Dienstag, 19. Februar 2013

Das SALZBURGER BEHINDERTENGESETZ KENNT WEDER "HEIM" NOCH "UNTERBRINGUNG" !

LANDESRECHT    SALZBURG    HAT    KEINERLEI    ÖFFENTLICHE    VORSCHRIFTEN    über   die   HEIMUNTERBRINGUNG    BEHINDERTER   MITMENSCHEN   !!!

                 Bei intensiver  bundesweiter  Durchsicht aller öffentlich - rechtlichen Vorschriften  über die Behindertenhilfe  fällt auf,  daß  es im Salzburger  Behindertengesetz in jetzt geltender Fassung : siehe Link:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000366

keinerlei Vorschrift gibt über die Unterbringung behinderter  Hilfebedürftiger in Heimen !  Die ersatzweise Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften im Sozialhilfegesetz  ist grundsätzlich nicht zulässig, weil beide Gesetze  von der Intention her zwei selbständige Sozial - Materien regeln,  die zwar nebeneinander liegen, aber dennoch von Grund auf verschieden sind.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000242

Somit  geht jedwede Argumentation ins Leere, die behauptet, der  WOLFGANG S.  sei aufgrund eines Bescheides der Salzburger Landeregierung  nach § 10 bzw. 10a  SBG   in die Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling  am 17.Oktober 2003   EINGEWIESEN   worden.   Denn genauso argumentiert nach wie vor der Heimträger  "Lebenshilfe Salzburg gGmbH"  und erdreistet sich, solch absurde Phantasterei auch  in der "Vorbereitenden Tagsatzung"  vom 1.10.2012  am BGS  in der Klagssache auf Herausgabe des Heimvertrages  öffentlich zu äußern !!!

                Vielmehr  hat sich der Heimträger damals  selbst in der Person der Frau  Katharina  SCHABAUER,  Mitarbeiterin des Heimträgers  und einige Zeit hindurch  Bezugsbetreuerin in dieser Landeshaftanstalt   für den Wolfgang,  den im Juni  2002 erfolgreich  entwichenen Häftling  wieder  zurückgeholt !  Dies ist einfach die nackte Wahrheit und kann jederzeit bewiesen werden !  Für eine solche  überaus heimtückische & hinterhältige  Entführungsaktion gegenüber einer völlig wehrlosen Person  kann es jedoch weder jemals einen Gerichtsbeschluß geben noch eine polizeiliche Maßnahme in Eigenregie, noch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft   -   es war eindeutig das eigenmächtige Handeln des Heimträgers selbst,  wenngleich mit Wissen und Duldung der erwähnten Stellen.

                  Nochmals zu diesem Salzburger  Behindertengesetz : es ist mittlerweile das rückständigste  aller 9 Landesgesetze über die Behindertenhilfe und seit über 12 Jahren wird uns nun schon immer wieder jedes Jahr aufs Neue das tausendmal angekündigte neue Gesetz  versprochen.........aber nicht geliefert !  Offensichtlich ist erneut alles ins Stocken geraten, man hört überhaupt nichts mehr davon, was in der  "Hexenküche"  von Herbert  PRUCHER & Co. in der Sozialabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung  vor sich geht. Mehr als beschämend genug : nicht der geringste Hinweis im Internet über den Stand der Bemühungen,  nicht die geringste Möglichkeit mitzuwirken,  totale Unzugänglichkeit  bei der gesamten Apparatur der landesrechtlichen  Behindertenhilfe !  Schämt  euch !!!

                 Es gibt hier in Salzburg  -  ganz im Gegensatz zu den anderen Bundesländern ! -  weder eine Behindertenanwaltschaft, noch eine Heimanwaltschaft und auch die formell ins Leben gerufene "Pflegeanwaltschaft"   besteht absolut nur auf dem Papier, sie ist absolut bedeutungslos, der reinste Witz im Vergleich zu Oberösterreich,  Steiermark,  Kärnten etc.....

                  Es ist also das reinste Märchen, wenn behauptet wird, der  "Bewohner"   WOLFGANG  S.  sei  ausschließlich aufgrund eines öffentlich - rechtlichen Bescheides einer Verwaltungsbehörde   Insasse  und  Pensionär  auf Lebzeiten  in dieser bestens getarnten Landeshaftanstalt  am Kralgrabenweg in Salzburg - Itzling. !     Die stadtbekannte  Herumstreunerin  und aufdringliche  "Menschenrechtsaktivistin "  Dr. Ingeborg  HALLER, die sich seit über 8 Jahren als angebliche  "Sachwalterin"  des WOLFGANG  aufspielt, weiß sicher näher Bescheid  -  ihr könnt sie alle ruhig anrufen und um Aufklärung ersuchen

http://www.salzburg.com/wiki/index.php/Ingeborg_Haller

http://www.ra-haller.at/default.asp?dir=Home/Kontakt

http://www.krebsforum.at/index.php?topic=5925

http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/Echo_201211.pdf.

http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4243:folgenreiche-gutachten&catid=18:politik&Itemid=46 

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