Mittwoch, 27. Februar 2013

ÖFFENTLICHE AUFSICHTSBESCHWERDE gemäß § 37 StAG

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12011493/NOR12011493.pdf

ÖFFENTLICHE   DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE    gegen  die   STAATSANWÄLTIN    Mag.  Katharina   DIRISAMER,  Salzburg , wegen schwerwiegender  Verletzung  von § 194 StPO

          An die Bundesministerin  für Justiz der Republik Österreich in Wien, Museumstraße,  Frau Univ. Prof. Dr. Beatrix  K A R L;    eingeschrieben per Post AG  mit Rückschein eigenhändig.

Betreff: Staatsanwaltschaft Salzburg   568  18 St 181/12 w - 11  vom 11.Februar 2013

              Benachrichtigung  (des Anzeigers) von der Einstellung des Verfahrens, bei mir eingelangt am  14.2.2013  durch Postversand über die BRZ in Wien. (liegt bei als Beilage Nr. 1)

Bezug:  meine Strafanzeige direkt an die WKStA Wien vom 18.8.2012  gem § 302 (1)  StGB  gegen die Richterin des BG Salzburg Mag. Eva  S T R A S S E R  wegen fortgesetzter Unterdrückung des freiheitsschutzrechtlichen Überprüfungsverfahrens nach § 11 HeimAufG  betreffend den besonders pflegebefohlenen  Wolfgang  SCHWARZ, geb. 1971, derzeit  Insasse  in der Landeshaftanstalt  Kralgrabenweg 6, in 5020 Salzburg.


                In dieser  "Benachrichtigung " gemäß § 194 StPO  hat sich die nun mit Beschwerde belegte Staatsanwältin darauf beschränkt mitzuteilen:
"Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung  besteht.  Betrifft: Anzeige des  Karl  S T A N G L   vom 17.8.2012,  Verfahrenseinstellung aus Beweisgründen nach Einsicht in die bezughabenden Verfahrensakten, da ein Befugnismißbrauch  im Sinne einer unvertretbaren Rechtsansicht nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit angenommen werden kann."


                  http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40138168/NOR40138168.pdf


            Im § 194 Abs. 2  StPO  ist jedoch zwingend vorgeschrieben, den  berechtigten  Anzeiger auch auf  die Möglichkeit hinzuweisen, eine ausführlichere Begründung für die  erfolgte Einstellung  zu verlangen, sowie in weiterer Folge auf die Möglichkeit, einen Fortführungsantrag zu stellen.  Auf all dies hat die belangte Staatsanwältin nicht eben nur  "vergessen", sondern absichtlich und bewußt  wird mir diese Information vorenthalten, um nur ja keinen solchen Fortführungsantrag zu provozieren und um die Öffentlichkeit weiterhin im Unklaren zu lassen über das Schicksal der bereits dreifach im Internet veröffentlichten Strafanzeige gegen die Richterin Mag. Eva  STRASSER  des BG Salzburg.

http://wikilegia.info/wiki/index.php?title=Strafanzeige_gegen_Richterin_Strasser_Salzburg

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/10/strafanzeige-nach-302-stgb-gegen.html

http://www.krebsforum.at/index.php?topic=5925.0

                   Die bereits ausführlich informierte Öffentlichkeit hat somit ein Anrecht darauf genau zu erfahren, warum  die  totale  Unterdrückung des freiheitsschutzrechtlichen Überprüfungsverfahrens nach § 11 HeimAufG  vom 5.12.2011  (am BG Neumarkt bei Salzburg)  durch mehr als 6 Monate  keinen strafbaren Tatbestand nach  § 302 StGB darstellen sollte. Die Anzeige galt ausdrücklich nur dem Tatbestand  der Verfahrensunterdrückung  und nicht irgendeiner  "unvertretbaren Rechtsansicht "  im Gefolge des dann verspätet begonnenen Verfahrens 35 HA 4/12 v des BG Salzburg.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050325/NOR40050325.pdf
  

                   Ich verlange nun  nicht nur die Zustellung einer ausreichenden Begründung  für diese Einstellung, sondern auch die Veröffentlichung  in der Ediktsdatei nach der gesetzlichen Vorgabe von § 35 a StAG, weil diese Einstellung  "von besonderem öffentlichen Interesse ist"  und für die "Beurteilung gleichgelagerter Verfahren bedeutsame rechtliche Ausführungen beinhalten"  wird. Diese Veröffentlichung  ist durch die OStA Linz anzuordnen.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40123735/NOR40123735.pdf

                   Gemäß § 194 Abs. 3 StPO  verlange ich zusätzlich die gesetzlich genau vorgeschriebene Einschaltung des Rechtsschutzbeauftragten, weil dieses Strafverfahren  von der WKStA  gemäß §§ 20 a bzw 20 b StPO  ursprünglich geführt worden ist  und  auch in dieser Hinsicht ohne den geringsten Zweifel ein besonderes öffentliches Interesse besteht  wegen der Bedeutung der angezeigten Straftat  für den verfassungsrechtlich besonders geschützten Bereich des Heimaufenthaltes völlig wehrloser pflegebefohlener Personen. Ich halte meine Vorwürfe im vollen Ausmaße aufrecht, es gilt ausdrücklich die Schuldzuweisung an die  amtsmißbrauchende Richterin des Bezirksgerichtes Salzburg,  Mag. Eva  S T R A S S E R, sowie an die mitinvolvierten  Tatbeteiligten am  BG Salzburg sowie auch am Landesgericht gegenüber. Es muß zwingend die volle und ganze Wahrheit ans Licht kommen.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40142545/NOR40142545

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40140750/NOR40140750.pdf

http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4243:folgenreiche-gutachten&catid=18:politik&Itemid=46

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13471

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13378

Beilage 2 : BEVOLLMÄCHTIGUNG  gem. § 8/1 HeimAufG  vom 26.12.2011  mit Eingangsstempel vom BG Salzburg  vom 27.12.2011,  liegt auf als  eigene ON im Akt des Verfahrens  35 HA 4/12 v

 Beilage 3  :  MERKBLATT  des  Wolfgang S.  über seinen gewillkürten Bewohnervertreter
                    nach § 8 Abs.1 Heimaufenthaltsgesetz
           

Dienstag, 26. Februar 2013

WEIT MEHR ALS 3096 TAGE !!!

WEIT   MEHR   ALS   3096   TAGE   IN    GEISELHAFT   DER    " LEBENS  -  HILFE "

  http://www.czernin-verlag.com/buch/2865-tage?PHPSESSID=1jnvdqq12c9q3g6ttf886agk67

http://www.thalia.at/shop/home/rubrikartikel/ID29009074.html?ProvID=10907922 


                  Heute, Dienstag  26.2.2013, sind alle Medien voll  mit Berichten über den   NATASCHA  -  FILM   über die 8 Jahre  Geiselhaft im Straßhofer Keller !  Vor mir liegt aber auch das geradezu atemberaubende  Buch über die schrecklichen  "2865 Tage"  des unschuldig verurteilten  "Mörders"  Peter  HEIDEGGER,  sicherlich noch allen in  "bester"  Erinnerung : die Republik Österreich mußte dann ca. 1 Million Euro  Schadenersatz ausbezahlen an den Geschädigten.

                   Seit dem 17. Oktober 2003  jedoch bereits befindet sich unser  WOLFGANG S.  in der gnadenlosen Geiselhaft der Riesenkrake  " LEBENS  -  HILFE ",  somit  weit mehr als diese 2865 oder auch 3096 Tage !  Diese erbarmungslose  Riesenkrake hat noch nie ein Opfer  freiwillig freigelassen  in den vergangenen 30 Jahren. -  die Umklammerten  dürfen zwar weiter  "leben", aber frei bewegen dürfen sie sich natürlich nicht mehr.  Sie dienen dieser total entarteten und pervertierten Organisation nur mehr als  Melkkühe  und als voll automatisierte  Tagsatz - Erbringungs - Maschinen.  Das ganze System wird perfekt dekoriert  als  die wohltätigste und hilfreichste  Einrichtung in diesem Metier. Seit Jahrzehnten laufen die diesbezüglichen Geschäfte wie geschmiert und völlig reibungslos..............

