LANDESRECHT SALZBURG HAT KEINERLEI ÖFFENTLICHE VORSCHRIFTEN über die HEIMUNTERBRINGUNG BEHINDERTER MITMENSCHEN !!!
Bei intensiver bundesweiter Durchsicht aller öffentlich - rechtlichen Vorschriften über die Behindertenhilfe fällt auf, daß es im Salzburger Behindertengesetz in jetzt geltender Fassung : siehe Link:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000366
keinerlei Vorschrift gibt über die Unterbringung behinderter Hilfebedürftiger in Heimen ! Die ersatzweise Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften im Sozialhilfegesetz ist grundsätzlich nicht zulässig, weil beide Gesetze von der Intention her zwei selbständige Sozial - Materien regeln, die zwar nebeneinander liegen, aber dennoch von Grund auf verschieden sind.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000242
Somit geht jedwede Argumentation ins Leere, die behauptet, der WOLFGANG S. sei aufgrund eines Bescheides der Salzburger Landeregierung nach § 10 bzw. 10a SBG in die Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling am 17.Oktober 2003 EINGEWIESEN worden. Denn genauso argumentiert nach wie vor der Heimträger "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" und erdreistet sich, solch absurde Phantasterei auch in der "Vorbereitenden Tagsatzung" vom 1.10.2012 am BGS in der Klagssache auf Herausgabe des Heimvertrages öffentlich zu äußern !!!
Vielmehr hat sich der Heimträger damals selbst in der Person der Frau Katharina SCHABAUER, Mitarbeiterin des Heimträgers und einige Zeit hindurch Bezugsbetreuerin in dieser Landeshaftanstalt für den Wolfgang, den im Juni 2002 erfolgreich entwichenen Häftling wieder zurückgeholt ! Dies ist einfach die nackte Wahrheit und kann jederzeit bewiesen werden ! Für eine solche überaus heimtückische & hinterhältige Entführungsaktion gegenüber einer völlig wehrlosen Person kann es jedoch weder jemals einen Gerichtsbeschluß geben noch eine polizeiliche Maßnahme in Eigenregie, noch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft - es war eindeutig das eigenmächtige Handeln des Heimträgers selbst, wenngleich mit Wissen und Duldung der erwähnten Stellen.
Nochmals zu diesem Salzburger Behindertengesetz : es ist mittlerweile das rückständigste aller 9 Landesgesetze über die Behindertenhilfe und seit über 12 Jahren wird uns nun schon immer wieder jedes Jahr aufs Neue das tausendmal angekündigte neue Gesetz versprochen.........aber nicht geliefert ! Offensichtlich ist erneut alles ins Stocken geraten, man hört überhaupt nichts mehr davon, was in der "Hexenküche" von Herbert PRUCHER & Co. in der Sozialabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung vor sich geht. Mehr als beschämend genug : nicht der geringste Hinweis im Internet über den Stand der Bemühungen, nicht die geringste Möglichkeit mitzuwirken, totale Unzugänglichkeit bei der gesamten Apparatur der landesrechtlichen Behindertenhilfe ! Schämt euch !!!
Es gibt hier in Salzburg - ganz im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ! - weder eine Behindertenanwaltschaft, noch eine Heimanwaltschaft und auch die formell ins Leben gerufene "Pflegeanwaltschaft" besteht absolut nur auf dem Papier, sie ist absolut bedeutungslos, der reinste Witz im Vergleich zu Oberösterreich, Steiermark, Kärnten etc.....
Es ist also das reinste Märchen, wenn behauptet wird, der "Bewohner" WOLFGANG S. sei ausschließlich aufgrund eines öffentlich - rechtlichen Bescheides einer Verwaltungsbehörde Insasse und Pensionär auf Lebzeiten in dieser bestens getarnten Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg in Salzburg - Itzling. ! Die stadtbekannte Herumstreunerin und aufdringliche "Menschenrechtsaktivistin " Dr. Ingeborg HALLER, die sich seit über 8 Jahren als angebliche "Sachwalterin" des WOLFGANG aufspielt, weiß sicher näher Bescheid - ihr könnt sie alle ruhig anrufen und um Aufklärung ersuchen
http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Ingeborg_Haller
http://www.ra-haller.at/default.asp?dir=Home/Kontakt
http://www.krebsforum.at/index.php?topic=5925
http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/Echo_201211.pdf.
http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4243:folgenreiche-gutachten&catid=18:politik&Itemid=46
Bei intensiver bundesweiter Durchsicht aller öffentlich - rechtlichen Vorschriften über die Behindertenhilfe fällt auf, daß es im Salzburger Behindertengesetz in jetzt geltender Fassung : siehe Link:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000366
keinerlei Vorschrift gibt über die Unterbringung behinderter Hilfebedürftiger in Heimen ! Die ersatzweise Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften im Sozialhilfegesetz ist grundsätzlich nicht zulässig, weil beide Gesetze von der Intention her zwei selbständige Sozial - Materien regeln, die zwar nebeneinander liegen, aber dennoch von Grund auf verschieden sind.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000242
Somit geht jedwede Argumentation ins Leere, die behauptet, der WOLFGANG S. sei aufgrund eines Bescheides der Salzburger Landeregierung nach § 10 bzw. 10a SBG in die Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling am 17.Oktober 2003 EINGEWIESEN worden. Denn genauso argumentiert nach wie vor der Heimträger "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" und erdreistet sich, solch absurde Phantasterei auch in der "Vorbereitenden Tagsatzung" vom 1.10.2012 am BGS in der Klagssache auf Herausgabe des Heimvertrages öffentlich zu äußern !!!
Vielmehr hat sich der Heimträger damals selbst in der Person der Frau Katharina SCHABAUER, Mitarbeiterin des Heimträgers und einige Zeit hindurch Bezugsbetreuerin in dieser Landeshaftanstalt für den Wolfgang, den im Juni 2002 erfolgreich entwichenen Häftling wieder zurückgeholt ! Dies ist einfach die nackte Wahrheit und kann jederzeit bewiesen werden ! Für eine solche überaus heimtückische & hinterhältige Entführungsaktion gegenüber einer völlig wehrlosen Person kann es jedoch weder jemals einen Gerichtsbeschluß geben noch eine polizeiliche Maßnahme in Eigenregie, noch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft - es war eindeutig das eigenmächtige Handeln des Heimträgers selbst, wenngleich mit Wissen und Duldung der erwähnten Stellen.
Nochmals zu diesem Salzburger Behindertengesetz : es ist mittlerweile das rückständigste aller 9 Landesgesetze über die Behindertenhilfe und seit über 12 Jahren wird uns nun schon immer wieder jedes Jahr aufs Neue das tausendmal angekündigte neue Gesetz versprochen.........aber nicht geliefert ! Offensichtlich ist erneut alles ins Stocken geraten, man hört überhaupt nichts mehr davon, was in der "Hexenküche" von Herbert PRUCHER & Co. in der Sozialabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung vor sich geht. Mehr als beschämend genug : nicht der geringste Hinweis im Internet über den Stand der Bemühungen, nicht die geringste Möglichkeit mitzuwirken, totale Unzugänglichkeit bei der gesamten Apparatur der landesrechtlichen Behindertenhilfe ! Schämt euch !!!
Es gibt hier in Salzburg - ganz im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ! - weder eine Behindertenanwaltschaft, noch eine Heimanwaltschaft und auch die formell ins Leben gerufene "Pflegeanwaltschaft" besteht absolut nur auf dem Papier, sie ist absolut bedeutungslos, der reinste Witz im Vergleich zu Oberösterreich, Steiermark, Kärnten etc.....
Es ist also das reinste Märchen, wenn behauptet wird, der "Bewohner" WOLFGANG S. sei ausschließlich aufgrund eines öffentlich - rechtlichen Bescheides einer Verwaltungsbehörde Insasse und Pensionär auf Lebzeiten in dieser bestens getarnten Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg in Salzburg - Itzling. ! Die stadtbekannte Herumstreunerin und aufdringliche "Menschenrechtsaktivistin " Dr. Ingeborg HALLER, die sich seit über 8 Jahren als angebliche "Sachwalterin" des WOLFGANG aufspielt, weiß sicher näher Bescheid - ihr könnt sie alle ruhig anrufen und um Aufklärung ersuchen
http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Ingeborg_Haller
http://www.ra-haller.at/default.asp?dir=Home/Kontakt
http://www.krebsforum.at/index.php?topic=5925
http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/Echo_201211.pdf.
http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4243:folgenreiche-gutachten&catid=18:politik&Itemid=46
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