VORBILDHAFT : GROSS - HEIM SCHERNBERG im Pongau
http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Schernberg
http://www.vinzenz-heim.at/home.php?id=home
Für unsere Vergleiche ist nun auch von ganz besonderer Bedeutung die Handhabung diverser Angelegenheiten durch die Geschäftsführung im ziemlich großen Behinderten - Heim "Schernberg" in der Gemeinde A - 5620 Schwarzach im Pongau. Die Internet - Homepage ist mustergültig gestaltet und allein aus den dort veröffentlichten Informationen bekommt ein Aufnahmewerber ein sehr genaues Bild vom Leben in einer solchen großen Gemeinschaft. Das Aufnahmeverfahren wird sehr genau beschrieben und man spürt sehr deutlich das konsequente Bemühen um Rechtskonformität.
Es werden sogar beide Varianten des HEIMVERTRAGES vollständig im Internet angeboten:
http://www.vinzenz-heim.at/_docs/Mustervertrag%20Allgemein.pdf
http://www.vinzenz-heim.at/_docs/Mustervertrag%20Selbstzahler.pdf
Allein das beweist - ganz im Gegenteil zu den verwerflichen Praktiken bei der "Lebenshilfe", daß auch sämtliche Behindertenheime ohne auch nur irgendeinen Abstrich gebunden sind an das gesamte Heimvertragsrecht im ABGB und im Konsumentenschutzgesetz, völlig unabhängig von den Konditionen einer allfälligen sozialbehördlichen Unterstützung, Zuweisung oder sogar "Einweisung". Ausnahmslos jeder Heimbewohner ist Konsument nach dem KSchG und ausnahmslos jeder Heimträger (auch öffentliche Körperschaften im Rahmen der Hoheitsverwaltung !) sind Unternehmer im Sinne aller einschlägigen Rechtsvorschriften einschließlich diverser Richtlinien der EU zum Verbraucherschutz !
Somit besonderen Dank und Anerkennung an die Geschäftsführung von "Schernberg" im Pongau und Applaus für die Veröffentlichung beider Varianten des Heimvertrages ! Das möchte bitte die Referatsleitung für Anstalten im Rahmen der Abt. 9 im Amt der Salzburger Landesregierung nachholen für die Homepage des "Konradinum", denn dort sucht man leider vergeblich den Heimvertrag als vollständiges PDF - Dokument ! Danke schon im Voraus !
http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Schernberg
http://www.vinzenz-heim.at/home.php?id=home
Für unsere Vergleiche ist nun auch von ganz besonderer Bedeutung die Handhabung diverser Angelegenheiten durch die Geschäftsführung im ziemlich großen Behinderten - Heim "Schernberg" in der Gemeinde A - 5620 Schwarzach im Pongau. Die Internet - Homepage ist mustergültig gestaltet und allein aus den dort veröffentlichten Informationen bekommt ein Aufnahmewerber ein sehr genaues Bild vom Leben in einer solchen großen Gemeinschaft. Das Aufnahmeverfahren wird sehr genau beschrieben und man spürt sehr deutlich das konsequente Bemühen um Rechtskonformität.
Es werden sogar beide Varianten des HEIMVERTRAGES vollständig im Internet angeboten:
http://www.vinzenz-heim.at/_docs/Mustervertrag%20Allgemein.pdf
http://www.vinzenz-heim.at/_docs/Mustervertrag%20Selbstzahler.pdf
Allein das beweist - ganz im Gegenteil zu den verwerflichen Praktiken bei der "Lebenshilfe", daß auch sämtliche Behindertenheime ohne auch nur irgendeinen Abstrich gebunden sind an das gesamte Heimvertragsrecht im ABGB und im Konsumentenschutzgesetz, völlig unabhängig von den Konditionen einer allfälligen sozialbehördlichen Unterstützung, Zuweisung oder sogar "Einweisung". Ausnahmslos jeder Heimbewohner ist Konsument nach dem KSchG und ausnahmslos jeder Heimträger (auch öffentliche Körperschaften im Rahmen der Hoheitsverwaltung !) sind Unternehmer im Sinne aller einschlägigen Rechtsvorschriften einschließlich diverser Richtlinien der EU zum Verbraucherschutz !
Somit besonderen Dank und Anerkennung an die Geschäftsführung von "Schernberg" im Pongau und Applaus für die Veröffentlichung beider Varianten des Heimvertrages ! Das möchte bitte die Referatsleitung für Anstalten im Rahmen der Abt. 9 im Amt der Salzburger Landesregierung nachholen für die Homepage des "Konradinum", denn dort sucht man leider vergeblich den Heimvertrag als vollständiges PDF - Dokument ! Danke schon im Voraus !
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