Sonntag, 26. Mai 2013

ZUR 8. ÖFFENTLICHEN SITZUNG des MONITORING - AUSSCHUSSES

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14010

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/04/salzburger-landesregierung-ignoriert.html

http://www.monitoringausschuss.at/sym/monitoringausschuss/Protokolle

STELLUNGNAHME   zur  8. ÖFFENTLICHEN   SITZUNG   des    MONITORING  -  AUSSCHUSSES  in   SALZBURG  am  23. April 2013

          Mittlerweile ist das "amtliche"  Protokoll  dieser bedeutsamen  Veranstaltung  auf der Internet - Homepage des MA  für jede interessierte Person abrufbar und bis 2. Juni  können bekanntlich noch ergänzende Statements nachgeliefert werden, die unter Umständen dann noch Berücksichtigung finden für die zusammenfassende  abschließende Stellungnahme durch den MA.  Diese Gelegenheit wollen wir Unterstützer des  WOLFGANG S. ergreifen, um erneut auf überaus gravierende Miß - Stände  im Bereich der Gesundheitsversorgung in vollstationären Einrichtungen der landesrechtlichen Behindertenhilfe hinzuweisen.

                Insbesondere  wäre noch nachzuliefern die besonders menschenrechtswidrige Praktik bei der gutachterlichen Untersuchung & Befundaufnahme durch Ärzte und Psychologen in der Funktion als gerichtlich bestellte Sachverständige. Selbstverständlich muß auch in diesem Zusammenhang jede betroffene Person als  "Patient"  das Recht haben auf Beiziehung einer selbstgewählten, geeigneten  VERTRAUENS  -  PERSON  als Unterstützung  bei diesen oft sehr bedrohlichen und belastenden Vorgängen. Artikel 14 Abs. 2 der im gesamten Bundesgebiet geltenden  "Patientencharta"  verbrieft ein solches Recht unter allen Umständen


           Es herrscht eine fürchterliche  machthaberische Ignoranz  bei diesen gerichtlich bestellten ärztlichen und psychologischen Sachverständigen , insbesondere wenn sie in Heimen untergebrachte völlig wehrlose "Bewohner" zu untersuchen und zu befunden haben. So zum Beispiel haben wir den  vom Bezirksgericht Salzburg bestellten neuropsychatrischen Gutachter Dr. Ernst  GRIEBNITZ  dringend ersucht,  dem Probanden  Wolfgang S. nicht die notwendige Unterstützung durch seine seit jeher engste Vertrauensperson, das ist seine eigene leibliche Mutter, zu versagen bei der bevorstehenden Untersuchung.  Das war diesem Arzt nicht einmal eine Absage wert, er hat uns völlig ignoriert ohne auch nur die geringste Begründung. Das hat ihm unsererseits die Befundung als  "OLIGOPHRENER   PARALOGIKER"  eingebrockt !


        Die katastrophale Folge : ABSTEMPELUNG  des völlig wehrlosen  Wolfgang als hundertprozentiger  Volltrottel,  Verweigerung der nach § 27 e Konsumentenschutzgesetz  garantierten heimrechtlichen Vertrauensperson


und weiters auch haarsträubende  völlig rechtswidrige Verweigerung  der gerichtlichen Überprüfung seiner massiven Freiheitsbeschränkungen im Heim  durch das Bezirks- und auch Landesgericht Salzburg. gemäß § 11 Heimaufenthaltsgesetz :


         Dies nur als Beispiel dafür, welche Folgen die Verweigerung der Patientenrechte nach der Patientencharta  haben kann : fortgesetzte endlose Sklavenhalterei im Behindertenheim der angeblichen  "Lebenshilfe", Verweigerung  geeigneter ärztlicher und auch psychotherapeutischer  Behandlung  nach eigener Wahl und noch vieles mehr von dieser Art !

         Und wo blieben bei dieser 8. öffentlichen Sitzung des bundesrechtlichen Monitoring - Ausschusses in Salzburg  die  Vertreter folgender  absolut unverzichtbarer  Institutionen:

1  Landesregierung Abt. 9 Gesundheitswesen, zuständig für die Durchsetzung sämtlicher gesundheitsrechtlicher Vorschriften einschließlich dieser völlig in Vergessenheit geratenen Patientencharta

2  Landesregierung  Abt.3  Soziales und Behindertenhilfe, zuständig konkret für die aufgezeigten Mißstände in den Behindertenheimen  -  es war niemand zu sehen unter den 200 Teilnehmern im Saal !

3.  Salzburger  Patientenvertretung  als weisungsfreie Ombudsstelle für sämtliche Beschwerden  im Gesundheitsbereich - es war offensichtlich  denen nicht wert, hier zu erscheinen !

4.  Ärztekammer  Salzburg,  Psychologenverband Salzburg und ähnliche Interessensvertretungen für Gesundheitsberufe  -  es gab keinerlei Wortmeldung aus dieser Richtung !

5.  Pflegschaftsrichter von den Bezirksgerichten und vom hiesigen Landesgericht glänzten ebenso demonstrativ mit ihrer vollständigen Abwesenheit - welch ein Armutszeugnis !

6.  Landtagsabgeordnete aller Parteien fehlten genauso wie die zuständigen Landesräte

7.  Das Bundes - Sozialamt  erschien nur ganz kurzfristig zur "Augendienerei" um wahrgenommen zu werden und ist sogleich wieder von der "TriBühne Lehen"  verschwunden - großartig & heldenhaft fürwahr !!

      Insgesamt ist also festzustellen landesweit und auch bundesweit in erschreckendem Ausmaß  eine Mißachtung der Patientenrechte schwerbehinderter Mitmenschen in  "vollstationärer Unterbringung" , wie das so schön heißt, sodaß auch Artikel 3 der EMRK  erheblich verletzt wird und die Artikel 25 und 26 der BRK 



WOLFGANG  S.  KLAGT  AN :   WO  BLEIBEN  MEINE    PATIENTENRECHTE   NACH   DER   PATIENTENCHARTA  ?

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