Donnerstag, 22. November 2012

SACHVERSTÄNDIGEN - WESEN SOLL REFORMIERT WERDEN !

SALZBURGER   NACHRICHTEN   vom   Freitag, 16.11.2012  S.24

LESERBRIEF  von  Dipl. Ing. Michael  B Ä U M E R

SACHVERSTÄNDIGEN  -  WESEN   SOLL REFORMIERT  WERDEN !


         Folgender Leserbrief eines unmittelbar Betroffenen  sollte uns allen besonders zu denken geben, insbesondere aber den Justiz - Ausschuß im Nationalrat :

            "Unter dem Titel "Kritik am Sachverständigen - Unwesen"  kam Dr. Nikolaus  LEHNER  in den SN vom 23.Oktober 2012 zu Wort.  Leider gibt es ja unter den  "gerichtlich beeideten Sachverständigen"  nicht nur kompetente Fachleute, die ihrem Eid entsprechend sorgfältig & gewissenhaft arbeiten.  Nach Dr. Lehner häufen sich die Beschwerdefälle gegen SV so sehr, daß der Ruf der Justiz leidet.  Vermutlich reagiert Dr. Lehner auf den SN - Artikel  "Land der Berge und der Gerichtsgutachter" vom 13.Oktober 2012,  der eine Imagekampagne des Gutachterverbands  in unkritischer Weise unterstützt.

                Die Aussage des Verbandssprechers  " in nahezu allen Fällen  können die Gerichte....die Ergebnisse aus der Gutachtertätigkeit übernehmen", gehört hinterfragt.  Als Feststellung genommen belegt sie nicht  (wie beabsichtigt) die Qualität der Gutachten,  sondern   DAS  VERSAGEN  DER   GERICHTE.  SOLANGE  GUTACHTER  ERFAHREN,  DASS  DIE  RICHTER  IHNEN  NAHEZU  BLIND  &  WOHLWOLLEND   FOLGEN,   WERDEN   SIE  DADURCH   ERMUNTERT,   SICH   DIE   ARBEIT   LEICHT   ZU   MACHEN  UND   NACH   BELIEBEN   ZU   ARGUMENTIEREN:     

Verfehlungen  des Gutachters müßten schon im Rahmen des jeweiligen Verfahrens geahndet werden!  Im Gegensatz zu Dr. Lehners  Meinung gibt es nach Gutachterverband  nur  "in Einzelfällen mitunter auch berechtigte Kritik".  Offenbar ist für den Verband nur jene Kritik berechtigt, die  gerichtlich bestätigt wurde, und diese Bestätigung wird einem durch Zusammenhalten der Gutachter und Wegschauen der Richter sehr schwer gemacht.  Eine  KLAGE   von mir gegen einen inkompetenten Gutachter wurde jedenfalls aus diesen Gründen in 2 Instanzen abgewiesen. (Es war kein Gutachter aus Salzburg beteiligt). Ich hoffe auf Reformen im Sinn von Dr. Lehner, will aber noch einen Vorschlag hinzufügen: Zumindest bei der Klage gegen einen SV sollten auch ausländische Gutachter beauftragt  werden können, um Befangenheit und Entscheidungsgutachten von gleich niedrigem Niveau vorzubeugen."  #  Text  Ende  #

                 Damit  wären wir also wiederum beim gravierenden Problem   der    GUTACHTERITIS    PERNICIOSA   FORENSIS  angelangt, die hier schon ausführlich abgehandelt worden ist vor ca. 4 Wochen. Wenn wir nur die endlosen Querelen  um den weiland schier unantastbaren  SV  Egon  BACHLER  aus Salzburg im Bereich der familiären Obsorge etc.  in Betracht ziehen, gegen den die Staatsanwaltschaft Linz seit mehr als 3 Jahren bereits ermittelt  ohne bislang  konkret anklagbares Substrat..................und dem von der Salzburger Richterschaft nach wie vor regelrecht nachgeweint wird,  weil er prompt  sämtliche  vermuteten Abartigkeiten und Geistesstörungen von  um ihre Rechte kämpfenden Elternteilen etc  in hochtrabender und durchparfümierter  Expertensprache lieferte.........

               Oder mehrere  markante  Fehl - Beurteilungen  von Straftätern durch den Forensiker  Bernhard  MITTERAUER;  der  viele Jahre hindurch schier göttlichen Status genoß  bei den Salzburger Strafrichtern  und absolute Monopol - Stellung.......da gäbe es wahrlich allerlei zu erzählen !  Um jedoch zum Kernpunkt der gesamten Problematik zu kommen : wie wehrt sich ein völlig wehrloser  Mitmensch wie unser  W O L F G A N G  gegen  einen  psychiatrischen  Gutachter,  dem er mehr oder minder gewaltsam vorgeführt wird und der ihn prompt  - wie  bestellt -  wiederum zum  hundertprozentigen  Volltrottel abstempelt,  damit sowohl der  kasernierende Heimträger  als auch  die finanzierende Landesregierung  und die notorisch rechtsbrechende  "Sachwalterin"  wiederum  Anlaß genug finden  für die prognostizierte lebenslange  "Anbinde - Haltung"  im  exklusiven  "Lebens - Hilfe - Stall".  Wie kann sich ein solcher  völlig wehrloser  Heimling  wehren  gegen die völlig menschenrechtswidrige  "Zwangs - Verheimung"  gegen das ausdrückliche Gebot von Artikel 19 der UN - BRK ??
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf

1 Kommentar: