http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40152319/NOR40152319.pdf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:101:0001:0011:DE:PDF
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:101:0001:0011:DE:PDF
" MENSCHENHANDEL " gemäß § 104 a STRAFGESETZBUCH
Seit dem 1. August 2013 gilt folgende Version des § 104 a StGB, zuletzt geändert durch das BGBl.I/116/2013 :
(1) Wer eine volljährige Person mit dem Vorsatz, dass sie ausgebeutet werde (Abs.3), unter Einsatz unlauterer Mittel (Abs.2) gegen diese Person anwirbt, beherbergt oder sonst aufnimmt, befördert oder einem anderen anbietet oder weitergibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Unlautere Mittel sind der Einsatz von Gewalt oder gefährlicher Drohung, die Täuschung über Tatsachen, die Ausnützung einer Autoritätsstellung, einer Zwangslage, einer Geisteskrankheit oder eines Zustands, der die Person wehrlos macht , die Einschüchterung und die Gewährung oder Annahme eines Vorteils für die Übergabe der Herrschaft über die Person.
(3) Ausbeutung umfaßt die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung durch Organentnahme, die Ausbeutung der Arbeitskraft, die Ausbeutung zur Bettelei sowie die Ausbeutung zur Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen.
(4) Wer die Tat im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, unter Anwendung schwerer Gewalt oder so begeht, dass durch die Tat das Leben der Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet wird oder die Tat einen besonders schweren Nachteil für die Person zur Folge hat, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist auch zu bestrafen, wer eine minderjährige Person mit dem Vorsatz, dass sie ausgebeutet werde (Abs.3), anwirbt, beherbergt oder sonst aufnimmt, befördert oder einem anderen anbietet oder weitergibt. "
DIE LANDESREGIERUNG SALZBURG BETREIBT SEIT JAHRZEHNTEN DERARTIGEN MENSCHENHANDEL !!!
Bei genauerer Betrachtung der gesamten Problemlage über mehrere Jahrzehnte ist mehr als nur überdeutlich zu erkennen, daß die Landesregierung Salzburg gewohnheitsmäßigen Menschenhandel genau nach den oben zitierten Inhalten & Merkmalen des § 104 a StGB betreibt in krimineller Komplizenschaft mit diversen gut eingeführten Anbietern entsprechender Dienstleistungen, allen voran die berüchtigte " Lebens - Hilfe ". Es wird die Zwangslage verzweifelter Eltern oder sonstiger Angehöriger von schwerbehinderten Mitmenschen schamlos ausgenützt, es wird der völlig wehrlose Zustand von Mitmenschen mit gravierenden Defekten im intellektuellen Bereich ebenso schamlos ausgenützt in Zusammenarbeit mit "systemkonformen" Sachwaltern.
Die Folge ist die meist konsenslose Verbannung nach Schernberg auf Lebzeiten , die Kasernierung in einer der Klein - Kasernen der Lebenshilfe oder anderer Anbieter, wie Caritas, Diakonie etc...........Es handelt sich jeweils um ungefähr eintausend Mitmenschen , ihre genaue Zahl wird ja seit jeher geheimgehalten und nicht einmal die Bundesdienststellen konnten bis vor kurzem auch nur annähernd angeben, wieviele Personen derart exiliert & konfiniert werden hier im extrem rückständigen Bundesland Salzburg.
Kein Wunder, daß nach wie vor auch der Salzburger Landtag nicht die geringste Bereitschaft zeigt, hier etwas zu ändern. Vergeblich wartet man auf ein deutliches Signal aus dem Chiemseehof diesbezüglich trotz Neuwahl - Erdrutsch Richtung GRÜN ! Auch kein einziger Sozial - Landesrat der vergangenen 20 Jahre wollte sich ernsthaft mit dieser gesamten Problematik befassen, viel zu perfekt läuft diese Hascherl - Entsorgungs - Großindustrie seit Jahrzehnten ! Nun hat der neue Landesrat für Soziales, den wir den GRÜNEN HEINRICH nennen dürfen, die gesamte Suppe auszulöffeln !
Umso verständlicher, warum sich diese gesamte Maschinerie derart verbissen dagegen wehrt, daß das Heimvertragsgesetz des Bundes auch auf sämtliche Behindertenghettos in Oligophrenistan angewendet wird. Da müßte man ja diesen bislang völlig rechtlosen Oligophrenen sämtliche Grund - und Freiheitsrechte schriftlich in einem Vertrag garantieren; dazu auch noch einen ganzen Katalog von Persönlichkeitsrechten ( § 27 d Abs. 3 KSchG), die ständige Unterstützung durch Vertrauenspersonen, durch selbst gewählte Bewohnervertreter nach § 8 Abs.1 HeimAufG und noch viel mehr - ABSOLUT UNDENKBAR !
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050345/NOR40050345.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40116530/NOR40116530.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40050345/NOR40050345.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40116530/NOR40116530.pdf
In wenigen Tagen wird nun endlich der Jahresbericht der Volksanwaltschaft an den Salzburger Landtag im Internet erscheinen und all diese Fragen ausführlich beleuchten - dann können sich etliche Gewohnheitsverbrecher im Amt der Salzburger Landesregierung warm anziehen !! Dann wird es Strafanzeigen hageln wie noch nie zuvor ! Wir werden die Menschenhändler hier im erzkonservativen Salzburg vor den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zitieren und noch viel mehr !
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/praecedens-casus-exemplaris-egmr-stanev.html
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/stanev-teil-15-enforceable-right-to.html
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/praecedens-casus-exemplaris-egmr-stanev.html
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/stanev-teil-15-enforceable-right-to.html
SCHLUSS MIT GEWERBSMÄSSIGER VERSCHACHERUNG HUNDERTER OLIGOPHRENER HIER IN SALZBURG !
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