WO BLEIBT HIER DIE "PFLEG - SCHAFT" FÜR MEINEN SCHWERBEHINDERTEN SOHN ???
Danke für das erste persönliche Gespräch vorgestern am Amtstag, Dienstag 25.9.2012 im BGS. Wir konnten sofort erfreut feststellen, daß nun endlich ein "neuer Wind" weht auch im hoffnungslos verfahrenen Verfahrens - Akt 2 P 236/04 m meines überaus pflegebefohlenen Sohnes WOLFGANG, der mir am 17.10.2003 in völlig rechtswidriger Weise entrissen worden war durch diese notorisch rechts - brechende und lebenszerstörende "LEBENS - HILFE" !
Sie haben nach Übernahme dieser Gerichtsabteilung im vergangenen Juli 2012 mit großem Erstaunen feststellen müssen, daß meine beiden Anträge vom 5.12.2011 am BG Neumarkt bei Salzburg (KLAGE gem. § 27d/5 KSchG und ANTRAG gem. § 11 HAG) von ihrer Vorgängerin amtsmißbräuchlich " E I N S I L I E R T " worden sind zur vorsätzlichen & dauerhaften Verfahrens - Unterdrückung. Dann haben Sie diese beiden bislang unterdrückten Anträge mit einer Verspätung von über 7 Monaten auf die vorgeschriebene Reise geschickt nach der ZPO einerseits und nach dem AußStrG andererseits. In der Zwischenzeit hatten wir bereits die Volksanwaltschaft eingeschaltet mit vehementer Säumnis - Beschwerde nach Art. 148a/4 B-VG bzw. § 91 GOG.
Das K L A G S - V E R F A H R E N 33 C 207/12 ist mittlerweile vorschriftsmäßig "unterwegs" und es kommt am nächsten Montag, 1.Oktober 2012 zur "Vorbereitenden Tagsatzung" im BGS, bei der nun unausweichlich völlig unversöhnliche Rechts - Positionen aufeinanderprallen werden.
Das FREIHEITSSCHUTZRECHTLICHE ÜBERPRÜFUNGS - VERFAHREN 35 HA 4/12 v befindet sich derzeit im Rekurs - Stadium am LGS und hat der notorisch amtsmißbrauchenden Richterin Mag. Eva S T R A S S E R eine öffentliche Strafanzeige nach § 302 StGB eingebracht bei der zentralen Staatsanwaltschaft Wien zur wirksamen Bekämpfung der justiz - internen Korruption. (Siehe Veröffentlichung im www.wikilegia.com und auch im www.krebsforum.at)
Wir möchten Sie nun sehr eindringlich darauf hinweisen, daß das HEIM - VERTRAGS - GESETZ BGBl.I/12/2004 bereits am 1.Juli 2004 in volle Kraft getreten ist. Die damalige "Pflegschaftsrichterin" Mag. Fabia G E R E S hat diese überaus wichtige Tatsache völlig ignoriert und sich in keiner Weise bemüht, daß mein Sohn in ein wirklich konsensuales Vertragsverhältnis nach diesem HVerG übernommen wird. Im Gefolge kümmerten sich auch alle weiteren P - Richter am BG und auch am LG überhaupt nicht um die himmelschreiende Rechtswidrigkeit der Zwangs - Unterbringung meines völlig wehrlosen Sohnes bei der LHS unter generalstabsmäßiger Umgehung des gesamten HVerG und auch des gesamten HeimAufG.!!! Ja nicht einmal der OGH wurde anläßlich seiner Entscheidung 3 Ob 152/07 k vom 23.10.2007 darauf aufmerksam (Zurückweisung des a.o. Revisions - Rekurses von Jürgen C H A R W A T mangels Parteistellung etc ). Sie finden das dokumentiert als ON 412 im P - Akt von Wolfgang S.
