http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2006_I_140/BGBLA_2006_I_140.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_SA_20060814_75/LGBL_SA_20060814_75.pdf
DIE SALZBURGER LANDESREGIERUNG MISSACHTET die PATIENTENRECHTE in den BEHINDERTENHEIMEN
Artikel 1 der Patientencharta BGBl.I/140/2006 bzw. LGBl. Salzburg Nr. 75/2006 wie oben verlinkt stellt unzweifelhaft klar :
"ZIELSETZUNG und DEFINITION
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Gesetzgebung und Vollziehung dafür zu sorgen, daß die folgenden Patientenrechte sichergestellt sind.
(2) Träger von Patientenrechten im Sinne dieser Vereinbarung ist jede Person, die Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens in Anspruch nimmt oder ihrer auf Grund ihres Gesundheitszustandes bedarf.
(3) Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens werden durch freiberuflich tätige Angehörige der Gesundheitsberufe und Einrichtungen erbracht, die der Erhaltung und dem Schutz der Gesundheit, der Feststellung des Gesundheitszustandes, der Behandlung von Krankheiten, der Vornahme operativer Eingriffe, der Geburtshilfe sowie der Pflege und Betreuung von Kranken und Genesenden dienen. "
Es ist nun grundsätzlich zu bemängeln, daß die Zielsetzungen & Definitionen dieses Artikels 1 für die "Bewohner" von Behindertenheimen total ignoriert werden , weil weder die freie Arztwahl noch die vollständige Aufklärung und Information über Behandlungen genehmigt werden, sondern es herrscht eine GNADENLOSE DIKTATUR von Heimleitern, Bereichsleitern, Heimärzten etc und jedwede Einmischung von "außen" durch namhaft gemachte "Vertrauenspersonen" nach Art. 14 wird genauso bekämpft wie die Namhaftmachung einer Vertrauensperson nach dem Heimvertragsgesetz für die zivilrechtlichen Belange des Heimaufenthaltes !!!
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40081050/NOR40081050.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050345/NOR40050345.pdf
Insgesamt ist festzustellen, daß es überhaupt keine Sicherstellung der Bewohnerrechte und auch der Patientenrechte in den landesrechtlich betriebenen Wohnheimen der angeblichen "Lebenshilfe" gibt. Es werden überhaupt nach Lust & Laune ganze Gesetze vom Tisch gefegt mit einer einzigen Handbewegung : "BRAUCHEN WIR HIER NICHT ! " Durch die katastrophale Schlamperei im Salzburger Landtag wurde bislang auch nicht einmal die Pflegevorsorgevereinbarung aus 1993, BGBl. 866 ins konkrete Landesrecht umgesetzt im Bereich der Behindertenheime, obwohl schon damals das völlig freie Besuchsrecht, die freie Arztwahl und überhaupt das jederzeitige Verlassen der Einrichtung ausdrücklich als Grundrechte jedes Bewohners garantiert worden sind.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1993_866_0/1993_866_0.pdf
Wohin sollen wir uns nun wenden ??? Sämtliche Beschwerdestellen erachten sich für unzuständig betreffend die Behindertenheime, diese katastrophal entartete und zum Sklavenhalterverein pervertierte "Lebenshilfe" genießt nach wie vor die totale Narrenfreiheit und den Status einer völlig unantastbaren " HEILIGEN KUH " ! Auch die Besuchskommission 2 des Menschenrechtsbeirates unter Leitung der Volxi hat noch keine konkreten Ergebnisse diesbezüglich geliefert. Wenn man den neuesten Bericht von "Oberkommissar" Reinhard KLAUSHOFER in der neuesten Ausgabe der ÖZPR liest, dann möchte man meinen & hoffen, das könnte nun tatsächlich bald ganz anders werden - warten wir das noch geduldig ab ! Im "Standard" gab es ja vor etlichen Tagen ganz interessante Neuigkeiten aus Vorarlberg von der Kommission 1 zu lesen.
http://derstandard.at/1363707134602/Vorarlberg-Polizei-ersetzt-Aerzte-bei-psychischen-Krisen
Die FACHBEHÖRDLICHE VERANTWORTUNG für alle diese Miß - stände trägt zu 100 % die Salzburger Landesregierung, die längste Zeit schon nur mehr mit hausgemachten Skandalen beschäftigt ist und ich sage es nochmals in aller Klarheit : weit größer sind die Versäumnisse im Sozialbereich als die ständig im Vordergrund stehenden im Finanzbereich !
