Sonntag, 14. April 2013

SUPPLEMENTUM RECURSARIUM an das LGS

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13969

http://mdac.info/sites/mdac.info/files/march_4_torture.pdf

http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session22/A.HRC.22.53_English.pdf

NACHTRAG   zum   R E K U R S  gemäß  § 140/3  Außerstreitgesetz  vom 23.2.2013

An das Landesgericht Salzburg  als Rekursgericht  in der  Sachwalterschaftssache  des WOLFGANG  S

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/02/rekurs-gema-1403-austrg-maulkorb-wird.html

              Aus besonders aktuellem Anlaß wird die oben verlinkte  "BIZEPS  -  INFO"  13969  vom vergangenen  Freitag, 12. April 2013  als unverzichtbare Rekursbeilage elektronisch nachgereicht  samt beiden Dokumenten des Sonderbotschafters der  UNO  gegen Folter. Dankenswerterweise hat die Vorsitzende  des  bundesrechtlichen  Monitoring - Ausschusses  zur CRPD  Frau Mag . Marianne  SCHULZE  diese höchst bedeutsamen Dokumente mit einem sehr zutreffenden Kurzkommentar ins Internet gestellt - öffentlicher  Applaus !

           Im  oben verlinkten  "REPORT  of the  SPECIAL  RAPPORTEUR  on  TORTURE........."   wird schon in der  "Summary"  auf S. 1  festgestellt:  " The present report focuses on certain forms of abuses in health - care settings that may cross a threshold  of  mistreatment that is tantamount to torture or cruel, inhuman or degrading treatment or punishment.  It identifies the policies that promote these practices and existing protections gaps.

         By  illustrating some of these abusive  practices in health - care settings  ,  the report sheds light on often undetected forms of abusive practices  that occur  under the auspices of health - care policies  and emphasizes how certain treatments run afoul of the prohibition on torture and ill - treatment.  It identifies the scope of State's  obligatios to regulate, control anD supervise health - care practices with a view to preventing mistreatment under any pretext.

        The Special Rapporteur examines a number of the abusive practices commonly reported in health - care settings  and describes how the torture and ill - treatment framework applies in this context. The examples of torture and ill - treatment in health settings  discussed likely represent a small fraction of this global problem."

         Es wird dann in 90 Abschnitten sehr ausführlich und auch überzeugend dargelegt, daß jede segregierende und stigmatisierende Unterbringung  von behinderten Mitmenschen  in besonderen Heimen unter den Begriff  der Folter & Mißhandlung  im Sinne der Definitionen  in der  CAT  -  CONVENTION  AGAINST  TORTURE  BGBl. 492/1987

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1987_492_0/1987_492_0.pdf

OPCAT  leider noch nicht im RIS  veröffentlicht !

http://en.wikipedia.org/wiki/Optional_Protocol_to_the_Convention_against_Torture_and_other_Cruel,_Inhuman_or_Degrading_Treatment_or_Punishment

http://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT

http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/287.pdf


sowie  der  CRPD  -  CONVENTION  on the  RIGHTS  of  PERSONS  with  DISABILITIES
BGBl. III/155/2008

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_III_155/BGBLA_2008_III_155.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062

zu  subsumieren ist !  Der Sonderbotschafter der UNO  fordert eine unverzügliche totale Abkehr vom Prinzip einer zwangsweisen  Unterbringung  in speziellen Einrichtungen  sowie auch eine unverzügliche Beendigung jedweder Form von Zwangsbehandlung . Der gesamte Text dieses Berichtes wird somit zum konkreten Rekurs - Anbringen erhoben  und es werden folgende  ANTRÄGE  gestellt in aller Öffentlichkeit:

1. Das Landesgericht Salzburg als Rekursgericht möge durch Beschluß die sofortige und unverzügliche  RÜCKFÜHRUNG  des am 17.10.2003  gewaltsam entführten Wolfgang S. in seine angestammte Heimatgemeinde Straßwalchen  anordnen.  Jeder weitere Tag  in der wie eine Haftanstalt geführten  Wohneinrichtung der "Lebenshilfe Salzburg gGmbH"  ist nichts anderes wie Folter & Mißhandlung im Sinne von CAT,  OPCAT  und auch CRPD !

2.  Diese Rückführung soll durch die Kriminalpolizei durchgeführt werden, weil damals am 17.10.2003 leider diese Kriminalpolizei selbst mitgeholfen hat, den Wolfgang überfallsartig aus seiner gewohnten, familiären Umgebung zu reissen und in das segregierende und stigmatisierende Behindertenheim zu verschleppen.

3. Die Sachwalterschaft  für Wolfgang S. ist unverzüglich  wieder an die rechtmäßig  im Jahre 1991 bestellte Mutter des Betroffenen Renate KÖLTRINGER  zu übertragen, weil sie durch mehr als 10 Jahre damals zur vollsten  Zufriedenheit des Bezirksgerichtes Neumarkt diese Aufgabe erfüllt hatte und sich auch alle strafrechtlichen Vorwürfe gegen sie vor Gericht in Luft aufgelöst haben. Die Bestellung der "Rechtsanwältin" Dr. Ingeborg HALLER  war von Anfang an rechtswidrig nach den gesetzlichen Vorgaben im ABGB  und somit nichtig. Sie betätigt sich im maximalen Ausmaß  als Unterdrückerin der Rechte des Wolfgangs und seiner Familie  und wird von Wolfgang auf das tiefste verachtet.

Dieses  Anbringen wird  nun auch  der Kommission 2 des MRB sowie der Volksanwaltschaft Wien  übermittelt sowie dem Hochkommissar für die Menschenrechte in Genf.

HANDELN  SIE  BITTE  ENTSCHLOSSEN im SINNE  des   SPECIAL  RAPPORTEURS  der  UNO !.

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