig, daß die "Lebenshilfe Wien" in ihrer Hauptinformation von vornherein klarstellt, daß es ohne konsensual erstellten Heimvertrag überhaupt keine Heimaufnahme gibt :
http://www.lebenshilfe-wien.at/fileadmin/inhalte/pdfs/2011_lhw_LL_wohnen_FUER_LHW_maerz_16.pdf
während auf der gesamten Homepage der LHS der Heimvertrag nicht ein einziges Mal irgendwo erwähnt wird !!! Was soll das bedeuten ??? Wo bleiben die umfangreichen Darlegungen, die seinerzeit Dr: Wolfgang PLAUTE ab 1995 den damaligen "Wohnverträgen" zugrundegelegt hat als verantwortlicher Bereichsleiter der LHS ? Wieso kann es sich nun im Jahre 2013 die LHS leisten, das gesamte Heimvertragsgesetz des Bundes vom Tisch zu fegen mit einer einzigen Handbewegung : "das können wir hier nicht brauchen......."
Die vollständige Umsetzung der völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der BRK im Salzburger Landesrecht wird zu einer massiven DEINSTITUTIONALISIERUNG führen müssen, zu einem massiven Ausbau von Persönlicher Assistenz durch selbständige Assistenzleister, die eben nicht Dienstnehmer bei der "Lebenshilfe" oder ähnlichen Organisationen sind. Das Land Salzburg wird diversen Organisationen ganz einfach den Geldhahn massiv abdrehen und verstärkt selbständige Assistenzleister beauftragen. Das wird für so manche Apparatschiks ein böses Erwachen geben !
ZEIT FÜR NEUE RECHTE : PERSÖNLICHES BUDGET & PERSÖNLICHE ASSISTENZ !