Nun erwarten wir von Ihnen eine überaus konsequente Vorgangsweise: es gehört unzweifelhaft zu Ihren Amts - Pflichten, die ebenfalls notorisch rechts - brechende "Sachwalterin" Dr. Ingeborg H A L L E R. unverzüglich durch Beschluß zu entheben, weil sie nach wie vor unnachgiebig und völlig unbelehrbar die unabdingbaren Rechte Wolfgangs nach dem HVerG & HeimAufG total ignoriert und mit Füßen tritt. Wir werden sie bald bei der Rechtsanwaltskammer Salzburg disziplinär anzeigen nach allen Vorgaben des DSt.
Sie sollten sich gründlich vor Augern halten, was dieser epochale Muster - Prozeß auf Herausgabe des Heimvertrages bedeutet: Eine MATER MAXIME DOLOROSA wird genötigt und gezwungen, durch riskante und durchaus aufwändige Zivil - Klage die elementarsten Menschenrechte ihres gewaltsam entführten Sohnes durchzusetzen gegen den erklärten Willen einer angeblichen "Rechts - Anwältin", gegen den erklärten Willen Ihrer Vorgängerin Mag. Carmen T R U C K E N T H A N N E R und sogar skandalöserweise auch gegen den erklärten Willen der HA - Richterin !
Es gab im gesamten deutschsprachigen Raum offensichtlich noch kenien einzigen derartigen Prozeß zur Erzwingung des konsensualen Vertragsverhältnisses in einem als Haft - Anstalt mißbrauchten Behinderten - Heim ! Möglicherweise sogar europaweit oder gar weltweit !
Mein Sohn WOLFGANG wird nun am kommenden Montag, 1. Oktober 2012 persönlich in der "Vorbereitenden Tagsatzung" vor großem Publikum seine unzweideutigen Aussagen eindrucksvoll wiederholen und S I E sollten sich diese Gelegenheit unter keinen Umständen entgehen lassen, die Echtheit seiner Willensäußerungen persönlich zu erleben als seine echte und wirkliche "PFLEGSCHAFTS - RICHTERIN" !
Danke für das erste persönliche Gespräch vorgestern am Amtstag, Dienstag 25.9.2012 im BGS. Wir konnten sofort erfreut feststellen, daß nun endlich ein "neuer Wind" weht auch im hoffnungslos verfahrenen Verfahrens - Akt 2 P 236/04 m meines überaus pflegebefohlenen Sohnes WOLFGANG, der mir am 17.10.2003 in völlig rechtswidriger Weise entrissen worden war durch diese notorisch rechts - brechende und lebenszerstörende "LEBENS - HILFE" !
Sie haben nach Übernahme dieser Gerichtsabteilung im vergangenen Juli 2012 mit großem Erstaunen feststellen müssen, daß meine beiden Anträge vom 5.12.2011 am BG Neumarkt bei Salzburg (KLAGE gem. § 27d/5 KSchG und ANTRAG gem. § 11 HAG) von ihrer Vorgängerin amtsmißbräuchlich " E I N S I L I E R T " worden sind zur vorsätzlichen & dauerhaften Verfahrens - Unterdrückung. Dann haben Sie diese beiden bislang unterdrückten Anträge mit einer Verspätung von über 7 Monaten auf die vorgeschriebene Reise geschickt nach der ZPO einerseits und nach dem AußStrG andererseits. In der Zwischenzeit hatten wir bereits die Volksanwaltschaft eingeschaltet mit vehementer Säumnis - Beschwerde nach Art. 148a/4 B-VG bzw. § 91 GOG.
Das K L A G S - V E R F A H R E N 33 C 207/12 ist mittlerweile vorschriftsmäßig "unterwegs" und es kommt am nächsten Montag, 1.Oktober 2012 zur "Vorbereitenden Tagsatzung" im BGS, bei der nun unausweichlich völlig unversöhnliche Rechts - Positionen aufeinanderprallen werden.
