Donnerstag, 11. April 2013

SCHWERSTE VERLETZUNG von ARTIKEL 47 GRC !

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0001:0016:de:PDF

SALZBURGER   JUSTIZ  MISSACHTET   DIE   GRUNDRECHTECHARTA   DER  EU  !

TITEL  VI    JUSTIZIELLE  RECHTE              ARTIKEL  47

RECHT  AUF   EINEN   WIRKSAMEN   RECHTSBEHELF

und  ein   UNPARTEIISCHES  GERICHT

         " Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen.

          Jede Person hat ein Recht darauf, daß ihre Sache von einem unabhängigen , unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.  Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

          Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozeßkostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten. "

WOLFGANG  S.  KLAGT  die  SALZBURGER   JUSTIZ  AN :   ALLE  DIESE   RECHTE   WERDEN  MIR SEIT ÜBER 9  JAHREN  VERWEIGERT ! 

1. Mir wird seit dem 17. Oktober  2003  der ZWANGSAUFENTHALT  in der Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling  völlig rechtswidrig vom Heimträger  "Lebenshilfe  Salzburg",  von der Sachwalterin  Ingeborg  HALLER  und von allen bislang betroffenen Pflegschaftsrichtern am Bezirksgericht und Landesgericht Salzburg   AUFGENÖTIGT, ohne daß ich mich dagegen wehren kann.  Die Salzburger Justiz verweigert mir die Rechtsdurchsetzung  in meinem unverzichtbaren Recht auf persönliche Freiheit und auf freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform  nach den Garantien von Art. 19 BRK.


2.  Meine seit dem 5. Dezember 2011  anhängige  KLAGE  auf  HERAUSGABE  des  HEIMVERTRAGES  wurde anfangs 7 Monate hindurch komplett unterdrückt, dann äußerst widerwillig  in Gang gesetzt, um sie sofort wieder mit einem völlig rechtswidrigen  unbefristeten Unterbrechungsbeschluß auf Dauer lahmzulegen und zu vereiteln. Die Salzburger Justiz ist in keiner Weise gewillt, mein unverzichtbares Recht  auf das konsensuale Vertragsverhältnis nach dem Heimvertragsgesetz durchzusetzen.

3.  Mein ANTRAG  vom  5. Dezember 2011  auf gerichtliche ÜBERPRÜFUNG der vielfachen FREIHEITSBESCHRÄNKUNGEN  durch den Heimträger wurde ebenfalls durch 7 Monate hindurch total amtsmißbräuchlich unterdrückt und  dann sofort mit einer unvorstellbar niederträchtigen Ausflucht an die Wand gefahren und brutal abgewürgt ! 

4.  Die  STRAFANZEIGE  gegen die dafür verantwortliche Richterin des BGS  Mag. Eva  STRASSER  wird seither ebenfalls vom gesamten Justizapparat systematisch unterdrückt, damit das gesamte Unrechtssystem problemlos weiterhin betrieben werden kann.


5.  Vor  wenigen Tagen habe ich zusammen mit meiner engsten Vertrauensperson , das ist meine Mutter  Renate  KÖLTRINGER; am AMTSTAG  am Bezirksgericht Salzburg vorgesprochen, um meine Rechte in Erinnerung zu rufen. Ich werde überhaupt nicht ernstgenommen, alle Richter ignorieren mein Vorbringen  und treiben Spott und Hohn mit einer völlig wehrlosen Person !  Sogar der Oberste Gerichtshof in Wien findet all dies sehr lustig und schickt immer alles zurück wegen  "Unzulässigkeit". Ich finde das aber gar nicht lustig und werde nun die FRA, die Grundrechteagentur der Europäischen Union mit einer umfangreichen Beschwerde gegen die Salzburger Justiz einschalten.



SCHANDE  ÜBER  DIE  GESAMTE   SALZBURGER  JUSTIZ :  VÖLLIG   WEHRLOSE   PERSONEN  WERDEN  ALLER  IHRER  RECHTE   BERAUBT  &   MISSHANDELT  !


Link: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_09879686_11U00466_2_00
        

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