Dienstag, 20. November 2012

SELBSTBESTIMMUNGSRECHTE WEITER AUSBAUEN mit "PERSÖNLICHER ZUKUNFTSPLANUNG"

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13625

SELBSTBESTIMMUNGSRECHTE   WEITER  AUSBAUEN  mit  "PERSÖNLICHER  ZUKUNFTSPLANUNG"

OFFENER  BRIEF  an den  GENERALSEKRETÄR  der  "LEBENS - HILFE"  ÖSTERREICH  in  WIEN   Albert   B R A N D S T Ä T T E R

               Vor etlichen Tagen konnten wir im www.bizeps.or.at  die oben verlinkte Meldung lesen über eine Fachtagung in Linz  am 9.und 10. November.  Wieder einmal wird auf einem Kongreß  ein wohlklingendes  Wunsch - Konzert  publikumswirksam abgespielt und vielerlei kühne Erwartungen geweckt bei allerlei direkt oder auch nur indirekt Betroffenen. Es hört sich ja wirklich vielversprechend an, was da angekündigt wird . Und dann wird man wieder beinhart mit der Realität konfrontiert  und alle Visionen entfleuchen wie der Herbstnebel vor der Sonne....................

                  "Albert  BRANDSTÄTTER,  Generalsekretär der  LHÖ,  zum Veränderungsprozeß:  "Das UMDENKEN  hat in den  Einrichtungen der Behindertenorganisationen längst begonnen. Die Konzepte liegen vor, die UMSETZUNG  läßt an vielen Orten noch auf sich warten.  Daher sind Veranstaltungen wie diese so wichtig.  Hier wird gezeigt, was Personenzentriertes Denken auslöst.  Nämlich, daß behinderte  Menschen  als  KUNDINNEN  und   KUNDEN  wahrgenommen werden  und sich ihre Selbstentfaltungsräume  erweitern ". 

                    Dieses Statement  des  "Generalstabschefs"  der LHÖ  nehme ich nun konkret zum Anlaß, um  auf die auffällige WIDERSPRÜCHLICHKEIT  in der gesamten Handlungsweise dieser Organsation hinzuweisen. Einerseits  werden die vollstationär  Untergebrachten  in bedenklicher Weise  "angehalten", das heißt im Klartext, daß eine erhebliche Anzahl der Heim - Bewohner mehr oder minder unfreiwillig in einem solchen "Wohnheim"  gelandet ist  und selbständig kaum mehr hinausfindet. Aus fragwürdigen  "pädagogischen"  Gründen werden auch noch 40- Jährige und 50- Jährige  mit "Maßnahmen & Programmen "zwangsbeglückt,  denen sie sich nicht entziehen können in ihrer Unfreiheit.  Andererseits redet man große Worte über Selbst - Vertretung,  Selbst - Bestimmung,  Persönliche  Assistenz,  Persönliches Budget  und derlei mehr  -   alles Dinge, die unserem  WOLFGANG   nach wie vor strikt verweigert werden.

                    Das geht so weit, daß man nicht einmal  seine  gesetzlich verankerte Eigenschaft  als  "KUNDE"   nach den §§ 27 b bis 27 i  des Konsumentenschutzgesetzes ernst nimmt  und ihn als gleichwertigen Vertragspartner formell anerkennt  durch Erstellung und Ausfolgung des vorgeschriebenen schriftlichen Heim - Vertrages.  Die "Lebens - Hilfe"  Salzburg verweigert nach wie vor  stur die Erfüllung  dieser absolut unverzichtbaren und auch unabdingbaren Rechte des Heim - Bewohners  und kommt mit allerlei Ausreden daher. Allein schon darin sieht man  die  SCHEINHEILIGKEIT   &   UNGLAUBWÜRDIGKEIT   dieser Organisation : der  "Generalsekretär"  verkündet öffentlich  und selbstbewußt die   "Kunden - Eigenschaft"  der Klienten der gesamten LHÖ  und  die LHS   verleugnet dieselbe im öffentlichen  Klagsprozeß  nach § 27 d Abs.5 KSchG  vor dem Bezirksgericht Salzburg (Verfahren 33 C 207/12 i)

                    Da fragt man sich schon, wozu diese  angebliche  "Lebens - Hilfe"  überhaupt einen  "Generalstabschef"  beschäftigt und wohl auch ordentlich bezahlen kann !!  Hat er etwa keine Ahnung davon, daß in hunderten , wenn nicht sogar in tausenden Fällen,  von der LHÖ  insgesamt  der gesetzlich zwingend vorgeschriebene Heim - Vertrag verweigert wird  in   MALIZIÖSER   KOMPLIZENSCHAFT   mit der jeweiligen Landesregierung ?? Hier geht es nicht etwa nur um unwesentliche  Formalitäten - nein hier geht es um die elementarsten  verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte  und  um die zivilrechtlich   festgelegten  Persönlichkeitsrechte. Wieso ist das so schwierig  durchzusetzen bei Ihrer Organsiation , Herr  Generalsekretär, können Sie darauf eine Antwort geben ?


                     Im letzten Absatz des obzitierten Berichtes im bizeps lesen wir dann : "Persönliche  Zukunftsplanung ist eine Methode, um positive und nachhaltige Veränderungsprozesse zu erreichen.  Mit Hilfe von professioneller Begleitung und Moderation wird Schritt für Schritt der Handlungsspielraum des betroffenen Menschen erweitert  und sein Selbstbewußtsein gestärkt. "Ohne die Persönliche Zukunftsplanung, und Menschen, die an mich geglaubt und voll unterstützt haben, hätte ich nie gelernt, an mich und meine Fähigkeiten zu glauben und meinen Weg zu gehen", so Karin  WEINER,  die mit Hilfe der persönlichen Zukunftsplanung ihren beruflichen Weg gefunden hat."

                        Wie nun soll  der mittlerweile im 42. Lebensjahr befindliche  W O L F G A N G    jemals zu einer ausreichenden Selbständigkeit  gelangen, wenn er vom Heimträger  wie ein Gefangener behandelt wird , in einem völlig rechtlosen Zustand, der offenkundig wird durch die hartnäckige Verweigerung des Heim - Vertrages ?  Welche Erklärungen können Sie uns dafür liefern,  Herr General - Sekretär,  Sie sind uns eine öffentliche Antwort schuldig, die wir hier veröffentlichen werden

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