http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13969
http://mdac.info/sites/mdac.info/files/march_4_torture.pdf
http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session22/A.HRC.22.53_English.pdf
NACHTRAG zum R E K U R S gemäß § 140/3 Außerstreitgesetz vom 23.2.2013
An das Landesgericht Salzburg als Rekursgericht in der Sachwalterschaftssache des WOLFGANG S
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/02/rekurs-gema-1403-austrg-maulkorb-wird.html
Aus besonders aktuellem Anlaß wird die oben verlinkte "BIZEPS - INFO" 13969 vom vergangenen Freitag, 12. April 2013 als unverzichtbare Rekursbeilage elektronisch nachgereicht samt beiden Dokumenten des Sonderbotschafters der UNO gegen Folter. Dankenswerterweise hat die Vorsitzende des bundesrechtlichen Monitoring - Ausschusses zur CRPD Frau Mag . Marianne SCHULZE diese höchst bedeutsamen Dokumente mit einem sehr zutreffenden Kurzkommentar ins Internet gestellt - öffentlicher Applaus !
Im oben verlinkten "REPORT of the SPECIAL RAPPORTEUR on TORTURE........." wird schon in der "Summary" auf S. 1 festgestellt: " The present report focuses on certain forms of abuses in health - care settings that may cross a threshold of mistreatment that is tantamount to torture or cruel, inhuman or degrading treatment or punishment. It identifies the policies that promote these practices and existing protections gaps.
By illustrating some of these abusive practices in health - care settings , the report sheds light on often undetected forms of abusive practices that occur under the auspices of health - care policies and emphasizes how certain treatments run afoul of the prohibition on torture and ill - treatment. It identifies the scope of State's obligatios to regulate, control anD supervise health - care practices with a view to preventing mistreatment under any pretext.
The Special Rapporteur examines a number of the abusive practices commonly reported in health - care settings and describes how the torture and ill - treatment framework applies in this context. The examples of torture and ill - treatment in health settings discussed likely represent a small fraction of this global problem."
Es wird dann in 90 Abschnitten sehr ausführlich und auch überzeugend dargelegt, daß jede segregierende und stigmatisierende Unterbringung von behinderten Mitmenschen in besonderen Heimen unter den Begriff der Folter & Mißhandlung im Sinne der Definitionen in der CAT - CONVENTION AGAINST TORTURE BGBl. 492/1987
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1987_492_0/1987_492_0.pdf
http://en.wikipedia.org/wiki/Optional_Protocol_to_the_Convention_against_Torture_and_other_Cruel,_Inhuman_or_Degrading_Treatment_or_Punishment
http://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/287.pdf
sowie der CRPD - CONVENTION on the RIGHTS of PERSONS with DISABILITIES
BGBl. III/155/2008
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_III_155/BGBLA_2008_III_155.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062
zu subsumieren ist ! Der Sonderbotschafter der UNO fordert eine unverzügliche totale Abkehr vom Prinzip einer zwangsweisen Unterbringung in speziellen Einrichtungen sowie auch eine unverzügliche Beendigung jedweder Form von Zwangsbehandlung . Der gesamte Text dieses Berichtes wird somit zum konkreten Rekurs - Anbringen erhoben und es werden folgende ANTRÄGE gestellt in aller Öffentlichkeit:
1. Das Landesgericht Salzburg als Rekursgericht möge durch Beschluß die sofortige und unverzügliche RÜCKFÜHRUNG des am 17.10.2003 gewaltsam entführten Wolfgang S. in seine angestammte Heimatgemeinde Straßwalchen anordnen. Jeder weitere Tag in der wie eine Haftanstalt geführten Wohneinrichtung der "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" ist nichts anderes wie Folter & Mißhandlung im Sinne von CAT, OPCAT und auch CRPD !
2. Diese Rückführung soll durch die Kriminalpolizei durchgeführt werden, weil damals am 17.10.2003 leider diese Kriminalpolizei selbst mitgeholfen hat, den Wolfgang überfallsartig aus seiner gewohnten, familiären Umgebung zu reissen und in das segregierende und stigmatisierende Behindertenheim zu verschleppen.
3. Die Sachwalterschaft für Wolfgang S. ist unverzüglich wieder an die rechtmäßig im Jahre 1991 bestellte Mutter des Betroffenen Renate KÖLTRINGER zu übertragen, weil sie durch mehr als 10 Jahre damals zur vollsten Zufriedenheit des Bezirksgerichtes Neumarkt diese Aufgabe erfüllt hatte und sich auch alle strafrechtlichen Vorwürfe gegen sie vor Gericht in Luft aufgelöst haben. Die Bestellung der "Rechtsanwältin" Dr. Ingeborg HALLER war von Anfang an rechtswidrig nach den gesetzlichen Vorgaben im ABGB und somit nichtig. Sie betätigt sich im maximalen Ausmaß als Unterdrückerin der Rechte des Wolfgangs und seiner Familie und wird von Wolfgang auf das tiefste verachtet.
Dieses Anbringen wird nun auch der Kommission 2 des MRB sowie der Volksanwaltschaft Wien übermittelt sowie dem Hochkommissar für die Menschenrechte in Genf.
