Montag, 1. Oktober 2012

RECHTS - BEUGUNG OHNE ENDE + ENDLOSE VERSCHLEPPUNGS - TAKTIK !

   " VORBEREITENDE  TAGSATZUNG "

AM  BEZIRKS  -  GERICHT  SALZBURG  zu GZ.  33 C 207/12 i


            Heute  am 1.Oktober 2012 um 9 Uhr im Saal 1

    EIN  ERSTER   VORAUS  -  BERICHT


                  Soeben komme ich aus dem BGS und darf dem interessierten Leser folgenden  Erlebnisbericht anbieten:   Wie angekündigt habe ich um exakt 7 Uhr 30 Minuten in der dortigen Einlaufstelle abgegeben in dreifacher Ausfertigung in bester Druck- Qualität in Farbe die bereits gestern hier publizierten Anträge. Nach dem Frühstück in der Getreidegasse bin ich dann wieder zum BG, wo bereits die anderen heutigen Prozeß - Beteiligten warteten. Ungefähr 10 oder 12 Personen wurden dann vom Vorsteher Dr. Wolfgang  F I L I P  unerwarteter Weise doch in den Saal 1 gelotst und nicht in den Saal 5 wie angekündigt.

        Von der beklagten Partei erschienen ist nur die hauptverantwortliche Bereichs - Leiterin  "WOHNEN" der "Lebenshilfe Salzburg gGmbH", die Mag. Sabine  B I B E R in Begleitung  einer jüngeren Dame, die wahrscheinlich auch dem Heimträger zuzurechnen ist.  Keine Spur vom RA  MAHRINGER, keine Spur auch von der bekämpften "Sachwalterin" Dr. Ingeborg  H A L L E R.

         Gegenüber nahmen Platz die klagsführende Mutter und engste Vertrauensperson des Wolfgang S. und der generalbevollmächtigte Verfasser dieser Zeilen. Im Publikum nur aus Straßwalchen und Umgebung angereiste Bekannte und Freunde der Klägerin.  Von all den eingeladenen Rechtsanwälten, Notaren, Unversitätsgelehrten, höheren Beamten und kirchlichen Würdenträgern hat es niemand für wert befunden, persönlich zu erscheinen. Denen mag nun mein Bericht genügen - sie haben wirklich was versäumt !!

            Schon auf den ersten Blick  und auf das erste Gehör war für mich zu erkennen, daß in der Zwischenzeit der prozeßführende Richter von den gegnerischen "Seilschaften"  ordentlich eingeseift bis über die Ohren und zusätzlich eingenebelt worden war.  Er kennt sich nämlich hint und vorne überhaupt nicht aus in der gesamten Materie , die in dieser Form noch nie in der gesamten Republik abgehandelt worden ist. Nach unverständlich gemurmelter "Verlesung" des gesamten bisherigen Aktes  kam es sofort faustdick daher mit weiteren gewagten  Einschüchterungs- und Verschleppungsaktionen.

                Die klagsführende Mutter des Wolfgang referierte dann kurz ihre Sicht der Dinge und daß sie als die namhaft gemachte Vertrauensperson nach § 27 e KSchG nun einmal ohne den geringsten Zweifel Anspruch auf die Herausgabe des Heimvertrages ihres schwerbehinderten Sohnes hätte. Und daß sie genauso unzweifelhaft als diese VP auch im anhängigen freiheitsschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren  gemäß den §§ 11 ff Heimaufenthaltsgesetz  ( 35 HA 4/12 v)  den Anspruch auf eine bekämpfbare meritorische Entscheidung nun des Landesgerichtes hätte nach Rekurserhebung gegen diesen völlig absurden Zurückweisungsbeschluß der wegen Amtsmißbrauch nach § 302 StGB angezeigten Dr. Eva  S T R A S S E R.

                   Dann kam die Gegenseite zu Wort: Es wird nun in aller Deutlichkeit ausgesprochen, daß tatsächlich keinerlei Vertrags - Verhältnis besteht zwischen dem Heim - Bewohner Wolfgang S. und dem Heim - Träger LHS,  sondern nur eine spezielle Vereinbarung zwischen der Landesregierung Salzburg und dem Heimträger. Da diese LR Salzburg dem Bewohner konkret den bestehenden Heimplatz im Wohnheim Kralgrabenweg  Z U  -  G E  -  W I E S E N  hat und ihn auch ausschließlich finanziert mit über fünftausend Euro pro Monat.............deshalb sei das gesamte Konsumentenschutzgesetz in diesem konkreten Fall überhaupt nicht anwendbar und somit kann es auch keinen Heimvertrag für Wolfgang geben und logischerweise auch keine VP nach diesem § 27e  und natürlich auch keine lästigen  "Persönlichkeitsrechte" nach dem § 27 d Abs.3 etc..........und derlei lästiges Zeug mehr !!!   SO  EINFACH  GEHT  DAS  !!!.

                    Nach  diesen  markerschütternden  Offenbarungen blieb natürlich keinerlei Raum mehr in dieser Tagsatzung für ein vernünftiges Vorbringen ! Der Richter fing an kurios zu fabulieren gegenüber der leidgeprüften Mutter und spannte sie erneut auf die Folter : er brauche nun ein neues psychiatrisches Gutachten über den Sohn Wolfgang nur zu dieser speziellen Frage, ob dieser 41 - jährige Sohn überhaupt seine eigene Mutter als Vertrauensperson namhaft machen könne und dieses Gutachten werde sicher viertausend Euro kosten......und dieser  W O L F G A N G  wurde dann sofort von mir direkt im Saal aufgefordert, nochmals klar auszusagen vor dem Richter, wer seine Vertrauensperson sei  und er sprach klar und deutlich erneut aus, daß diese seine eigene Mutter seit über 40 Jahren selbstverständlich seine engste VP ist -  ABER  DAS   DARF   EINFACH   NICHT   SEIN !!! 

             Insgesamt  war überdeutlich zu erkennen, daß erneut mit den faulsten überhaupt vorstellbaren Tricks und mit den allermiesesten Manövern  versucht wird, das Verfahren zu verschleppen ad infinitum und die klagsführende  Mutter total zu zermürben, so wie das im Sachwalterschaftsverfahren  2 P 236/04 m   schon seit fast 9 Jahren in endloser Serie praktiziert wird. Es kam dann zu  tumultartigen Szenen  im Saal 1 und zu exzessiven Wortgefechten meinerseits mit dem sichtlich total überforderten Richter und auch mit der in arrogantester Form nach wie vor argumentierenden  Ober - Kerker  -  Meisterin  der LHS, die sich total sicher ist, daß der Wolfgang weiterhin in versklavender  Anbinde - Haltung bei der LHS bleiben wird, weil er quasi von der Landesregierung an die Lebenshilfe regelrecht verschachert worden ist auf Lebzeiten........da kann man nur mehr sagen.   TU   FELIX   CLAUSTRIA   CLAUDE !

           

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