Dienstag, 18. September 2012

DIE "LEBENS - HILFE" KONTERT IN SCHAMLOSESTER WEISE !

HEUTE  EINGELANGT   AM   POSTWEG :  VOLLMACHTS  -  BEKANNTGABE  &  VORBEREITENDER   SCHRIFT  -  SATZ


        Heute vormittag brachte uns hier in A- 5204 Straßwalchen der Postbote ein blaues Kuvert RSb vom Bundesrechenzentrum Wien mit aktueller Post vom Bezirksgericht Salzburg: als ON 6 im nun begonnenen  Zivil - Prozeß  33 C 207/12 i  auf Herausgabe des Heim - Vertrages  gegen die beklagte Partei  "Lebenshilfe Salzburg gGmbH":  tatsächlich hat sich die beklagte  Partei um eine potente & renommierte Rechtsanwalts - Kanzlei bemüht und sie gefunden in der  MAHRINGER - STEINWENDER - BESTEBNER  OG mit Sitz in Salzburg, Markus - Sittikus -Str.5,  also in direkter Rufweite der involvierten RA Dr. Ingeborg  HALLER,  die seit dem  1.9.2004  die Rechte des Wolfgang S. mit Füßen tritt und als völlig illegal bestellte "Sachwalterin"  nach wie vor  Rechtsbeugung im größten Ausmaß betreibt  im Zusammenhang mit dem Heimvertragsgesetz und dem Heimaufenthaltsgesetz.

                    Also weit ist sie nicht gelaufen diese notorische Rechts - Verdreherin, um für den nun angelaufenen  zivilrechtlichen Streit  vor dem BG Salzburg  eine Vertretung zu suchen für die von ihr protegierte beklagte Partei !  Und hat  offensichtlich dieser Kanzlei  fix fertig angeliefert  die Argumentations - Linie für die Abwehr der für dieses Unterdrücker - System hochgradig gefährlichen Klage. Denn wir finden im "Vorbereitenden Schriftsatz"  exakt die gleichen völlig absurden Argumente,  die schon eine gewisse Eva  STRASSER   im ebenfalls angelaufenen Überprüfungsverfahren nach dem Heimaufenthaltsgesetz  verwendet hatte !  Wir sehen also deutlich vor unseren Augen eine in größter Panik aufgestellte Verteidigungs - Linie,  weil die amtsmißbräuchliche  Verfahrens - Unterdrückung in beiden Verfahren durch Intervention der Volksanwaltschaft  nicht mehr weiter betrieben werden konnte.

                     Es kommt nun also unausweichlich am Montag, den 1.Oktober 2012 um 9 Uhr am BG Salzburg im Rahmen der 1. Streitverhandlung zum  Aufeinanderprallen völlig unversöhnlicher Rechts - Positionen mit einem nachfolgenden Urteil  "Im Namen der Republik" in der ersten Instanz.  Zu dieser öffentlichen Verhandlung ist ausdrücklich jede interessierte Person  eingeladen. Es wird sicher sehr spannend, weil es im gesamten deutschsprachigen Raum noch nie einen solchen Prozeß auf Herausgabe des Heimvertrages gegeben hat.


                     Für alle, die noch nicht genau Bescheid wissen:  WOLFGANG S.  wurde exakt am 17.10.2003  von einer Mitarbeiterin der sogenannten  "Lebens - Hilfe"  gewaltsam entführt und aus dem Familien - Verband brutal herausgerissen. Diese LHS betreibt also völlig ungeniert   "MENSCHEN  -  RAUB"   am hellichten Tag  mit anschließender  lebenslanger  "ANBINDE  -  HALTUNG"  in einem bestens getarnten  "LEBENS  -  HILFE  -  STALL",  wobei natürlich die Anwendung des Heimvertragsgesetzes und des Heimaufenthaltsgesetzes der Republik Österreich überhaupt nicht in Frage kommt. Und diese haarsträubend rechtswidrigen  Praktiken  werden ausdrücklich von der Salzburger Landesregierung unterstützt mit einem  "ZUWEISUNGS  -  BESCHEID",  der von der LHS  wie ein seinerzeitiger  "SCHUTZ  -  HAFT  -  BEFEHL"   aufgefaßt wird:  die zu  "schützende"  Person verschwindet  blitzartig  in einem  Miniatur -  KZ  und wird dort  dauerhaft sämtlicher Menschenrechte entkleidet.

                  Es sei nochmals in aller Öffentlichkeit klargestellt : es gibt in der gesamten Republik Österreich nach wie vor haarsträubende Menschenrechtsverletzungen in den Behinderten -Heimen.  Die Volksanwaltschaft hat exakt am 1. Juli heuer eine umfangreiche Beschwerde von uns erhalten, die im  www.wikilegia veröffentlicht worden ist unter "Sachwalterschaftsmißbrauch und die Rolle der Behindertenheime".  Weiters wurde eine öffentliche Strafanzeige nach § 302 StGB  "Amts - Mißbrauch"  gegen die Richterin Mag. Eva  STRASSER  vom BGS  ebenfalls im wikilegia veröffentlicht. Weitere solche Strafanzeigen direkt an die zentrale Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der justiz - internen  KORRUPTION  werden nun folgen.


       EINSCHREITER :  Karl   S T A N G L,  Gewerbegebiet Süd 4 in A - 5204  STEINDORF  bei Straßwalchen,  Land Salzburg.

       GEWILLKÜRTER   BEWOHNER  -  VERTRETER  für  Wolfgang S. gemäß zeugenschaftlicher & urkundlicher Bestellung und Bevollmächtigung am 26.12.2011  hier in Straßwalchen,  dem BG Salzburg nachweislich eingebracht am 27.12.2011

Sowie   unbeschränkt   PROZESS  -  BEVOLLMÄCHTIGTER  für die klagsführende  Mutter des Wolfgang S. für diesen Zivilprozeß  33 C 207/12 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen