Dienstag, 12. März 2013

OFFENER BRIEF an Univ. Prof. Walter PFEIL

http://www.uni-salzburg.at/portal/page?_pageid=207,133829&_dad=portal&_schema=PORTAL

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/01/cremissimo-richter-woche-2005-in.html


HAT   UNSERE   SALZBURGER   LANDESREGIERUNG    ABSOLUTE   NARRENFREIHEIT    AUCH   IM   BEREICH   der  BEHINDERTENHILFE  ?

             Schon auf der hier bereits mehrfach ausführlich abgehandelten  "Richterwoche  2005"  in Saalfelden, Land Salzburg,  haben Sie diese höchst verdächtige Problematik um die Anwendung des Heimvertragsrechtes in den Behindertenheimen  in Ihrem Hauptvortrag massiv angeschnitten. Im Gefolge haben dann auch Michael  GANNER, Innsbruck und Hans - Peter  ZIERL, Linz  auf dieser Richterwoche dazu ausführlich Stellung genommen  und die völlig verkehrte Sichtweise der führenden Legisten im BMJ massivster Kritik unterzogen.   Im weiteren Gefolge haben dann erneut diese beiden Autoren in der iFamZ und auch in anderen Fachpublikationen  umfangreiche Kritik geübt auch an der haarsträubend abgeirrten Rechtsmeinung diverser zivilrechtlicher Senate des OGH in Wien !  Dazu später noch Näheres und Ausführlicheres.

               Uns geht es nun aber konkret um ihre  bisherige sehr umfangreiche Vergleichsarbeit im gesamten österreichischen Sozialrecht,  dem wir der Einfachheit halber auch das gesamte landesrechtliche  Behindertenhilferecht eingliedern. Was nun sagen Sie zu der hier im Blog  ausführlich dargelegten  Heimvertragsverweigerung  durch die Lebenshilfe ?  Offensichtlich wird im gesamten Bundesgebiet abertausenden völlig wehrlosen schwerbehinderten Mitmenschen in sogenannter vollstationärer Unterbringung  der gesetzlich zwingend vorgeschriebene schriftliche Heimvertrag stur und unbeirrbar überhaupt verweigert  -   und kein einziger Mensch findet daran etwas auszusetzen ! Im konkreten Anlaßfall von  WOLFGANG  S. aus Straßwalchen ist überaus deutlich erkennbar und auch durch mehr als 8 Jahre nun auf Hunderten Seiten Aktenmaterial beweisbar, daß auch die Salzburger Landesregierung und die Pflegschaftsgerichte diese üblen Praktiken nicht nur voll unterstützen, sondern sie sogar massiv selbst betreiben!!!  Wie ist das überhaupt möglich ???  Wo bleibt hier Recht und Gesetz, wo bleibt der Aufschrei der Rechtsgelehrten ???  Sind diese " Iurisprudenten" etwa selbst verwickelt in diese Machenschaften ?

            Wir verlangen nun von Ihnen als besonders renommiertem Sozialrechtler  eine ausreichende öffentliche Stellungnahme  zu folgenden Fragen:

1.  Was  bedeutet ein sogenannter  "Einweisungsbescheid"  nach diversen §§ des Salzburger Behindertengesetzes.  Hat ein solcher Bescheid  etwa gar die  vergleichbare  Wirkung eines  "PARERE"  nach § 49 KAG 1957  bzw.  einer  "BESCHEINIGUNG"  nach dem neueren UbG ?

2.  Ersetzt ein solcher landesrechtlicher Bescheid einer Verwaltungsbehörde  etwa gar den  bundesgesetzlich zwingend vorgeschriebenen Heimvertrag ?  Wieso gibt es keinerlei Handhabe  gegen die Verweigerung des Heimvertrages ?  Wieso verweigern sogar die Gerichte die  Durchsetzung der Bewohnerrechte nach diesem Heimvertragsgesetz? 

3.   Wieso  ist volle 20 Jahre nach  Abschluß der innerstaatlichen Konvention über die gemeinsame Pflegevorsorge  des Bundes und der 9 Länder (BGBl. 866/1993  bzw. LGBl. 14/1994)  das Land Salzburg noch immer säumig bei der einfachgesetzlichen Umsetzung dieser Konvention  in das Behindertenhilferecht ? Wieso wurde das auch von Ihnen bislang  nie gerügt  -  wir wären sehr dankbar für ein Dementi  Ihrerseits mit Angabe der exakten Fundstelle in der Fachliteratur !

4.  Wieso weigert sich das Land Salzburg nach wie vor mit unvorstellbarer Sturheit und Verbissenheit, die völkerrechtlichen Verbindlichkeiten aus der BRK BGBl. III/.155/2008  in das Landesrecht umzusetzen. Wieso schweigen alle Salzburger Universitätsgelehrten zu all diesen Skandalen der abscheulichsten Art ???

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