SYSTEMATISCHE FREIHEITS - ENTZIEHUNG
(§ 99 StGB der Republik Österreich) und
SKLAVEN - HALTEREI (§ 104 StGB)
durch die
SALZBURGER LANDES - REGIERUNG
in den
BEHINDERTEN- HEIMEN
Durch die offensichtliche Sperre im Forum von www.bizeps.or.at sehe ich
mich heute Sonntag, 29.Juli 2012 veranlaßt und gezwungen, auf anderem
Wege einen Zwischenbericht an eine ausgewählte Öffentlichkeit zu
versenden. Ich setze nun also voraus die genaue Kenntnis der bisherigen
Debatte im bizeps bezüglich NAP des Bundes und der bislang
eingegangenen Kommentare, zuletzt von der zuständigen Landesrätin in
Niederösterreich. Seit gestern habe ich einen vollständigen "DURCH -
BLICK" bezüglich der geradezu atemberaubenden
Menschenrechtsverletzungen hierzulande durch alle 9 Landesregierungen
im Wege vorgeschobener privater Heimträger , insbesondere der
sogenannten "Lebens - Hilfe".
In Form von "öffentlich - rechtlichen" ZUWEISUNGS - BESCHEIDEN
werden von diesen Landesregierungen völlig wehrlose schwerbehinderte
Mitmenschen auf Lebzeiten in geeignete exklusive Aussonderungs-
Anstalten abgeschoben und entsorgt aus der "Normal - Welt": Dies alles
unter bewußter Umgehung des HEIM - VERTRAGS - GESETZES des
Bundes und unter Mißachtung sämtlicher internationaler und nationaler
Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschenrechte. !
Im konkreten ANLASS - FALL von WOLFGANG S. aus Straßwalchen
werde ich nun die hinterhältigen und heimtückischen Mechanismen
dieser tolldreisten "HASCHERL - ENTSORGUNGS - INDUSTRIE"
genauer darlegen und vor allem allgemein verständlich für Mitmenschen,
die sich nicht blenden lassen von den Hochglanz - Broschüren der
jeweiligen Landesregierung im Sozialbereich.
WOLFGANG S. wurde am 17.Oktober 2003 gewaltsam aus dem
Familienverband herausgerissen nach strafrechtlichen
Misshandlungsvorwürfen gegen seine Eltern.. Er wurde
am selben Tag zwangsweise wieder im selben "Wohn -Heim" der "Lebens -
Hilfe" Salzburg untergebracht, in dem er schon vorher bis zum Juni
2002 konsensual gewohnt hatte.. Bald darauf (oder ev. schon vorher
!?) verfügte das Amt der Salzburger Landesregierung , Abt. 3
Behindertenhilfe durch B E S C H E I D die konkrete Z U W E I S U N
G in das Objekt Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling mit
unbefristerer Z U S A G E der vollständigen Kosten - Übernahme
gegenüber dem Heimträger. Es kam im Gefolge dann eben nicht zum
Abschluß eines konsensualen Heimvertrages nach den verbindlichen
Vorgaben des BGBl.I/Nr.12/2004 (Heimvertragsgesetz als Sonderaktion zur
Adaptierung des Konsumentenschutzgesetzes für die speziellen
Bedürfnisse sämrlicher volljähriger Heimbewohner), sondern in bewußter
Umgehung
dieses Gesetzes wurde bis dato dem Bewohner Wolfgang S. jedwede
Mitsprache bezüglich der Unterbringungs - Verhältnisse verweigert. Die
im August 2004 zwar grundsätzlich rechtswidrig, jedoch formell doch
"rechtskräftig" bestellte familienfremde Sachwalterin Dr. Ingeborg H A
L L E R aus Salzburg sah dann im Gefolge keinerlei Notwendigkeit oder
auch nur Möglichkeit, das bestehende einseitige "Haft - Verhältnis"
in ein konsensuales und echtes Vertrags - Verhältnis umzuändern. Auch
das zuständige Pflegschaftsgericht zeigte diesbezüglich keinerlei
Ambitionen. Offensichtlich duldeten sämtliche staatlichen
Aufsichtsorgane das vertragslose "Unterbringen" einer völlig
wehrlosen Person unter massiver Freiheitsbeschränkung nach dem
Heimaufenthaltsgesetz und genauer betrachtet sogar durchaus unter den
strafrechtlich verpönten Konditionen nach dem § 104 StGB, wo wörtlich
die Rede ist von einer "sklaverei - ähnlichen Lage".
