Samstag, 13. Oktober 2012

ALLES WAS RECHT IST - SCHLAF & SCHLAFSTÖRUNGEN IM ALTER - AKTUELLER ERLEBNISBERICHT aus der CDK SALZBURG

MEDIKAMENTÖSE   FREIHEITS  -  BESCHRÄNKUNG   IN   HEIMEN   BEI   SCHWERER   SCHLAFLOSIGKEIT ?


     Heute, Samstag  13.Oktober 2012  versammelten sich annähernd 100 lernbegierige Ärzte, Pfleger, Juristen, Sachwalter, Bewohnervertreter und sonstige Sozialarbeiter etc im großen Hörsaal der Gerichtsmedizin in der  Christian - Doppler - Klink Salzburg um mehreren hochkarätigen Vortragenden zu lauschen und dann in einer angeregten Diskussion  spezielle Fragestellungen zu erörtern. Die Begrüßung & Einleitung erfolgte durch die beiden hauptverantwortlichen Veranstalter, nämlich den ärztlichen Leiter der städtischen Senioren - Heime Salzburg DDr. Randolf  M E S S E R   und durch den Bereichsleiter  Salzburg/Tirol der Bewohnervertretung im Rahmen des Vereines "Vertretungsnetz"  Dr. Erich  W A H L:

           Den 1. Hauptvortrag hielt dann Primar etc. Bernhard  I G L S E D E R   von der  CDK - Geriatrie über " Schlafstörungen im Alter: Ursachen, Prävalenz, Therapie"  Es war eine sehr einfühlsame Darlegung über die Schlafprobleme der älteren Generation  aus fachärztlicher Sicht.  Durch die Übersiedlung des Landes - Pflege - Heimes vom Salzachufer ins neue Pflegezentrum in der CDK werden jetzt alle vorhandenen Kräfte sicher besser gebündelt auch in diesem speziellen Bereich.

            Den 2. Hauptvortrag hielt  in größter Lebendigkeit & Eindrücklichkeit der Psychologe Univ. Prof. Anton  L A I R E I T E R    von der AG Psychotherapie & Gerontopsychologie  über das Thema: "Schlaf & Schlafstörungen im Alter aus psychologischer Sicht: Bedeutung, Effekte und Behandlungen"

           Den 3. Hauptvortrag lieferte dann die Pflege - Pädagogin  DGKS  Anneliese   F L A S C H    über "die Beeinflussung von Schlafstörungen im Alter  -  eine  Domäne der Pflege !?"  mit anschaulicher Schilderung diversester  schonender Pflege - Maßnahmen  bei Schlaflosigkeit.

            Der 4. Hauptvortrag brachte dann die Sichtweise der Bewohnervertreter nach dem Heimaufenthaltsgesetz ins Spiel : Mag. Alexandra  N I E D E R M O S E R   referierte über  "........aber jetzt wird geschlafen ! - Ethische & rechtliche Aspekte zur Verabreichung von Schlafmedikamenten im Alter"

            Den 5. und letzten Hauptvortrag lieferte  JUSTITIA  durch den Richter des Landesgerichtes Salzburg (Rekurs - Senat in allen Außerstreitsachen) Mag. Alexander  M Ä N H A R D T  mit Beleuchtung der hauptsächlichen Rechtsfragen im gerichtlichen Überprüfungsverfahren  nach den §§ 11 ff. Heim AufG

             In der anschließenden Diskussion  zeigte sich als eines der Hauptprobleme nach wie vor die große Unsicherheit in der Ärzteschaft über die generelle Meldepflicht von  Schlafmedikationen  ohne zwingende Notwendigkeit aus rein medizinischer Sicht - also wenn es vorwiegend um das  "Ruhigstellen" von allzu umtriebigen Heim - Bewohnern in der Nachtzeit geht . Mittlerweile gibt es ja diesbezüglich eine ausgereifte Judikatur des OGH, die lückenlos im Internet dokumentiert ist  -  sehr zu empfehlen das genaue Studium !

              Aber warum berichtet das nun hier überhaupt der "ENT  -  HINDERUNGS  -  EXPERTE" ?  Weil der  WOLFGANG  dieses Wochenende gerade hier in Straßwalchen bei seiner Mutter verbringt und er hat mir soeben erzählt , was er in vergangenen Jahren alles angestellt hat mitten in der Nacht im Behinderten - Heim in Salzburg:

             Ganze Nächte hindurch hat er gebrüllt, getobt und geweint  nach schwersten Mißhandlungen & Traumatisierungen in diversen Kärntner Jugendheimen ! Immer wieder waren die nachtdienstschiebenden Betreuer ratlos, was sie nur machen sollten, um ihn zu beruhigen und zum Schlafen zu bringen. Einmal mußte der Heimleiter mitten in der Nacht kommen und  ihn mit drastischen Mitteln zur Räson bringen - das ist genauestens aktenkundig im Pflegschaftsakt !

              Was will ich nun sagen : gibt es demnächst eine genauso hochkarätig besetzte Veranstaltung mit dem Thema: "GESETZESKONFORME   BEHANDLUNG   von   SCHLAFSTÖRUNGEN  im   BEHINDERTEN  -  HEIM" ?   Wagt es jemand, das Thema der medikamentösen  Freiheits - Beschränkungen insgesamt  in den Behinderten - Heimen umfassend aufzugreifen ?  Wieso melden die Heimträger praktisch nach wie vor solche  Maßnahmen  nicht an die Bewohnervertretung wie gesetzlich vorgeschrieben ? Wieso wird dieses überaus heikle Thema auch in der gesamten Fachliteratur nach wie vor derart stiefmütterlich behandelt ?  Das gibt mir sehr zu denken, weil das insgesamt beweist, daß  diversen Formen der Freiheits - Beschränkung in diesen Einrichtungen  nicht das notwendige Augenmerk gewidmet wird.

             Schon seit 3 Wochen warten wir vergeblich auf die längst überfällige Rekurs - Entscheidung des LG Salzburg zum  völlig abwegigen  Zurückweisungsbeschluß des BG Salzburg im Verfahren  35 HA 4/12 v , in dem unter anderem die medikamentöse  Dauer - Mißhandlung  des völlig wehrlosen  WOLFGANG  seitens des Heimträgers  beklagt wird. Wieso fürchtet sich der Salzburger  Justiz - Apparat dermaßen vor einer nun notwendigen Klarstellung durch den  Obersten Gerichtshof ?  Sollen wir weiterhin kommentarlos dulden diese dauerhafte Mißhandlung & Schädigung  durch   SEROXAT  &  RISPERDAL & PSYCHOPAX ?   NUMQUID   PAX   VOBISCUM  ???

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