                   Man braucht sich nur die über 1.000 Seiten Berichte im Internet über den riesengroßen Skandal in der  "Lebenshilfe Tirol"  genauer anschauen, dann kann sich jeder gut vorstellen, daß das hier in Salzburg mit absoluter Gewißheit nocht weit schlimmer ist !

http://www.dietiwag.org/index.php?id=3790

http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/landtag/landesrechnungshof/downloads/ber_2012/E2012_LR-0560-62_Sonderpruefung_der_Lebenshilfe_Tirol_GmbH.pdf

                     Auch hier in Salzburg treibt die  völlig abgehobene Führungsclique der  LHS  seit Jahrzehnten die gesamte Landesregierung und auch den gesamten Landtag vor sich her nach Belieben.  Diese LHS  diktiert kategorisch die Tagsätze,  diktiert die geheimgehaltenen Leistungskataloge und Verrechnungsmodalitäten,  diktiert den Pflegschaftsgerichten, wer Sachwalter werden muß für die eingekerkerten Hascherl, welche Gesetze angewendet werden dürfen und welche eben nicht ............kurzum diese  angebliche  "Lebens  -  Hilfe"  ist längst schon ein Staat im Staate geworden mit einer eigenen  "Rechtskultur"  und über allem breitet sich aus der riesengroße Mantel der  Wohltätigkeit und  der absoluten Unantastbarkeit.     Wie ist das nur möglich ???


                      Betrieben wird   in den perfekt getarnten  und strategisch  hervorragend verteilten  vollstationären   "Wohnheimen & Werkstätten"  eine geradezu aberwitzige Mischung aus:

1.   GUANTANAMO  -  RECHTLOSIGKEIT    nach dem System Barack  OBAMA .  Es werden bei landesbehördlicher  Zuweisung bzw. Einweisung  sämtliche Menschenrechte nach internationalen & nationalen Vorschriften  für aufgehoben erklärt.  Es gibt keinerlei Beschwerdemöglichkeit oder Rechtsmittel gegen die lebenslange Inhaftierung . Sorgfältig ausgesuchte  "Sachwalter"  und auch sogenannte  "Sachverständige" halten dieses System dicht  und sorgen dafür, daß jeder Widerstand sofort im Keim erstickt wird.  Durch besondere  " Exterritorialität"  wird all dies erst ermöglicht  -  eben wie in "Gitmo"

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13343

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12921

2.   DACHAU  -  SCHUTZHAFT   nach  dem System  Adolf  HITLER :  Die armseligen Hascherl müssen ja  "geschützt"  werden vor den eigenen Angehörigen und engsten Freunden,  sie müssen  "geschützt"  werden vor der Unbill der normalen Welt und dafür gibt es sogar notfalls einen eigenen Abholdienst, wie am besagten 17.10.2003 unser  WOLFGANG   "abgeholt"  worden ist  -  und weg war er !

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzhaft

https://www.google.com/search?q=schutzhaftbefehl&hl=de&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=LegsUaTPNITKswbGyIDgAw&sqi=2&ved=0CC0QsAQ&biw=1152&bih=690

"Schutzhaftbefehle"  bekommt die LHS  problemlos bei jedem Gericht an Ort und Stelle  in Form einer sogenannten "Einstweiligen  Verfügung" .  Aus "Einstweilig"  wird dann in der Regel jedoch  "Lebenslang".

http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html



3.  STRASSHOF -  NATASCHAKELLER :   Die  aus der Normalwelt  "geretteten"  Hascherl werden  durchaus zu Behüschungsausflügen  unter strengster KZ - Bewachung  ausgeführt, sie dürfen auch  stundenweise  in diversen Betrieben "hospitieren"  und andere  sogenannte  "Inklusions - Theater - Vorstellungen"  besuchen oder sogar selber aufführen  -  aber wehe wenn ein solches  "Natascherl"  versucht zu fliehen..........

             Für all dies machen wir nun die Republik Österreich haftbar nach dem  Art 7  PersFrG bzw. nach § 24 HeimAufG, und jeder kann sich leicht ausrechnen, wieviel das ergibt, wenn man für mehr als 3096 Tage  den Tagsatz der  "Lebenshilfe"  als Entschädigung ausbezahlt bekommt von der Finanzministerin der Republik in Wien : es sind sage und schreibe 3.096 x  170 Euro  und das ergibt  schon ein ordentliches Taschengeld !

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10000950/Schutz%20der%20pers%C3%B6nlichen%20Freiheit%2c%20Fassung%20vom%2026.02.2013.pdf 

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050338/NOR40050338.pdf 



WANN    ENDET    DIE     SCHUTZHAFT    FÜR    WOLFGANG   S. ???

Samstag, 23. Februar 2013

REKURS gemäß § 140/3 AußStrG : MAULKORB WIRD ZURÜCKGESCHICKT !

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/02/faschingbrief-aus-dem-bezirksgericht.html


                                       R E K U R S

gemäß  § 140/3  Außerstreitgesetz



                 An das Bezirksgericht Salzburg  zur  GZ.  2 P 236/04 p - 532  vom  12.2.2013

Sachwalterschaftssache  meines Sohnes  Wolfgang  SCHWARZ, geb.  . 4.1971

               Vorneweg  muß ich in aller Deutlichkeit  erneut monieren, daß in diesem Sachwalter - Umbestellungsverfahren nach § 278 ABGB  mein Sohn Wolfgang  selbst der Antragsteller ist  mit voller Parteistellung  und nicht ich , wie fälschlich behauptet im angefochtenen Beschluß ! Es wird leider immer wieder versucht, und dies sogar vorrangig von Richtern ( !), diese für das gesamte Verfahren essentielle Grundwahrheit zu leugnen, zu verdrehen, zu unterdrücken etc. Es kann nicht den geringsten Zweifel geben darüber, daß mein  42 - jähriger Sohn Wolfgang  die unverzügliche Absetzung  der notorisch rechtsbrechenden   ( vor allem bezüglich Heimvertragsgesetz  und Heimaufenthaltsgesetz !) "Rechtsanwältin"  Dr. Ingeborg HALLER  als Sachwalterin und   meine offizielle Wiedereinsetzung in diese für ihn so derart wichtige  Rechtsposition wünscht  (oder sonst jemand anderen aus der eigenen Familie wie schon aktenkundig)

                Ständig wird versucht,  meinen besonders pflegebefohlenen Sohn  selbst mundtot zu machen, ihm alle persönlichen Verfahrensrechte zu verweigern, obwohl die Art.12 und 13 der BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO  genau das Gegenteil zwingend vorschreiben.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102305/NOR40102305.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102306/NOR40102306.pdf


http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/09/wolfgangs-personliche-rechte-gegenuber.html


Wolfgang hat das unabdingbare Recht, jederzeit  die familiäre Unterstützung   zu geniessen  zur Inanspruchnahme seiner gerichtlichen Verfahrensrechte in allen nun anhängigen 4 Verfahren .
Gemäß  Artikel 19 dieser BRK  hat mein Sohn Wolfgang insgesamt   Anspruch auf vollständige  INKLUSION   in die  "normale"  Gesellschaft  und Gemeinschaft,  insbesondere das Recht auf völlig freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf

In schwerster Verletzung dieser international verbindlichen Grundsätze wird mein Sohn nach einer überaus  heimtückischen & hinterhältigen Entführung   (Freiheitsberaubung  nach § 99 StGB !)durch den Heimträger selbst am 17.10.2003  in einer durchaus  "sklavereiähnlichen Situation  ( § 104 StGB !)  angehalten  in der bestens getarnten Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg in A - 5020 Salzburg - Itzling.  Tagtäglich ist er massiver Nötigung ausgesetzt ( § 105 StGB !)  durch den Heimträger, die aufgezwungenen  "Maßnahmen & Programme"  mitzumachen, ansonsten Strafe droht in verschiedenster Form  und Entzug diverser Vergünstigungen. Somit erweist  sich  tatsächlich dieser Heimträger,  die  angebliche  "Lebenshilfe Salzburg gGmbH"   als   KRIMINELLE   ORGANISATION  ( §  278 a  StGB !) der gefährlichsten Art, obwohl sie sich perfekt zu tarnen versucht als  die größte  und bedeutendste Wohlfahrtseinrichtung der vollstationären Behindertenhilfe !
Wir werden ihr nun die Maske vollends vom Gesicht reißen und alle  Welt wird sehen, was dahintersteckt !

