OFFENER BRIEF an den BEREICHSLEITER BEWOHNERVERTRETUNG im Gefüge von "Vertretungsnetz" für Salzburg - Umgebung und ganz Tirol, Dr. Erich W A H L in Salzburg, Petersbrunnstraße 9
Vorneweg herzlichen Dank für die persönliche Einladung und das gestrige erste konzentrierte "Arbeits - Gespräch" im Büro der BVT Salzburg. Damit nachträglich keine Mißverständnisse entstehen möchte ich nun nochmals meine Sicht der Dinge komprimiert festhalten und auch der interessierten ausgewählten "Öffentlichkeit" anvertrauen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, daß das mehr oder minder zwangsweise und unfreiwillige ZUSAMMEN - PFERCHEN von über einem Dutzend schwerbehinderter Mitmenschen in äußerlich perfekt behübschten und auch strategisch bestens getarnten "WOHN - HEIMEN" und auch in unmittelbar angeschlossenen oder dislozierten "WERK - STÄTTEN" für sich alleine schon einen unverzeihlichen Verstoß gegen die gesamte BRK Behinderten - Rechts - Konvention der UNO darstellt, insbesondere gegen Art. 19 BRK zum Thema der umfassenden "INKLUSION" in allen Lebensbereichen. Diesbezüglich ist ja seit 1.Juli heuer die Volksanwaltschaft zuständig und wird mit den Besuchs - Kommissionen des neu aufgestellten Menschenrechtsbeirates sicher diesen Vorwürfen intensiv nachgehen und sich dazu in absehbarer Zeit öffentlich äußern.
WOLFGANG S. wurde wie schon oftmals hier festgestellt, exakt am 17.Oktober 2003 mehr oder minder hinterlistig & gewaltsam in ein solches Wohnheim verschleppt und wird dort seither "ANGEHALTEN" Im Sinne der Begrifflichkeiten sämtlicher anhaltungsrechtlichen internationalen Konventionen. Wer das nicht wahrhaben will, der braucht jetzt gar nicht mehr weiter lesen ! Faktum ist, daß der marktführende Heim - Träger "LEBENS - HILFE" hier in Österreich in hunderten, wenn nicht sogar in tausenden solchen Fällen konventionswidrige Anhaltung betreibt.
Zur speziellen Problematik "Freiheitsbeschränkung durch Medikamente" habe ich Ihnen als Beweis die aktuelle "MEDIKATION" des Wolfgang S. durch den Facharzt für Psychiatrie XYZ gestern überreicht. Die Dauerbehandlung mit SEROXAT & RISPERDAL wird von uns nicht nur als Freiheitsbeschränkung empfunden, sondern als strafrechtlich relevante Körperverletzung. Es ist wissenschaftlich eindeutig erwiesen, daß eine solche unreflektierte Dauermedikation im Laufe der Jahre und Jahrzehnte zu einer totalen Persönlichkeits - Zerstörung und Persönlichkeits - Zertrümmerung führt, was offensichtlich bewußt in Kauf genommen wird, um umsomehr Argumente zu finden für eine weitere "Anhaltung" dieser Art. Im Internet finden sich hunderte eindringliche Warnungen von betroffenen Opfern einer solchen Zwangs - Medikation ! Wir erwarten nun von Ihnen einen neuen selbständigen Antrag nach § 11 HeimaufG zur gerichtlichen Überprüfung der Umstände dieser Dauer - Medikation einschließlich der (nur anlaßbezogenen) Verabreichung von PSYCHOPAX.
In der auch für alle Behinderten - Heime anzuwendenden innerstaatlichen Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSONEN" aus 1993, BGBl. 866 ist ausdrücklich die FREIE ARZT - WAHL verankert , genauso wie die freie Beweglichkeit insgesamt, das uneingeschränkte Besuchsrecht und vieles anderes mehr. All dies wird nach wie vor in diesen sogenannten "Wohn - Heimen" mit allerlei Ausreden & Ausflüchten verweigert oder zumindest massiv eingebremst.
Grundsätzlich ist festzuhalten, daß die volljährigen Bewohner dieser Heime tagtäglich mehr oder minder gewaltsam genötigt werden, sich den "Maßnahmen & Programmen" dieser angeblichen "Behinderten - Hilfe" kritiklos zu unterwerfen. So können die Betroffenen nie ein eigenständiges Leben lernen und werden mit der Zeit nicht nur total ab - hängig von dieser Maschinerie, sondern auch an - hänglich, was die Loslösung aus diesem entarteten System umsomehr erschwert.
Wenn ich zum Beispiel den mittlerweile im 42. Lebensjahr befindlichen WOLFGANG unangemeldet morgen um 8 Uhr früh im Wohnheim besuchen und sofort abholen möchte für einen tagfüllenden gemeinsamen Ausflug - dann heißt es sofort, das müßte mindestens 2 Wochen vorher demütigst angemeldet und unterwürfigst um Genehmigung angesucht werden. Will sich dann der Wolfgang trotzdem mit mir auf Tagesausflug begeben sofort, dann wird er gewaltsam daran gehindert, indem ihn eine Aufsichtsperson entschlossen ergreift und abführt in den "gesicherten Bereich". Kurzum, es herrscht grundsätzliche "PRÄSENZ - PFLICHT" in der Hascherl - Kaserne , eben genauso wie beim Präsenz - Dienst im Rahmen der Wehrpflicht. Der führende Legist in der Zivilrechtssektion des BMJ in Wien hat in einer " Informationstagung zum Heimvertragsgesetz" im Frühjahr 2004 in Wien diese Art von "Präsenz - Dienst" ausdrücklich als gesetzeskonform erklärt vor versammelter Schar "lebens - helfender" Führungskräfte . Da sieht man also ganz deutlich, wie der Hase läuft, man nennt das dann "PÄDAGOGISCHE MASSNAHMEN". Und das bei 40 -jährigen Bewohnern ! Wann enden dann letztlich diese angeblich so pädagogischen Maßnahmen - werden etwa auch 60- jährige Heim - Bewohner nach Belieben herumgeschupft oder zum Präsenzdienst vergattert ? http://www.lebenshilfe-stmk.at/cms/fileadmin/lh_steiermark/recht/Gesetzestexte/LHOE_Info_HeimVG_Dr._Engel.pdf
Bezüglich der Problematik des verweigerten Heim - Vertrages verweise ich auf die unmittelbar vorhergehende Post hier im Blog an den Nationalrats - Abgeordneten Jackie MAIER: Wir werden nun sehen, welche authentische Interpretation der Nationalrat liefert und welche Auswirkungen das dann im Gefolge hat.
Im übrigen hoffe ich sehr, daß die in wenigen Tagen startende Ringvorlesung an der Universität Salzburg über "DISABILITY & DIVERSITY" wesentlichen Fortschritt erbringt bei der Problem - Anamnese im Bereich der Landes - Verwaltung insbesondere, weil ja letztlich alle aufgezeigten Mißstände der Sozial - Verwaltung des Landes Salzburg zuzurechnen sind als Aufsichtsbehörde über alle Einrichtungen der Behinderten - Hilfe .
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13618.
Vorneweg herzlichen Dank für die persönliche Einladung und das gestrige erste konzentrierte "Arbeits - Gespräch" im Büro der BVT Salzburg. Damit nachträglich keine Mißverständnisse entstehen möchte ich nun nochmals meine Sicht der Dinge komprimiert festhalten und auch der interessierten ausgewählten "Öffentlichkeit" anvertrauen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, daß das mehr oder minder zwangsweise und unfreiwillige ZUSAMMEN - PFERCHEN von über einem Dutzend schwerbehinderter Mitmenschen in äußerlich perfekt behübschten und auch strategisch bestens getarnten "WOHN - HEIMEN" und auch in unmittelbar angeschlossenen oder dislozierten "WERK - STÄTTEN" für sich alleine schon einen unverzeihlichen Verstoß gegen die gesamte BRK Behinderten - Rechts - Konvention der UNO darstellt, insbesondere gegen Art. 19 BRK zum Thema der umfassenden "INKLUSION" in allen Lebensbereichen. Diesbezüglich ist ja seit 1.Juli heuer die Volksanwaltschaft zuständig und wird mit den Besuchs - Kommissionen des neu aufgestellten Menschenrechtsbeirates sicher diesen Vorwürfen intensiv nachgehen und sich dazu in absehbarer Zeit öffentlich äußern.
WOLFGANG S. wurde wie schon oftmals hier festgestellt, exakt am 17.Oktober 2003 mehr oder minder hinterlistig & gewaltsam in ein solches Wohnheim verschleppt und wird dort seither "ANGEHALTEN" Im Sinne der Begrifflichkeiten sämtlicher anhaltungsrechtlichen internationalen Konventionen. Wer das nicht wahrhaben will, der braucht jetzt gar nicht mehr weiter lesen ! Faktum ist, daß der marktführende Heim - Träger "LEBENS - HILFE" hier in Österreich in hunderten, wenn nicht sogar in tausenden solchen Fällen konventionswidrige Anhaltung betreibt.
