DIE MUTTER WOLFGANGS SCHILDERT KURZGEFASST IHRE EINDRÜCKE
Am 1.Oktober 2012 , also vor genau 1 Woche, fand beim Bezirksgericht Salzburg die 1. öffentliche Tagsatzung bezüglich meiner K L A G E auf Herausgabe des Heimvertrages für meinen Sohn Wolfgang gegen die "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" statt - mit eindeutiger Rechtsgrundlage nach dem § 27 d Abs.5 KSchG !
Ich hatte eine Reihe von bekannten & befreundeten Personen zur Teilnahme eingeladen. Nicht alle waren gekommen, aber immerhin waren anwesend:
1. Frau Edith APOLLONIO
2. Frau Frieda WENNINGER
3. Frau Liesi DORFINGER
4. Frau Ilse MAYERHOFER - EKINCI
5. Herr Franz PENNINGER
6. Schwester Xaveria WAGNER
7. Frau Renate GRABLER
8 Herr Jürgen CHARWAT
9. Herr Alois FUNDNEIDER
10.. Herr Karl STANGL als mein General - Bevollmächtigter
11. selbstverständlich auch mein Sohn W O L F G A N G S.
Um 3/4 9 Uhr schwebte dann die Frau Mag. B I B E R Sabine, verantwortliche Bereichsleiterin für die Wohnheime der Lebenshilfe Salzburg, herbei, begleitet war sie von einer jüngeren Mitarbeiterin der RA - Kanzlei MAHRINGER & Co.
Der Richter war einigermaßen konsterniert von meinen zahlreichen Begleitpersonen, er ER - RÖTETE auffällig, fing sich aber wieder schnell und dirigierte uns in den größeren Saal 1. Ich trug dann meine KLAGE und meine Argumente vor, um mich dann sofort in Grund & Boden reden zu lassen von dieser magersüchtigen Anwältin mit den unverschämtesten Argumenten. Die geltenden Gesetze wurden mit einem einzigen Wischer vom Tisch gefegt. Offensichtlich hatte diese Anwältin noch nie etwas gehört von allgemeinen Grund - und Freiheitsrechten, von speziellen nationalen Behinderten - Rechten und von den in der BRK - Behinderten - Rechts - Konvention der UNO verbürgten völkerrechtlichen Garantien !!!
R O T Z F R E C H behauptete sie, daß es für Wolfgang gar keinen Heimvertrag geben könne und er überhaupt nicht ins Konsumentenschutzgesetz falle, weil er mittels BESCHEID der Landeregierung an die Lebenshilfe quasi unwiderruflich auf Lebzeiten V E R S C H A C H E R T worden sei. Des weiteren wurde argumentiert, daß Wolfgang ohnehin viel zu dumm sei, seinen Willen kundzutun und das habe der psychiatrische Sachverständige & Gutachter Univ. Prof. Ernst G R I E B N I T Z kürzlich in seinem letzten Befund ausreichend bestätigt.
Das E R B O S T E meinen umfassend Prozeß - Bevollmächtigten dermaßen, daß er seine E M O T I O N E N nicht mehr kontrollieren konnte. Er forderte Wolfgang vor den 10 anwesenden Zeugen im Saal sofort auf, dem Richter nochmals klar und deutlich zu sagen, wer seine Vertrauensperson sei und Wolfgang sagte deutlich venehmbar im gesamten Saal:
" MEINE MAMA IST MEINE V E R T R A U E N S - P E R S O N , ICH VERTRAU MEINER MAMA "
Ich bin nun sehr gespannt, ob diese Aussage vollinhaltlich und unverfälscht auch im gerichtlichen Protokoll zu finden ist !
Der Richter hat mit keinem einzigen Wort den anmaßenden & unverschämten Ausführungen der gegnerischen Anwältin widersprochen, er hat sie in keiner Weise zurechtgewiesen und auf die eindeutige Gesetzeslage hingewiesen. Für wie blöd wird eigentlich das Volk angeschaut ? Die Lebenshilfe - Dame zeigte sich S C H E I N - H E I L I G zutiefst berührt, aber in der Sache selbst total unversöhnlich. Ich hatte den Eindruck, daß der Richter das Heimvertragsgesetz nicht ausreichend studiert hat, und daß er sich offenbsichtlich schwer tut, Recht und Ordnung durchzusetzen, ist doch die "HEILIGE KUH" Lebenshilfe der Prozeßgegner. Ich konnte meinen gerechten Zorn nur mit größter Mühe unterdrücken, aber mein Bevollmächtigter EXPLODIERTE und drohte dem Richter erneut dieselbe Korruptions - Anzeige direkt an die zentrale WKStA Wien an , wie schon vor etlichen Wochen gegen die notorisch amtsmßbrauchende Richterin des BGS Mag. Eva STRASSER wegen Unterdrückung und Verschleppung des anhängigen Parallelverfahrens nach dem Heimaufenthaltsgesetz.