HANDELN SIE BITTE ENTSCHLOSSEN im SINNE des SPECIAL RAPPORTEURS der UNO !.
http://mdac.info/sites/mdac.info/files/march_4_torture.pdf
http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session22/A.HRC.22.53_English.pdf
NACHTRAG zum R E K U R S gemäß § 140/3 Außerstreitgesetz vom 23.2.2013
An das Landesgericht Salzburg als Rekursgericht in der Sachwalterschaftssache des WOLFGANG S
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/02/rekurs-gema-1403-austrg-maulkorb-wird.html
Aus besonders aktuellem Anlaß wird die oben verlinkte "BIZEPS - INFO" 13969 vom vergangenen Freitag, 12. April 2013 als unverzichtbare Rekursbeilage elektronisch nachgereicht samt beiden Dokumenten des Sonderbotschafters der UNO gegen Folter. Dankenswerterweise hat die Vorsitzende des bundesrechtlichen Monitoring - Ausschusses zur CRPD Frau Mag . Marianne SCHULZE diese höchst bedeutsamen Dokumente mit einem sehr zutreffenden Kurzkommentar ins Internet gestellt - öffentlicher Applaus !
Im oben verlinkten "REPORT of the SPECIAL RAPPORTEUR on TORTURE........." wird schon in der "Summary" auf S. 1 festgestellt: " The present report focuses on certain forms of abuses in health - care settings that may cross a threshold of mistreatment that is tantamount to torture or cruel, inhuman or degrading treatment or punishment. It identifies the policies that promote these practices and existing protections gaps.
By illustrating some of these abusive practices in health - care settings , the report sheds light on often undetected forms of abusive practices that occur under the auspices of health - care policies and emphasizes how certain treatments run afoul of the prohibition on torture and ill - treatment. It identifies the scope of State's obligatios to regulate, control anD supervise health - care practices with a view to preventing mistreatment under any pretext.
The Special Rapporteur examines a number of the abusive practices commonly reported in health - care settings and describes how the torture and ill - treatment framework applies in this context. The examples of torture and ill - treatment in health settings discussed likely represent a small fraction of this global problem."
Es wird dann in 90 Abschnitten sehr ausführlich und auch überzeugend dargelegt, daß jede segregierende und stigmatisierende Unterbringung von behinderten Mitmenschen in besonderen Heimen unter den Begriff der Folter & Mißhandlung im Sinne der Definitionen in der CAT - CONVENTION AGAINST TORTURE BGBl. 492/1987
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1987_492_0/1987_492_0.pdf
OPCAT leider noch nicht im RIS veröffentlicht !
http://en.wikipedia.org/wiki/Optional_Protocol_to_the_Convention_against_Torture_and_other_Cruel,_Inhuman_or_Degrading_Treatment_or_Punishment
http://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/287.pdf
sowie der CRPD - CONVENTION on the RIGHTS of PERSONS with DISABILITIES
BGBl. III/155/2008
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_III_155/BGBLA_2008_III_155.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062
zu subsumieren ist ! Der Sonderbotschafter der UNO fordert eine unverzügliche totale Abkehr vom Prinzip einer zwangsweisen Unterbringung in speziellen Einrichtungen sowie auch eine unverzügliche Beendigung jedweder Form von Zwangsbehandlung . Der gesamte Text dieses Berichtes wird somit zum konkreten Rekurs - Anbringen erhoben und es werden folgende ANTRÄGE gestellt in aller Öffentlichkeit:
1. Das Landesgericht Salzburg als Rekursgericht möge durch Beschluß die sofortige und unverzügliche RÜCKFÜHRUNG des am 17.10.2003 gewaltsam entführten Wolfgang S. in seine angestammte Heimatgemeinde Straßwalchen anordnen. Jeder weitere Tag in der wie eine Haftanstalt geführten Wohneinrichtung der "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" ist nichts anderes wie Folter & Mißhandlung im Sinne von CAT, OPCAT und auch CRPD !
2. Diese Rückführung soll durch die Kriminalpolizei durchgeführt werden, weil damals am 17.10.2003 leider diese Kriminalpolizei selbst mitgeholfen hat, den Wolfgang überfallsartig aus seiner gewohnten, familiären Umgebung zu reissen und in das segregierende und stigmatisierende Behindertenheim zu verschleppen.
3. Die Sachwalterschaft für Wolfgang S. ist unverzüglich wieder an die rechtmäßig im Jahre 1991 bestellte Mutter des Betroffenen Renate KÖLTRINGER zu übertragen, weil sie durch mehr als 10 Jahre damals zur vollsten Zufriedenheit des Bezirksgerichtes Neumarkt diese Aufgabe erfüllt hatte und sich auch alle strafrechtlichen Vorwürfe gegen sie vor Gericht in Luft aufgelöst haben. Die Bestellung der "Rechtsanwältin" Dr. Ingeborg HALLER war von Anfang an rechtswidrig nach den gesetzlichen Vorgaben im ABGB und somit nichtig. Sie betätigt sich im maximalen Ausmaß als Unterdrückerin der Rechte des Wolfgangs und seiner Familie und wird von Wolfgang auf das tiefste verachtet.
Dieses Anbringen wird nun auch der Kommission 2 des MRB sowie der Volksanwaltschaft Wien übermittelt sowie dem Hochkommissar für die Menschenrechte in Genf.
HANDELN SIE BITTE ENTSCHLOSSEN im SINNE des SPECIAL RAPPORTEURS der UNO !.
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