http://www.krone.at/Oesterreich/Pensionist_-83-_sticht_seinem_Sohn_Messer_in_Ruecken-Im_Pflegeheim-Story-352718
SCHRECKLICHE FOLGEN EINER RECHTSWIDRIGEN ZWANGSVERHEIMUNG !
Vor wenigen Tagen gab es in den Medien eine besonders erschütternde Meldung aus BAD RADKERSBURG in der SO - Steiermark: laut oben verlinktem Bericht in der "Krone" hat ein 83 - jähriger Vater im Rollstuhl seinen eigenen Sohn regelrecht abzustechen versucht im Pflegeheim, in das er vor etlichen Tagen gegen seinen erklärten Willen " EINGELIEFERT " worden war auf Veranlassung seines Sohnes. Das ergibt wieder einmal Anlaß mehr als genug in aller Eindringlichkeit und Ernsthaftigkeit in Erinnerung zu rufen, daß " NIEMAND GEGEN SEINEN ERKLÄRTEN WILLLEN IN EIN PFLEGEHEIM VERBRACHT WERDEN DARF ", wie das in mehreren einschlägigen Landesgesetzen klar und deutlich angesprochen wird.
Jede derartige Zwangseinlieferung in ein Heim stellt ausdrücklich das schwerwiegende Strafrechtsdelikt nach § 99 Strafgesetzbuch der Republik Österreich dar und kann weder von der "Bewohnervertretung" nach § 8 Heimaufenthaltsgesetz noch von der Heimaufsicht des Landes noch von irgendeiner anderen Stelle "genehmigt" werden. Auch der Heimträger macht sich in diesem Zusammenhang als Beitragstäter strafbar ! Es müssen schlicht und einfach andere Wege gefunden werden als eine solche, meist sehr hinterhältig & heimtückisch durchgeführte Zwangsverheimung.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029642/NOR12029642.pdf
Auch die "Salzburger Nachrichten" meldeten am Donnerstag, den 28.2.2013 auf der Seite 11 diesen schrecklichen Vorfall und stellten ausdrücklich fest, daß die Heimeinlieferung gegen den erklärten Willen des Rollstuhlfahrers erfolgt ist. Die Ausrede der "Nothilfe" sowie der "Notwehr" und des "Notstandes" kann sicherlich hier nicht in Anspruch genommen werden. Destotrotz wird weder die Kripo noch die StA Ermittlungen gegen den Veranlasser der Zwangsverheimung einleiten, sondern wird nun ausschließlich gegen den rabiat gewordenen rollstuhlfahrenden Vater vorgehen, der mittlerweile natürlich die Zwangsunterbringung im U - Haft - Gefängnis erdulden muß. Wie schrecklich !!!
Denket bitte alle daran: von den ungefähr hunderttausend Personen in Heimen diversester Form derzeit in ganz Österreich ist ein erheblicher Anteil wehrloses Opfer geworden einer solchen völlig rechtswidrigen Zwangsverheimung, insbesondere sind von den über 13.000 vollstationär "Untergebrachten" der landesrechtlichen Behindertenhilfe sicherlich ein Drittel oder mehr gegen ihren erklärten Willen oder zumindest ohne ihre eindeutige und freie Zustimmung zwangsweise in ein solches Heim verbracht worden - so wie unser WOLFGANG am 17. Oktober 2003 in besonders heimtückischer & hinterhältiger Form "abgeholt" und gegen seinen ausdrücklichen Willen wieder in diesen "Lebens - Hilfe - Stall" in Salzburg verschleppt worden ist, wo nach wie vor die "Anbinde - Haltung" dominiert, die bei den Kühen schon längst verboten worden ist.
Dazu gibt es eine besonders interessante Debatte zu lesen in den Protokollen des Vorarlberger Landtages anläßlich der Beschlußfassung zum Pflegeheimgesetz 2002
http://suche.vorarlberg.at/vlr/vlr_gov.nsf/0/6D0C6A908B53D84BC125717B003BE1CD/$FILE/fromDocFile-55A34F42113B74F66525714600295C2C.pdf
Wann endlich wird aufwachen die gesamte Kriminalpolizei und im Gefolge auch die gesamte Staatsanwaltschaft bezüglich der alljährlich tausendfach praktizierten Zwangsverheimungen hierzulande ???
SCHRECKLICHE FOLGEN EINER RECHTSWIDRIGEN ZWANGSVERHEIMUNG !
Vor wenigen Tagen gab es in den Medien eine besonders erschütternde Meldung aus BAD RADKERSBURG in der SO - Steiermark: laut oben verlinktem Bericht in der "Krone" hat ein 83 - jähriger Vater im Rollstuhl seinen eigenen Sohn regelrecht abzustechen versucht im Pflegeheim, in das er vor etlichen Tagen gegen seinen erklärten Willen " EINGELIEFERT " worden war auf Veranlassung seines Sohnes. Das ergibt wieder einmal Anlaß mehr als genug in aller Eindringlichkeit und Ernsthaftigkeit in Erinnerung zu rufen, daß " NIEMAND GEGEN SEINEN ERKLÄRTEN WILLLEN IN EIN PFLEGEHEIM VERBRACHT WERDEN DARF ", wie das in mehreren einschlägigen Landesgesetzen klar und deutlich angesprochen wird.
Jede derartige Zwangseinlieferung in ein Heim stellt ausdrücklich das schwerwiegende Strafrechtsdelikt nach § 99 Strafgesetzbuch der Republik Österreich dar und kann weder von der "Bewohnervertretung" nach § 8 Heimaufenthaltsgesetz noch von der Heimaufsicht des Landes noch von irgendeiner anderen Stelle "genehmigt" werden. Auch der Heimträger macht sich in diesem Zusammenhang als Beitragstäter strafbar ! Es müssen schlicht und einfach andere Wege gefunden werden als eine solche, meist sehr hinterhältig & heimtückisch durchgeführte Zwangsverheimung.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029642/NOR12029642.pdf
Auch die "Salzburger Nachrichten" meldeten am Donnerstag, den 28.2.2013 auf der Seite 11 diesen schrecklichen Vorfall und stellten ausdrücklich fest, daß die Heimeinlieferung gegen den erklärten Willen des Rollstuhlfahrers erfolgt ist. Die Ausrede der "Nothilfe" sowie der "Notwehr" und des "Notstandes" kann sicherlich hier nicht in Anspruch genommen werden. Destotrotz wird weder die Kripo noch die StA Ermittlungen gegen den Veranlasser der Zwangsverheimung einleiten, sondern wird nun ausschließlich gegen den rabiat gewordenen rollstuhlfahrenden Vater vorgehen, der mittlerweile natürlich die Zwangsunterbringung im U - Haft - Gefängnis erdulden muß. Wie schrecklich !!!
Denket bitte alle daran: von den ungefähr hunderttausend Personen in Heimen diversester Form derzeit in ganz Österreich ist ein erheblicher Anteil wehrloses Opfer geworden einer solchen völlig rechtswidrigen Zwangsverheimung, insbesondere sind von den über 13.000 vollstationär "Untergebrachten" der landesrechtlichen Behindertenhilfe sicherlich ein Drittel oder mehr gegen ihren erklärten Willen oder zumindest ohne ihre eindeutige und freie Zustimmung zwangsweise in ein solches Heim verbracht worden - so wie unser WOLFGANG am 17. Oktober 2003 in besonders heimtückischer & hinterhältiger Form "abgeholt" und gegen seinen ausdrücklichen Willen wieder in diesen "Lebens - Hilfe - Stall" in Salzburg verschleppt worden ist, wo nach wie vor die "Anbinde - Haltung" dominiert, die bei den Kühen schon längst verboten worden ist.
Dazu gibt es eine besonders interessante Debatte zu lesen in den Protokollen des Vorarlberger Landtages anläßlich der Beschlußfassung zum Pflegeheimgesetz 2002
http://suche.vorarlberg.at/vlr/vlr_gov.nsf/0/6D0C6A908B53D84BC125717B003BE1CD/$FILE/fromDocFile-55A34F42113B74F66525714600295C2C.pdf
Wann endlich wird aufwachen die gesamte Kriminalpolizei und im Gefolge auch die gesamte Staatsanwaltschaft bezüglich der alljährlich tausendfach praktizierten Zwangsverheimungen hierzulande ???
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