http://www.uni-salzburg.at/portal/page?_pageid=207,133829&_dad=portal&_schema=PORTAL
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/01/cremissimo-richter-woche-2005-in.html
HAT UNSERE SALZBURGER LANDESREGIERUNG ABSOLUTE NARRENFREIHEIT AUCH IM BEREICH der BEHINDERTENHILFE ?
Schon auf der hier bereits mehrfach ausführlich abgehandelten "Richterwoche 2005" in Saalfelden, Land Salzburg, haben Sie diese höchst verdächtige Problematik um die Anwendung des Heimvertragsrechtes in den Behindertenheimen in Ihrem Hauptvortrag massiv angeschnitten. Im Gefolge haben dann auch Michael GANNER, Innsbruck und Hans - Peter ZIERL, Linz auf dieser Richterwoche dazu ausführlich Stellung genommen und die völlig verkehrte Sichtweise der führenden Legisten im BMJ massivster Kritik unterzogen. Im weiteren Gefolge haben dann erneut diese beiden Autoren in der iFamZ und auch in anderen Fachpublikationen umfangreiche Kritik geübt auch an der haarsträubend abgeirrten Rechtsmeinung diverser zivilrechtlicher Senate des OGH in Wien ! Dazu später noch Näheres und Ausführlicheres.
Uns geht es nun aber konkret um ihre bisherige sehr umfangreiche Vergleichsarbeit im gesamten österreichischen Sozialrecht, dem wir der Einfachheit halber auch das gesamte landesrechtliche Behindertenhilferecht eingliedern. Was nun sagen Sie zu der hier im Blog ausführlich dargelegten Heimvertragsverweigerung durch die Lebenshilfe ? Offensichtlich wird im gesamten Bundesgebiet abertausenden völlig wehrlosen schwerbehinderten Mitmenschen in sogenannter vollstationärer Unterbringung der gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftliche Heimvertrag stur und unbeirrbar überhaupt verweigert - und kein einziger Mensch findet daran etwas auszusetzen ! Im konkreten Anlaßfall von WOLFGANG S. aus Straßwalchen ist überaus deutlich erkennbar und auch durch mehr als 8 Jahre nun auf Hunderten Seiten Aktenmaterial beweisbar, daß auch die Salzburger Landesregierung und die Pflegschaftsgerichte diese üblen Praktiken nicht nur voll unterstützen, sondern sie sogar massiv selbst betreiben!!! Wie ist das überhaupt möglich ??? Wo bleibt hier Recht und Gesetz, wo bleibt der Aufschrei der Rechtsgelehrten ??? Sind diese " Iurisprudenten" etwa selbst verwickelt in diese Machenschaften ?
Wir verlangen nun von Ihnen als besonders renommiertem Sozialrechtler eine ausreichende öffentliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Was bedeutet ein sogenannter "Einweisungsbescheid" nach diversen §§ des Salzburger Behindertengesetzes. Hat ein solcher Bescheid etwa gar die vergleichbare Wirkung eines "PARERE" nach § 49 KAG 1957 bzw. einer "BESCHEINIGUNG" nach dem neueren UbG ?
2. Ersetzt ein solcher landesrechtlicher Bescheid einer Verwaltungsbehörde etwa gar den bundesgesetzlich zwingend vorgeschriebenen Heimvertrag ? Wieso gibt es keinerlei Handhabe gegen die Verweigerung des Heimvertrages ? Wieso verweigern sogar die Gerichte die Durchsetzung der Bewohnerrechte nach diesem Heimvertragsgesetz?
3. Wieso ist volle 20 Jahre nach Abschluß der innerstaatlichen Konvention über die gemeinsame Pflegevorsorge des Bundes und der 9 Länder (BGBl. 866/1993 bzw. LGBl. 14/1994) das Land Salzburg noch immer säumig bei der einfachgesetzlichen Umsetzung dieser Konvention in das Behindertenhilferecht ? Wieso wurde das auch von Ihnen bislang nie gerügt - wir wären sehr dankbar für ein Dementi Ihrerseits mit Angabe der exakten Fundstelle in der Fachliteratur !
4. Wieso weigert sich das Land Salzburg nach wie vor mit unvorstellbarer Sturheit und Verbissenheit, die völkerrechtlichen Verbindlichkeiten aus der BRK BGBl. III/.155/2008 in das Landesrecht umzusetzen. Wieso schweigen alle Salzburger Universitätsgelehrten zu all diesen Skandalen der abscheulichsten Art ???