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40033827/NOR40033827.pdf

                Wir haben diesen kriminellen Sachverhalt  schon  mehrfach auch kriminalpolizeilich angezeigt, leider völlig vergeblich. Wir haben auch die Volksanwaltschaft  mehrfach mit massiver Beschwerde eingeschaltet, zuletzt  gemäß dem OPCAT - Durchführungsgesetz, BGBl.I /Nr.1/ 2012 : bislang ohne den geringsten Erfolg ! Alle lassen sich täuschen durch die im gesamten Lande in perfekter Strategie aufgestellten potemkinschen Fassaden  der "Lebenshilfe" . Es werden nämlich im gesamten Bundesgebiet  abertausende  geistig behinderte Mitmenschen im Zustand der totalen Entrechtung  und Enteignung  -  natürlich  ohne  Heimvertrag  -  in  "Lebens - Hilfe - Ställen"  und ähnlichen  "Gewahrsamseinrichtungen "  nach der Diktion von Art. 4 OPCAT  wie die Tiere  "gehalten".  Dies ist seit Jahrzehnten  allgemein bekannt  und doch wird nach wie vor kein einziger Finger gerührt zur Beseitigung dieses Systems der Separation,  Segregation, Diskriminierung  und Stigmatisierung,  wie dies in Schweden längst vollzogen worden ist. Dort ist es schon seit über 10 Jahren unter Androhung drakonischer Gerichtsstrafe striktest verboten, derartige Heime zu  eröffnen und zu betreiben

http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html

http://bidok.uibk.ac.at/library/imp27-03-doerner-gesellschaft.html

http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-anstalt.html

            Und jetzt will mich das  Bezirksgericht Salzburg  bezüglich dieser hochkriminellen Miß - Stände   MUNDTOT  MACHEN  und mir als  MATER  DOLOROSA  einen   MAULKORB  UMHÄNGEN.   Ganz  im Gegenteil  werde ich den  gesamten Leidensweg meines Sohnes  sowohl im Internet als auch in Buchform  in der notwendigen Ausführlichkeit & Klarheit  veröffentlichen.  Dies dient seinem vielbemühten   W O H L E    sicherlich weit mehr als die bis an sein Lebensende fortgesetzte Sklavenhalterei   im  "Lebens - Hilfe - Stall"  samt familienfremder   "VERSACHWALTIGUNG"  durch eine notorisch menschenrechtsunterdrückende  "Rechtsanwältin"  und durch skandalös amtsmißbrauchende RichterInnen. 

                  Mit besonderer Nachdrücklichkeit fasse ich nochmals meine Vorwürfe zusammen in aller Öffentlichkeit:

1.   Totale  BILDUNGS  -  VERWEIGERUNG   durch den Heimträger : mein Sohn wird nach wie vor krampfhaft & verbissen  von jeder Nachschulungsmöglichkeit ferngehalten, obwohl er so gerne den Pflichtschulabschluß nachholen möchte  und es dafür auch mittlerweile diverse praktikable Angebote gibt. Allein durch diese skandalöse Bildungsverweigerung wird er in einer sklavereiähnlichen Lage und völlig wehrlos festgenagelt.

2    Totale   ARBEITS  -  VERWEIGERUNG :  stattdessen tagtägliche Nötigung zur behübschenden Zwangsbeschäftigung in der dislozierten "Werkstätte"  mit Sklavenarbeit ohne Lohn, sogar das gesetzlich garantierte und durch Richtlinie des Landes Salzburg genau geregelte "Taschengeld"  verschwindet spurlos in dunklen Kanälen  Laut Artikel 27 der BRK  hat jedoch jeder Behinderte Rechtsanspruch auf echte Arbeit und auf gerechten Lohn, bei Bedarf eben mit einer intensiven Einzel - Assistenz am Arbeitsplatz,  was für Wolfgang jederzeit ermöglicht werden könnte.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102320/NOR40102320.pdf

3.    MEDIZINISCHE   ZWANGSBEHANDLUNG  ohne  Einwilligung  meines Sohnes  durch hochdosierte Psychopharmaka , was ebenfalls einen gerichtlich strafbaren Tatbestand nach dem § 110   StGB darstellt  Die gesetzlich garantierte freie Arztwahl wird generell verweigert.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029653/NOR12029653.pdf 

4.    Permanente tagtägliche  Gängelung,  Domestizierung, Instrumentalisierung ,  Manipulierung und Konditionierung  durch die  süchtig & abhängig machenden   NIKOTIN  -  DROGEN:   mein Sohn ist mittlerweile hochgradig nikotinabhängig  gemacht worden  ( ICD - 10 : F 17)  und zeigt bereits massive  COPD - Lungenschäden  und schwerste Entzugserscheinungen  bei auch nur kurzfristiger  Enthaltsamkeit  vom Tschick - Dreck ! Statt Hilfe zur Entwöhnung  zu bekommen wird er vom Heimträger immer tiefer in diese tödliche Sucht hineingetrieben, auch durch das fatale Vorbild ständig rauchender BetreuerInnen !

ww.icd-code.de/icd/code/F17.2.html 


5.    Permanente   NEGATIVE   BEEINFLUSSUNG   GEGEN   die   eigene   FAMILIE  seit vielen Jahren, ständig werden die eigene Mutter, der Bruder und die anderen Verwandten und auch Freunde miesgemacht, verleumdet und verunglimpft. Es wurde durch mehrere Jahre hindurch massiv versucht, jedwede Bindung des Wolfgang an seine Familie nachhaltig zu zerstören.  Dafür gibt es mehr als genug Beweise.

6.    Totale   ENTEIGNUNG :  sein monatliches Einkommen  (Halbwaisenrente, Ausgleichszulage, erhöhte Familienbeihilfe,  Pflegegeld  und auch das Taschengeld)   wird  sowohl von der  "Sachwalterin"  als auch vom Heimträger vorneweg konfisziert, in dunkle Kanäle verschoben, in illegalen Zwangszessionen an die Landesregierung abgetreten etc.   Das auf Sparbüchern angesammelte  Vermögen wird blockiert, anstatt es einzusetzen  für eine Persönliche  Einzel - Assistenz  nach allen verbindlichen Vorgaben der BRK. Wolfgang bekommt diesbezüglich nicht die geringste Information, es wurde ihm nie auch nur ansatzweise der Umgang mit Geld beigebracht. Erkennbarerweise wird mit diesem System der lebenslangen  Vertrottelung und Verblödung  ein Mensch nie fähig zu einem selbständigen und selbstbestimmten Leben.

7.    TOTALVERSAGEN   der   FACHBEHÖRDLICHEN   AUFSICHT   durch die Landesregierung Salzburg:  weder gibt es wie in den anderen Bundesländern  verbindliche  und transparente  Richtlinien und Leistungskataloge noch irgendeine unabhängige Beschwerdemöglichkeit .  Seit 1993  warten wir vergeblich auf die einfachgesetzliche Umsetzung  der innerstaatlichen Konvention über die gemeinsame Vorsorge des Bundes und  der 9 Länder für die pflegebedürftigen Personen,  BGbl. 866  sowie LGBl. Salzburg Nr.14/1994 in das  Behindertenrecht, so wie das längst geschehen ist für die Seniorenpflege durch das Pflegegesetz von 2000. 

w.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1993_866_0/1993_866_0.pdf


8.    TOTALVERSAGEN   der   PFLEGSCHAFTSGERICHTLICHEN   AUFSICHT :  sämtliche P - Richter bis hinauf zu den  Senaten des OGH sind total blind & taub bezüglich dieser himmelschreienden Miß - Stände   Sämtliche Beschwerden werden als  "unzulässig"  zurückgewiesen. Die  "Heilige  Kuh "  LHÖ  darf in keiner Weise  angetastet werden. Man ist überhaupt nicht gewillt, der Wahrheit in die Augen zu schauen  diesbezüglich.

9.    TOTALVERSAGEN   von   "VERTRETUNGSNETZ"   sowie sämtlicher sonstiger Vereine nach § 1 VSPBG  auf allen Ebenen:  sie sind längst schon verkommen zu geschützten Werkstätten (mit 100 % iger Finanzierung durch den Staat !)  für diverse Sozialgschaftler und Wichtigtuer.  Insbesondere die sogenannten  "Bewohnervertreter"  lassen sich von diesem System mißbrauchen als  Behübschungsorgane und als Feigenblättchen, indem sie eher peripheren sogenannten "Freiheitsbeschränkungen"  nachspüren, während sie total blind sind und taub ( sein müssen !!!) bezüglich der erbärmlichen grundsätzlichen Sklavenhalterei  gegenüber mehr als 13.000  schwerbehinderten Autisten etc. in den  "Lebens - Hilfe - Ställen"  und anderen Verwahrungsanstalten dieser Art. ( Siehe Kap VI  NAP des Bundes zur INKLUSION, beschlossen von der Bundesregierung im Juli 2012)

10.    TOTALVERSAGEN      bislang auch der großspurig angekündigten und angepriesenen    BESUCHSKOMMISSIONEN  des im Rahmen der VA  neu aufgestellten  MENSCHENRECHTSBEIRATES   nach dem OPCAT - DFG 2012, BGBl. I/ Nr.1. Obwohl angeblich völlig weisungsfrei , haben auch sie schon mehrere Maulkörbe erhalten bezüglich der hierzulande praktizierten Zwangsverheimung abertausender völlig wehrloser Hascherl in diesen Hascherl - Verwahrungs- und Inhaftierungsanstalten. Bislang gab es jedenfalls noch keine einzige öffentlich wahrnehmbare Reaktion  dieser Besuchskommissionen auf die von uns schon pünktlich am 1. Juli des Vorjahres erhobenen pauschalen und konkreten Anschuldigungen  über schwerste Menschenrechtsverletzungen in den Behindertenheimen.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_1/BGBLA_2012_I_1.pdf 

http://www.krebsforum.at/index.php?topic=5925.0 

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13426 

http://wikilegia.info/wiki/index.php?title=Sachwalterschaftsmissbrauch_und_die_Rolle_der_Behindertenheime&action=edit 


11.    TOTALVERSAGEN   auch sämtlicher   KONSUMENTENSCHUTZ  -  EINRICHTUNGEN, angefangen von der zuständigen Sektion im BMASK,  über die Arbeiterkammer und die konsumentenschutzrechtlichen  Referate in den Landesregierungen , den VKI, den  Nationalrat  Jackie  MAIER etc.Sie alle wollen plötzlich nichts mehr davon wissen, daß auch sämtliche Bewohner in den Behindertenheimen  Konsumenten sind nach  den heimvertragsrechtlichen Bestimmungen im  KSchG.


