Montag, 23. September 2013

DYNAMIK des GRUNDRECHTSSCHUTZES

DYNAMIK   des   GRUND  -  RECHTS  -  SCHUTZES

AKTUELLE  RECHTSPRECHUNG  des  EGMR  und   ihre  UM  -  SETZUNG  in   FELIX   AUSTRIA

http://www.richtervereinigung.at/images/Texte/dynamik_grundrechtsschutz.pdf

       Ein besonders glücklicher Zufall  brachte vor wenigen Tagen diese Einladung aus den unendlichen Weiten des Internets in das Büro des Enthinderungsexperten ! Das müssen wir uns aber nun ganz ganz genau anschauen, was damals am 8. März des heurigen Jahres  die grundsätzlich in jeder Hinsicht verdächtige  " RICHTER  -  VEREINIGUNG "  inszeniert hat in Kooperation mit dem OIM  am Salzburger Mönchsberg

              " Die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte  ( EGMR )  bestimmt maßgeblich die Rechtsentwicklung  in den Mitgliedstaaten des Europarates. In Österreich war etwa zuletzt die Entscheidung im Fall  SPORER  gegen  Ö. vom 3.März 2011   UNMITTELBARER   ANLASS  für  die   NEUREGELUNG  der  GEMEINSAMEN  OBSORGE   für eheliche  UND  uneheliche Kinder.  Auch in der Rechtsprechung sind die Judikate des EGMR und seine Auslegung der Europäischen  Menschenrechtskonvention ( EMRK )sowohl in Zivil - als auch in Strafsachen präsent.

              Das Seminar soll einen praxisnahen Einblick in die Struktur und Arbeitsweise  des EGMR vermitteln und die Auswirkungen auf die innerstaatliche  Gesetzgebung und Rechtsprechung  anschaulich darstellen. Gemeinsam mit  ExpertInnen wird zudem in zwei Workshops die Möglichkeit bestehen, aktuellle Fragen im Familien - und Strafrecht  zu diskutieren und gemeinsam grundrechtskonforme Lösungen zu erarbeiten.

              Die Veranstaltung wendet sich an RichterInnen und StaatsanwältInnen wie auch an Angehörige anderer juristischer oder verwandter Berufe einschließlich der Wissenschaft. "

             Mit dieser ( erst nachträglich aufgefundenen ! )  " Einladung "  bewaffnet  erlaubte sich gestern,  Sonntag, 22. September 2013  dieser besagte  " Enthinderungsexperte "  eine  unangemeldete Vorsprache  beim Referenten  im Workshop über  " Grundrechtsbezogene  Entscheidungen der Höchstgerichte zum Familienrecht ". Nennen wir diesen Referenten nun zur Abwechslung bei seinem richtigen Namen  : dieser Philipp  SPIESSBÜRGER  hat sich nämlich  - nomen sit omen  -  in durchaus spießbürgerlicherweise  für erhebliche Zeiträume in die sogenannte  " KARENZ "  abgesetzt  und ist nur ausnahmsweise damals am  8. März  ins LGS ausgerückt sozusagen an die vorderste Front.................

               Gestern jedoch wurde er vom besagten  " Enthinderungsexperten " beinhart konfrontiert  in seiner spießbürgerlichen Verbunkerung  in der Rufweite des Seekirchner Bahnhofes mit diversen  unleugbaren Fakten und Grundwahrheiten, als da nämlich sind aufzuzählen :

1. Gerade der  21 er Senat des LGS  übt sich seit vielen Jahren in der totalen Mißachtung grundlegendster Menschenrechte  im Bereich der Sachwalterschaft für völlig wehrlose volljährige Mitmenschen. Es ist absolut haarsträubend, was dieser 21 er zum Beispiel ganz konkret in den vergangenen 10 Jahren fabriziert hat im Falle der Sachwalterschaft für  WOLFGANG  S.  Sämtliche in der BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO  verbindlich garantierten Rechte werden nach wie vor von diesem  Dreiersenat völlig ignoriert. Absoluter Höhepunkt  war vor kurzem  ON 556 in diesem P - Verfahren mit  eiskalter Abweisung sämtlicher im Rekurs vorgebrachter Argumente : mit keinem einzigen Wort wird wieder einmal auf das umfangreiche Vorbringen eingegangen, stattdessen wird eine sogenannte  " planwidrige Lücke "erzeugt und erfunden , in die alle Betroffenen dann hineinfallen sollen........

