Sonntag, 23. September 2012

ÖFFENTLICHE STREIT - VERKÜNDIGUNG

ÖFFENTLICHE  STREITVERKÜNDIGUNG

                                                             SAMT

AUFFORDERUNG ZUR NEBENINTERVENTION

            GEM. § 21 ZPO iVm  § 28a Abs.1a KSchG

EXQUISITE  HEIM  -  VERTRAGS  -  SACHE

  BEZIRKSGERICHT SALZBURG  GZ. 33 C 207/12 i
             (VORSTEHER  Dr. Wolfgang  F I L I P )

              Der völlig wehrlose schwerbehinderte  AUTIST  Wolfgang  S C H W A R Z, geb. 1971, aus A - 5204 Straßwalchen, Salzburger Straße 4, hat bereits am 5.12.2011 am Bezirksgericht Neumarkt bei Salzburg in Begleitung  seiner engsten Vetrauens - Person  (§ 27e KSch) und Mutter Renate  KÖLTRINGER , geb. 1945, Fotografenmeisterin ebendort, zivilrechtliche  K L A G E auf der Grundlage von § 27d Abs.5 KSchG eingereicht auf unverzügliche  HERAUSGABE  des  HEIM  -  VERTRAGES, der im bislang in schwerster Rechtsverletzung  verweigert worden wardurch den verantwortlichen Heimträger  "LEBENSHILFE  SALZBURG gGmbH" mit Sitz der Geschäftsführung in der Nonntaler Hauptstraße 55.

            Nach eindeutig amtsmißbräuchlicher Verfahrens - Unterdrückung durch das zuständige BG Salzburg in noch nicht eindeutig geklärter persönlicher Verantwortung  durch mehr als 7 Monate wurde nun endlich am 21.8.2012  mit einer förmlichen  "Verbesserung der Klage"  durch den Vorsteher des BG Dr. Wolfgang  F I L I P   das Streiverfahren eröffnet. In ca. 4 Wochen wird es nun zur 1. vorbereitenden Tagsatzung kommen mit den im § 440 ZPO verankerten Besonderheiten. 

             Die  NOTORISCH   RECHTS  -  BRECHENDE   FÜHRUNGS  -  CLIQUE  der "Lebenshilfe Salzburg"  schädigt in geradezu verheerender Weise als Unternehmer (siehe § 28a Abs.1a KSchG!) der vollstationären Unterbringung in Behinderten - Heimen die unabdingbaren Interessen der Verbraucher durch Total - Verweigerung sämtlicher Rechte nach dem Heim - Vertrags - Gesetz  2004, BGBl.I/12 idF SWRÄG 2006, BGBl.I/92  sowie auch "logischerweise nach dem Heim- Aufenthalts - Gesetz 2004, BGBl.I/11  in den Fällen der landesbehördlichen   "Z U  -  W E I S U N G"  durch Bescheid.

      Nähere Begründungen & Darlegungen entnehmen Sie bitte folgenden Beilagen, die im Postweg nachgereicht werden eingeschrieben RSb:
1.)   5.12.2011   Protokoll BG Neumarkt : Namhaftmachung der Vertrauensperson und des besten Freundes
2.)   5.12.2011   Schriftsatz mit KLAGE gem.§ 27d/5 KSchG samt ANTRAG gem. § 11 HAG
3.)   27.12.2011  Bestellungs - Urkunde  zum Bewohner - Vertreter gem. § 8/1 HAG  
4)    17.8.2012  wikilegia  12337  "SW - Mißbrauch und die Rolle der Behindertenheime"
5.)    7.8.2012   Öffentliches Rundmail "Systematische Freiheits - Entziehung und Sklaven - Halterei"
6.    17.8.2012   wikilegia  12338  "Strafanzeige gem.. § 302 StGB gegen Richterin Eva STRASSER."
7.     7.8. 2012  Ladung BGS  zur "Verbesserung der Klage"
8.)  21.8.2012  Protokoll BGS zur "Verbesserung der Klage"
9.)  27.8.2012   wikipedia zur "Neben - Intervention" nach deutscher ZPO
10.)  NR - Abg.  MAIER  Johann im Nationalrat über Probleme in den Heimen
11.)  Ladung zur "Vorbereitenden Tagsatzung am 1.10.2012 am BG Salzburg.
und dazu noch etliche andere aktuelle Presse - Berichte.

DIESE   AUFFORDERUNG   ZUR    NEBEN  -  INTERVENTION
       ERGING  BEREITS   AN :

1.VKI  Verein für Konsumenten - Information in Wien
2. KLAGS  -  VERBAND  zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern in Wien
3. BMASK Sektion III  Konsumentenschutz in Wien
4.) MONITORING  -  AUSSCHUSS  zur Durchsetzung der BRK - Behindertenrechtskonvention 
5.) BUNDES  -  BEHINDERTEN  -  ANWALT  Dr..BUCHINGER Erwin in Wien
6.) NR - Abg. Mag.  MAIER  Johann  als berufener parlamentarischer Konsumentenschützer in Salzburg 
Sowie an über ein Dutzend weitere wichtige Adressaten.

                Bitte geben Sie so bald wie nur möglich eine dementsprechende  E R K L Ä R U N G  ab direkt an das Bezirksgericht Salzburg zur GZ  33 C 207/12 i Vorsteher Dr. Wolfgang  F I L I P  sowie an den selbst nicht prozeß - fähigen Kläger Wolfgang S C H W A R Z  auf seine mit Hauptwohnsitz vermerkte Heimat - Adresse A - 5204 Straßwalchen, Salzburgerstr.4  und   N I C H T  auf seine  Wohnheim - Adresse Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling,  dennn dort wird auch die Post veruntreut bzw. fehlgeleitet !!


         V I R I B U S           U N I T I S   !

GEMEINSAM   SIND   WIR   STÄRKER   !

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