12.    TOTALVERSAGEN   auch   sämtlicher   BEHINDERTENANWALTSCHAFTEN,  angefangen von der Bundes - Behindertenanwaltschaft  unter Buchinger Erwin, über die ÖAR, den Klagsverband  und sämtlicher Einrichtungen entsprechender Art in den Ländern . sie alle wollen sich nicht beschäftigen mit dieser skandalösen Heimvertragsverweigerung und anderen himmelschreienden Miß-Ständen in den Behindertenheimen 


13.    Bewußte     IRREFÜHRUNG   der gesamten Verwaltung  und auch der Justiz  durch die führenden  LEGISTEN  der Zivilrechtssektion im BMJ  anläßlich der Einführung des Heimvertragsgesetzes 2004. Ihnen ist  es sogar gelungen, mehrere zivilrechtliche Senate des OGH  unmerklich auf ein völlig falsches Geleise zu leiten durch eine überaus hinterhältige Weichenstellung schon im 366 ME/XXI.GP  und dann erneut in der RV 202/XXII.GP  bezüglich das Heimvertragsgesetz  und seine Anwendung in den  Behindertenheimen. Siehe dazu das gesamte Konvolut Stellungnahmen zum 366 ME/XXI.GP einschließlich des Protokolls der geheimgehaltenen Krisensitzung  am 1.10.2002 im BMJ.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00366/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00366_36/index.shtml 

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00202/index.shtml 


          Über den aktuellen Stand  des Klagsverfahrens auf Herausgabe des Heimvertrages  nach § 27 d Abs. 5 KSchG  und des freiheitsschutzrechtlichen Überprüfungsverfahrens nach § 11 HeimAufG  erfolgen separate Berichte in den kommenden Tagen.


 DER   MAULKORB   WIRD   SOHIN   ALS   UNZUMUTBAR   ZURÜCKGESTELLT  ! 

Die  Rekurswerberin und Mutter des Wolfgang


                                        Renate Költringer
                                        Salzburgerstraße 4
                                        A - 5204  Straßwalchen, Sbg.

Mittwoch, 20. Februar 2013

FASCHINGBRIEF aus dem BEZIRKSGERICHT SALZBURG !

ULTIMATIVER   ERPRESSUNGS -  &   KNEBELUNGSVERSUCH   durch   die   RICHTERIN   Mag.  Doris   GRIESSNER  !

                  Gestern brachte uns der Postbote hier in A - 5204  Straßwalchen, Land Salzburg  einen RSB Brief über das zentrale BRZ Wien,  abgesandt prompt am  Faschingdienstag, 12. Februar 2012  am Bezirksgericht Salzburg von der "Pflegschaftsrichterin"  Mag. Doris  G R I E S S N E R   als die bereits 532. ON Ordnungsnummer)  im himmelhoch aufgetürmten "Sachwalterschaftsakt" unseres WOLFGANG S.  mit folgendem Inhalt wörtlich und vollständig:

       JUSTITIA  -  RES  PUBLICA   AUSTRIACA  -   Symbolon : Pleitegeier
 BEZIRKSGERICHT   SALZBURG           zur GZ 2 P 236/04 m - 532

                                         B E S C H L U S S

PFLEGSCHAFTSSACHE :    Betroffene  Person

Wolfgang   S C H W A R Z,   Lebenshilfe,  Kralgrabenweg 6,  5020  Salzburg


           Renate  KÖLTRINGER  wird zur  GEHEIMHALTUNG  folgender  Tatsachen, von denen sie ausschließlich durch das Verfahren Kenntnis erlagt hat,  verpflichtet :

       +    den psychisch/geistigen  und physischen  Gesundheitszustand des Betroffenen  Wolfgang  SCHWARZ

        +   die  Betreuungsumstände  des Betroffenen  Wolfgang   SCHWARZ

        +    die Medikation des Betroffenen  Wolfgang  SCHWARZ


 BEGRÜNDUNG:  

             Gemäß §  140 Außerstreitgesetz  hat das Gericht, soweit es das  W O H L   eines Minderjährigen verlangt, Personen zur Geheimhaltung  (§ 301 Abs.2 zweiter Fall StGB)  bestimmter Tatsachen, von  (einzufügen wohl : "denen")  sie  ausschließlich durch das Verfahren Kenntnis erlangt haben, zu verpflichten.  Diese Bestimmung ist analog auch zum Schutze von Betroffenen in Sachwalterschaftsverfahren anzuwenden.


              In gegenständlichem Fall wurde einerseits ein neuropsychiatrisches Gutachten sowie ein faminilenpsychologisches Gutachten bezüglich des Betroffenen eingeholt. Im Zuge des familienpsychologischen Gutachtens wurde auch die Mutter des Betroffenen Renate  KÖLTRINGER  , die die Übertragung des Sachwalterschaft auf sie anstrebt, einbezogen. Renate K. wird nunmehr im Einvernehmen mit der Sachwalterin Mag. Ingeborg  H A L L E R  Gelegenheit gegeben, an der Gutachtenserörterung (am 19.3.2013)  mit den Sachverständigen Dr  GRIEBNITZ  und Dr. RAMSAUER  teilzunehmen.

           Die   Geheimhaltung der im Spruch genannten Tatsachen ist zur Wahrung des Wohls des Betroffenen Wolfgang SCHWARZ  erforderlich, weshalb Renate K. gemäß § 140 Abs. 3  Außerstreitgesetz  analog  zur Geheimhaltung zu verpflichten war.


Bezirksgericht Salzburg, Abteilung 2,  12.Februar 2013  =   Faschingdienstag !


Magistra iuris  Doris  G R I E S S N E R,   Richterin


Elektronische Ausfertigung gemäß  § 79 GOG "            #   Zitat   Ende   #


http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40147063&ResultFunctionToken=55bb6e39-e4ec-4ce2-8fb6-f50dd140f52e&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=au%C3%9Fstrg&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=140&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=20.02.2013&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= 



             Gegen diesen Beschluß  wird hiermit der   R E K U R S    ANGEMELDET   und binnen gesetzlicher Frist schriftlich ausgeführt und eingebracht wie üblich:
1.durch Vorausveröffentlichung im Internet hier und auch im www.wikilegia.com
2. durch persönliche Überbringung ins BG Salzburg - Einlaufstelle samt Eingangsstempel

WIR    WERDEN    DIESEN   VERSPÄTETEN  FASCHINGBRIEF   ARTE   LEGIS   KONTERN  !!      

Dienstag, 19. Februar 2013

Das SALZBURGER BEHINDERTENGESETZ KENNT WEDER "HEIM" NOCH "UNTERBRINGUNG" !

LANDESRECHT    SALZBURG    HAT    KEINERLEI    ÖFFENTLICHE    VORSCHRIFTEN    über   die   HEIMUNTERBRINGUNG    BEHINDERTER   MITMENSCHEN   !!!

                 Bei intensiver  bundesweiter  Durchsicht aller öffentlich - rechtlichen Vorschriften  über die Behindertenhilfe  fällt auf,  daß  es im Salzburger  Behindertengesetz in jetzt geltender Fassung : siehe Link:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000366

keinerlei Vorschrift gibt über die Unterbringung behinderter  Hilfebedürftiger in Heimen !  Die ersatzweise Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften im Sozialhilfegesetz  ist grundsätzlich nicht zulässig, weil beide Gesetze  von der Intention her zwei selbständige Sozial - Materien regeln,  die zwar nebeneinander liegen, aber dennoch von Grund auf verschieden sind.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000242

Somit  geht jedwede Argumentation ins Leere, die behauptet, der  WOLFGANG S.  sei aufgrund eines Bescheides der Salzburger Landeregierung  nach § 10 bzw. 10a  SBG   in die Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling  am 17.Oktober 2003   EINGEWIESEN   worden.   Denn genauso argumentiert nach wie vor der Heimträger  "Lebenshilfe Salzburg gGmbH"  und erdreistet sich, solch absurde Phantasterei auch  in der "Vorbereitenden Tagsatzung"  vom 1.10.2012  am BGS  in der Klagssache auf Herausgabe des Heimvertrages  öffentlich zu äußern !!!