Das Klags - Verfahren wurde dann bis zur Rekurs - Entscheidung des Landesgerichtes über meinen freiheitsschutzrechtlichen Überprüfungsantrag bezüglich der völlig rechtswidrigen Freiheitsbeschränkungen meines Sohnes durch den Heimträger AUS - GE - SETZT !
Anschließend kam es zu tumultartigen Szenen im Verhandlungssaal und auch im Korridor des Gerichtsgebäudes. Um etwa 3/4 10 Uhr verließen wir das Gebäude, sehr wütend und unzufrieden über den heutigen Verlauf.
Am 1.Oktober 2012 , also vor genau 1 Woche, fand beim Bezirksgericht Salzburg die 1. öffentliche Tagsatzung bezüglich meiner K L A G E auf Herausgabe des Heimvertrages für meinen Sohn Wolfgang gegen die "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" statt - mit eindeutiger Rechtsgrundlage nach dem § 27 d Abs.5 KSchG !
Ich hatte eine Reihe von bekannten & befreundeten Personen zur Teilnahme eingeladen. Nicht alle waren gekommen, aber immerhin waren anwesend:
1. Frau Edith APOLLONIO
2. Frau Frieda WENNINGER
3. Frau Liesi DORFINGER
4. Frau Ilse MAYERHOFER - EKINCI
5. Herr Franz PENNINGER
6. Schwester Xaveria WAGNER
7. Frau Renate GRABLER
8 Herr Jürgen CHARWAT
9. Herr Alois FUNDNEIDER
10.. Herr Karl STANGL als mein General - Bevollmächtigter
11. selbstverständlich auch mein Sohn W O L F G A N G S.
Um 3/4 9 Uhr schwebte dann die Frau Mag. B I B E R Sabine, verantwortliche Bereichsleiterin für die Wohnheime der Lebenshilfe Salzburg, herbei, begleitet war sie von einer jüngeren Mitarbeiterin der RA - Kanzlei MAHRINGER & Co.
Der Richter war einigermaßen konsterniert von meinen zahlreichen Begleitpersonen, er ER - RÖTETE auffällig, fing sich aber wieder schnell und dirigierte uns in den größeren Saal 1. Ich trug dann meine KLAGE und meine Argumente vor, um mich dann sofort in Grund & Boden reden zu lassen von dieser magersüchtigen Anwältin mit den unverschämtesten Argumenten. Die geltenden Gesetze wurden mit einem einzigen Wischer vom Tisch gefegt. Offensichtlich hatte diese Anwältin noch nie etwas gehört von allgemeinen Grund - und Freiheitsrechten, von speziellen nationalen Behinderten - Rechten und von den in der BRK - Behinderten - Rechts - Konvention der UNO verbürgten völkerrechtlichen Garantien !!!
R O T Z F R E C H behauptete sie, daß es für Wolfgang gar keinen Heimvertrag geben könne und er überhaupt nicht ins Konsumentenschutzgesetz falle, weil er mittels BESCHEID der Landeregierung an die Lebenshilfe quasi unwiderruflich auf Lebzeiten V E R S C H A C H E R T worden sei. Des weiteren wurde argumentiert, daß Wolfgang ohnehin viel zu dumm sei, seinen Willen kundzutun und das habe der psychiatrische Sachverständige & Gutachter Univ. Prof. Ernst G R I E B N I T Z kürzlich in seinem letzten Befund ausreichend bestätigt.
Das E R B O S T E meinen umfassend Prozeß - Bevollmächtigten dermaßen, daß er seine E M O T I O N E N nicht mehr kontrollieren konnte. Er forderte Wolfgang vor den 10 anwesenden Zeugen im Saal sofort auf, dem Richter nochmals klar und deutlich zu sagen, wer seine Vertrauensperson sei und Wolfgang sagte deutlich venehmbar im gesamten Saal:
" MEINE MAMA IST MEINE V E R T R A U E N S - P E R S O N , ICH VERTRAU MEINER MAMA "
Ich bin nun sehr gespannt, ob diese Aussage vollinhaltlich und unverfälscht auch im gerichtlichen Protokoll zu finden ist !
