http://www.strasswalchen.com/index.php?mmid=8
STRASSWALCHEN !!
Mit geradezu unbeschreiblicher Hinterhältigkeit hat die hochkriminelle Führungs - Clique der angeblichen "LEBENS - HILFE" Salzburg hinterrücks am 19.Februar dieses nun laufenden Jahres 2013 den WOLFGANG wieder gesetzwidrig umgemeldet am Meldeamt der Stadt Salzburg auf Hauptwohnsitz in der Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling. Dies erkennbarerweise nur zu dem Zweck, die jahrelange Unterschlagung der Erhöhten Familienbeihilfe nach dem FLAG für Wolfgang , die finanzgerichtlich von uns angezeigt worden ist schon vor fast 6 Monaten, endgültig zu vertuschen und zu besiegeln !!! So also schaut hier in Salzburg "LEBENS - HILFE" aus !!!
Wir haben nun sofort heute früh den WOLFGANG hier am Gemeindeamt Straßwalchen wieder mit Hauptwohnsitz angemeldet und werden diese hochkriminelle Führungsclique der LHS nun auch strafrechtlich anzeigen nach dem Meldegesetz und nach den entsprechenden §§ über den Meldebetrug nach dem österr. StGB ! Natürlich auch diese notorisch rechtsbrechende " Rechtsanwältin" Ingeborg HALLER als Beitragstäterin in all diesen verbrecherischen Aktionen.
Eine überaus dubiose Rolle in diesem schier atemberaubenden endlosen Krimi spielt erkennbarerweise auch die gesamte Gemeinde - Führung hier in A -5204 STRASSWALCHEN ! Denn sie haben bislang überhaupt keinen Finger gerührt für die Rückführung des am 17.10.2003 gewaltsam entführten Gemeindemitgliedes. Noch dazu haben sie der rechtswidrigen Ummeldung durch die LHS schon am 20.6.2006 keinerlei Widerstand entgegengestellt . Offensichtlich war es ihnen geradezu recht, daß dann im Gefolge auch nicht mehr die 50 % ige Vorschreibung der Inhaftierungskosten für den Wolfgang in der Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg nach den gesetzlichen Vorgaben im S.SHG und im S.BG seitens der Abt. 3 der Salzburger Landesregierung ins Gemeindeamt flatterte !
Soeben habe ich den ressortzuständigen Juristen des Gemeindeamtes zur Rede gestellt über diese Sachverhalte : Mag. Johann F Ü R S T zeigt nach wie vor nicht das geringste Interesse, hier irgendetwas zu ändern, viel zu bequem ist es für ihn nach wie vor, den NICHT - WISSER zu spielen, den Nichtbeteiligten somit an diesen kriminellen Machenschaften.......er täuscht sich aber ganz gewaltig : alleine durch seine ignorante Untätigkeit macht er sich zum MIT - TÄTER !
http://www.strasswalchen.com/index.php?mmid=8&msid=36&font=&styleid=&pid=5&font=1
Und erneut wird in aller Öffentlichkeit festgestellt, daß diese arrogante, völlig abgehobene Führungsclique der LHS in geradezu perfekter Kooperation mit allen anderen Tatbeteiligten sämtliche Inhalte & Merkmale des § 278 a StGB der Republik Österreich aufweist, nämlich die Merkmale einer hochgradig gefährlichen, bestens getarnten und strategisch hervorragend positionierten
KRIMINELLEN ORGANISATION
deren Machenschaften wir in den nächsten Tagen erneut mit einer umfassenden Strafanzeige direkt an das Bundeskriminalamt in Wien und an die WKStA offenlegen werden.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40033827/NOR40033827.pdf
DIE ÄUSSERST ZWIELICHTIGE ROLLE der GEMEINDE - FÜHRUNG
STRASSWALCHEN !!
Mit geradezu unbeschreiblicher Hinterhältigkeit hat die hochkriminelle Führungs - Clique der angeblichen "LEBENS - HILFE" Salzburg hinterrücks am 19.Februar dieses nun laufenden Jahres 2013 den WOLFGANG wieder gesetzwidrig umgemeldet am Meldeamt der Stadt Salzburg auf Hauptwohnsitz in der Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling. Dies erkennbarerweise nur zu dem Zweck, die jahrelange Unterschlagung der Erhöhten Familienbeihilfe nach dem FLAG für Wolfgang , die finanzgerichtlich von uns angezeigt worden ist schon vor fast 6 Monaten, endgültig zu vertuschen und zu besiegeln !!! So also schaut hier in Salzburg "LEBENS - HILFE" aus !!!
Wir haben nun sofort heute früh den WOLFGANG hier am Gemeindeamt Straßwalchen wieder mit Hauptwohnsitz angemeldet und werden diese hochkriminelle Führungsclique der LHS nun auch strafrechtlich anzeigen nach dem Meldegesetz und nach den entsprechenden §§ über den Meldebetrug nach dem österr. StGB ! Natürlich auch diese notorisch rechtsbrechende " Rechtsanwältin" Ingeborg HALLER als Beitragstäterin in all diesen verbrecherischen Aktionen.
Eine überaus dubiose Rolle in diesem schier atemberaubenden endlosen Krimi spielt erkennbarerweise auch die gesamte Gemeinde - Führung hier in A -5204 STRASSWALCHEN ! Denn sie haben bislang überhaupt keinen Finger gerührt für die Rückführung des am 17.10.2003 gewaltsam entführten Gemeindemitgliedes. Noch dazu haben sie der rechtswidrigen Ummeldung durch die LHS schon am 20.6.2006 keinerlei Widerstand entgegengestellt . Offensichtlich war es ihnen geradezu recht, daß dann im Gefolge auch nicht mehr die 50 % ige Vorschreibung der Inhaftierungskosten für den Wolfgang in der Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg nach den gesetzlichen Vorgaben im S.SHG und im S.BG seitens der Abt. 3 der Salzburger Landesregierung ins Gemeindeamt flatterte !
Soeben habe ich den ressortzuständigen Juristen des Gemeindeamtes zur Rede gestellt über diese Sachverhalte : Mag. Johann F Ü R S T zeigt nach wie vor nicht das geringste Interesse, hier irgendetwas zu ändern, viel zu bequem ist es für ihn nach wie vor, den NICHT - WISSER zu spielen, den Nichtbeteiligten somit an diesen kriminellen Machenschaften.......er täuscht sich aber ganz gewaltig : alleine durch seine ignorante Untätigkeit macht er sich zum MIT - TÄTER !
http://www.strasswalchen.com/index.php?mmid=8&msid=36&font=&styleid=&pid=5&font=1
Und erneut wird in aller Öffentlichkeit festgestellt, daß diese arrogante, völlig abgehobene Führungsclique der LHS in geradezu perfekter Kooperation mit allen anderen Tatbeteiligten sämtliche Inhalte & Merkmale des § 278 a StGB der Republik Österreich aufweist, nämlich die Merkmale einer hochgradig gefährlichen, bestens getarnten und strategisch hervorragend positionierten
KRIMINELLEN ORGANISATION
deren Machenschaften wir in den nächsten Tagen erneut mit einer umfassenden Strafanzeige direkt an das Bundeskriminalamt in Wien und an die WKStA offenlegen werden.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40033827/NOR40033827.pdf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen