Montag, 15. April 2013

KLARSTELLUNG zu VA-BD-J/0444-B/1/2012 : ANTRÄGE ÜBERSEHEN !?

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13973

http://www.menschenrechtsbeirat.at/downloads/q3at/Jahresbericht%202012.pdf

Auf der  Seite 151  des noch ganz frischen  Jahresberichtes der Volksanwaltschaft  wird kurz und bündig über unsere hier schon oft zitierte Beschwerde Nr. 444 im Justizbereich berichtet. mit folgendem Text, wörtlich und vollständig wiedergegeben und somit der strukturierten Weltliteratur suchgerecht einverleibt :

"ANTRÄGE   ÜBERSEHEN  -  BEZIRKSGERICHT   SALZBURG

            Der Sohn von Frau  N. N. steht unter Sachwalterschaft und ist in einem Heim untergebracht.  Seine Mutter brachte am 5.Dezember 2011 beim BG Neumarkt  eine Klage auf Herausgabe des Heimvertrages  und einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Freiheitsbeschränkungen ein.

            Das BG Neumarkt leitete diese Aktenstücke an das zuständige BG Salzburg weiter, wo sie am 16.Dezember 2011 einlangten. Die zu diesem Zeitpunkt für den Pflegschaftsakt zuständige Richterin, die als Vertreterin für die nach der Geschäftsverteilung zuständige Richterin tätig war,  ÜBERSAH  diese Anträge jedoch und setzte keine weiteren Schritte mehr.

             Erst am 6.Juni 2012 kam es zu einer weiteren Bearbeitung der Akten. Das Gericht wies einerseits den Antrag auf Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen zurück und räumte andererseits Frau N. N. eine Verbesserung der eingebrachten Klage ein.

         Das BMJ  BEDAUERT  die entstandene VERZÖGERUNG  und sicherte zu, den Präsidenten des OLG Linz um Überwachung des Fortganges der Verfahren zu ersuchen.

Einzelfall : VA-BD-J/444-B/1/2012  bzw  BMJ-990011513/0001-Pr 3/2012 "

             Soweit also die im neuen Jahresbericht veröffentlichte  Stellungnahme der Volxi. Ganz im Stil der legendären "PRAWDA"  abgefaßt !  Mir kommen schier die  Tränen ob des "Bedauerns"  der angeblichen bloßen "Verzögerung " !!!   Die Fakten sprechen jedoch eine ganz ganz andere Sprache:

                F A C T A       L O Q U U N T U R  

   Wieso braucht ein im Gesetz überaus deutlich geregelter Antrag nach § 11 HeimAufG  für die knappen  23 Kilometer  vom BG Neumarkt bis zum BG Salzburg  mehr als 10 Tage ?  Hat man etwa im Zeitalter des Internets und des ERV  bewußt und absichtlich die Neumarktner Schneckenpost AG beauftragt mit der Überbringung ?  Schon mehr als verdächtig genug der Start des überaus bedeutsamen Beschwerdefalles !  Offensichtlich war die berüchtigte bezirksgerichtliche Neumarktner Schlafwagengesellschaft restlos überfordert mit diesem Anbringen, das in solcher Form eben noch nie gestellt worden war in der gesamten deutschsprachigen Rechtsgeschichte !?

         Und dort am BG Salzburg kam es keineswegs bloß zu einem  " Ü B E R S E H E N "  des höchst unangenehmen doppelten Anbringens , sondern zu einer handfesten  VERTUSCHUNGS  -  KOALITION  zwischen sogenannten PflegschaftsrichterInnen, die mit dem bereits himmelhoch aufgetürmten Sachwalterschaftsakt des  WOLFGANG S. zu tun haben mit dem zuständigen C - Richter für das zivilgerichtliche Klagsverfahren  auf Herausgabe des Heimvertrages und der zuständigen  HA - Richterin  für das verfassungsgesetzlich verbürgte freiheitsschutzrechtliche Überprüfungsverfahren nach dem Heimaufenthaltsgesetz !!!  Es wurde ganz offensichtlich einmütig beschlossen, den unerhörten Angriff auf beiden Seitenflanken durch Ermordung des Sendboten und  "EINSILIERUNG"  der Leiche im P - Akt   dauerhaft lahmzulegen.

           Erst nach massivster Beschwerde über die Volksanwaltschaft startete das BMJ die vorgeschriebenen Nachforschungen und  man einigte sich auf erneutes Abwürgen beider Anträge  durch formelle  Erledigung  in die gewünschte Richtung. Den HA - Antrag  wimmelte frau ab mit der im höchsten Ausmaße absurden Behauptung, der WOLFGANG  sei dermaßen volltrottelig und debil, daß er unter keinen Umständen seine eigene leibliche Mutter als Vertrauensperson nach der gesetzlichen Garantie von § 27 e Konsumentenschutzgesetz  =  Heimvertragsgesetz  beanspruchen könnte  und somit der Antrag unzulässig sei und zurückzuweisen  blablablabla............

            Die "verbesserte"  Klage auf Herausgabe des nach über 9 Jahren noch immer verweigerten Heimvertrages wurde nach einer grotesken "Vorbereitenden Tagsatzung" am BGS  vom Vorsteher Dr. Wolfgang FILIP  unmittelbar darauf zielstrebig an die Wand gefahren und durch einen überaus amtsmißbräuchlichen Unterbrechungsbeschluß nach § 190 ZPO lahmgelegt bis dato.

            Und jetzt  "bedauert"  angeblich  das zuständige BM für Justiz  die  "VERZÖGERUNG",  obwohl es sich um eine schier unbeschreibliche  UNTERDRÜCKUNG  beider Anträge handelt mit dem ganz klar erkennbaren Ziel, die seit Jahrzehnten betriebenen skandalösen Praktiken in diversen Behinderteneinrichtungen nicht auffliegen zu lassen !

Soweit also  die aktuelle Veröffentlichung unseres Falles in der Österreich - Ausgabe der " Prawda" . Mittlerweile hat uns auch die Oberstaatsanwaltschaft Linz mitgeteilt, daß es keinerlei Anlaß gäbe für dienstaufsichtsbehördliche Maßnahmen betreffend die Einstellung des Strafverfahrens  gegen die HA - Richterin Eva STRASSER. Und sämtliche juristischen Kapazunder im Heimrecht  von FELIX  AUSTRIA, die wir um Stellungnahmen und Klarstellungen ersucht haben, finden es keineswegs der Mühe wert zu antworten, nicht einmal eine Absage ist es ihnen wert ! Dies nährt den Verdacht, daß sie unter einer gemeinsamen Decke stecken mit all den hier schon ausgiebig angeprangerten Rechtsbrechern und Vertuschern.

 DIE   VOLLE   &  GANZE    WAHRHEIT   WIRD  JEDOCH   ANS   LICHT  KOMMMEN   ZUR   RECHTEN   ZEIT  !

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