SALZBURGER NACHRICHTEN vom Freitag, 16.11.2012 S.24
LESERBRIEF von Dipl. Ing. Michael B Ä U M E R
SACHVERSTÄNDIGEN - WESEN SOLL REFORMIERT WERDEN !
Folgender Leserbrief eines unmittelbar Betroffenen sollte uns allen besonders zu denken geben, insbesondere aber den Justiz - Ausschuß im Nationalrat :
"Unter dem Titel "Kritik am Sachverständigen - Unwesen" kam Dr. Nikolaus LEHNER in den SN vom 23.Oktober 2012 zu Wort. Leider gibt es ja unter den "gerichtlich beeideten Sachverständigen" nicht nur kompetente Fachleute, die ihrem Eid entsprechend sorgfältig & gewissenhaft arbeiten. Nach Dr. Lehner häufen sich die Beschwerdefälle gegen SV so sehr, daß der Ruf der Justiz leidet. Vermutlich reagiert Dr. Lehner auf den SN - Artikel "Land der Berge und der Gerichtsgutachter" vom 13.Oktober 2012, der eine Imagekampagne des Gutachterverbands in unkritischer Weise unterstützt.
Die Aussage des Verbandssprechers " in nahezu allen Fällen können die Gerichte....die Ergebnisse aus der Gutachtertätigkeit übernehmen", gehört hinterfragt. Als Feststellung genommen belegt sie nicht (wie beabsichtigt) die Qualität der Gutachten, sondern DAS VERSAGEN DER GERICHTE. SOLANGE GUTACHTER ERFAHREN, DASS DIE RICHTER IHNEN NAHEZU BLIND & WOHLWOLLEND FOLGEN, WERDEN SIE DADURCH ERMUNTERT, SICH DIE ARBEIT LEICHT ZU MACHEN UND NACH BELIEBEN ZU ARGUMENTIEREN:
Verfehlungen des Gutachters müßten schon im Rahmen des jeweiligen Verfahrens geahndet werden! Im Gegensatz zu Dr. Lehners Meinung gibt es nach Gutachterverband nur "in Einzelfällen mitunter auch berechtigte Kritik". Offenbar ist für den Verband nur jene Kritik berechtigt, die gerichtlich bestätigt wurde, und diese Bestätigung wird einem durch Zusammenhalten der Gutachter und Wegschauen der Richter sehr schwer gemacht. Eine KLAGE von mir gegen einen inkompetenten Gutachter wurde jedenfalls aus diesen Gründen in 2 Instanzen abgewiesen. (Es war kein Gutachter aus Salzburg beteiligt). Ich hoffe auf Reformen im Sinn von Dr. Lehner, will aber noch einen Vorschlag hinzufügen: Zumindest bei der Klage gegen einen SV sollten auch ausländische Gutachter beauftragt werden können, um Befangenheit und Entscheidungsgutachten von gleich niedrigem Niveau vorzubeugen." # Text Ende #
Damit wären wir also wiederum beim gravierenden Problem der GUTACHTERITIS PERNICIOSA FORENSIS angelangt, die hier schon ausführlich abgehandelt worden ist vor ca. 4 Wochen. Wenn wir nur die endlosen Querelen um den weiland schier unantastbaren SV Egon BACHLER aus Salzburg im Bereich der familiären Obsorge etc. in Betracht ziehen, gegen den die Staatsanwaltschaft Linz seit mehr als 3 Jahren bereits ermittelt ohne bislang konkret anklagbares Substrat..................und dem von der Salzburger Richterschaft nach wie vor regelrecht nachgeweint wird, weil er prompt sämtliche vermuteten Abartigkeiten und Geistesstörungen von um ihre Rechte kämpfenden Elternteilen etc in hochtrabender und durchparfümierter Expertensprache lieferte.........
Oder mehrere markante Fehl - Beurteilungen von Straftätern durch den Forensiker Bernhard MITTERAUER; der viele Jahre hindurch schier göttlichen Status genoß bei den Salzburger Strafrichtern und absolute Monopol - Stellung.......da gäbe es wahrlich allerlei zu erzählen ! Um jedoch zum Kernpunkt der gesamten Problematik zu kommen : wie wehrt sich ein völlig wehrloser Mitmensch wie unser W O L F G A N G gegen einen psychiatrischen Gutachter, dem er mehr oder minder gewaltsam vorgeführt wird und der ihn prompt - wie bestellt - wiederum zum hundertprozentigen Volltrottel abstempelt, damit sowohl der kasernierende Heimträger als auch die finanzierende Landesregierung und die notorisch rechtsbrechende "Sachwalterin" wiederum Anlaß genug finden für die prognostizierte lebenslange "Anbinde - Haltung" im exklusiven "Lebens - Hilfe - Stall". Wie kann sich ein solcher völlig wehrloser Heimling wehren gegen die völlig menschenrechtswidrige "Zwangs - Verheimung" gegen das ausdrückliche Gebot von Artikel 19 der UN - BRK ??
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf
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