                Vielmehr  hat sich der Heimträger damals  selbst in der Person der Frau  Katharina  SCHABAUER,  Mitarbeiterin des Heimträgers  und einige Zeit hindurch  Bezugsbetreuerin in dieser Landeshaftanstalt   für den Wolfgang,  den im Juni  2002 erfolgreich  entwichenen Häftling  wieder  zurückgeholt !  Dies ist einfach die nackte Wahrheit und kann jederzeit bewiesen werden !  Für eine solche  überaus heimtückische & hinterhältige  Entführungsaktion gegenüber einer völlig wehrlosen Person  kann es jedoch weder jemals einen Gerichtsbeschluß geben noch eine polizeiliche Maßnahme in Eigenregie, noch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft   -   es war eindeutig das eigenmächtige Handeln des Heimträgers selbst,  wenngleich mit Wissen und Duldung der erwähnten Stellen.

                  Nochmals zu diesem Salzburger  Behindertengesetz : es ist mittlerweile das rückständigste  aller 9 Landesgesetze über die Behindertenhilfe und seit über 12 Jahren wird uns nun schon immer wieder jedes Jahr aufs Neue das tausendmal angekündigte neue Gesetz  versprochen.........aber nicht geliefert !  Offensichtlich ist erneut alles ins Stocken geraten, man hört überhaupt nichts mehr davon, was in der  "Hexenküche"  von Herbert  PRUCHER & Co. in der Sozialabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung  vor sich geht. Mehr als beschämend genug : nicht der geringste Hinweis im Internet über den Stand der Bemühungen,  nicht die geringste Möglichkeit mitzuwirken,  totale Unzugänglichkeit  bei der gesamten Apparatur der landesrechtlichen  Behindertenhilfe !  Schämt  euch !!!

                 Es gibt hier in Salzburg  -  ganz im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ! -  weder eine Behindertenanwaltschaft, noch eine Heimanwaltschaft und auch die formell ins Leben gerufene "Pflegeanwaltschaft"   besteht absolut nur auf dem Papier, sie ist absolut bedeutungslos, der reinste Witz im Vergleich zu Oberösterreich,  Steiermark,  Kärnten etc.....

                  Es ist also das reinste Märchen, wenn behauptet wird, der  "Bewohner"   WOLFGANG  S.  sei  ausschließlich aufgrund eines öffentlich - rechtlichen Bescheides einer Verwaltungsbehörde   Insasse  und  Pensionär  auf Lebzeiten  in dieser bestens getarnten Landeshaftanstalt  am Kralgrabenweg in Salzburg - Itzling. !     Die stadtbekannte  Herumstreunerin  und aufdringliche  "Menschenrechtsaktivistin "  Dr. Ingeborg  HALLER, die sich seit über 8 Jahren als angebliche  "Sachwalterin"  des WOLFGANG  aufspielt, weiß sicher näher Bescheid  -  ihr könnt sie alle ruhig anrufen und um Aufklärung ersuchen

http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Ingeborg_Haller

http://www.ra-haller.at/default.asp?dir=Home/Kontakt

http://www.krebsforum.at/index.php?topic=5925

http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/Echo_201211.pdf.

http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4243:folgenreiche-gutachten&catid=18:politik&Itemid=46 

Montag, 18. Februar 2013

EINST WAR SALZBURG SOGAR VORREITER : HEIMVERORDNUNG 1978

SALZBURGER   PFLEGEHEIMVERORDNUNG   1978  WAR   PIONIER  !

http://alex.onb.ac.at/tab_lgs.htm

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=lgs&datum=1978

http://alex.onb.ac.at/pdfs/ONB_78BS.pdf

              Schon längst von absolut allen total vergessen, nun aber wieder von höchster Bedeutung : schon am 27.Jänner 1978  hatte das Land Salzburg  als erstes Bundesland  und überhaupt  als Premiere im gesamten Bundesgebiet  den Begriff   "HEIMVERTRAG"  eingeführt im Landesgesetzblatt Nr. 12  wie oben verlinkt !  Etliche Jahre zuvor war dieser völlig neue Terminus  erstmals im deutschen Sprachraum aufgetaucht in der Stammfassung des bundesdeutschen Heimgesetzes 1974 !  Das sei  vorneweg in Erinnerung gerufen .  In diesen  "Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von Altenheimen,  Pflegeheimen  und Pflegestationen"  gab es tatsächlich bereits  damals einen eigenen " § 14  HEIMVERTRAG

            Der  Heimvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen  zwischen dem Heimbewohner und dem Rechtsträger des Heimes und soll bereits durch seine Formulierung  zum Ausdruck bringen, daß es sich hiebei  um eine Vereinbarung  zwischen gleichberechtigten  Partnern handelt.  Der Vertrag hat insbesondere  folgende Punkte zu enthalten  :

1.  Bezeichnung der Vertragspartner;
2.  Beschreibung der Wohneinheit,  Möblierung,  Reinigung;
3.  Festlegung sonstiger Leistungen des Heimes, wie insbesondere Pflege,  Mahlzeiten,  Wäsche;
4. Hinweis  auf den Gebrauch von Einrichtungen  und die Teilnahme an Veranstaltungen;
5.  Leistungen des Heimbewohners,  getrennt nach Mietzins,  Entgelt für Verpflegung  und  Entgelte für sonstige Leistungen; 
6.  Urlaubsregelung und Vergütung;
7. Festlegung der Arztwahl  und Regelung betreffend   Veranlassungen  auf Anordnung des Arztes;
8. Kündigungsbedingungen  und  Beschwerderecht;
9.  die Verpflichtung,  die Heimordnung zu beachten .

                   § 15                         HEIMORDNUNG

              (1) Die  Heimordnung regelt die Heimorganisation  und das Zusammenleben im Heim.  Sie soll  keine Ansammlung  von Anordnungen sein, sondern die Selbständigkeit  und Menschenwürde der Heimbewohner berücksichtigen. Die Heimordnung hat insbesondere  zu enthalten  die Zeiteinteilung für Mahlzeiten, Ruhezeiten, Torsperre,  Benützung von Heimeinrichtungen, wie Gemeinschaftsräume,  Bäder,  Teeküchen  und Telefon,  Besuchsregelung,  Dienststunden der Heimleitung,  Reinlichkeit,  Benützung von Geräten,  Tierhaltung sowie die Verwahrung von Wertgegenständen.

               (2) Die  Heimordnung ist dem Aufnahmewerber vor dem Abschluß des Heimvertrages zur Kenntnis zu bringen  und zu erläutern.  Sie ist zur allgemeinen Kenntnis im Heim  an geeigneter  Stelle stets  kundgemacht  zu halten. "             #   Zitat   Ende   #


            Im Jahre 1987  wurde dann durch LGBl. Nr. 74  diese erste  PflegeheimVO ersetzt durch eine  neue  Fassung , die rein formell bis heute  gilt unverändert, obwohl sie in manchen  Punkten restlos veraltert ist durch die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahre

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/LrSbg/10000546/Richtlinien%20f%C3%BCr%20Altenheime%2c%20Pflegeheime%20und%20Pflegestationen%2c%20Fassung%20vom%2018.02.2013.pdf 

         In dieser  nun formell  geltenden Fassung   finden sich nur mehr höchst kümmerliche Reste von dem, was vorher war  -  siehe oben !

                                  "§ 37           HAUSORDNUNG 

                  (1)  Die Hausordnung regelt die Heimorganisation  und die rechtlichen Beziehungen zwischen Heimbewohnern und Rechtsträger.  Die Formulierung soll  zum Ausdruck bringen, daß es sich um Vereinbarungen  zwischen gleichberechtigten  Personen handelt.  Die Selbständigkeit  und Menschenwürde der Heimbewohner  sind dabei zu berücksichtigen.

                    (2)  Die Hausordnung ist dem Aufnahmewerber  vor Eintritt nachweislich  zur Kenntnis zu bringen  und zu erläutern.  Eine Ausfertigung ist ihm auszuhändigen.

