Mittwoch, 6. März 2013

ÄUSSERST DUBIOS : GEMEINDE - FÜHRUNG STRASSWALCHEN !

http://www.strasswalchen.com/index.php?mmid=8

DIE  ÄUSSERST   ZWIELICHTIGE   ROLLE   der  GEMEINDE  -  FÜHRUNG

                          STRASSWALCHEN  !!

            Mit geradezu  unbeschreiblicher Hinterhältigkeit  hat die hochkriminelle Führungs - Clique  der angeblichen  "LEBENS  -  HILFE"   Salzburg  hinterrücks am 19.Februar dieses nun laufenden Jahres 2013  den  WOLFGANG  wieder  gesetzwidrig umgemeldet am Meldeamt der  Stadt Salzburg auf Hauptwohnsitz in der Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling. Dies erkennbarerweise nur zu dem Zweck, die jahrelange Unterschlagung  der Erhöhten Familienbeihilfe nach dem FLAG  für Wolfgang , die finanzgerichtlich von uns angezeigt worden ist schon vor fast 6 Monaten, endgültig zu vertuschen und zu besiegeln !!!   So also schaut hier in Salzburg  "LEBENS  -  HILFE"  aus !!!

                Wir haben nun sofort heute früh den  WOLFGANG  hier am Gemeindeamt Straßwalchen  wieder mit Hauptwohnsitz angemeldet und werden diese  hochkriminelle Führungsclique der LHS  nun auch strafrechtlich anzeigen nach dem Meldegesetz und nach den entsprechenden §§ über den Meldebetrug nach dem österr. StGB ! Natürlich auch diese notorisch rechtsbrechende  " Rechtsanwältin"  Ingeborg  HALLER  als Beitragstäterin  in  all diesen verbrecherischen Aktionen.


        Eine überaus dubiose Rolle in diesem schier  atemberaubenden  endlosen Krimi spielt erkennbarerweise auch die gesamte Gemeinde - Führung hier in A -5204  STRASSWALCHEN !  Denn sie haben bislang überhaupt keinen Finger gerührt  für die Rückführung  des  am 17.10.2003 gewaltsam entführten  Gemeindemitgliedes. Noch dazu haben sie der rechtswidrigen Ummeldung durch die LHS schon am 20.6.2006  keinerlei Widerstand entgegengestellt . Offensichtlich war es ihnen geradezu recht, daß dann im Gefolge auch nicht mehr die 50 % ige Vorschreibung der Inhaftierungskosten für den Wolfgang in der Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg nach den gesetzlichen Vorgaben im S.SHG und im S.BG  seitens der Abt. 3 der Salzburger Landesregierung ins Gemeindeamt flatterte !

          Soeben habe ich den ressortzuständigen Juristen des Gemeindeamtes  zur Rede gestellt über diese Sachverhalte : Mag. Johann   F Ü R S T   zeigt nach wie vor nicht das geringste Interesse, hier irgendetwas zu ändern, viel zu bequem ist es für ihn nach wie vor, den NICHT  -  WISSER zu spielen,  den Nichtbeteiligten somit an diesen kriminellen Machenschaften.......er täuscht sich aber ganz gewaltig : alleine durch seine ignorante  Untätigkeit macht er sich zum  MIT  -  TÄTER !

http://www.strasswalchen.com/index.php?mmid=8&msid=36&font=&styleid=&pid=5&font=1

         Und erneut wird in aller Öffentlichkeit  festgestellt, daß diese arrogante, völlig abgehobene Führungsclique  der LHS  in geradezu perfekter Kooperation mit allen anderen Tatbeteiligten  sämtliche Inhalte & Merkmale des § 278 a StGB der Republik Österreich aufweist, nämlich die Merkmale einer hochgradig gefährlichen, bestens getarnten und strategisch hervorragend positionierten


                            KRIMINELLEN     ORGANISATION 

deren Machenschaften  wir in den nächsten Tagen  erneut mit einer umfassenden Strafanzeige direkt an das Bundeskriminalamt in Wien und an die WKStA  offenlegen werden.


http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40033827/NOR40033827.pdf 


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