http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2012/PK0915/index.shtml
WIE GUT GEHT ES DEN ÖSTERREICHERINNEN ?
Laut Parlaments - Korrespondenz Nr.915 von heute Donnerstag, 15.November 2012 kam es heute im Nationalrats - Plenum im Rahmen der Budget - Debatte auch zu einer Wortmeldung von NR Jackie M A I E R bezüglich des Konsumenten - Schutzes. Das schauen wir uns nun etwas genauer an : " Abgeordneter Johann MAIER (SPÖ) widmete sich erneut dem Themenfeld KonsumentInnenschutz und begrüßte, daß der Sozialminister in seiner Budgetplanung die STÄRKUNG der RECHTS - POSITION von KONSUMENTINNEN ANSTREBT. Das Budget für KonsumentInnenschutz ermögliche weiterhin die effektive Arbeitder öst. Konsumentenschutz - Organisationen, wie etwa jene des Vereins für Konsumenteninformation, der ERFOLGREICHE UNTERSTÜTZUNG bei GERICHTS - PROZESSEN von BÜRGERINNEN gegen UNTERNEHMEN LEISTE. Maier erwähnte weiters..............
Damit sind wir also schon mitten im aktuellen Thema : der VKI hat vor etlichen Wochen strikt abgelehnt, den Klagsprozess des WOLFGANG gegen den Heimträger LHS gGmbH auf unverzügliche Herausgabe des Heimvertrages nach § 27 d Abs. 5 Konsumentenschutzgesetz zu unterstützen und hat sich für unzuständig erklärt. Das hat offensichtlich sogar den versierten NR Jackie Maier gewundert und irritiert ! Nochmals zur Sachlage: am Bezirksgericht Salzburg behängt unter der GZ 33 C 207 i eine zivilrechtliche K L A G E gegen die "Lebenshilfe", die sich nach wie vor strikt weigert, dem Wolfgang das konsensuale Vertragsverhältnis zuzuerkennen als Heimbewohner und somit als "Konsument" nach der gesetzlichen Vorgabe von § 27 b bis § 27 i KSchG !! Die Fronten sind unversöhnlich festgefahren, der Richter hat das Verfahren unbefristet unterbrochen nach § 190 ZPO und quasi den Kopf in den Sand gesteckt............
Auch der "Bundes - Behinderten - Anwalt" Erwin BUCHINGER verweigert jedwede Unterstützung, desgleichen der sogenannte "Klagsverband" und über ein Dutzend weitere Stellen, die wir um Unterstützung und formelle Nebenintervention nach der ZPO ersucht haben in diesem Kampf David gegen Goliath ! So also schaut die Realität aus in diesen "Geschützten Werkstätten", man sucht sich die medienwirksamen Rosinen heraus und haut dann auch noch groß auf die Pauke - völlig wehrlose Schwerbehinderte in "Wohnheimen" werden jedoch kläglichst im Stich gelassen bei der Rechtsdurchsetzung.
Das gibt erneut Anlaß genug, um die " RECHTS - NATUR " des "HEIM - VERHÄLTNISSES" genauer zu analysieren ! Nach wie vor ist nämlich umstritten, ob durch öffentlich - rechtlichen Bescheid in ein Heim zugewiesene oder sogar eingewiesene Bewohner als "Konsumenten" anzusehen sind oder ob sie nicht doch eher besondere Beneficiaten, Stipendiaten und Alumnen der jeweiligen Landesregierung sind und somit keine Vertragsnehmer gegenüber dem Heimträger. Wie hier schon mehrfach ausführlich dargelegt, gibt es in Bezug auf diese überaus wichtige Vorfrage massiv divergierende Ansichten , die nun durch eine "Authentische Interpretation" des Nationalrates bezüglich des Wirkungskreises von § 27 b KSchG geklärt werden müssen.
Erneut möchte ich hier lobend erwähnen das KÄRNTNER HEIM - GESETZ, das in einem sehr umfangreichen § 6 mit der Überschrift "Verpflichtung in Bezug auf Vertragsinhalte und Bewohnerrechte" festlegt in Abs.1 : " Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Träger einer Einrichtung nach § 1 Abs.1 und den Bewohnern sind - soweit sich dies nicht bereits aus § 27 d Abs.5 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl.Nr.140/1979, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2004, ergibt - durch einen schriftlichen Vertrag zu regeln. Dies gilt auch für allfällige Zusatzvereinbarungen."
Diese Art der Verpflichtungs - Festlegung ist singulär in der gesamten Republik und läßt keinerlei Fragen offen, weil ausdrücklich auch alle Behinderten - Heime damit erfaßt sind nach der taxativen Aufzählung in § 1 Abs. K .- HG ! BRAVO KOROSKA !!!
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrK&Dokumentnummer=LKT12003933&ResultFunctionToken=14953534-6980-41cb-a7fd-2982df22df0a&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=K-HG&Gesetz
WIE GUT GEHT ES DEN ÖSTERREICHERINNEN ?