                     (3)  Die Hausordnung oder die wesentliche Änderung derselben ist der Landesregierung anzuzeigen."                         #   Zitat   Ende   #

Soweit  ein Rückblick auf die damalige Pionierleistung der Salzburger Landeslegistik.  Durch das umfassende Pflegegesetz  2000  wurden dann vielerlei Aspekte  neu direkt im Gesetz geregelt durch Landtagsbeschluß,  mußten dann aber dem verdrängenden  Heimvertragsgesetz des Bundes weichen .  In den Seniorenheimen des gesamten Landes hat sich mittlerweile  ein zufriedenstellender  Zustand bei den Heimverträgen eingestellt,  bei den  Behindertenheimen  jedoch  haben wir einen riesengroßen  Skandal   durch  absolut rechtsbeugende Heimvertragsverweigerung  bei   sozialrechtlicher Zuweisung eines Heimplatzes wie hier aufgezeigt im Falle   WOLFGANG S: 


                Und was tut die Landesregierung  .  Landeskasperltheater  nicht nur im Landestheater  am Makartplatz,  sondern tagtägliches  Landeskasperltheater  auch im Chiemseehof mit Landtag und Landesstatthalterei,  Finanzskandal  ohne  Ende,  keine Zeit für das längst fällige neue  "Behindertengesetz",  keine Zeit für sinnvolle Beschäftigung  mit der  Umsetzungsverpflichtung   gemäß der BRK  -  Behindertenrechtskonvention  der  UNO !


EINST   WAR   SALZBURG   VORREITER   -   NUN    ABER     SCHLUSSLICHT   !!!

Sonntag, 17. Februar 2013

AUCH " SCHERNBERG " GARANTIERT das HEIMVERTRAGSRECHT !

VORBILDHAFT  :   GROSS  -  HEIM    SCHERNBERG  im  Pongau

http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Schernberg

http://www.vinzenz-heim.at/home.php?id=home

              Für unsere Vergleiche ist nun auch von ganz besonderer Bedeutung  die Handhabung diverser Angelegenheiten  durch die Geschäftsführung im ziemlich großen Behinderten - Heim  "Schernberg"  in der Gemeinde   A - 5620  Schwarzach im Pongau.  Die Internet - Homepage ist mustergültig gestaltet  und allein aus den dort veröffentlichten Informationen bekommt ein Aufnahmewerber ein sehr genaues Bild vom Leben in einer solchen großen Gemeinschaft. Das Aufnahmeverfahren wird sehr genau beschrieben und man spürt sehr deutlich das konsequente Bemühen um Rechtskonformität.

              Es werden sogar beide Varianten des  HEIMVERTRAGES  vollständig im Internet angeboten:

http://www.vinzenz-heim.at/_docs/Mustervertrag%20Allgemein.pdf

http://www.vinzenz-heim.at/_docs/Mustervertrag%20Selbstzahler.pdf

Allein das beweist  - ganz im Gegenteil zu den verwerflichen Praktiken bei der  "Lebenshilfe",  daß auch sämtliche Behindertenheime  ohne auch nur irgendeinen Abstrich gebunden sind an das gesamte Heimvertragsrecht  im ABGB  und im Konsumentenschutzgesetz, völlig unabhängig von den Konditionen einer allfälligen sozialbehördlichen Unterstützung, Zuweisung oder sogar "Einweisung".  Ausnahmslos jeder Heimbewohner ist Konsument  nach dem KSchG  und ausnahmslos jeder Heimträger (auch öffentliche Körperschaften  im Rahmen  der Hoheitsverwaltung !)  sind Unternehmer im Sinne aller einschlägigen Rechtsvorschriften einschließlich diverser Richtlinien der EU  zum Verbraucherschutz !

        Somit  besonderen Dank und Anerkennung  an die Geschäftsführung von  "Schernberg"  im Pongau   und Applaus für die Veröffentlichung beider Varianten des Heimvertrages !  Das möchte bitte die Referatsleitung  für Anstalten im  Rahmen der Abt. 9  im Amt der Salzburger Landesregierung  nachholen für die Homepage des "Konradinum", denn dort sucht man leider vergeblich den Heimvertrag als vollständiges PDF - Dokument !  Danke schon im Voraus !

Samstag, 16. Februar 2013

ES GEHT DURCHAUS AUCH ANDERS : KONRADINUM EUGENDORF !

LANDESHEIM    K O N R A D I N U M   EUGENDORF    BEISPIELHAFT  !

http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit/abt9einrichtungen/wohlfahrtsanstalten/konradinum.htm


                   Bei gutem Willen geht es also doch auch noch ganz anders !  Als Musterbeispiel präsentiere ich das landeseigene  "KONRADINUM"  in  A - 5301  Eugendorf bei Salzburg, Einrichtung für schwerst- und mehrfachbehinderte Mitmenschen, die sonst kaum wo  "unterkommen"  könnten.  Mit dieser Spezial - Institution  versucht das Land Salzburg,  die Verpflichtungen aus der innerstaatlichen Vereinbarung nach Art. 15 a B-VG  über die gemeinsame "Vorsorge des Bundes und der 9 Länder  über die pflegebedürftigen Personen"  aus 1993   SELBST   zu erfüllen im allerschwierigsten Bereich.

 http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1993_866_0/1993_866_0.pdf

                    Dieses "Konradinum"  wird einerseits direkt von der Abt. 9 Gesundheitswesen & Anstalten  überwacht und geleitet, andererseits auch fachbehördlich von der Abt. 3  Soziales & Behindertenwesen.  Die Bediensteten sind samt und sonders Landesbedienstete, es gilt also das Dienstrecht des Landes Salzburg. Somit dürfte ein Betrieb der "HOHEITSVERWALTUNG"  vorliegen, weil ausdrücklich im Statut  auch festgestellt wird, daß keine eigene Rechtspersönlichkeit besteht !

http://www.salzburg.gv.at/statut-konradinum-endfassung2_auszug.pdf

                  Und jetzt kommen wir zum Kern der Sache :  in § 2 Abs.2 des Statuts  bekennt sich das Konradinum ausdrücklich zur vollständigen Einhaltung des Heimvertragsrechtes  nach den gesetzlichen  Vorgaben im Konsumentenschutzgesetz. Sämtliche Bewohner werden also als Kunden und Vertragspartner  ernstgenommen, ausnahmslos jeder Bewohner bekommt den gesetzlich vorgesehenen schriftlichen Heimvertrag als Dokument des Bewohner - Status !
 http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit/abt9einrichtungen/wohlfahrtsanstalten/konradinum/konradinum_organisation/konradinum_aufnahmeverfahren.htm

         Es gibt hier also klar erkennbar ein duales Aufnahmeverfahren :

1. Das sozialbehördliche endet mit Bescheid der zuständigen BVB  auf Genehmigung einer Hilfe nach dem Salzburger Behindertengesetz  in Form einer direkten Sachleistung mit Zuweisung eines konkreten Heimplatzes im Konradinum

2. Das  konsumentenschutzrechtliche  mit konsensualer  Erarbeitung eines Heimvertrages  nach allen gesetzlichen Vorgaben im ABGB  und im KSchG


            Und warum findet sich auf der gesamten Homepage dieser entarteten und pervertierten "Lebens - Hilfe"  keinerlei  Hinweis auf den Heimvertrag ???
             Weil sich die gesamte Führungs - Clique  dieser LHÖ   von schlechten Ratgebern irreführen hat lassen  einschließlich mehrerer Senate des OGH,  die mit ihren  völlig verfehlten Darlegungen über die Heimverhältnisse in den Behindertenheimen unvorstellbaren Schaden angerichtet haben.
         Wir werden sie entsprechend zur Verantwortung ziehen            

Freitag, 15. Februar 2013

SCHREIBEN an RA Dr. ADAM in SALZBURG wie erbeten !

