Dienstag, 2. Oktober 2012

NICHTIGKEITS - ERKLÄRUNG ab 17.10.2003 !

VERNICHTUNG  SÄMTLICHER  GERICHTS  -  BESCHLÜSSE   zu  2 P 236/04  BGS     SACHWALTERSCHAFTS  -  SACHE  WOLFGANG S.  SEIT   DEM  17. 10.  2003


              Wer sich so wie ich seit über 8 Jahren intensiv mit diesem haarsträubenden Fall von Menschenraub am hellichten Tag durch die LHS  in A - 5202 NEUMARKT  am Wallersee beschäftigt  -  der kommt mit absoluter Sicherheit zum völlig gleichen Ergebnis wie ich : sämtliche gerichtlichen Beschlüsse in dieser exzessiv vermurxten causa seit dem 17.10.2003 leiden an    N I C H T I G K E I T  !!!


      BEGRÜNDUNG:  Die Aufspaltung einer Sachwalterschaft für verschiedene Bereiche ist absolut unzulässig ! Das LG Salzburg hat dann am 11.Februar 2004 genau dies geradezu dogmatisch festgestellt anläßlich der bezughabenden Rekurs - Entscheidung ( wird hier demnächst vollständig veröffentlicht ! - ON 233)
Weiters ist es ebenso absolut unzulässig, die Mitarbeiterin einer Unterbringungs = Haftanstalt selbst mit einer solchen partiellen Sachwalterschaft zu betrauen.  Weiters ist es mit den Grundsätzen der Subsidiarität und des gesetzlich exakt vorgeschriebenen Stufenbaus bei der SW - Bestellung völlig unvereinbar, familienfremde Personen nur deshalb mit einer SW zu betrauen, weil man den nächsten Angehörigen eins auswischen will - aus welchen Gründen auch immer !

             Der Oberste Gerichtshof der Res Publica Austriaca in Wien hat allein im Jahre 2010 in mindestens 5 beispielhaften oberstgerichtlichen Beschlüssen die Linie unzweideutig vorgegeben : schikanöse familienfremde SW - Bestellungen werden vom OGH sofort aufgehoben ! Nur wer weiß das schon im biederen Fuß - Volk und wie kommt jemand überhaupt zum OGH, wenn sich schon das jeweilige LG als unüberwindbare Hürde erweist...............siehe die entsprechende parlamentarische Anfrage von NR KECK & Co. 8077 AB und ihre Beantwortung durch unsere derzeitige Justiz - Ministerin Dr. Beatrix K A R L !

             Im konkreten Anlaß - Fall von  WOLFGANG S. herrscht nun bereits seit über 8 1/2 Jahren endlose Willkür & totale Verworrenheit  im Sachwalterschaftsverfahren. Es beginnt mit einem handstreichartigen Menschenraub am hellichten Tag durch ein Organ der "Lebens - Hilfe "Salzburg  mit passiver Unterstützung durch die Kriminal -Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Pflegschaftsgericht und natürlich auch durch die  "GRAUE  EMINENZ"  im Hintergrund, das ist der fachbehördlich Hauptverantwortliche für dieses endlose Chaos um Wolfgang S, nämlich das ist der alle Fäden im Hintergrund unsichtbar ziehende Hofrat der Landesregierung und Abteilkungsleiter 3 Dr. Herbert  P R U C H E R,  zuständig  für die landesrechtliche Behindertenhilfe.

            Schon weit mehr als die berühmten  "2865 Tage" des Peter  HEIDEGGER  befindet sich unser  WOLFGANG  S. in völlig rechtswidriger  "HASCHERL  -  HAFT"   im durchaus KZ - artig geführten & betriebenen  sogenannten  "Wohn - Heim" einer auf absurdeste Abwege geratenen " LEBENS - HILFE".
Zwangs - Unterbringung  wird mit Zwangs - Arbeit in Werkstätten,  Zwangs - Behandlung durch pflichtvergessene Ärzte,  totalem Freiheits - Entzug, grundsätzlichem Besuchs - Verbot , Post - Unterschlagung,  Kommunikations - Verbot und vielen weiteren haarsträubenden Unmenschlichkeiten garniert.  Das ist der Alltag hier in   FELIX   CLAUSTRIA !


  UND   KEIN   SCHWANZ   RÜHRT  SICH -   ALLEN  IST  DAS   RECHT !?




DEMNÄCHST   ERSCHEINT  DAS   BUCH :  " MEHR  ALS  2865  TAGE    SCHUTZHAFT"

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