Sonntag, 3. März 2013

ZWANGSVERHEIMUNG MIT SCHRECKLICHEN FOLGEN !

http://www.krone.at/Oesterreich/Pensionist_-83-_sticht_seinem_Sohn_Messer_in_Ruecken-Im_Pflegeheim-Story-352718

SCHRECKLICHE   FOLGEN   EINER   RECHTSWIDRIGEN   ZWANGSVERHEIMUNG !

         Vor wenigen Tagen gab es in den Medien eine besonders erschütternde Meldung aus  BAD  RADKERSBURG in der SO - Steiermark: laut oben verlinktem Bericht in der "Krone"  hat ein 83 - jähriger Vater im Rollstuhl  seinen eigenen Sohn  regelrecht abzustechen versucht im Pflegeheim, in das er vor etlichen Tagen gegen seinen erklärten Willen  " EINGELIEFERT "  worden war auf Veranlassung seines Sohnes. Das ergibt wieder einmal Anlaß mehr als genug in aller Eindringlichkeit und Ernsthaftigkeit   in  Erinnerung zu rufen, daß  " NIEMAND   GEGEN   SEINEN   ERKLÄRTEN   WILLLEN   IN   EIN   PFLEGEHEIM    VERBRACHT   WERDEN   DARF ",  wie das in mehreren einschlägigen Landesgesetzen  klar und deutlich angesprochen wird.

               Jede derartige Zwangseinlieferung  in ein Heim stellt ausdrücklich das schwerwiegende Strafrechtsdelikt nach § 99  Strafgesetzbuch der Republik Österreich dar und kann weder von der  "Bewohnervertretung"  nach § 8 Heimaufenthaltsgesetz  noch von der Heimaufsicht des Landes noch von irgendeiner anderen Stelle "genehmigt" werden.  Auch der Heimträger macht sich in diesem Zusammenhang als Beitragstäter strafbar !  Es müssen schlicht und einfach andere Wege gefunden werden als eine solche, meist sehr hinterhältig & heimtückisch durchgeführte  Zwangsverheimung.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029642/NOR12029642.pdf


                 Auch die  "Salzburger  Nachrichten"  meldeten am Donnerstag, den 28.2.2013 auf der Seite 11  diesen schrecklichen Vorfall  und stellten ausdrücklich fest, daß die Heimeinlieferung gegen den erklärten Willen des  Rollstuhlfahrers  erfolgt ist.  Die Ausrede der  "Nothilfe" sowie der  "Notwehr"   und des  "Notstandes"  kann sicherlich hier nicht in Anspruch genommen werden.  Destotrotz wird weder die Kripo noch die StA  Ermittlungen gegen den Veranlasser der Zwangsverheimung einleiten, sondern wird nun ausschließlich gegen den  rabiat gewordenen  rollstuhlfahrenden Vater  vorgehen,  der mittlerweile natürlich die Zwangsunterbringung im U - Haft - Gefängnis  erdulden muß.   Wie  schrecklich !!!

                 Denket bitte alle daran:  von den ungefähr  hunderttausend  Personen in Heimen diversester Form  derzeit in ganz Österreich ist ein erheblicher Anteil wehrloses Opfer geworden einer solchen völlig rechtswidrigen Zwangsverheimung, insbesondere sind von den über 13.000  vollstationär  "Untergebrachten"  der landesrechtlichen Behindertenhilfe sicherlich ein Drittel oder mehr gegen ihren erklärten Willen oder zumindest ohne ihre eindeutige und freie Zustimmung zwangsweise in ein solches Heim verbracht worden  -  so wie unser  WOLFGANG   am 17. Oktober 2003  in besonders heimtückischer & hinterhältiger Form "abgeholt"  und gegen seinen ausdrücklichen Willen wieder in diesen  "Lebens - Hilfe - Stall"  in Salzburg  verschleppt worden ist, wo nach wie vor die  "Anbinde - Haltung"  dominiert, die bei den Kühen schon längst verboten worden ist.

      Dazu gibt es eine besonders interessante Debatte zu lesen in den Protokollen des Vorarlberger Landtages anläßlich der Beschlußfassung zum Pflegeheimgesetz 2002

http://suche.vorarlberg.at/vlr/vlr_gov.nsf/0/6D0C6A908B53D84BC125717B003BE1CD/$FILE/fromDocFile-55A34F42113B74F66525714600295C2C.pdf

      Wann endlich wird aufwachen die gesamte Kriminalpolizei und im Gefolge auch die gesamte Staatsanwaltschaft  bezüglich der alljährlich tausendfach praktizierten Zwangsverheimungen hierzulande  ???

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