http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13625
SELBSTBESTIMMUNGSRECHTE WEITER AUSBAUEN mit "PERSÖNLICHER ZUKUNFTSPLANUNG"
OFFENER BRIEF an den GENERALSEKRETÄR der "LEBENS - HILFE" ÖSTERREICH in WIEN Albert B R A N D S T Ä T T E R
Vor etlichen Tagen konnten wir im www.bizeps.or.at die oben verlinkte Meldung lesen über eine Fachtagung in Linz am 9.und 10. November. Wieder einmal wird auf einem Kongreß ein wohlklingendes Wunsch - Konzert publikumswirksam abgespielt und vielerlei kühne Erwartungen geweckt bei allerlei direkt oder auch nur indirekt Betroffenen. Es hört sich ja wirklich vielversprechend an, was da angekündigt wird . Und dann wird man wieder beinhart mit der Realität konfrontiert und alle Visionen entfleuchen wie der Herbstnebel vor der Sonne....................
"Albert BRANDSTÄTTER, Generalsekretär der LHÖ, zum Veränderungsprozeß: "Das UMDENKEN hat in den Einrichtungen der Behindertenorganisationen längst begonnen. Die Konzepte liegen vor, die UMSETZUNG läßt an vielen Orten noch auf sich warten. Daher sind Veranstaltungen wie diese so wichtig. Hier wird gezeigt, was Personenzentriertes Denken auslöst. Nämlich, daß behinderte Menschen als KUNDINNEN und KUNDEN wahrgenommen werden und sich ihre Selbstentfaltungsräume erweitern ".
Dieses Statement des "Generalstabschefs" der LHÖ nehme ich nun konkret zum Anlaß, um auf die auffällige WIDERSPRÜCHLICHKEIT in der gesamten Handlungsweise dieser Organsation hinzuweisen. Einerseits werden die vollstationär Untergebrachten in bedenklicher Weise "angehalten", das heißt im Klartext, daß eine erhebliche Anzahl der Heim - Bewohner mehr oder minder unfreiwillig in einem solchen "Wohnheim" gelandet ist und selbständig kaum mehr hinausfindet. Aus fragwürdigen "pädagogischen" Gründen werden auch noch 40- Jährige und 50- Jährige mit "Maßnahmen & Programmen "zwangsbeglückt, denen sie sich nicht entziehen können in ihrer Unfreiheit. Andererseits redet man große Worte über Selbst - Vertretung, Selbst - Bestimmung, Persönliche Assistenz, Persönliches Budget und derlei mehr - alles Dinge, die unserem WOLFGANG nach wie vor strikt verweigert werden.
Das geht so weit, daß man nicht einmal seine gesetzlich verankerte Eigenschaft als "KUNDE" nach den §§ 27 b bis 27 i des Konsumentenschutzgesetzes ernst nimmt und ihn als gleichwertigen Vertragspartner formell anerkennt durch Erstellung und Ausfolgung des vorgeschriebenen schriftlichen Heim - Vertrages. Die "Lebens - Hilfe" Salzburg verweigert nach wie vor stur die Erfüllung dieser absolut unverzichtbaren und auch unabdingbaren Rechte des Heim - Bewohners und kommt mit allerlei Ausreden daher. Allein schon darin sieht man die SCHEINHEILIGKEIT & UNGLAUBWÜRDIGKEIT dieser Organisation : der "Generalsekretär" verkündet öffentlich und selbstbewußt die "Kunden - Eigenschaft" der Klienten der gesamten LHÖ und die LHS verleugnet dieselbe im öffentlichen Klagsprozeß nach § 27 d Abs.5 KSchG vor dem Bezirksgericht Salzburg (Verfahren 33 C 207/12 i)
Da fragt man sich schon, wozu diese angebliche "Lebens - Hilfe" überhaupt einen "Generalstabschef" beschäftigt und wohl auch ordentlich bezahlen kann !! Hat er etwa keine Ahnung davon, daß in hunderten , wenn nicht sogar in tausenden Fällen, von der LHÖ insgesamt der gesetzlich zwingend vorgeschriebene Heim - Vertrag verweigert wird in MALIZIÖSER KOMPLIZENSCHAFT mit der jeweiligen Landesregierung ?? Hier geht es nicht etwa nur um unwesentliche Formalitäten - nein hier geht es um die elementarsten verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte und um die zivilrechtlich festgelegten Persönlichkeitsrechte. Wieso ist das so schwierig durchzusetzen bei Ihrer Organsiation , Herr Generalsekretär, können Sie darauf eine Antwort geben ?
