Mittwoch, 29. Mai 2013

RICHTERIN " ÜBERSAH " EINEN AKT

Die  SALZBURG  -  KRONE   bringt heute  Mittwoch, 29.Mai 2013  auf der Seite 14 eine Rezension des  Redakteurs  Robert  REDTENBACHER  über den neuesten  Parlamentsbericht der Volksanwaltschaft für 2012  mit der riesengroßen Schlagzeile:

 RICHTERIN   " Ü B E R S A H "   EINEN   AKT

          "Verschlampte Anträge,  endlose Verfahren  und haarsträubende Fehler in den Ämtern.............Ebenfalls im Flachgau brachte eine Mutter Klage ein.  Sie verlangte die Herausgabe des Heimvertrags  und die Prüfung der Freiheitsbeschränkungen, weil ihr Sohn einen Sachwalter hat und in einem Heim lebt. Diesen Akt leitete das Bezirksgericht Neumarkt  nach Salzburg weiter - dort  ÜBERSAH  ihn eine Richterin  und bearbeitete ihn erst  nach sechs Monaten. Für diese Verzögerung entschuldigte sich das Ministerium ganz offiziell.........."

             Soweit der  lapidare Kurzbericht in der Salzburger Krone von heute, der geradezu schreit nach Ergänzung und Richtigstellung, die wir schon vor etlichen Tagen hier in den Blog gestellt haben :

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/04/klarstellung-zu-va-bd-j0444-b12012.html

          Es handelte sich also keineswegs um ein  bloßes  " Ü B E R  -  S E H E N "  des Antrages, sondern  um eine gezielte Unterdrückungsaktion  mit mehreren Tatbeteiligten, die nun schon monatelang von der Dienstaufsicht  massiv abgeschirmt und geschützt werden , damit nur ja nicht die volle & ganze Wahrheit ans Licht kommen kann !  Dieses üble Spiel wird hierzulande ja  immer wieder vorexerziert, wenn die vorgebrachten Beschwerden berechtigt sind und  eigentlich Anlaß geben würden für ein anschließendes öffentliches Strafverfahren  gegen Richter wegen bewußter und willkürlicher  Verhinderung der sogenannten Rechtspflege.

              Wir verlangen nun  eine ausreichende Ergänzung & Richtigstellung in der "Krone"  mit Hinweis auf die oben verlinkte Blogpost  vom 18.April 2013 . Wir stellen nochmals in aller Deutlichkeit fest, daß die näheren Umstände der "Unterbringung"  des  WOLFGANG S.  im Wohnheim der "Lebenshilfe"  nichts anderes darstellen als eine  " DETENTION"  nach der Judikatur des EGMR in Straßburg  und zwar eine solche, die den konventionswidrigen Tatbestand einer  " DEPRIVATION  of   LIBERTY "  ohne irgendeine Rechtsgrundlage erfüllt  wie im hier ausführlich schon abgehandelten Fall  STANEV  gegen  Bulgarien.

        Für eine derartige konsenslose  "Unterbringung"  in einem Behindertenheim  gibt es weder eine Rechtsgrundlage im Salzburger Behindertengesetz, das im deutlichen Gegensatz zur Jugendwohlfahrtsordnung und zum (Senioren)Pflegegesetz  keinerlei Regelungen über eine solche Heimunterbringung enthält :

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000366

noch gibt es dafür auch nur irgendeine  Rechtsgrundlage im Sachwalterschaftsrecht des ABGB  , zuletzt umfassend neu geregelt durch das SWRÄG  2006

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2006_I_92/BGBLA_2006_I_92.pdf

noch  auch im Heimaufenthaltsgesetz , gültig ab dem 1.7.2005 ,das ausdrücklich voraussetzt, daß  für jeden einzelnen Bewohner ein wirklich konsensual erstellter Heimvertrag  schriftlich vorliegen muß  und zwangsweise Unterbringungen in Heimen  überhaupt nicht in Frage kommen

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003231

und auch nicht im Unterbringungsgesetz, das sich ausschließlich mit akutpsychiatrischer  Anstaltsaufnahme befaßt mit einem ausführlich geregelten und auch lückenlos funktionierendem Rechtsschutz :

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002936

Somit ergibt sich als erschreckender Befund, daß das Land Salzburg über vorgeschobene Heimträger privater Art  eine durch und durch menschenrechtswidrige  SCHUTZHAFTPOLITIK  betreibt , die wir nun in alle Welt lautstark hinausposaunen müssen, weil wir innerstaatlich überhaupt kein Gehör finden, nicht einmal bei den Menschenrechtsorganisationen.

http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13343      GUANTANAMO  LÄSST   GRÜSSEN !



LANDESHÄFTLING   WOLFGANG  S.  KLAGT  AN  :  ZU    LEBENSLANGER    SCHUTZHAFT   VERURTEILT   OHNE   BERUFUNGSMÖGLICHKEIT !

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