HEUTE EINGELANGT AM POSTWEG : VOLLMACHTS - BEKANNTGABE & VORBEREITENDER SCHRIFT - SATZ
Heute vormittag brachte uns hier in A- 5204 Straßwalchen der Postbote ein blaues Kuvert RSb vom Bundesrechenzentrum Wien mit aktueller Post vom Bezirksgericht Salzburg: als ON 6 im nun begonnenen Zivil - Prozeß 33 C 207/12 i auf Herausgabe des Heim - Vertrages gegen die beklagte Partei "Lebenshilfe Salzburg gGmbH": tatsächlich hat sich die beklagte Partei um eine potente & renommierte Rechtsanwalts - Kanzlei bemüht und sie gefunden in der MAHRINGER - STEINWENDER - BESTEBNER OG mit Sitz in Salzburg, Markus - Sittikus -Str.5, also in direkter Rufweite der involvierten RA Dr. Ingeborg HALLER, die seit dem 1.9.2004 die Rechte des Wolfgang S. mit Füßen tritt und als völlig illegal bestellte "Sachwalterin" nach wie vor Rechtsbeugung im größten Ausmaß betreibt im Zusammenhang mit dem Heimvertragsgesetz und dem Heimaufenthaltsgesetz.
Also weit ist sie nicht gelaufen diese notorische Rechts - Verdreherin, um für den nun angelaufenen zivilrechtlichen Streit vor dem BG Salzburg eine Vertretung zu suchen für die von ihr protegierte beklagte Partei ! Und hat offensichtlich dieser Kanzlei fix fertig angeliefert die Argumentations - Linie für die Abwehr der für dieses Unterdrücker - System hochgradig gefährlichen Klage. Denn wir finden im "Vorbereitenden Schriftsatz" exakt die gleichen völlig absurden Argumente, die schon eine gewisse Eva STRASSER im ebenfalls angelaufenen Überprüfungsverfahren nach dem Heimaufenthaltsgesetz verwendet hatte ! Wir sehen also deutlich vor unseren Augen eine in größter Panik aufgestellte Verteidigungs - Linie, weil die amtsmißbräuchliche Verfahrens - Unterdrückung in beiden Verfahren durch Intervention der Volksanwaltschaft nicht mehr weiter betrieben werden konnte.
Es kommt nun also unausweichlich am Montag, den 1.Oktober 2012 um 9 Uhr am BG Salzburg im Rahmen der 1. Streitverhandlung zum Aufeinanderprallen völlig unversöhnlicher Rechts - Positionen mit einem nachfolgenden Urteil "Im Namen der Republik" in der ersten Instanz. Zu dieser öffentlichen Verhandlung ist ausdrücklich jede interessierte Person eingeladen. Es wird sicher sehr spannend, weil es im gesamten deutschsprachigen Raum noch nie einen solchen Prozeß auf Herausgabe des Heimvertrages gegeben hat.
Für alle, die noch nicht genau Bescheid wissen: WOLFGANG S. wurde exakt am 17.10.2003 von einer Mitarbeiterin der sogenannten "Lebens - Hilfe" gewaltsam entführt und aus dem Familien - Verband brutal herausgerissen. Diese LHS betreibt also völlig ungeniert "MENSCHEN - RAUB" am hellichten Tag mit anschließender lebenslanger "ANBINDE - HALTUNG" in einem bestens getarnten "LEBENS - HILFE - STALL", wobei natürlich die Anwendung des Heimvertragsgesetzes und des Heimaufenthaltsgesetzes der Republik Österreich überhaupt nicht in Frage kommt. Und diese haarsträubend rechtswidrigen Praktiken werden ausdrücklich von der Salzburger Landesregierung unterstützt mit einem "ZUWEISUNGS - BESCHEID", der von der LHS wie ein seinerzeitiger "SCHUTZ - HAFT - BEFEHL" aufgefaßt wird: die zu "schützende" Person verschwindet blitzartig in einem Miniatur - KZ und wird dort dauerhaft sämtlicher Menschenrechte entkleidet.
Es sei nochmals in aller Öffentlichkeit klargestellt : es gibt in der gesamten Republik Österreich nach wie vor haarsträubende Menschenrechtsverletzungen in den Behinderten -Heimen. Die Volksanwaltschaft hat exakt am 1. Juli heuer eine umfangreiche Beschwerde von uns erhalten, die im www.wikilegia veröffentlicht worden ist unter "Sachwalterschaftsmißbrauch und die Rolle der Behindertenheime". Weiters wurde eine öffentliche Strafanzeige nach § 302 StGB "Amts - Mißbrauch" gegen die Richterin Mag. Eva STRASSER vom BGS ebenfalls im wikilegia veröffentlicht. Weitere solche Strafanzeigen direkt an die zentrale Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der justiz - internen KORRUPTION werden nun folgen.
EINSCHREITER : Karl S T A N G L, Gewerbegebiet Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei Straßwalchen, Land Salzburg.
