Montag, 24. September 2012

KATASTROPHALE VERSÄUMNISSE BEZÜGLICH der BEHINDERTEN - HEIME !!!

 SYSTEMATISCHE          VEREITELUNG 
                                   DER

                 VERTRAUENS  -  STELLUNG

nach dem § 27 e  KONSUMENTENSCHUTZGESETZ   in den


      B E H I N D E R T E N   -   H E I M E N


                      EINER SELBSTERNANNTEN   ANGEBLICHEN    "LEBENS  -  HILFE"


     Es gibt nun mehr als Anlaß genug, die diesbezügliche Situation in den Senioren - Pflege- Heimen mit der erschreckenden Realität in den Behinderten - Heimen zu vergleichen. Während sich seit Jahren eine erhebliche Anzahl von Fachgelehrten und auch Praktikern verschiedenster Ausprägung  sehr eingehend mit der Ausgestaltung und Durchsetzung der Bewohnerrechte in den Senioren - Heimen  bemüht und mittlerweile auch ausreichende Erfolge aufzuweisen hat  -  kümmert sich nach wie vor kein Schwanz um die dementsprechenden Verhältnisse in den verschiedensten Ausformungen von Behinderten - Unterbringungs - Anstalten. Nicht einmal die damalige sehr sorgfältig ausgearbeitete innerstaatliche Konvention zum Schutz der pflegebedürftigen Personen aus 1993 wurde bislang in den Behinderten - Heimen hier im Land Salzburg umgesetzt !!! Es herrscht nach wie vor eine Aura der totalen Entmündigung, Segregation  und Unterdrückung der elementarsten Menschenrechte,  vorwiegend beim "Marktführer"  für die vollstationäre Unterbringung, bei dieser krebsartig metastasierten  "Lebens - Hilfe"

               Habe ich das etwa nur geträumt in einer schwülen und schweißtreibenden Sommernacht ??  Keineswegs - sondern die alltägliche Erfahrung beweist mir mehr denn je zuvor, welch atemberaubendes System der Entrechtung von bestens eingespielten Seilschaften hier betrieben und unerbittlich aufrechterhalten wird -und kein einziger Journalist wagt es, hier genauer zu recherchieren und dann entsprechende Reportagen zu liefern ! Es ist offensichtlich nach wie vor ein totales  T A B U  darüber tiefgehend zu berichten, was gar nicht sein darf und doch traurige Realtität darstellt.


                  Im hier aufgezeigten konkreten Anlaß - Fall unseres  W O L F G A N G  S.  bemüht sich nun der beklagte Heimträger LHS mit Hilfe amtsmßbrauchender Richter,  eidbrüchiger  Sachverständiger,  ebenfalls amtsmßbrauchender hochrangiger Landes - Beamter,  pflichtvergessener Rechtsanwälte und Notare etc.mit einer schier unvorstellbaren  HEIMTÜCKE  &  HINTERHÄLTIGKEIT  die Wirksamkeit des gesamten Heim - Vertrags - Gesetzes total zunichte zumachen durch mieseste Vereitelung der rechtzeitigen und wirksamen Namhaftmachung von Vertrauens - Personen für die völlig wehrlosen Hascherl in diesen Hascherl - Haft - Anstalten.

          Die zwingende Folge ist auch die systematische Vereitelung des gerichtlichen Überprüfungsverfahren nach den §§ 11 ff Heim - Aufenthalts- Gesetz.  Kurzum. es werden ganze Gesetze mit einer einzigen Handbewegung vom Tisch gefegt und kein Schwanz rührt sich ! Alle überklugen Universitätsprofaxen und andere Spezial -Kapazunder füllen seit vielen Jahren ihre überklugen Fachzeitschriften mit langweiligen Belanglosigkeiten und beweihräuchern sich gegenseitig inbrünstig auf ihren inzestuösen Fachkongressen.

ABSOLUTER  NOT  -  STAND   BETREFFEND die

          B E H I N D E R T E N   -   H E I M E

 NACH  DEM  §  27 e  KSchG  !!

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