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/09/ordentlicher-revisions-rekurs-den-ogh.html

2.  Wenn diese sonderliche Republik   FELIX   AUSTRIA  jedesmal  einen ausgiebigen Rempler aus Straßburg braucht , um Menschenrechte hier im Ösiland auch wirklich durchsetzen  zu können, dann kann man sich schon jetzt ausrechnen, wie lange es dauern würde, den Fall  SCHWARZ  Wolfgang  gegen  Österreich  vor dem EGMR siegreich zu beenden und dann hierzulande endlich menschenrechtskonforme Rechtsfürsorge für volljährige Oligophrene und Demente durchzusetzen gegen wen : gegen diese durchaus verdächtige Richtervereinigung zum Beispiel !!!  Denn seit vielen Jahren intrigiert diese RV massiv gegen jede wesentliche Verbesserung in diesem Bereich. Musterbeispiel für diese Sabotage - Tätigkeit ist zuvorderst die damalige Stellungnahme zum SWRÄG 2006 :

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/ME/ME_00385_31/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/ME/ME_00385_31/fname_058922.pdf

Womit das unverzichtbare Antragsrecht nächster Angehöriger und auch engster Freunde von  " besachwalterten " Personen , das im ME noch mit bester rechtsdogmatischer Begründung  im § 278 ABGB vorgesehen war,  zu Fall gebracht wurde etc.......

3.  Der besonders bedeutsame Fall   STANEV  gegen Bulgarien  vor dem EGMR  bezeugt in vollständiger Klarheit  , daß  die auch hierzulande praktizierte  Abschiebung völlig wehrloser  volljähriger Personen in Heime und ähnliche Gewahrsamseinrichtungen nach der Diktion von Art. 4 OPCAT  nichts anderes darstellt als die  " DEPRIVATION  of  LIBERTY " nach Art. 5 MRK

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/praecedens-casus-exemplaris-egmr-stanev.html

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/stanev-teil-15-enforceable-right-to.html

Wir bringen nun also den ganzen Fall  WOLFGANG  S. in geeigneter Weise vor den EGMR in Straßburg  mit schwerster Anklage gegen die Richterschaft  von Salzburg, die im konkreten Anlaßfall sämtliche Menschenrechte mit  Füßen tritt seit  fast 10 Jahren ohne Unterbrechung !

4.  Jetzt wird es in wenigen Tagen offenkundig, ob sich diese Richterschaft wieder  austobt mit einem Zurückweisungs - Exzess gegen unseren ordentlichen Revisionsrekurs, dann geht das erbärmliche  &  abscheuliche  Katz - und - Maus  - Spiel wieder von vorne an ..........

           Somit  wird besagter  Philipp  SPIESSBÜRGER  nun öffentlich aufgefordert, im Sinne seiner " Amtspflichten " als Menschenrechtsverteidiger  den Fall  WOLFGANG  S.   aufzubereiten für die Beschwerdeführung  nach Straßburg und zu diesem Behufe die spießbürgerliche Verbunkerung zu verlassen und an die vorderste Kampffront zu eilen !

http://www.menschenrechte.ac.at/fileadmin/Dokumente/czech_publ.pdf

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2010-4-014

http://www.boehlau-verlag.com/download/161834/978-3-205-78501-9_werbeblatt.pdf

Ansonsten müßte öffentlich festgestellt werden :

DER   PHILIPP  IST  EIN  LUMP   UND SPITZBUB  !

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