Im letzten Absatz des obzitierten Berichtes im bizeps lesen wir dann : "Persönliche Zukunftsplanung ist eine Methode, um positive und nachhaltige Veränderungsprozesse zu erreichen. Mit Hilfe von professioneller Begleitung und Moderation wird Schritt für Schritt der Handlungsspielraum des betroffenen Menschen erweitert und sein Selbstbewußtsein gestärkt. "Ohne die Persönliche Zukunftsplanung, und Menschen, die an mich geglaubt und voll unterstützt haben, hätte ich nie gelernt, an mich und meine Fähigkeiten zu glauben und meinen Weg zu gehen", so Karin WEINER, die mit Hilfe der persönlichen Zukunftsplanung ihren beruflichen Weg gefunden hat."
Wie nun soll der mittlerweile im 42. Lebensjahr befindliche W O L F G A N G jemals zu einer ausreichenden Selbständigkeit gelangen, wenn er vom Heimträger wie ein Gefangener behandelt wird , in einem völlig rechtlosen Zustand, der offenkundig wird durch die hartnäckige Verweigerung des Heim - Vertrages ? Welche Erklärungen können Sie uns dafür liefern, Herr General - Sekretär, Sie sind uns eine öffentliche Antwort schuldig, die wir hier veröffentlichen werden
SELBSTBESTIMMUNGSRECHTE WEITER AUSBAUEN mit "PERSÖNLICHER ZUKUNFTSPLANUNG"
OFFENER BRIEF an den GENERALSEKRETÄR der "LEBENS - HILFE" ÖSTERREICH in WIEN Albert B R A N D S T Ä T T E R
Vor etlichen Tagen konnten wir im www.bizeps.or.at die oben verlinkte Meldung lesen über eine Fachtagung in Linz am 9.und 10. November. Wieder einmal wird auf einem Kongreß ein wohlklingendes Wunsch - Konzert publikumswirksam abgespielt und vielerlei kühne Erwartungen geweckt bei allerlei direkt oder auch nur indirekt Betroffenen. Es hört sich ja wirklich vielversprechend an, was da angekündigt wird . Und dann wird man wieder beinhart mit der Realität konfrontiert und alle Visionen entfleuchen wie der Herbstnebel vor der Sonne....................
"Albert BRANDSTÄTTER, Generalsekretär der LHÖ, zum Veränderungsprozeß: "Das UMDENKEN hat in den Einrichtungen der Behindertenorganisationen längst begonnen. Die Konzepte liegen vor, die UMSETZUNG läßt an vielen Orten noch auf sich warten. Daher sind Veranstaltungen wie diese so wichtig. Hier wird gezeigt, was Personenzentriertes Denken auslöst. Nämlich, daß behinderte Menschen als KUNDINNEN und KUNDEN wahrgenommen werden und sich ihre Selbstentfaltungsräume erweitern ".
Dieses Statement des "Generalstabschefs" der LHÖ nehme ich nun konkret zum Anlaß, um auf die auffällige WIDERSPRÜCHLICHKEIT in der gesamten Handlungsweise dieser Organsation hinzuweisen. Einerseits werden die vollstationär Untergebrachten in bedenklicher Weise "angehalten", das heißt im Klartext, daß eine erhebliche Anzahl der Heim - Bewohner mehr oder minder unfreiwillig in einem solchen "Wohnheim" gelandet ist und selbständig kaum mehr hinausfindet. Aus fragwürdigen "pädagogischen" Gründen werden auch noch 40- Jährige und 50- Jährige mit "Maßnahmen & Programmen "zwangsbeglückt, denen sie sich nicht entziehen können in ihrer Unfreiheit. Andererseits redet man große Worte über Selbst - Vertretung, Selbst - Bestimmung, Persönliche Assistenz, Persönliches Budget und derlei mehr - alles Dinge, die unserem WOLFGANG nach wie vor strikt verweigert werden.
Das geht so weit, daß man nicht einmal seine gesetzlich verankerte Eigenschaft als "KUNDE" nach den §§ 27 b bis 27 i des Konsumentenschutzgesetzes ernst nimmt und ihn als gleichwertigen Vertragspartner formell anerkennt durch Erstellung und Ausfolgung des vorgeschriebenen schriftlichen Heim - Vertrages. Die "Lebens - Hilfe" Salzburg verweigert nach wie vor stur die Erfüllung dieser absolut unverzichtbaren und auch unabdingbaren Rechte des Heim - Bewohners und kommt mit allerlei Ausreden daher. Allein schon darin sieht man die SCHEINHEILIGKEIT & UNGLAUBWÜRDIGKEIT dieser Organisation : der "Generalsekretär" verkündet öffentlich und selbstbewußt die "Kunden - Eigenschaft" der Klienten der gesamten LHÖ und die LHS verleugnet dieselbe im öffentlichen Klagsprozeß nach § 27 d Abs.5 KSchG vor dem Bezirksgericht Salzburg (Verfahren 33 C 207/12 i)
Da fragt man sich schon, wozu diese angebliche "Lebens - Hilfe" überhaupt einen "Generalstabschef" beschäftigt und wohl auch ordentlich bezahlen kann !! Hat er etwa keine Ahnung davon, daß in hunderten , wenn nicht sogar in tausenden Fällen, von der LHÖ insgesamt der gesetzlich zwingend vorgeschriebene Heim - Vertrag verweigert wird in MALIZIÖSER KOMPLIZENSCHAFT mit der jeweiligen Landesregierung ?? Hier geht es nicht etwa nur um unwesentliche Formalitäten - nein hier geht es um die elementarsten verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte und um die zivilrechtlich festgelegten Persönlichkeitsrechte. Wieso ist das so schwierig durchzusetzen bei Ihrer Organsiation , Herr Generalsekretär, können Sie darauf eine Antwort geben ?
Im letzten Absatz des obzitierten Berichtes im bizeps lesen wir dann : "Persönliche Zukunftsplanung ist eine Methode, um positive und nachhaltige Veränderungsprozesse zu erreichen. Mit Hilfe von professioneller Begleitung und Moderation wird Schritt für Schritt der Handlungsspielraum des betroffenen Menschen erweitert und sein Selbstbewußtsein gestärkt. "Ohne die Persönliche Zukunftsplanung, und Menschen, die an mich geglaubt und voll unterstützt haben, hätte ich nie gelernt, an mich und meine Fähigkeiten zu glauben und meinen Weg zu gehen", so Karin WEINER, die mit Hilfe der persönlichen Zukunftsplanung ihren beruflichen Weg gefunden hat."
Wie nun soll der mittlerweile im 42. Lebensjahr befindliche W O L F G A N G jemals zu einer ausreichenden Selbständigkeit gelangen, wenn er vom Heimträger wie ein Gefangener behandelt wird , in einem völlig rechtlosen Zustand, der offenkundig wird durch die hartnäckige Verweigerung des Heim - Vertrages ? Welche Erklärungen können Sie uns dafür liefern, Herr General - Sekretär, Sie sind uns eine öffentliche Antwort schuldig, die wir hier veröffentlichen werden
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