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_SA_20060814_75/LGBL_SA_20060814_75.pdf
DIE SALZBURGER LANDESREGIERUNG MISSACHTET die PATIENTENRECHTE in den BEHINDERTENHEIMEN
Artikel 1 der Patientencharta BGBl.I/140/2006 bzw. LGBl. Salzburg Nr. 75/2006 wie oben verlinkt stellt unzweifelhaft klar :
"ZIELSETZUNG und DEFINITION
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Gesetzgebung und Vollziehung dafür zu sorgen, daß die folgenden Patientenrechte sichergestellt sind.
(2) Träger von Patientenrechten im Sinne dieser Vereinbarung ist jede Person, die Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens in Anspruch nimmt oder ihrer auf Grund ihres Gesundheitszustandes bedarf.
(3) Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens werden durch freiberuflich tätige Angehörige der Gesundheitsberufe und Einrichtungen erbracht, die der Erhaltung und dem Schutz der Gesundheit, der Feststellung des Gesundheitszustandes, der Behandlung von Krankheiten, der Vornahme operativer Eingriffe, der Geburtshilfe sowie der Pflege und Betreuung von Kranken und Genesenden dienen. "
Es ist nun grundsätzlich zu bemängeln, daß die Zielsetzungen & Definitionen dieses Artikels 1 für die "Bewohner" von Behindertenheimen total ignoriert werden , weil weder die freie Arztwahl noch die vollständige Aufklärung und Information über Behandlungen genehmigt werden, sondern es herrscht eine GNADENLOSE DIKTATUR von Heimleitern, Bereichsleitern, Heimärzten etc und jedwede Einmischung von "außen" durch namhaft gemachte "Vertrauenspersonen" nach Art. 14 wird genauso bekämpft wie die Namhaftmachung einer Vertrauensperson nach dem Heimvertragsgesetz für die zivilrechtlichen Belange des Heimaufenthaltes !!!
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40081050/NOR40081050.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050345/NOR40050345.pdf
Insgesamt ist festzustellen, daß es überhaupt keine Sicherstellung der Bewohnerrechte und auch der Patientenrechte in den landesrechtlich betriebenen Wohnheimen der angeblichen "Lebenshilfe" gibt. Es werden überhaupt nach Lust & Laune ganze Gesetze vom Tisch gefegt mit einer einzigen Handbewegung : "BRAUCHEN WIR HIER NICHT ! " Durch die katastrophale Schlamperei im Salzburger Landtag wurde bislang auch nicht einmal die Pflegevorsorgevereinbarung aus 1993, BGBl. 866 ins konkrete Landesrecht umgesetzt im Bereich der Behindertenheime, obwohl schon damals das völlig freie Besuchsrecht, die freie Arztwahl und überhaupt das jederzeitige Verlassen der Einrichtung ausdrücklich als Grundrechte jedes Bewohners garantiert worden sind.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1993_866_0/1993_866_0.pdf
Wohin sollen wir uns nun wenden ??? Sämtliche Beschwerdestellen erachten sich für unzuständig betreffend die Behindertenheime, diese katastrophal entartete und zum Sklavenhalterverein pervertierte "Lebenshilfe" genießt nach wie vor die totale Narrenfreiheit und den Status einer völlig unantastbaren " HEILIGEN KUH " ! Auch die Besuchskommission 2 des Menschenrechtsbeirates unter Leitung der Volxi hat noch keine konkreten Ergebnisse diesbezüglich geliefert. Wenn man den neuesten Bericht von "Oberkommissar" Reinhard KLAUSHOFER in der neuesten Ausgabe der ÖZPR liest, dann möchte man meinen & hoffen, das könnte nun tatsächlich bald ganz anders werden - warten wir das noch geduldig ab ! Im "Standard" gab es ja vor etlichen Tagen ganz interessante Neuigkeiten aus Vorarlberg von der Kommission 1 zu lesen.
http://derstandard.at/1363707134602/Vorarlberg-Polizei-ersetzt-Aerzte-bei-psychischen-Krisen
Die FACHBEHÖRDLICHE VERANTWORTUNG für alle diese Miß - stände trägt zu 100 % die Salzburger Landesregierung, die längste Zeit schon nur mehr mit hausgemachten Skandalen beschäftigt ist und ich sage es nochmals in aller Klarheit : weit größer sind die Versäumnisse im Sozialbereich als die ständig im Vordergrund stehenden im Finanzbereich !
WER SICHERT die PATIENTENRECHTE in den BEHINDERTENHEIMEN nach der PATIENTEN - CHARTA ?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen