ÖFFENTLICHE STREITVERKÜNDIGUNG
SAMT
AUFFORDERUNG ZUR NEBENINTERVENTION
GEM. § 21 ZPO iVm § 28a Abs.1a KSchG
EXQUISITE HEIM - VERTRAGS - SACHE
BEZIRKSGERICHT SALZBURG GZ. 33 C 207/12 i
(VORSTEHER Dr. Wolfgang F I L I P )
Der völlig wehrlose schwerbehinderte AUTIST Wolfgang S C H W A R Z, geb. 1971, aus A - 5204 Straßwalchen, Salzburger Straße 4, hat bereits am 5.12.2011 am Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg in Begleitung seiner engsten Vetrauens - Person (§ 27e KSch) und Mutter Renate KÖLTRINGER , geb. 1945, Fotografenmeisterin ebendort, zivilrechtliche K L A G E auf der Grundlage von § 27d Abs.5 KSchG eingereicht auf unverzügliche HERAUSGABE des HEIM - VERTRAGES, der im bislang in schwerster Rechtsverletzung verweigert worden wardurch den verantwortlichen Heimträger "LEBENSHILFE SALZBURG gGmbH" mit Sitz der Geschäftsführung in der Nonntaler Hauptstraße 55.
Nach eindeutig amtsmißbräuchlicher Verfahrens - Unterdrückung durch das zuständige BG Salzburg in noch nicht eindeutig geklärter persönlicher Verantwortung durch mehr als 7 Monate wurde nun endlich am 21.8.2012 mit einer förmlichen "Verbesserung der Klage" durch den Vorsteher des BG Dr. Wolfgang F I L I P das Streiverfahren eröffnet. In ca. 4 Wochen wird es nun zur 1. vorbereitenden Tagsatzung kommen mit den im § 440 ZPO verankerten Besonderheiten.
Die NOTORISCH RECHTS - BRECHENDE FÜHRUNGS - CLIQUE der "Lebenshilfe Salzburg" schädigt in geradezu verheerender Weise als Unternehmer (siehe § 28a Abs.1a KSchG!) der vollstationären Unterbringung in Behinderten - Heimen die unabdingbaren Interessen der Verbraucher durch Total - Verweigerung sämtlicher Rechte nach dem Heim - Vertrags - Gesetz 2004, BGBl.I/12 idF SWRÄG 2006, BGBl.I/92 sowie auch "logischerweise nach dem Heim- Aufenthalts - Gesetz 2004, BGBl.I/11 in den Fällen der landesbehördlichen "Z U - W E I S U N G" durch Bescheid.
Nähere Begründungen & Darlegungen entnehmen Sie bitte folgenden Beilagen, die im Postweg nachgereicht werden eingeschrieben RSb:
1.) 5.12.2011 Protokoll BG Neumarkt : Namhaftmachung der Vertrauensperson und des besten Freundes
2.) 5.12.2011 Schriftsatz mit KLAGE gem.§ 27d/5 KSchG samt ANTRAG gem. § 11 HAG
3.) 27.12.2011 Bestellungs - Urkunde zum Bewohner - Vertreter gem. § 8/1 HAG
4) 17.8.2012 wikilegia 12337 "SW - Mißbrauch und die Rolle der Behindertenheime"
5.) 7.8.2012 Öffentliches Rundmail "Systematische Freiheits - Entziehung und Sklaven - Halterei"
6. 17.8.2012 wikilegia 12338 "Strafanzeige gem.. § 302 StGB gegen Richterin Eva STRASSER."
7. 7.8. 2012 Ladung BGS zur "Verbesserung der Klage"
8.) 21.8.2012 Protokoll BGS zur "Verbesserung der Klage"
9.) 27.8.2012 wikipedia zur "Neben - Intervention" nach deutscher ZPO
10.) NR - Abg. MAIER Johann im Nationalrat über Probleme in den Heimen
11.) Ladung zur "Vorbereitenden Tagsatzung am 1.10.2012 am BG Salzburg.
und dazu noch etliche andere aktuelle Presse - Berichte.
DIESE AUFFORDERUNG ZUR NEBEN - INTERVENTION
ERGING BEREITS AN :
1.VKI Verein für Konsumenten - Information in Wien
2. KLAGS - VERBAND zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern in Wien
3. BMASK Sektion III Konsumentenschutz in Wien
4.) MONITORING - AUSSCHUSS zur Durchsetzung der BRK - Behindertenrechtskonvention
5.) BUNDES - BEHINDERTEN - ANWALT Dr..BUCHINGER Erwin in Wien
6.) NR - Abg. Mag. MAIER Johann als berufener parlamentarischer Konsumentenschützer in Salzburg
Sowie an über ein Dutzend weitere wichtige Adressaten.
Bitte geben Sie so bald wie nur möglich eine dementsprechende E R K L Ä R U N G ab direkt an das Bezirksgericht Salzburg zur GZ 33 C 207/12 i Vorsteher Dr. Wolfgang F I L I P sowie an den selbst nicht prozeß - fähigen Kläger Wolfgang S C H W A R Z auf seine mit Hauptwohnsitz vermerkte Heimat - Adresse A - 5204 Straßwalchen, Salzburgerstr.4 und N I C H T auf seine Wohnheim - Adresse Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling, dennn dort wird auch die Post veruntreut bzw. fehlgeleitet !!
V I R I B U S U N I T I S !
GEMEINSAM SIND WIR STÄRKER !
SAMT
AUFFORDERUNG ZUR NEBENINTERVENTION
GEM. § 21 ZPO iVm § 28a Abs.1a KSchG
EXQUISITE HEIM - VERTRAGS - SACHE
BEZIRKSGERICHT SALZBURG GZ. 33 C 207/12 i
(VORSTEHER Dr. Wolfgang F I L I P )
Der völlig wehrlose schwerbehinderte AUTIST Wolfgang S C H W A R Z, geb. 1971, aus A - 5204 Straßwalchen, Salzburger Straße 4, hat bereits am 5.12.2011 am Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg in Begleitung seiner engsten Vetrauens - Person (§ 27e KSch) und Mutter Renate KÖLTRINGER , geb. 1945, Fotografenmeisterin ebendort, zivilrechtliche K L A G E auf der Grundlage von § 27d Abs.5 KSchG eingereicht auf unverzügliche HERAUSGABE des HEIM - VERTRAGES, der im bislang in schwerster Rechtsverletzung verweigert worden wardurch den verantwortlichen Heimträger "LEBENSHILFE SALZBURG gGmbH" mit Sitz der Geschäftsführung in der Nonntaler Hauptstraße 55.
Nach eindeutig amtsmißbräuchlicher Verfahrens - Unterdrückung durch das zuständige BG Salzburg in noch nicht eindeutig geklärter persönlicher Verantwortung durch mehr als 7 Monate wurde nun endlich am 21.8.2012 mit einer förmlichen "Verbesserung der Klage" durch den Vorsteher des BG Dr. Wolfgang F I L I P das Streiverfahren eröffnet. In ca. 4 Wochen wird es nun zur 1. vorbereitenden Tagsatzung kommen mit den im § 440 ZPO verankerten Besonderheiten.
Die NOTORISCH RECHTS - BRECHENDE FÜHRUNGS - CLIQUE der "Lebenshilfe Salzburg" schädigt in geradezu verheerender Weise als Unternehmer (siehe § 28a Abs.1a KSchG!) der vollstationären Unterbringung in Behinderten - Heimen die unabdingbaren Interessen der Verbraucher durch Total - Verweigerung sämtlicher Rechte nach dem Heim - Vertrags - Gesetz 2004, BGBl.I/12 idF SWRÄG 2006, BGBl.I/92 sowie auch "logischerweise nach dem Heim- Aufenthalts - Gesetz 2004, BGBl.I/11 in den Fällen der landesbehördlichen "Z U - W E I S U N G" durch Bescheid.
Nähere Begründungen & Darlegungen entnehmen Sie bitte folgenden Beilagen, die im Postweg nachgereicht werden eingeschrieben RSb:
1.) 5.12.2011 Protokoll BG Neumarkt : Namhaftmachung der Vertrauensperson und des besten Freundes
2.) 5.12.2011 Schriftsatz mit KLAGE gem.§ 27d/5 KSchG samt ANTRAG gem. § 11 HAG
3.) 27.12.2011 Bestellungs - Urkunde zum Bewohner - Vertreter gem. § 8/1 HAG
4) 17.8.2012 wikilegia 12337 "SW - Mißbrauch und die Rolle der Behindertenheime"
5.) 7.8.2012 Öffentliches Rundmail "Systematische Freiheits - Entziehung und Sklaven - Halterei"
6. 17.8.2012 wikilegia 12338 "Strafanzeige gem.. § 302 StGB gegen Richterin Eva STRASSER."
7. 7.8. 2012 Ladung BGS zur "Verbesserung der Klage"
8.) 21.8.2012 Protokoll BGS zur "Verbesserung der Klage"
9.) 27.8.2012 wikipedia zur "Neben - Intervention" nach deutscher ZPO
10.) NR - Abg. MAIER Johann im Nationalrat über Probleme in den Heimen
11.) Ladung zur "Vorbereitenden Tagsatzung am 1.10.2012 am BG Salzburg.
und dazu noch etliche andere aktuelle Presse - Berichte.
DIESE AUFFORDERUNG ZUR NEBEN - INTERVENTION
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1.VKI Verein für Konsumenten - Information in Wien
2. KLAGS - VERBAND zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern in Wien
3. BMASK Sektion III Konsumentenschutz in Wien
4.) MONITORING - AUSSCHUSS zur Durchsetzung der BRK - Behindertenrechtskonvention
5.) BUNDES - BEHINDERTEN - ANWALT Dr..BUCHINGER Erwin in Wien
6.) NR - Abg. Mag. MAIER Johann als berufener parlamentarischer Konsumentenschützer in Salzburg
Sowie an über ein Dutzend weitere wichtige Adressaten.
Bitte geben Sie so bald wie nur möglich eine dementsprechende E R K L Ä R U N G ab direkt an das Bezirksgericht Salzburg zur GZ 33 C 207/12 i Vorsteher Dr. Wolfgang F I L I P sowie an den selbst nicht prozeß - fähigen Kläger Wolfgang S C H W A R Z auf seine mit Hauptwohnsitz vermerkte Heimat - Adresse A - 5204 Straßwalchen, Salzburgerstr.4 und N I C H T auf seine Wohnheim - Adresse Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling, dennn dort wird auch die Post veruntreut bzw. fehlgeleitet !!
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