GEWILLKÜRTER BEWOHNER - VERTRETER für Wolfgang S. gemäß zeugenschaftlicher & urkundlicher Bestellung und Bevollmächtigung am 26.12.2011 hier in Straßwalchen, dem BG Salzburg nachweislich eingebracht am 27.12.2011
Sowie unbeschränkt PROZESS - BEVOLLMÄCHTIGTER für die klagsführende Mutter des Wolfgang S. für diesen Zivilprozeß 33 C 207/12
Heute vormittag brachte uns hier in A- 5204 Straßwalchen der Postbote ein blaues Kuvert RSb vom Bundesrechenzentrum Wien mit aktueller Post vom Bezirksgericht Salzburg: als ON 6 im nun begonnenen Zivil - Prozeß 33 C 207/12 i auf Herausgabe des Heim - Vertrages gegen die beklagte Partei "Lebenshilfe Salzburg gGmbH": tatsächlich hat sich die beklagte Partei um eine potente & renommierte Rechtsanwalts - Kanzlei bemüht und sie gefunden in der MAHRINGER - STEINWENDER - BESTEBNER OG mit Sitz in Salzburg, Markus - Sittikus -Str.5, also in direkter Rufweite der involvierten RA Dr. Ingeborg HALLER, die seit dem 1.9.2004 die Rechte des Wolfgang S. mit Füßen tritt und als völlig illegal bestellte "Sachwalterin" nach wie vor Rechtsbeugung im größten Ausmaß betreibt im Zusammenhang mit dem Heimvertragsgesetz und dem Heimaufenthaltsgesetz.
Also weit ist sie nicht gelaufen diese notorische Rechts - Verdreherin, um für den nun angelaufenen zivilrechtlichen Streit vor dem BG Salzburg eine Vertretung zu suchen für die von ihr protegierte beklagte Partei ! Und hat offensichtlich dieser Kanzlei fix fertig angeliefert die Argumentations - Linie für die Abwehr der für dieses Unterdrücker - System hochgradig gefährlichen Klage. Denn wir finden im "Vorbereitenden Schriftsatz" exakt die gleichen völlig absurden Argumente, die schon eine gewisse Eva STRASSER im ebenfalls angelaufenen Überprüfungsverfahren nach dem Heimaufenthaltsgesetz verwendet hatte ! Wir sehen also deutlich vor unseren Augen eine in größter Panik aufgestellte Verteidigungs - Linie, weil die amtsmißbräuchliche Verfahrens - Unterdrückung in beiden Verfahren durch Intervention der Volksanwaltschaft nicht mehr weiter betrieben werden konnte.
Es kommt nun also unausweichlich am Montag, den 1.Oktober 2012 um 9 Uhr am BG Salzburg im Rahmen der 1. Streitverhandlung zum Aufeinanderprallen völlig unversöhnlicher Rechts - Positionen mit einem nachfolgenden Urteil "Im Namen der Republik" in der ersten Instanz. Zu dieser öffentlichen Verhandlung ist ausdrücklich jede interessierte Person eingeladen. Es wird sicher sehr spannend, weil es im gesamten deutschsprachigen Raum noch nie einen solchen Prozeß auf Herausgabe des Heimvertrages gegeben hat.
Für alle, die noch nicht genau Bescheid wissen: WOLFGANG S. wurde exakt am 17.10.2003 von einer Mitarbeiterin der sogenannten "Lebens - Hilfe" gewaltsam entführt und aus dem Familien - Verband brutal herausgerissen. Diese LHS betreibt also völlig ungeniert "MENSCHEN - RAUB" am hellichten Tag mit anschließender lebenslanger "ANBINDE - HALTUNG" in einem bestens getarnten "LEBENS - HILFE - STALL", wobei natürlich die Anwendung des Heimvertragsgesetzes und des Heimaufenthaltsgesetzes der Republik Österreich überhaupt nicht in Frage kommt. Und diese haarsträubend rechtswidrigen Praktiken werden ausdrücklich von der Salzburger Landesregierung unterstützt mit einem "ZUWEISUNGS - BESCHEID", der von der LHS wie ein seinerzeitiger "SCHUTZ - HAFT - BEFEHL" aufgefaßt wird: die zu "schützende" Person verschwindet blitzartig in einem Miniatur - KZ und wird dort dauerhaft sämtlicher Menschenrechte entkleidet.
Es sei nochmals in aller Öffentlichkeit klargestellt : es gibt in der gesamten Republik Österreich nach wie vor haarsträubende Menschenrechtsverletzungen in den Behinderten -Heimen. Die Volksanwaltschaft hat exakt am 1. Juli heuer eine umfangreiche Beschwerde von uns erhalten, die im www.wikilegia veröffentlicht worden ist unter "Sachwalterschaftsmißbrauch und die Rolle der Behindertenheime". Weiters wurde eine öffentliche Strafanzeige nach § 302 StGB "Amts - Mißbrauch" gegen die Richterin Mag. Eva STRASSER vom BGS ebenfalls im wikilegia veröffentlicht. Weitere solche Strafanzeigen direkt an die zentrale Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der justiz - internen KORRUPTION werden nun folgen.
EINSCHREITER : Karl S T A N G L, Gewerbegebiet Süd 4 in A - 5204 STEINDORF bei Straßwalchen, Land Salzburg.
GEWILLKÜRTER BEWOHNER - VERTRETER für Wolfgang S. gemäß zeugenschaftlicher & urkundlicher Bestellung und Bevollmächtigung am 26.12.2011 hier in Straßwalchen, dem BG Salzburg nachweislich eingebracht am 27.12.2011
Sowie unbeschränkt PROZESS - BEVOLLMÄCHTIGTER für die klagsführende Mutter des Wolfgang S. für diesen Zivilprozeß 33 C 207/12
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen