Samstag, 7. September 2013

SYSTEMATISCHER MENSCHENHANDEL mit OLIGOPHRENEN in OLIGOPHRENISTAN !

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40152319/NOR40152319.pdf

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:101:0001:0011:DE:PDF

" MENSCHENHANDEL "   gemäß   § 104 a  STRAFGESETZBUCH

          Seit  dem  1. August  2013 gilt folgende Version des § 104 a StGB, zuletzt geändert durch das BGBl.I/116/2013 :

       (1)   Wer eine volljährige Person mit dem Vorsatz, dass sie ausgebeutet werde (Abs.3), unter Einsatz unlauterer Mittel (Abs.2) gegen diese Person anwirbt, beherbergt  oder sonst aufnimmt, befördert oder einem anderen anbietet oder weitergibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

       (2)   Unlautere Mittel sind der Einsatz von Gewalt oder gefährlicher Drohung, die Täuschung über Tatsachen, die Ausnützung einer Autoritätsstellung, einer Zwangslage, einer Geisteskrankheit oder eines Zustands, der die Person wehrlos macht , die Einschüchterung und die Gewährung oder Annahme eines Vorteils für die Übergabe der Herrschaft über die Person. 

       (3)    Ausbeutung umfaßt die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung durch Organentnahme, die Ausbeutung der Arbeitskraft, die Ausbeutung zur Bettelei sowie die Ausbeutung  zur Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen.

       (4)    Wer die Tat im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, unter Anwendung schwerer Gewalt oder so begeht, dass durch die Tat das Leben der Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet wird oder die Tat einen besonders schweren Nachteil  für die Person zur Folge hat, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

        (5)    Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist auch zu bestrafen, wer eine minderjährige Person mit dem Vorsatz, dass sie ausgebeutet werde (Abs.3), anwirbt, beherbergt oder sonst aufnimmt, befördert oder einem anderen anbietet oder weitergibt. "


DIE   LANDESREGIERUNG   SALZBURG   BETREIBT   SEIT   JAHRZEHNTEN   DERARTIGEN   MENSCHENHANDEL  !!!

        Bei  genauerer Betrachtung  der gesamten Problemlage über mehrere Jahrzehnte ist mehr als nur überdeutlich zu erkennen, daß die Landesregierung Salzburg  gewohnheitsmäßigen Menschenhandel genau nach den oben zitierten Inhalten  &  Merkmalen des § 104 a StGB  betreibt  in krimineller Komplizenschaft mit diversen gut eingeführten Anbietern entsprechender Dienstleistungen, allen voran die berüchtigte  " Lebens - Hilfe " Es wird die Zwangslage verzweifelter Eltern oder sonstiger Angehöriger von schwerbehinderten Mitmenschen schamlos ausgenützt,  es wird der völlig wehrlose Zustand  von Mitmenschen mit gravierenden  Defekten im intellektuellen Bereich  ebenso schamlos  ausgenützt  in Zusammenarbeit mit "systemkonformen" Sachwaltern. 

             Die Folge ist die meist konsenslose Verbannung nach Schernberg auf Lebzeiten , die  Kasernierung in einer der Klein - Kasernen der Lebenshilfe oder anderer Anbieter, wie Caritas, Diakonie etc...........Es handelt sich jeweils um ungefähr eintausend Mitmenschen , ihre genaue Zahl wird ja seit jeher geheimgehalten und nicht einmal die Bundesdienststellen konnten bis vor kurzem  auch nur annähernd angeben, wieviele Personen derart exiliert & konfiniert werden hier im extrem rückständigen Bundesland Salzburg. 

             Kein Wunder, daß nach wie vor  auch der Salzburger Landtag  nicht die geringste Bereitschaft zeigt, hier etwas zu ändern. Vergeblich wartet man auf ein deutliches Signal aus dem Chiemseehof  diesbezüglich trotz Neuwahl - Erdrutsch Richtung  GRÜN !  Auch  kein einziger  Sozial - Landesrat der vergangenen 20 Jahre wollte sich ernsthaft mit dieser gesamten Problematik befassen, viel zu perfekt läuft diese  Hascherl - Entsorgungs - Großindustrie seit Jahrzehnten ! Nun hat der neue Landesrat für Soziales, den wir den  GRÜNEN   HEINRICH  nennen dürfen, die gesamte Suppe auszulöffeln !


         Umso verständlicher, warum sich diese gesamte Maschinerie derart verbissen dagegen wehrt, daß das Heimvertragsgesetz des Bundes  auch auf sämtliche Behindertenghettos in Oligophrenistan  angewendet wird. Da müßte man ja  diesen  bislang völlig rechtlosen  Oligophrenen sämtliche Grund - und Freiheitsrechte schriftlich in einem Vertrag garantieren; dazu auch noch einen ganzen Katalog von Persönlichkeitsrechten ( § 27 d Abs. 3 KSchG), die ständige Unterstützung durch Vertrauenspersonen, durch selbst gewählte Bewohnervertreter   nach § 8 Abs.1 HeimAufG und noch viel mehr   -    ABSOLUT   UNDENKBAR  !

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050345/NOR40050345.pdf 

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40116530/NOR40116530.pdf 

        In wenigen  Tagen wird nun endlich der Jahresbericht der Volksanwaltschaft  an den Salzburger Landtag im Internet erscheinen und all diese Fragen ausführlich beleuchten  - dann können sich etliche Gewohnheitsverbrecher im Amt der Salzburger Landesregierung  warm anziehen !! Dann wird es Strafanzeigen hageln wie noch nie zuvor !  Wir werden die Menschenhändler hier im erzkonservativen Salzburg vor den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zitieren und noch viel mehr ! 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/praecedens-casus-exemplaris-egmr-stanev.html 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/stanev-teil-15-enforceable-right-to.html 

SCHLUSS   MIT   GEWERBSMÄSSIGER    VERSCHACHERUNG   HUNDERTER   OLIGOPHRENER  HIER   IN   SALZBURG   !

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