Montag, 25. März 2013

OFFENER BRIEF an die SALZBURGER PATIENTEN - und PFLEGEVERTRETUNG

WO  BLEIBT   DIE   SALZBURGER  OMBUDSSCHAFT   FÜR   DIE   BEHINDERTENHEIME ?

http://www.salzburg.gv.at/patientenvertretung.htm

http://www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit/patientenvertretung/mitarbeiter.htm


OFFENER BRIEF  an  die  3  LEITER  der   SALZBURGER  PATIENTEN - und  PFLEGEVERTRETUNG

1.  Dr.  Mercedes   ZSIFKOVICS  -  Psychologin

2.   Mag.  Thomas   RUSSEGGER  -  Jurist

3.   Dr.  Ingrid   ZÖTTL  -   Juristin

Als  Vorlage für den angemeldeten Gesprächstermin am kommenden Donnerstag  28.3.2013 um  10 Uhr.

                     Hochgeschätztes  Team  der Salzburger  Patientenvertretung  und seit  1.6.2011  auch  Pflegevertretung  gemäß  § 27 a Salzburger Pflegegesetz  !
 
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40012599/LSB40012599.pdf

                        Es gibt wahrlich Anlaß mehr als genug  zum Vorbringen einer massiven Klage  bezüglich des nach wie vor völlig ungeregelten Problems der  Ombudsschaft  für die Unterbringung,  Betreuung und Pflege in den vollstationären Einrichtungen der landesrechtlichen Behindertenhilfe. Leider wurde erneut bewußt verabsäumt vom Sozialressort des Landes und natürlich auch vom Landtag , anläßlich der Beschlußfassung  des § 27 a  PG   über die Pflegeanwaltschaft  in den Seniorenheimen   zugleich auch eine gesonderte Regelung betreffend die Behindertenheime  gesetzlich zu verankern. Dies ganz im auffälligen  Gegensatz zu allen anderen Bundesländern !  Längst schon haben nämlich  diese anderen Bundesländer der Republik Österreich eigene Behindertenanwaltschaften  oder Pflege - Ombudsschaften  mit ausdrücklicher Zuständigkeit auch für die Behindertenheime geschaffen !

                        Insbesondere möchten wir nun  hinweisen auf die Regelung im benachbarten Oberösterreich  , wo schon seit mehreren Jahren die  bewährte Patientenvertretung  ausdrücklich nun auch für sämtliche Beschwerden  betreffend die Behindertenheime  zuständig ist

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/38916_DEU_HTML.htm

http://www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetltgbeilagen/Regierungsvorlage%20-%20Beilage%20234/2010.pdf?id=680&n=234&j=2010

                        Wieso  ist es hier in Salzburg   offensichtlich unmöglich, zu einer entsprechenden Regelung zu kommen  durch einen Landtagsbeschluß,  wer bremst permanent alle diesbezüglichen Bemühungen ein und verhindert sie ???  Es ist schon mehr als nur verdächtig, daß Salzburg das einzige Bundesland ist  ohne eine dementsprechende   unabhängige und weisungsfreie Beschwerdestelle,  die sich um Mißstände diversester Art bei der vollstationären Unterbringung schwerbehinderter Mitmenschen  kümmert.  Und solche himmelschreienden Mißstände gibt es mehr als genug !  Die gesamte  Didaktik und Methodik  der  "fürsorgerlichen"   Zwangsverheimung   hunderter  sogenannter  "geistig  Behinderter"  hierzulande widerspricht den menschenrechtlichen Vorgaben sämtlicher internationaler Konventionen, insbesondere der schon seit fast 5 Jahren in Geltung stehenden BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO, BGBl. III/Nr.155/2008

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR30006747/NOR30006747.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006062

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102326/NOR40102326.pdf



Laut  mehreren Artikeln dieser BRK ist das Land Salzburg  autonom verpflichtet,  diese absolut verbindliche internationale Vorgabe  vorbehaltlos zu erfüllen und durch eine völlig unabhängige  Monitoringstelle  diese Umsetzung und Einhaltung  zu garantieren. Da die seit fast 20 Jahren etablierte "Patientenvertretung"  die meiste Erfahrung diesbezüglich betreffend die Krankenanstalten,  Kuranstalten,  Rettungsdienste, niedergelassenen  Ärzte  und zuletzt auch  betreffend die Pflege  in den Seniorenheimen hat, ist es wohl mehr als naheliegend, durch Inanspruchnahme der bestehenden Infrastruktur  und deren gezieltem Ausbau  auch die Funktion  der Ombudsschaft  für die Behindertenheime  zu übernehmen  wie in Oberösterreich z. Bsp.

                  Längst schon hätten wir  einen dementsprechenden legistischen Vorstoß  seitens der Sozialabteilung des Landes  und seitens des Sozialausschusses  des Landtags erwartet. Da sich das schon seit über 10 Jahren versprochene neue Gesetz über die landesrechtliche Behindertenhilfe  noch immer nicht in konkreter Vorlage befindet  und auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, möchten wir eindringlich vorschlagen,  diese Ombudsstelle  für die Behindertenheime durch ein eigenes   "MONITORING  GESETZ "  zu schaffen.

                   Bitte greifen Sie diese Anregung auf und legen Sie diese dem Landtag zur dringlichen  Beratung vor mit einer ausreichenden Stellungnahme . Für Ihre dementsprechenden Bemühungen danken wir Ihnen schon im Voraus und verbleiben mit freundlichen Grüßen.


Frau  Renate   KÖLTRINGER,  Fotografenmeisterin, Salzburgerstr.4  in A - 5204  Straßwalchen,  Land Salzburg,  als  zutiefst  betroffene  Mutter  eines  zwangsverheimten  schwerbehinderten Sohnes

Herr   Karl   STANGL,  selbständiger Sozialarbeiter und Behindertenbegleiter,  Gewerbegebiet Süd 4  in  Steindorf  bei Straßwalchen.

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