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Schon auf der hier bereits mehrfach ausführlich abgehandelten "Richterwoche 2005" in Saalfelden, Land Salzburg, haben Sie diese höchst verdächtige Problematik um die Anwendung des Heimvertragsrechtes in den Behindertenheimen in Ihrem Hauptvortrag massiv angeschnitten. Im Gefolge haben dann auch Michael GANNER, Innsbruck und Hans - Peter ZIERL, Linz auf dieser Richterwoche dazu ausführlich Stellung genommen und die völlig verkehrte Sichtweise der führenden Legisten im BMJ massivster Kritik unterzogen. Im weiteren Gefolge haben dann erneut diese beiden Autoren in der iFamZ und auch in anderen Fachpublikationen umfangreiche Kritik geübt auch an der haarsträubend abgeirrten Rechtsmeinung diverser zivilrechtlicher Senate des OGH in Wien ! Dazu später noch Näheres und Ausführlicheres.
Uns geht es nun aber konkret um ihre bisherige sehr umfangreiche Vergleichsarbeit im gesamten österreichischen Sozialrecht, dem wir der Einfachheit halber auch das gesamte landesrechtliche Behindertenhilferecht eingliedern. Was nun sagen Sie zu der hier im Blog ausführlich dargelegten Heimvertragsverweigerung durch die Lebenshilfe ? Offensichtlich wird im gesamten Bundesgebiet abertausenden völlig wehrlosen schwerbehinderten Mitmenschen in sogenannter vollstationärer Unterbringung der gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftliche Heimvertrag stur und unbeirrbar überhaupt verweigert - und kein einziger Mensch findet daran etwas auszusetzen ! Im konkreten Anlaßfall von WOLFGANG S. aus Straßwalchen ist überaus deutlich erkennbar und auch durch mehr als 8 Jahre nun auf Hunderten Seiten Aktenmaterial beweisbar, daß auch die Salzburger Landesregierung und die Pflegschaftsgerichte diese üblen Praktiken nicht nur voll unterstützen, sondern sie sogar massiv selbst betreiben!!! Wie ist das überhaupt möglich ??? Wo bleibt hier Recht und Gesetz, wo bleibt der Aufschrei der Rechtsgelehrten ??? Sind diese " Iurisprudenten" etwa selbst verwickelt in diese Machenschaften ?
Wir verlangen nun von Ihnen als besonders renommiertem Sozialrechtler eine ausreichende öffentliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Was bedeutet ein sogenannter "Einweisungsbescheid" nach diversen §§ des Salzburger Behindertengesetzes. Hat ein solcher Bescheid etwa gar die vergleichbare Wirkung eines "PARERE" nach § 49 KAG 1957 bzw. einer "BESCHEINIGUNG" nach dem neueren UbG ?
2. Ersetzt ein solcher landesrechtlicher Bescheid einer Verwaltungsbehörde etwa gar den bundesgesetzlich zwingend vorgeschriebenen Heimvertrag ? Wieso gibt es keinerlei Handhabe gegen die Verweigerung des Heimvertrages ? Wieso verweigern sogar die Gerichte die Durchsetzung der Bewohnerrechte nach diesem Heimvertragsgesetz?
3. Wieso ist volle 20 Jahre nach Abschluß der innerstaatlichen Konvention über die gemeinsame Pflegevorsorge des Bundes und der 9 Länder (BGBl. 866/1993 bzw. LGBl. 14/1994) das Land Salzburg noch immer säumig bei der einfachgesetzlichen Umsetzung dieser Konvention in das Behindertenhilferecht ? Wieso wurde das auch von Ihnen bislang nie gerügt - wir wären sehr dankbar für ein Dementi Ihrerseits mit Angabe der exakten Fundstelle in der Fachliteratur !
4. Wieso weigert sich das Land Salzburg nach wie vor mit unvorstellbarer Sturheit und Verbissenheit, die völkerrechtlichen Verbindlichkeiten aus der BRK BGBl. III/.155/2008 in das Landesrecht umzusetzen. Wieso schweigen alle Salzburger Universitätsgelehrten zu all diesen Skandalen der abscheulichsten Art ???
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