Freitag, 9. November 2012

PERMANENTE FREIHEITS - BESCHRÄNKUNG durch "MASSNAHMEN & PROGRAMME"

OFFENER   BRIEF   an  den   BEREICHSLEITER    BEWOHNERVERTRETUNG   im  Gefüge  von  "Vertretungsnetz"  für Salzburg - Umgebung und ganz Tirol,  Dr. Erich  W A H L  in Salzburg,  Petersbrunnstraße 9


           Vorneweg herzlichen Dank für die persönliche Einladung und das gestrige erste konzentrierte "Arbeits - Gespräch" im Büro der BVT Salzburg. Damit nachträglich keine Mißverständnisse entstehen möchte ich nun nochmals meine Sicht  der Dinge komprimiert festhalten  und auch der interessierten ausgewählten "Öffentlichkeit"  anvertrauen.
             Grundsätzlich ist festzuhalten, daß das mehr oder minder zwangsweise und unfreiwillige   ZUSAMMEN  -  PFERCHEN   von über einem Dutzend schwerbehinderter Mitmenschen  in äußerlich perfekt behübschten  und auch strategisch bestens  getarnten  "WOHN  -  HEIMEN"  und  auch in unmittelbar angeschlossenen oder dislozierten  "WERK  -  STÄTTEN"    für sich alleine schon  einen unverzeihlichen Verstoß gegen die gesamte  BRK  Behinderten - Rechts - Konvention der UNO darstellt, insbesondere gegen Art. 19  BRK zum Thema der umfassenden  "INKLUSION"   in allen Lebensbereichen.  Diesbezüglich ist ja seit 1.Juli heuer die Volksanwaltschaft zuständig und wird mit den Besuchs - Kommissionen des neu aufgestellten Menschenrechtsbeirates sicher diesen Vorwürfen intensiv nachgehen und sich dazu in absehbarer Zeit öffentlich äußern.

              WOLFGANG  S.  wurde wie schon oftmals hier festgestellt,  exakt am 17.Oktober  2003  mehr oder minder hinterlistig & gewaltsam in ein solches Wohnheim verschleppt und wird dort seither  "ANGEHALTEN"  Im Sinne der Begrifflichkeiten sämtlicher anhaltungsrechtlichen internationalen  Konventionen.  Wer das nicht wahrhaben will, der braucht jetzt gar nicht mehr weiter lesen ! Faktum ist, daß der marktführende Heim - Träger  "LEBENS  -  HILFE"  hier in Österreich in hunderten, wenn nicht sogar in tausenden solchen Fällen konventionswidrige Anhaltung betreibt.

                Zur speziellen Problematik  "Freiheitsbeschränkung durch Medikamente"  habe ich Ihnen als Beweis die aktuelle  "MEDIKATION"  des Wolfgang S. durch den Facharzt für Psychiatrie  XYZ  gestern überreicht. Die Dauerbehandlung mit  SEROXAT  &  RISPERDAL  wird von uns nicht nur als Freiheitsbeschränkung empfunden, sondern als strafrechtlich relevante Körperverletzung. Es ist wissenschaftlich eindeutig erwiesen, daß eine solche unreflektierte Dauermedikation im Laufe der Jahre und Jahrzehnte zu einer totalen  Persönlichkeits - Zerstörung und Persönlichkeits - Zertrümmerung führt, was offensichtlich bewußt in Kauf genommen wird, um umsomehr Argumente zu finden für eine weitere  "Anhaltung"  dieser Art. Im Internet finden sich hunderte eindringliche Warnungen von betroffenen Opfern einer solchen Zwangs - Medikation !  Wir erwarten nun von Ihnen  einen neuen selbständigen Antrag nach § 11 HeimaufG  zur gerichtlichen Überprüfung der Umstände dieser Dauer - Medikation einschließlich der (nur anlaßbezogenen) Verabreichung von  PSYCHOPAX. 