Zur speziellen Problematik "Freiheitsbeschränkung durch Medikamente" habe ich Ihnen als Beweis die aktuelle "MEDIKATION" des Wolfgang S. durch den Facharzt für Psychiatrie XYZ gestern überreicht. Die Dauerbehandlung mit SEROXAT & RISPERDAL wird von uns nicht nur als Freiheitsbeschränkung empfunden, sondern als strafrechtlich relevante Körperverletzung. Es ist wissenschaftlich eindeutig erwiesen, daß eine solche unreflektierte Dauermedikation im Laufe der Jahre und Jahrzehnte zu einer totalen Persönlichkeits - Zerstörung und Persönlichkeits - Zertrümmerung führt, was offensichtlich bewußt in Kauf genommen wird, um umsomehr Argumente zu finden für eine weitere "Anhaltung" dieser Art. Im Internet finden sich hunderte eindringliche Warnungen von betroffenen Opfern einer solchen Zwangs - Medikation ! Wir erwarten nun von Ihnen einen neuen selbständigen Antrag nach § 11 HeimaufG zur gerichtlichen Überprüfung der Umstände dieser Dauer - Medikation einschließlich der (nur anlaßbezogenen) Verabreichung von PSYCHOPAX.
In der auch für alle Behinderten - Heime anzuwendenden innerstaatlichen Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSONEN" aus 1993, BGBl. 866 ist ausdrücklich die FREIE ARZT - WAHL verankert , genauso wie die freie Beweglichkeit insgesamt, das uneingeschränkte Besuchsrecht und vieles anderes mehr. All dies wird nach wie vor in diesen sogenannten "Wohn - Heimen" mit allerlei Ausreden & Ausflüchten verweigert oder zumindest massiv eingebremst.
Grundsätzlich ist festzuhalten, daß die volljährigen Bewohner dieser Heime tagtäglich mehr oder minder gewaltsam genötigt werden, sich den "Maßnahmen & Programmen" dieser angeblichen "Behinderten - Hilfe" kritiklos zu unterwerfen. So können die Betroffenen nie ein eigenständiges Leben lernen und werden mit der Zeit nicht nur total ab - hängig von dieser Maschinerie, sondern auch an - hänglich, was die Loslösung aus diesem entarteten System umsomehr erschwert.
Wenn ich zum Beispiel den mittlerweile im 42. Lebensjahr befindlichen WOLFGANG unangemeldet morgen um 8 Uhr früh im Wohnheim besuchen und sofort abholen möchte für einen tagfüllenden gemeinsamen Ausflug - dann heißt es sofort, das müßte mindestens 2 Wochen vorher demütigst angemeldet und unterwürfigst um Genehmigung angesucht werden. Will sich dann der Wolfgang trotzdem mit mir auf Tagesausflug begeben sofort, dann wird er gewaltsam daran gehindert, indem ihn eine Aufsichtsperson entschlossen ergreift und abführt in den "gesicherten Bereich". Kurzum, es herrscht grundsätzliche "PRÄSENZ - PFLICHT" in der Hascherl - Kaserne , eben genauso wie beim Präsenz - Dienst im Rahmen der Wehrpflicht. Der führende Legist in der Zivilrechtssektion des BMJ in Wien hat in einer " Informationstagung zum Heimvertragsgesetz" im Frühjahr 2004 in Wien diese Art von "Präsenz - Dienst" ausdrücklich als gesetzeskonform erklärt vor versammelter Schar "lebens - helfender" Führungskräfte . Da sieht man also ganz deutlich, wie der Hase läuft, man nennt das dann "PÄDAGOGISCHE MASSNAHMEN". Und das bei 40 -jährigen Bewohnern ! Wann enden dann letztlich diese angeblich so pädagogischen Maßnahmen - werden etwa auch 60- jährige Heim - Bewohner nach Belieben herumgeschupft oder zum Präsenzdienst vergattert ? http://www.lebenshilfe-stmk.at/cms/fileadmin/lh_steiermark/recht/Gesetzestexte/LHOE_Info_HeimVG_Dr._Engel.pdf
Bezüglich der Problematik des verweigerten Heim - Vertrages verweise ich auf die unmittelbar vorhergehende Post hier im Blog an den Nationalrats - Abgeordneten Jackie MAIER: Wir werden nun sehen, welche authentische Interpretation der Nationalrat liefert und welche Auswirkungen das dann im Gefolge hat.
Im übrigen hoffe ich sehr, daß die in wenigen Tagen startende Ringvorlesung an der Universität Salzburg über "DISABILITY & DIVERSITY" wesentlichen Fortschritt erbringt bei der Problem - Anamnese im Bereich der Landes - Verwaltung insbesondere, weil ja letztlich alle aufgezeigten Mißstände der Sozial - Verwaltung des Landes Salzburg zuzurechnen sind als Aufsichtsbehörde über alle Einrichtungen der Behinderten - Hilfe .
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13618.
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