Der Richter hat mit keinem einzigen Wort den anmaßenden & unverschämten Ausführungen der gegnerischen Anwältin widersprochen, er hat sie in keiner Weise zurechtgewiesen und auf die eindeutige Gesetzeslage hingewiesen. Für wie blöd wird eigentlich das Volk angeschaut ? Die Lebenshilfe - Dame zeigte sich S C H E I N - H E I L I G zutiefst berührt, aber in der Sache selbst total unversöhnlich. Ich hatte den Eindruck, daß der Richter das Heimvertragsgesetz nicht ausreichend studiert hat, und daß er sich offenbsichtlich schwer tut, Recht und Ordnung durchzusetzen, ist doch die "HEILIGE KUH" Lebenshilfe der Prozeßgegner. Ich konnte meinen gerechten Zorn nur mit größter Mühe unterdrücken, aber mein Bevollmächtigter EXPLODIERTE und drohte dem Richter erneut dieselbe Korruptions - Anzeige direkt an die zentrale WKStA Wien an , wie schon vor etlichen Wochen gegen die notorisch amtsmßbrauchende Richterin des BGS Mag. Eva STRASSER wegen Unterdrückung und Verschleppung des anhängigen Parallelverfahrens nach dem Heimaufenthaltsgesetz.
Das Klags - Verfahren wurde dann bis zur Rekurs - Entscheidung des Landesgerichtes über meinen freiheitsschutzrechtlichen Überprüfungsantrag bezüglich der völlig rechtswidrigen Freiheitsbeschränkungen meines Sohnes durch den Heimträger AUS - GE - SETZT !
Anschließend kam es zu tumultartigen Szenen im Verhandlungssaal und auch im Korridor des Gerichtsgebäudes. Um etwa 3/4 10 Uhr verließen wir das Gebäude, sehr wütend und unzufrieden über den heutigen Verlauf.
HALLO, ICH BIN FASSUNGSLOS ENTZEZT?????
AntwortenLöschenWAS SIND DAS NUR FÜR MENSCHEN??? UND SOWAS VON PERSONEN SIND IM GERICHT UNTER ANDEREM ANGESTELLT?? BITTE WAS? DIESE PERSONEN SOLLTEN SOFORT VOM DIENST SUSPENTIERT, UND DESWEITEREN EINE SAFTIGE „STRAFANZEIGE, UND EINE STRAFANKLAGE“ BEKOMMEN, UND NIIIIIE MEHR DIE MÖGLICHKEIT DAZU HABEN, IN EINEM GERICHT ZU ARBEITEN, GESCHWEIGE DEN ÜBER ANDERE MENSCHEN ZU URTEILEN!!
SIE HABEN MEINEN TIEFSTEN RESPEKT, DASS SIE SOLCHE UNBEGREIFLICHE „MISSSTÄNDE-UNGLAUBLICHE VORFÄLLE“, DIE MAN SICH ÜBERHAUPT NICHT VOZUSTELLEN GETRAUT, AUFZEIGEN & ANKLAGEN!!! EGAL UM WAS ES GEHT, WENN SIE NUR DEN KLEINSTEN VERDACHT HABEN, DA STIMMT WAS NICHT, WEHREN SIE SICH, MIT ALLEN MÖGLICHEN IN IHRER MACHT STEHENDEN MITTELN - UND ZEIGEN SIE WEITERHIN AUF, DENN ERST DANN HAT MAN DIE CHANCE, SOLCHEN HINTERHÄLTIGEN UND WIEDERLICHEN PERSONEN DAS HANDWERK ZU LEGEN!!!!!!
ES „MÜSSEN“ (MÜSSTEN) VIEL MEHR MENSCHEN, SO WIE SIE, DEN MUT UND DIE NÖTIGE CORRAGE, (DIE FÜR JEDEN EINZELLNEN SELBSTVERSTÄNDLICH SEIN SOLLTE) DAZU HABEN, DERARTIGES IN DIE ÖFFENTLICHKEIT ZU TRAGEN, DENN NUR SOOOOO KANN ETWAS DAGEGEN UNTERNOMMEN WERDEN!!!!!!
ICH WÜNSCHE IHNEN VON HERZEN ALLES ALLES GUTE.