                   In der auch für alle Behinderten - Heime  anzuwendenden  innerstaatlichen Vereinbarung nach Art. 15a B-VG  über die  PFLEGEBEDÜRFTIGEN   PERSONEN"  aus 1993,  BGBl. 866  ist ausdrücklich die  FREIE    ARZT  -  WAHL  verankert , genauso wie die freie Beweglichkeit insgesamt, das uneingeschränkte Besuchsrecht und vieles anderes mehr.  All dies wird nach wie vor in diesen sogenannten  "Wohn - Heimen"  mit allerlei Ausreden & Ausflüchten verweigert oder zumindest massiv eingebremst.

                 Grundsätzlich ist festzuhalten, daß die  volljährigen Bewohner dieser Heime  tagtäglich  mehr oder minder gewaltsam genötigt werden, sich den "Maßnahmen & Programmen"  dieser angeblichen  "Behinderten - Hilfe"  kritiklos zu unterwerfen. So können die Betroffenen nie ein eigenständiges Leben lernen und werden mit der Zeit nicht nur total ab - hängig  von dieser Maschinerie, sondern auch  an - hänglich,  was die Loslösung aus diesem  entarteten System umsomehr erschwert.

       Wenn ich zum Beispiel den mittlerweile im 42. Lebensjahr befindlichen  WOLFGANG   unangemeldet  morgen um  8 Uhr früh im Wohnheim besuchen und sofort abholen möchte für einen tagfüllenden gemeinsamen Ausflug  -  dann  heißt es sofort, das müßte  mindestens 2 Wochen vorher  demütigst angemeldet und unterwürfigst  um Genehmigung angesucht werden. Will sich dann der Wolfgang trotzdem mit mir auf Tagesausflug begeben sofort, dann wird er gewaltsam daran gehindert, indem ihn eine Aufsichtsperson entschlossen  ergreift und abführt in den "gesicherten Bereich".  Kurzum,  es herrscht  grundsätzliche  "PRÄSENZ  -  PFLICHT"  in der Hascherl - Kaserne , eben genauso wie beim  Präsenz - Dienst im Rahmen der Wehrpflicht. Der führende Legist in der Zivilrechtssektion des BMJ in Wien hat in einer  " Informationstagung  zum Heimvertragsgesetz"  im Frühjahr 2004 in Wien diese Art von "Präsenz - Dienst" ausdrücklich als gesetzeskonform erklärt vor versammelter Schar  "lebens - helfender"  Führungskräfte  . Da sieht man also ganz deutlich, wie der Hase läuft, man nennt das dann  "PÄDAGOGISCHE   MASSNAHMEN".  Und das bei 40 -jährigen Bewohnern !  Wann  enden  dann letztlich diese angeblich so pädagogischen Maßnahmen  -  werden etwa auch 60- jährige  Heim - Bewohner nach Belieben herumgeschupft  oder zum Präsenzdienst vergattert ? http://www.lebenshilfe-stmk.at/cms/fileadmin/lh_steiermark/recht/Gesetzestexte/LHOE_Info_HeimVG_Dr._Engel.pdf

            Bezüglich der Problematik  des verweigerten Heim - Vertrages verweise ich auf die unmittelbar vorhergehende Post hier im Blog  an den  Nationalrats - Abgeordneten Jackie  MAIER:    Wir werden nun sehen, welche authentische Interpretation der Nationalrat liefert und welche Auswirkungen das dann im Gefolge hat.

     Im übrigen hoffe ich sehr, daß die in wenigen Tagen startende Ringvorlesung  an der Universität Salzburg über  "DISABILITY  &  DIVERSITY"  wesentlichen Fortschritt erbringt  bei der Problem  -  Anamnese  im Bereich der Landes - Verwaltung  insbesondere, weil ja letztlich alle aufgezeigten Mißstände der Sozial - Verwaltung des Landes Salzburg zuzurechnen sind als Aufsichtsbehörde über alle Einrichtungen der Behinderten - Hilfe .
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13618.

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