Wir haben in den vergangenen Tagen durch Kommunique des
Bundeskanzleramtes zum letzten Ministerrat erfahren, daß die
Bundesregierung einstimmig beschlossen hat den NAP - INKLUSION mit
einer ambitionierten Rahmen - Ziel - Setzung bis 2020. Im Kap.6 NAP
mit dem Titel "SELBSTBESTIMMTES LEBEN" erfahren wir offiziell, daß
nach wie vor ungefähr 13.000 behinderte Personen stationär
"untergebracht" sind in Einrichtungen der landesrechtlichen
Behindertenhilfe. Bei mindestens 10 % davon, also bei mehr als 1.000
Personen besteht nun der dringende und bestens begründete Verdacht auf
völlig rechtwidrige
"INHAFTIERUNG" durch einen bloßen solchen Zuweisungsbescheid der
jeweiligen Landesregierung!! Es handelt sich also insgesamt um keine
Kleinigkeit, sondern um ein atemberaubendes Ausmaß massivster
Menschenrechts - Verletzungen inmittten der angeblich so zivilisierten
bürgerlichen Welt. Die Hauptverantwortung dafür liegt eindeutig bei der
jeweiligen Landesregierung, die bewußt und vorsätzlich die
bundesrechtlichen Bestimmungen des Heimvertragsgesetzes, des
Heimaufenthaltsgesetzes, des Unterbringungsgesetzes etc. umgehen durch
nicht anfechtbare bloße verwaltungsrechtliche "Bescheide" der völlig
autonomen landesrechtlichen "Behindertenhilfe"
DIE VERANTWORTUNG DES BUNDES
ERGIBT SICH VIELFACH DAZU !
1. Die Verantwortung nach allen internationalen und
nationalen GRUNDRECHTLICHEN Konventionen und Gesetzen liegt eindeutig
beim Bundesministerium für Justiz in Wien : wieso duldet dieses BMJ
derartige Menschenrechtsverletzungen durch die 9 Landesregierungen ? Wo
bleibt die Durchsetzung des BVG zum Schutz der Persönlichen Freiheit ?
Wo bleibt hier die effektive Durchsetzung des HeimAufG in den bislang
völlig vergessenen Behindertenheimen ?
2.
Die Verantwortung nach den ZIVILRECHTLICHEN
Vorschriften des ABGB und des KSchG liegt ebenfalls beim BM für
Justiz: wieso duldet man eine derart frivole Mißachtung des § 21 ABGB
und insbesondere der Unterdrückung sämtlicher Rechte nach dem
speziellen Vertragsrecht des Heimvertragsgesetzes als wesentlicher
Bestandteil des Konsumentenschutzes ?
3.
Wieso dulden die PFLEGSCHAFTS - GERICHTE diese rechtswidrigen
Machenschaften der Landesbehörden und unterstützen sie sogar
ausdrücklich `? Wo bleibt da der Gedanke der Rechts - Fürsorge für
besonders schutzbedürftige Mitmenschen ?
4.
Wo bleibt hier das Einschreiten
des KONSUMENTEN - SCHUTZ - MINISTERS bei einer derartig frivolen
Missachtung des Konsumentenschutzes in den Behindertenheimen in der
gesamten Republik. Völlig vergeblich war unsere Intervention in diesem
BMASK und unser Hilfeschrei um Unterstützung !
5.
Wo bleibt die Verantwortung desselben BMASK bezüglich der Umsetzung
und Durchsetzung der BRK Behinderten - Rechts - Konvention der UNO ?
Wozu haben wir im Rahmen dieses BMASK einen eigenen Bundes -
Behinderten - Anwalt, weiters einen eigenen unabhängigen Monitoring -
Ausschuß und eine Bundes - Behinderten - Beirat und derlei noch mehr
wie die ÖAR, wenn stillschweigend diese himmelschreienden
Grundrechtsverletzungen durch die 9 Landesregierungen geduldet und
gefördert werden
6.
Wo bleibt die Verantwortung des zuständigen BMWFJ, wenn in diesem
Zusammenhang FAMILIEN BRUTAL AUSEINANDERGERISSEN werden und den
nächsten Angehörigen eines derart Betroffenen jedwedes Recht auf Familie
etc nach Art.8 EMRK verweigert wird ?
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