Laut Parlaments - Korrespondenz Nr.915 von heute Donnerstag, 15.November 2012 kam es heute im Nationalrats - Plenum im Rahmen der Budget - Debatte auch zu einer Wortmeldung von NR Jackie M A I E R bezüglich des Konsumenten - Schutzes. Das schauen wir uns nun etwas genauer an : " Abgeordneter Johann MAIER (SPÖ) widmete sich erneut dem Themenfeld KonsumentInnenschutz und begrüßte, daß der Sozialminister in seiner Budgetplanung die STÄRKUNG der RECHTS - POSITION von KONSUMENTINNEN ANSTREBT. Das Budget für KonsumentInnenschutz ermögliche weiterhin die effektive Arbeitder öst. Konsumentenschutz - Organisationen, wie etwa jene des Vereins für Konsumenteninformation, der ERFOLGREICHE UNTERSTÜTZUNG bei GERICHTS - PROZESSEN von BÜRGERINNEN gegen UNTERNEHMEN LEISTE. Maier erwähnte weiters..............
Damit sind wir also schon mitten im aktuellen Thema : der VKI hat vor etlichen Wochen strikt abgelehnt, den Klagsprozess des WOLFGANG gegen den Heimträger LHS gGmbH auf unverzügliche Herausgabe des Heimvertrages nach § 27 d Abs. 5 Konsumentenschutzgesetz zu unterstützen und hat sich für unzuständig erklärt. Das hat offensichtlich sogar den versierten NR Jackie Maier gewundert und irritiert ! Nochmals zur Sachlage: am Bezirksgericht Salzburg behängt unter der GZ 33 C 207 i eine zivilrechtliche K L A G E gegen die "Lebenshilfe", die sich nach wie vor strikt weigert, dem Wolfgang das konsensuale Vertragsverhältnis zuzuerkennen als Heimbewohner und somit als "Konsument" nach der gesetzlichen Vorgabe von § 27 b bis § 27 i KSchG !! Die Fronten sind unversöhnlich festgefahren, der Richter hat das Verfahren unbefristet unterbrochen nach § 190 ZPO und quasi den Kopf in den Sand gesteckt............
Auch der "Bundes - Behinderten - Anwalt" Erwin BUCHINGER verweigert jedwede Unterstützung, desgleichen der sogenannte "Klagsverband" und über ein Dutzend weitere Stellen, die wir um Unterstützung und formelle Nebenintervention nach der ZPO ersucht haben in diesem Kampf David gegen Goliath ! So also schaut die Realität aus in diesen "Geschützten Werkstätten", man sucht sich die medienwirksamen Rosinen heraus und haut dann auch noch groß auf die Pauke - völlig wehrlose Schwerbehinderte in "Wohnheimen" werden jedoch kläglichst im Stich gelassen bei der Rechtsdurchsetzung.
Das gibt erneut Anlaß genug, um die " RECHTS - NATUR " des "HEIM - VERHÄLTNISSES" genauer zu analysieren ! Nach wie vor ist nämlich umstritten, ob durch öffentlich - rechtlichen Bescheid in ein Heim zugewiesene oder sogar eingewiesene Bewohner als "Konsumenten" anzusehen sind oder ob sie nicht doch eher besondere Beneficiaten, Stipendiaten und Alumnen der jeweiligen Landesregierung sind und somit keine Vertragsnehmer gegenüber dem Heimträger. Wie hier schon mehrfach ausführlich dargelegt, gibt es in Bezug auf diese überaus wichtige Vorfrage massiv divergierende Ansichten , die nun durch eine "Authentische Interpretation" des Nationalrates bezüglich des Wirkungskreises von § 27 b KSchG geklärt werden müssen.
Erneut möchte ich hier lobend erwähnen das KÄRNTNER HEIM - GESETZ, das in einem sehr umfangreichen § 6 mit der Überschrift "Verpflichtung in Bezug auf Vertragsinhalte und Bewohnerrechte" festlegt in Abs.1 : " Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Träger einer Einrichtung nach § 1 Abs.1 und den Bewohnern sind - soweit sich dies nicht bereits aus § 27 d Abs.5 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl.Nr.140/1979, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2004, ergibt - durch einen schriftlichen Vertrag zu regeln. Dies gilt auch für allfällige Zusatzvereinbarungen."
Diese Art der Verpflichtungs - Festlegung ist singulär in der gesamten Republik und läßt keinerlei Fragen offen, weil ausdrücklich auch alle Behinderten - Heime damit erfaßt sind nach der taxativen Aufzählung in § 1 Abs. K .- HG ! BRAVO KOROSKA !!!
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrK&Dokumentnummer=LKT12003933&ResultFunctionToken=14953534-6980-41cb-a7fd-2982df22df0a&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=K-HG&Gesetz
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