Freitag, 12. April 2013

SALZBURGER LANDESREGIERUNG IGNORIERT PATIENTENCHARTA !

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2006_I_140/BGBLA_2006_I_140.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_SA_20060814_75/LGBL_SA_20060814_75.pdf

DIE   SALZBURGER  LANDESREGIERUNG   MISSACHTET  die  PATIENTENRECHTE  in  den  BEHINDERTENHEIMEN

      Artikel  1 der  Patientencharta  BGBl.I/140/2006  bzw. LGBl. Salzburg Nr. 75/2006  wie oben verlinkt  stellt unzweifelhaft klar :

              "ZIELSETZUNG   und   DEFINITION

      (1)  Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Gesetzgebung und Vollziehung  dafür zu sorgen, daß die folgenden Patientenrechte  sichergestellt sind.

       (2)  Träger  von Patientenrechten  im Sinne dieser Vereinbarung  ist jede Person, die Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens  in Anspruch nimmt oder ihrer auf Grund ihres Gesundheitszustandes bedarf.

       (3)   Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens werden durch freiberuflich tätige Angehörige der Gesundheitsberufe  und Einrichtungen erbracht, die der Erhaltung  und dem Schutz der Gesundheit, der Feststellung  des Gesundheitszustandes, der Behandlung von Krankheiten, der Vornahme operativer Eingriffe,  der Geburtshilfe sowie der Pflege und Betreuung von Kranken und Genesenden dienen. "

        Es ist nun grundsätzlich  zu bemängeln, daß die Zielsetzungen  &  Definitionen  dieses Artikels 1  für die "Bewohner"  von Behindertenheimen  total ignoriert werden , weil weder die freie Arztwahl noch die vollständige Aufklärung und Information  über  Behandlungen  genehmigt werden, sondern es herrscht eine  GNADENLOSE  DIKTATUR  von Heimleitern, Bereichsleitern,  Heimärzten etc  und jedwede Einmischung von  "außen"  durch  namhaft gemachte  "Vertrauenspersonen" nach Art. 14  wird genauso  bekämpft  wie die Namhaftmachung einer Vertrauensperson nach dem Heimvertragsgesetz für die zivilrechtlichen Belange des Heimaufenthaltes !!!

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40081050/NOR40081050.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050345/NOR40050345.pdf

         Insgesamt ist festzustellen, daß es überhaupt keine Sicherstellung der Bewohnerrechte und auch der Patientenrechte in den landesrechtlich betriebenen Wohnheimen der  angeblichen  "Lebenshilfe" gibt. Es werden überhaupt  nach Lust & Laune  ganze Gesetze vom Tisch gefegt mit einer  einzigen Handbewegung : "BRAUCHEN  WIR  HIER NICHT ! "  Durch  die katastrophale Schlamperei im Salzburger Landtag  wurde bislang auch nicht einmal die Pflegevorsorgevereinbarung aus 1993,  BGBl. 866 ins konkrete Landesrecht umgesetzt im Bereich der Behindertenheime, obwohl schon damals das völlig freie Besuchsrecht, die freie Arztwahl und überhaupt das jederzeitige Verlassen der Einrichtung ausdrücklich als Grundrechte  jedes Bewohners  garantiert worden sind. 

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1993_866_0/1993_866_0.pdf

        Wohin sollen wir uns nun wenden ???  Sämtliche Beschwerdestellen erachten sich für unzuständig betreffend die Behindertenheime, diese katastrophal entartete und zum Sklavenhalterverein pervertierte "Lebenshilfe"  genießt nach wie vor die totale Narrenfreiheit und den Status einer völlig unantastbaren  " HEILIGEN  KUH " !  Auch die Besuchskommission 2 des Menschenrechtsbeirates  unter Leitung der Volxi  hat noch keine konkreten Ergebnisse diesbezüglich geliefert.  Wenn man den neuesten Bericht von  "Oberkommissar"  Reinhard  KLAUSHOFER in der neuesten Ausgabe der ÖZPR liest, dann möchte man meinen & hoffen, das könnte nun tatsächlich bald ganz anders werden  -  warten wir das noch geduldig ab ! Im "Standard"  gab es ja vor etlichen Tagen ganz interessante Neuigkeiten aus Vorarlberg von der Kommission 1 zu lesen.

http://derstandard.at/1363707134602/Vorarlberg-Polizei-ersetzt-Aerzte-bei-psychischen-Krisen 


            Die  FACHBEHÖRDLICHE  VERANTWORTUNG  für alle diese Miß - stände trägt zu 100 % die Salzburger Landesregierung, die längste  Zeit schon nur mehr mit hausgemachten Skandalen beschäftigt ist und ich sage es nochmals in aller Klarheit : weit größer sind die Versäumnisse im Sozialbereich als die ständig im Vordergrund stehenden im Finanzbereich !

WER   SICHERT  die  PATIENTENRECHTE   in den  BEHINDERTENHEIMEN  nach  der  PATIENTEN  -  CHARTA ?

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