Schreiben an RA Dr. Adam zur freien Verwendung Posteingang x Renate Költringer <info@foto-koeltringer.at> 23:35 (vor 1 Minute) an mich Renate Költringer Salzburgerstraße 4 5204 Straßwalchen, Salzburg Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christian ADAM Sigmund – Haffner – Gasse 3 5020 S a l z b u r g Straßwalchen, 11. 2. 2013 1. Durch Veröffentlichung im Internet 2. Durch persönlichen Boten zugestellt in die Kanzlei Betreff : SchaKa / KöltRe, Ihr schriftliches Ersuchen um Aufklärung vom 5. 2. 2013 Sehr geehrter Herr Dr. Adam ! Ich wundere mich über die Dreistigkeit, mit welcher Frau Katharina SCHABAUER über Sie als Rechtsanwalt an mich neuerdings herantritt, nachdem sie selbst meinen Sohn und mich in einem Ausmaß geschädigt hat, das jede menschliche Vorstellung übersteigt. Ich nehme dazu, wie von Ihnen erwünscht, Stellung wie folgt : Frau Schabauer hat am Freitag, 17. 10. 2003, gegen 10 Uhr vormittags, also vor fast 10 Jah-ren, meinen Sohn Wolfgang überfallsartig aus seiner gewohnten Umgebung gerissen und damit das Leben meiner und seiner Familie wie durch ein katastrophales Erdbeben verändert. Aber nicht, wie sie behauptet, zum WOHLE meines Sohnes, sondern zum RUIN meiner ganzen Familie und auch deren Existenz. Ich stand mit nahezu 60 Jahren auf dem Trümmerhaufen meines Lebens ! Ich befand mich öffentlich am Pranger, mein Ruf war zerstört, der Umsatz meines Ge-schäftes ging um 60 % zurück, und ich sah mich Anschuldigungen ausgesetzt, die völlig absurd waren. Länger als eine Woche wurde ich in sämtlichen Zeitungen geradezu mit Jauche übergossen und zum gewalttätigen Monster hochstilisiert, im Radio kamen die Berichte zu jeder vollen Stunde und die Beschimpfungen wurden immer wüster. Auch im Fernsehen wurde die Familie in Grund und Boden gestampft und sogar mein Haus und mein Foto-geschäft wurde gezeigt. Mein Sohn wurde sogar als „Caspar Hauser“ von Straßwalchen bezeichnet, Zeitungsberichte gipfelten in den Schlagzeilen „Behinderter gehalten wie ein Tier“ und „Ein neues Leben für den armen Wolfgang“……………………………… Wie sie sich die RAPTRIX Katharina Schabauer überhaupt diese Aktion anmaßen konnte, ist mir bis heute völlig unbekannt. Es gibt den Mitschnitt eines Telefonates mit dem seinerzeitigen Geschäftsführer der Lebenshilfe, Herrn HOHENSINN, in dem er aus-drücklich sagt :“Ja, wir wissen, der Frau Költringer ist ein großes Unrecht geschehen.“ Trotzdem ist man von dieser Linie der Verleumdung nicht abgegangen. Jetzt nach fast 10 Jahren abermals den Versuch zu starten, mir Recht und Gerechtigkeit zu verbieten und zu verweigern, finde ich geradezu himmelschreiend. Diesmal werde ich das aber nicht hinnehmen, sondern mich dem längst fälligen ultimativen Gefecht mit aller Konsequenz und mit den mir zustehenden legalen Mitteln und Beweisen stellen. Was bisher abgelaufen ist, würde ich keinem Menschen glauben, hätte ich diese Geschichte nicht selbst erlebt. Und so lief der abrupteAnfang dieser empörenden Geschichte ab : An diesem Freitag, 17. 10. 2003, drang Frau Schabauer völlig unerwartet und unbefugt in unser Fotogeschäft in Neumarkt am Wallersee ein. Zu dieser Zeit war mein damaliger Mann gerade nicht anwesend, was offensichtlich ausspioniert wurde, um die Entführung problemlos durchführen zu können. Mein damals 32-jähriger Sohn Wolfgang saß gerade im rückwärtigen Bereich des Geschäftslokales und machte Schreib- und Rechenaufgaben. Anwesend war nur das Lehrmädchen, Frl. Sandra KAPSAMER. Frau Schabauer wies sich überhaupt nicht aus und maßte sich vollkommen widerrechtlich die Befugnisse eines Gerichtsexekutors an. Kommentarlos nahm sie meinen Sohn fest an der Hand und wollte mit ihm eilends das Geschäftslokal verlassen. Dabei zerrte sie ihn derart fest, dass Wolfgang zu Fall kam und sich auch leicht verletzte. Eine entsprechende Zeugenaussage von Sandra Kapsamer befindet sich im Strafakt. Das Lehrmädchen war völlig verdutzt und konnte vorerst gar nicht erfassen, was hier vor sich ging. Welche Rolle der Kriminalinspektor Winfried STÖGER (vom damaligen Bezirksgendarmeriekommando Anif ) damals bei dieser Geschichte insgesamt gespielt hat, und welche Querverbindungen zu „Auftraggebern“ im Hintergrund vorhanden waren, ist noch zu klären. Jedenfalls waren insgesamt 8 Gendarmen im Bereitschafts - Einsatz, um notfalls den Widerstand gegen die Entführung zu beseitigen durch „unmittelbare verwaltungs- behördliche Befehls- und Zwangsgewalt“. Zu diesem Zeitpunkt war ICH jedoch unangefochten SELBST Sachwalterin für alle Belange meines Sohnes mit allen Rechten und Pflichten, man hätte MICH auf jeden Fall vorher verständigen und einen gerichtlichen Auftrag vorweisen müssen. Stattdessen wurde mein Sohn unmittelbar ins Gemeindeamt Neumarkt zum Verhör verbracht und anschließend gegen seinen erklärten Willen zwangsweise wieder in dasselbe Wohnheim zurückgebracht, aus dem ich ihn im Juni 2002 wegen unüberbrückbarer Differenzen in der Behinderten – Betreuung als befugte Sachwalterin herausgenommen hatte. Die in verleumderischer Weise anschließend gegen mich erhobenen Anschuldigungen führten dazu, dass der Neumarkter Pflegschaftsrichter Dr. Michael MADL eine völlig rechtswidrige und absolut nichtige einstweilige Verfügung über die sofortige Aufspaltung der Sachwalterschaft und Übertragung der Sachwalterschaft nur für die Unterbringung an die Entführerin Katharina SCHABAUER ausfertigte. Das Landesgericht Salzburg hat dann aufgrund meines Rekurses im Februar 2004 diese einstweilige Verfügung als absolut rechtswidrig und als NICHTIG EX TUNC erklärt. Damals wurde mir jedwede Verteidigungsmöglichkeit verweigert. Ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Nun ist es aber bekanntlich so, dass Frau Schabauer als Mitarbeiterin der „Lebenshilfe“ dieses Amt überhaupt nicht übernehmen hätte dürfen. Sie jedoch maßte sich in völlig ungesetzlicher Weise in der Folge das gesamte Amt der Sachwalterin an und ab diesem Zeitpunkt wurde mir jeglicher Kontakt zu meinem Sohn verweigert. Zwei Wochen lang wusste ich nicht, wo sich mein Sohn befindet. Als ich es dann herausgefunden hatte, wollte ich ihn nach ausreichender Absprache mit dem Neumarkter Pflegschaftsrichter Dr. Michael MADL im Wohnheim in Salzburg, Kralgrabenweg 6, am 31. Oktober 2003, seinem Namenstag, besuchen. Laut Auskunft des Richters hätte man mir dies ohne jede Einschränkung gestatten müssen. Ich hatte vorsorglich einige Bekannte mitgenommen, weil ich einen Eklat befürchtete und einige Zeugen benötigte für das, was zu erwarten war…………………………………….. Wider Erwarten war die grundsätzlich „geschlossene Anstalt“ wegen offener Tür frei zugänglich………………..Wolfgang kam zufällig gerade über die Stiege im Wohnhaus Kralgrabenweg herauf und wollte sofort sichtlich erfreut mit uns mitgehen. Bis dahin hatte niemand vom Personal bemerkt, dass ich in Begleitung ins Haus gelangt war. Jetzt trat plötzlich ein Erzieher auf den Plan, ein fast 2m großer, kräftiger Hüne. Er packte Wolfgang gnadenlos am Handgelenk, hob ihn auf und schleppte ihn über die Stiege hinunter, was eine heftige Reaktion meines Sohnes zur Folge hatte, denn er schrie fürchterlich, weil er mit uns mitgehen wollte. Es wurde mir später berichtet, dass er sich stundenlang nicht beruhigen konnte, angeblich hat er die ganze Nacht hindurch getobt. Welche Gefühle diese Aktion und die Tage davor bei mir erzeugt hatten, wollte man sich vermutlich gar nicht vorstellen. Ich war zunächst geschockt und gedemütigt, vermisste meinen Sohn überaus schmerzlich und dachte, das alles sei „nur“ein furchtbares Missverständnis, das sich innerhalb weniger Tage von selbst aufklären würde. Nach Ablauf dieser 14 Tage wurde mir jedoch klar, dass hier niemand mehr an einer Aufklärung der Fakten interessiert war. Frau Schabauer machte anschließend wiederholt beim Gericht Aussagen, alle in einer äußerst beleidigenden und ehrenrührigen Art mir gegenüber. Sie schleppte meinen Sohn vor Gericht und ließ ihn sogar unterschreiben, dass er mich nicht mehr sehen wolle. Dafür hatte ich ihm offenbar in mühsamer Kleinarbeit Lesen und Schreiben beigebracht, denn seitens der „Lebenshilfe“ wurde ihm der Schulbesuch und jedwede Bildung verweigert, was sich bis heute nicht geändert hat. Am Telefon erklärte mir mein Sohn nach einigen Tagen in seiner kindlichen Art „Mama, die Katharina Schabauer hat gesagt, ich soll zu Dir sagen, - SCHLEICH DICH, ICH WILL DICH NICHT MEHR SEHEN“. Ein DOLCH ins Herz kann keine größeren Schmerzen verursachen. Mit Zigaretten wurde und wird permanent mein Sohn manipuliert, damit kann man von ihm jede Aussage haben, denn er ist bis in den pathologischen Bereich manipulierbar. Ein Gutachten seines Psychotherapeuten Dr. Oswald KRANEBITTER, gerichtlich beeideter Sachverständiger, der ihn immerhin 14 Jahre lang betreut hat, bestätigt dies. Vorher hatte mein Sohn 10 Jahre lang nichts mehr geraucht !!! Im weiteren Verlauf spielte sich Frau SCHABAUER immer wieder als Sachwalterin auf, sie veranlasste sogar persönlich beim BG Salzburg am Amtstag im Rechtshilfeverfahren, dass an meiner Stelle die Rechtsanwältin Frau Mag. Ingeborg HALLER bestellt werden soll, was auch prompt erfolgt ist. Im Sachwalterrecht des ABGB ist das jedoch gar nicht so vorgesehen, aber mein gesamter Freundes- und Bekanntenkreis und auch der leibliche Bruder wurde pauschal kriminalisiert. Im Gesetz ist eine Anwältin als Sachwalterin nur dann vorgesehen, wenn niemand anderer gefunden werden kann (gesetzlich zwingend vorgeschriebener Stufenbau!) Frau SCHABAUER bestand darauf, dass Frau Mag. HALLER bestellt wird, denn damit war ich völlig ausgeschaltet und hatte auch keine Parteistellung mehr und somit kein Recht auf Antragstellung und Akteneinsicht . So musste ich in der Folge jahrelang alle Demütigungen und Anschuldigungen auch nach meinem Freispruch wehrlos über mich ergehen lassen. Man scheute sogar nicht davor zurück, mich weiter zu beschuldigen, so z. B. dass ich Pflege-geld und Familienbeihilfe weiterhin widerrechtlich bezogen hätte. Die entsprechenden Meldungen an Sozialamt und Finanzamt hatte ich aber sofort gemacht und kann dies auch heute noch beweisen. Es wurde in einem Brief gegenüber dem Sozialamt auch behauptet, Wolfgang hätte keine Kleider, aber niemand nahm mit mir Kontakt auf. Es war alles reichlich vorhanden zu Hause in seinem Zimmer. Dieses Zimmer wartet jeden Tag auf die Rückkehr von Wolfgang ! Es wurde überhaupt keine Gelegenheit ausgelassen, mich zu demütigen, zu schikanieren und meine Familie nachhaltig zu zerstören, und es wurden dabei sämtliche Bürger- und Menschen- rechte meines Sohnes und meine eigenen Rechte mit Füßen getreten. Man denke dabei nur daran, dass Wolfgang der Schulbesuch insgesamt trotz geltender Schulpflicht total verweigert wurde. Somit blieben ihm und bleiben ihm durch Bildungsverweigerung weitgehende Bereiche eines selbständigen und menschenwürdigen Lebens nachhaltig verschlossen. Welche konkrete Rolle bei der „Entführung“ von Wolfgang der schon erwähnte Kriminal-inspektor STÖGER gespielt hat, und welche „Aufträge“ im Hintergrund von anderen Personen erteilt worden waren – das werden wir jetzt alles endgültig und restlos aufklären, indem wir den gesamten Polizeiakt nochmals genau analysieren und veröffentlichen. Das kann für manche Personen noch ziemlich unangenehm werden. Ich halte ausdrücklich nochmals fest auf Wunsch von Rechtsanwalt Dr. ADAM : 1.) Frau Schabauer hat sich damals weder ausgewiesen, noch hatte sie einen gerichtlichen Auftrag zur „Abholung“. 2.) Mein Sohn wurde völlig widerrechtlich aus dem elterlichen Gewahrsam entführt. 3.) Frau Schabauer maßte sich ein Amt an, das ihr nicht zustand (SW in allen Bereichen, auch die Vertretung vor Gericht) 4.) Frau Schabauer verweigerte mir meine Rechte als Mutter. (Artikel 8 EMRK) 5.) Frau Schabauer hat mich zusammen mit weiteren Mitarbeiterinnen der Lebenshilfe in einer Weise in meinem Ruf geschädigt, dass dies nie mehr gutzumachen ist, und ich werde den Schaden noch genau beziffern und einklagen. Gerne kann ich Ihnen, Herr Anwalt des Rechtes, Gerichtsprotokolle der Aussagen der Lebenshilfe – Mitarbeiterinnen und die wüsten Zeitungsberichte zur Verfügung stellen. 6.) Die durch die Vorgangsweise von Frau Schabauer verursachten Schmerzen aufgrund von seelischer Grausamkeit sowohl bei meinem Sohn als auch bei mir sind ebenfalls noch genau zu beziffern als Schmerzensgeld. 7.) Frau Schabauer hat durch jahrelange Duldung und Mitwirkung bei der Bildungs- verweigerung der „Lebenshilfe“ gegenüber meinem Sohn einen gigantischen Schaden verursacht, der gar nicht beziffert werden kann. Stattdessen herrscht bei der Lebens- hilfe hinter bester Tarnung als besondere Fürsorge ein gnadenloses System der totalen Vertrottelung. Trotzdem bin ich zu einem persönlichen Gespräch bereit, ich möchte der Person, die uns das alles angetan hat, einmal direkt gegenübersitzen und in die Augen schauen. Jetzt ist es an der Zeit, dass dieser ungeheuerliche Fall endlich gesetzeskonform aufgearbeitet wird, und zwar von Anfang an. Wir werden nun Tausende Aktenseiten ungeschwärzt ins Internet stellen als Lehrstück der absoluten Sonderklasse. Aufgrund der wüsten Anschuldigungen hatte ich anschließend ein kolossales Strafverfahren am LG Salzburg, das ich ohne den Schutz eines Anwaltes erfolgreich absolvierte. Ich war davon überzeugt, dass, wenn die Zeugen nicht lügen, das Ganze nur mit einem Freispruch enden kann. Ich wurde am 30. September 2005 IN ALLEN PUNKTEN FREIGESPROCHEN. Ich halte hiermit fest : Verleumdung, Rufschädigung, seelische Grausamkeit und einen enormen Verlust in meinem Geschäft, ja den Verlust von allem, was das Leben lebens- wert macht, habe ICH erlitten, und zwar durch Frau Schabauer, Ihre Klientin, und die will mir jetzt Vorschriften machen ! Sie sollte sich hüten ! Wer so austeilt, muß auch die Gegenbeweise einstecken können. Nicht einmal der Staatsanwalt hat damals gegen den Freispruch berufen ! Es werden mir aber weiterhin alle Rechte auf Familie und meinem Sohn sämtliche Grund- und Freiheitsrechte sowie der gesetzlich zwingend vorgeschriebene Heimvertrag verweigert. (Die Sache ist bekanntlich nach wie vor mit Klage gerichtsanhängig). Es wäre angebracht gewesen, dass sich die an dieser Kampagne Beteiligten in aller Form bei mir entschuldigen und dass der Zustand wiederher-gestellt wird, so wie er vor Beginn der Verleumdungskampagne war. Stattdessen erwartet man offensichtlich von mir, dass ich weiterhin nicht gegen das mir widerfahrene Unrecht vorgehe. Die im Blog von Wolfgang enthaltenen Tatsachen sind jederzeit vor Gericht beweisbar. Wir haben Tausende aussagekräftige Aktenseiten griffbereit. Ich sehe mit Gelassenheit weiteren Angriffen entgegen, sie werden sich als B U M E R A N G erweisen. In meinem Heimatort Straßwalchen lebe ich in geordneten, bürgerlichen Verhältnissen, habe mein Leben lang ehrlich und fleißig gearbeitet und für meinen autistischen Sohn 200 % Einsatz gebracht. Ich fordere mit Nachdruck, dass das Bild endlich zurechtgerückt und meiner Unbescholtenheit Rechnung getragen wird. Die Marktgemeinde und das Pfarramt Straßwalchen stehen ausdrücklich hinter mir. Hier bin ich keineswegs die Unperson, zu der man mich gestempelt hat. Ich werde nicht dulden, dass es weiterhin Anschuldigungen und Repressalien gegen mich gibt und dafür sorgen, dass die GANZE Wahrheit endlich ans Licht kommt, und dann dürfen sich einige Leute warm anziehen.