Mittwoch, 26. September 2012

WOLFGANG ALS GESCHÄDIGTER MEHRERER SACHVERSTÄNDIGER

WEHE  DEN  FALSCHEN   ZEUGEN !



             Welch eine großartige Fügung des Schicksals,  daß prompt zur rechten Zeit  in den Medien die weitreichende Verantwortung der gerichtlich bestellten Sachverständigen  an den Pranger gestellt wird !  Im konkreten  Zivil - Verfahren  33 C 207/12 i des BG Salzburg  mit  KLAGE  gegen den verantwortlichen Heimträger  "Lebenshilfe Salzburg gGmbH"  auf unverzügliche Herausgabe des Heimvertrages nach der gesetzlichen Vorgabe des § 27 d/5 KSchG  spielt nun tatsächlich das neue Gutachten des gerichtlich bestellten Gutachters Dr. Ernst  G R I E B N I T Z  von der neuro-psychiatrischen Forensik Salzburg  D I E  entscheidende Rolle !

                 Denn der beklagte Heimträger beruft sich in seiner Klags - Beantwortung  ausdrücklich auf dieses Gutachten, in dem der  STATUS   NEURO  - PSYCHIATRICUS   des völlig wehrlosen schwerbehinderten  A U T I S T E N   zum  x - ten Male penibelst dargelegt wird. Der betroffene  Probandus war bei dieser Untersuchung wiederum  völlig schutzlos dieser gnadenlosen Untersuchungs - Maschinerie ausgeliefert, obwohl die Mutter vorher in einem ausführlichen Brief den SV eindringlich  gebeten hatte, sie dieser Begutachtung persönlich beizuziehen, weil ihr überaus pflegebedürftige Sohn  den Schutz seiner engsten Vertrauensperson unbedingt nötig hat. Dr. Griebnitz ignorierte jedoch eiskalt diesen sehr naheliegenden Wunsch der Mutter und reagierte überhaupt nicht. Das nehmen wir ihm nun sehr sehr übel !

               Es bestand also anläßlich dieser letzten Untersuchung & Befundung   ein besonderes  VERTRAGS  -  VERHÄLTNIS  zwischen dem gerichtlich beauftragen SV und dem völlig wehrlosen 41- jährigen Probanden, der von seiner rechtswidrig bestellten Sachwalterin  zwangsweise überallhin verschleppt wird nach Lust und Laune dieser gesamten Vergewaltigungs - Maschinerie !!!  Das heißt, dieses spezielle Vertrags - Verhältnis muß auf der Seite des Probanden diese Sachwalterin verantworten und abwickeln. Sie haftet nun ihrerseits für jeden Schaden, den der wehrlose Wolfgang erlitten hat und ständig erleidet durch diese endlosen Zwangs - Befundungen und untergriffigen Untersuchungen.

           Der beklagte Heimträger behauptet nun in seinem "Vorbereitenden Schriftsatz" in schier unvorstellbarer  ARROGANZ, dieser Wolfgang sei aufgrund seines  STATUS  NEURO  -  PSYCHIATRICUS  in keinster Weise  AUSSAGE  -  FÄHIG    und sei somit überhaupt nicht in der Lage, seine engste   VERTRAUENS - PERSON  nach dem § 27 e KSchG    NAMHAFT  zu machen.  In gleicher Weise argumentierte im anhängigen Verfahren  35 HA  4/12 v  die Richterin Mag. Eva  S T R A S S E R,  um so das beantragte freiheitsschutzrechtliche Überprüfungsverfahren nach den §§ 11 Heimaufenthaltsgesetz auf Dauer vereiteln zu können. Zuerst unterdrückte sie amtsmißbräuchlich durch mehr als 7 Monate diesen Antrag nach § 11 HeimAufG  und dann mißbrauchte sie das Gutachten des SV   GRIEBNITZ  zu einer haarsträubend rechtswidrigen Zurückweisung des Überprüfungsantrages.

              Gestern wollten wir im Rahemen des Amtstages am BG Salzburg in dieses  Gutachten  GRIEBNITZ  Einsicht nehmen, weil es sowohl im Streitverfahren um Herausgabe des Heimvertrages  als auch im Außerstreitverfahren nach dem HeimAufG  nun als Hauptargument  der Gegner dient. Wir sprachen also bei der seit Juli 2012   für den P - Akt des Wolfgang zuständigen Richterin Mag. Doris  G R I E S S N E R  vor  bekamen prompt eine entschlossene Abfuhr  - keine Akteneinsicht auch für die Mutter eines schwerbehinderten Sohnes, der seit nun fast 9 Jahren  in einem völlig rechtlosen Zustand wie in "GUANTANAMO"  angehalten wird von dieser lebens - zerstörenden  "Lebens - Hilfe" Salzburg.

              Der  Sachverständige  Dr. Ernst  G R I E B N I T Z    HAFTET  nun also uneingeschränkt  für den gesamten Schaden, den sein  "UNRICHTIGES   GUTACHTEN"   verursacht im Zusammenhang mit der völlig menschenrechtswidrigen  Sklaven - Halterei  durch den Heimträger in engster Zusammenarbeit mit dem Behinderten - Referat der Salzburger Landesregierung.  Dr. Ernst G. verantwortet nämlich eine völlig falsche Befundung der  AUSSAGE  -  TÜCHTIGKEIT  unseres Wolfgang mit haarsträubenden Folgen für die persönliche Freiheit des Heimbewohners im Sinne des BVG zum Schutz der Persönlichen Freiheit, das von allen hier Beteiligten offensichtlich völlig ignoriert wird !

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