Das FREIHEITSSCHUTZRECHTLICHE ÜBERPRÜFUNGS - VERFAHREN 35 HA 4/12 v befindet sich derzeit im Rekurs - Stadium am LGS und hat der notorisch amtsmißbrauchenden Richterin Mag. Eva S T R A S S E R eine öffentliche Strafanzeige nach § 302 StGB eingebracht bei der zentralen Staatsanwaltschaft Wien zur wirksamen Bekämpfung der justiz - internen Korruption. (Siehe Veröffentlichung im www.wikilegia.com und auch im www.krebsforum.at)
Wir möchten Sie nun sehr eindringlich darauf hinweisen, daß das HEIM - VERTRAGS - GESETZ BGBl.I/12/2004 bereits am 1.Juli 2004 in volle Kraft getreten ist. Die damalige "Pflegschaftsrichterin" Mag. Fabia G E R E S hat diese überaus wichtige Tatsache völlig ignoriert und sich in keiner Weise bemüht, daß mein Sohn in ein wirklich konsensuales Vertragsverhältnis nach diesem HVerG übernommen wird. Im Gefolge kümmerten sich auch alle weiteren P - Richter am BG und auch am LG überhaupt nicht um die himmelschreiende Rechtswidrigkeit der Zwangs - Unterbringung meines völlig wehrlosen Sohnes bei der LHS unter generalstabsmäßiger Umgehung des gesamten HVerG und auch des gesamten HeimAufG.!!! Ja nicht einmal der OGH wurde anläßlich seiner Entscheidung 3 Ob 152/07 k vom 23.10.2007 darauf aufmerksam (Zurückweisung des a.o. Revisions - Rekurses von Jürgen C H A R W A T mangels Parteistellung etc ). Sie finden das dokumentiert als ON 412 im P - Akt von Wolfgang S.
Nun erwarten wir von Ihnen eine überaus konsequente Vorgangsweise: es gehört unzweifelhaft zu Ihren Amts - Pflichten, die ebenfalls notorisch rechts - brechende "Sachwalterin" Dr. Ingeborg H A L L E R. unverzüglich durch Beschluß zu entheben, weil sie nach wie vor unnachgiebig und völlig unbelehrbar die unabdingbaren Rechte Wolfgangs nach dem HVerG & HeimAufG total ignoriert und mit Füßen tritt. Wir werden sie bald bei der Rechtsanwaltskammer Salzburg disziplinär anzeigen nach allen Vorgaben des DSt.
Sie sollten sich gründlich vor Augern halten, was dieser epochale Muster - Prozeß auf Herausgabe des Heimvertrages bedeutet: Eine MATER MAXIME DOLOROSA wird genötigt und gezwungen, durch riskante und durchaus aufwändige Zivil - Klage die elementarsten Menschenrechte ihres gewaltsam entführten Sohnes durchzusetzen gegen den erklärten Willen einer angeblichen "Rechts - Anwältin", gegen den erklärten Willen Ihrer Vorgängerin Mag. Carmen T R U C K E N T H A N N E R und sogar skandalöserweise auch gegen den erklärten Willen der HA - Richterin !
WO BLEIBT HIER die GERICHTLICHE " P F L E G - S C H A F T " für WOLFGANG ???
Es gab im gesamten deutschsprachigen Raum offensichtlich noch kenien einzigen derartigen Prozeß zur Erzwingung des konsensualen Vertragsverhältnisses in einem als Haft - Anstalt mißbrauchten Behinderten - Heim ! Möglicherweise sogar europaweit oder gar weltweit !
Und nun versucht der beklagte Heimträger mit fachbereichlicher Verantwortung durch die Frau Mag, Sabine B I B E R in schier unbeschreiblicher HEIMTÜCKE & HINTERHÄLTIGKEIT
mir als Mutter und engster VERTRAUENS - PERSON meines Sohnes seit über 40 Jahren auch diese Position streitig zu machen unter absolut mißbräuchlicher Heranziehung des Gutachtens G R I E B N I T Z vom 28.3.2012 (ON 506 im P - Akt) samt Geheim - Verhandlung und Erörterung am 6.7.2012 !Mein Sohn WOLFGANG wird nun am kommenden Montag, 1. Oktober 2012 persönlich in der "Vorbereitenden Tagsatzung" vor großem Publikum seine unzweideutigen Aussagen eindrucksvoll wiederholen und S I E sollten sich diese Gelegenheit unter keinen Umständen entgehen lassen, die Echtheit seiner Willensäußerungen persönlich zu erleben als seine echte und wirkliche "PFLEGSCHAFTS - RICHTERIN" !
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