http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14010
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/04/salzburger-landesregierung-ignoriert.html
http://www.monitoringausschuss.at/sym/monitoringausschuss/Protokolle
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/04/salzburger-landesregierung-ignoriert.html
http://www.monitoringausschuss.at/sym/monitoringausschuss/Protokolle
STELLUNGNAHME zur 8. ÖFFENTLICHEN SITZUNG des MONITORING - AUSSCHUSSES in SALZBURG am 23. April 2013
Mittlerweile ist das "amtliche" Protokoll dieser bedeutsamen Veranstaltung auf der Internet - Homepage des MA für jede interessierte Person abrufbar und bis 2. Juni können bekanntlich noch ergänzende Statements nachgeliefert werden, die unter Umständen dann noch Berücksichtigung finden für die zusammenfassende abschließende Stellungnahme durch den MA. Diese Gelegenheit wollen wir Unterstützer des WOLFGANG S. ergreifen, um erneut auf überaus gravierende Miß - Stände im Bereich der Gesundheitsversorgung in vollstationären Einrichtungen der landesrechtlichen Behindertenhilfe hinzuweisen.
Insbesondere wäre noch nachzuliefern die besonders menschenrechtswidrige Praktik bei der gutachterlichen Untersuchung & Befundaufnahme durch Ärzte und Psychologen in der Funktion als gerichtlich bestellte Sachverständige. Selbstverständlich muß auch in diesem Zusammenhang jede betroffene Person als "Patient" das Recht haben auf Beiziehung einer selbstgewählten, geeigneten VERTRAUENS - PERSON als Unterstützung bei diesen oft sehr bedrohlichen und belastenden Vorgängen. Artikel 14 Abs. 2 der im gesamten Bundesgebiet geltenden "Patientencharta" verbrieft ein solches Recht unter allen Umständen
Es herrscht eine fürchterliche machthaberische Ignoranz bei diesen gerichtlich bestellten ärztlichen und psychologischen Sachverständigen , insbesondere wenn sie in Heimen untergebrachte völlig wehrlose "Bewohner" zu untersuchen und zu befunden haben. So zum Beispiel haben wir den vom Bezirksgericht Salzburg bestellten neuropsychatrischen Gutachter Dr. Ernst GRIEBNITZ dringend ersucht, dem Probanden Wolfgang S. nicht die notwendige Unterstützung durch seine seit jeher engste Vertrauensperson, das ist seine eigene leibliche Mutter, zu versagen bei der bevorstehenden Untersuchung. Das war diesem Arzt nicht einmal eine Absage wert, er hat uns völlig ignoriert ohne auch nur die geringste Begründung. Das hat ihm unsererseits die Befundung als "OLIGOPHRENER PARALOGIKER" eingebrockt !
Die katastrophale Folge : ABSTEMPELUNG des völlig wehrlosen Wolfgang als hundertprozentiger Volltrottel, Verweigerung der nach § 27 e Konsumentenschutzgesetz garantierten heimrechtlichen Vertrauensperson
und weiters auch haarsträubende völlig rechtswidrige Verweigerung der gerichtlichen Überprüfung seiner massiven Freiheitsbeschränkungen im Heim durch das Bezirks- und auch Landesgericht Salzburg. gemäß § 11 Heimaufenthaltsgesetz :
Dies nur als Beispiel dafür, welche Folgen die Verweigerung der Patientenrechte nach der Patientencharta haben kann : fortgesetzte endlose Sklavenhalterei im Behindertenheim der angeblichen "Lebenshilfe", Verweigerung geeigneter ärztlicher und auch psychotherapeutischer Behandlung nach eigener Wahl und noch vieles mehr von dieser Art !
Und wo blieben bei dieser 8. öffentlichen Sitzung des bundesrechtlichen Monitoring - Ausschusses in Salzburg die Vertreter folgender absolut unverzichtbarer Institutionen:
1 Landesregierung Abt. 9 Gesundheitswesen, zuständig für die Durchsetzung sämtlicher gesundheitsrechtlicher Vorschriften einschließlich dieser völlig in Vergessenheit geratenen Patientencharta
2 Landesregierung Abt.3 Soziales und Behindertenhilfe, zuständig konkret für die aufgezeigten Mißstände in den Behindertenheimen - es war niemand zu sehen unter den 200 Teilnehmern im Saal !
3. Salzburger Patientenvertretung als weisungsfreie Ombudsstelle für sämtliche Beschwerden im Gesundheitsbereich - es war offensichtlich denen nicht wert, hier zu erscheinen !
4. Ärztekammer Salzburg, Psychologenverband Salzburg und ähnliche Interessensvertretungen für Gesundheitsberufe - es gab keinerlei Wortmeldung aus dieser Richtung !
5. Pflegschaftsrichter von den Bezirksgerichten und vom hiesigen Landesgericht glänzten ebenso demonstrativ mit ihrer vollständigen Abwesenheit - welch ein Armutszeugnis !
6. Landtagsabgeordnete aller Parteien fehlten genauso wie die zuständigen Landesräte
7. Das Bundes - Sozialamt erschien nur ganz kurzfristig zur "Augendienerei" um wahrgenommen zu werden und ist sogleich wieder von der "TriBühne Lehen" verschwunden - großartig & heldenhaft fürwahr !!
Insgesamt ist also festzustellen landesweit und auch bundesweit in erschreckendem Ausmaß eine Mißachtung der Patientenrechte schwerbehinderter Mitmenschen in "vollstationärer Unterbringung" , wie das so schön heißt, sodaß auch Artikel 3 der EMRK erheblich verletzt wird und die Artikel 25 und 26 der BRK
WOLFGANG S. KLAGT AN : WO BLEIBEN MEINE PATIENTENRECHTE NACH DER PATIENTENCHARTA ?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen