Dienstag, 12. März 2013

WAS BEDEUTET "EINWEISUNGSRECHTE" in § 12 S.BG ?

DER    OMINÖSE     "EINWEISUNGSBESCHEID"    vom   17.10. 2003

      http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002068/LSB40002068.pdf


                   Man möchte es wirklich überhaupt nicht für möglich halten : seit dem Tag der gewaltsamen "Entführung"  des WOLFGANG   und   Verschleppung  in die Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling  verweigert der verantwortliche Heimträger  "Lebenshilfe Salzburg gGmbH"  dem betroffenen Bewohner unter anderem auch den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen  Heimvertrag !  Dieser nun seit dem 5.12.2011 mit Zivil - Klage belangte Heimträger argumentiert vorrangig so :  Die Landesregierung Salzburg habe den betroffenen Behinderten nach § 12 S. BG (Salzburger Behindertengesetz)  in Verbindung mit § 10 a S.BG  " bescheidmäßig  EINGEWIESEN "

                 Was nun bedeutet  diese angebliche  "bescheidmäßige  Einweisung"  einer behinderten Person in eine bestens getarnte landesrechtliche  Hascherl - Verwahrungs- und Inhaftierungsanstalt, wie wir sie  zu Dutzenden im gesamten Lande ausfindig gemacht haben  in perfekter strategischer  Verteilung ???  Was bedeutet hier der Begriff der  " E I N   -   W E I S U N G " , der ja immer einen imperativen Charakter hat, das heißt hier wird mit autoritärer Befehls- und Zwangsgewalt  gearbeitet. Wir kennen eine solche  "Einweisung"  zum Beispiel aus dem psychiatrischen Unterbringungsrecht. Wir kennen mehr oder minder auch Einweisungsrechte von Ärzten   gegenüber Unfallsopfern, die von der Rettung unverzüglich in ein Spital gebracht werden müssen.  Aber wir finden diesen Begriff auch im Sozialrecht, wenn  Sozialhilfeverbände und andere Heimträger  Berechtigungen zum Heimeintritt ausgeben etc


                In diesem Zusammenhang von großer Bedeutung  sind 2 Zeitungsartikel, die über den   "Fall  Wolfgang"  damals ausführlich berichteten:

1.  " SALZBURGER  NACHRICHTEN " vom Dienstag, 21.10.2003  kleine Lokalausgabe auf der S.   mit der Schlagzeile:  " 140  Behinderte  auf Warteliste"  von Barbara  EGGER  mit (auszugsweise)  folgendem Text: "Der geistig behinderte Mann aus Straßwalchen, den seine Mutter und der Stiefvater durch Einsperren, Essensentzug, Schläge und kalte Duschen  mißhandelt haben, lebt seit vergangenen  Freitag  wieder in einem Wohnhaus  der Lebenshilfe in der Stadt Salzburg. Es ist dasselbe Heim, in dem der 32 - jährige bis vor einem Jahr gewohnt hat. Damals ist der Mann auf Wunsch der Mutter wieder nach Hause gezogen. Durch eine einstweilige Verfügung wurde der Frau jetzt die Sachwalterschaft für ihren Sohn entzogen.  Bis der  B E S C H E I D  vorliegt, bleibt der Mann im Wohnhaus.  "Hier kennt er die Bewohner und Betreuer", sagt Gerhard  HOHENSINN, der Geschäftsführer der Lebenshilfe. In einer Blitzaktion wurde für den Straßwalchener  ein Kurzzeit - Zimmer freigemacht. Der Platz war eigentlich schon vergeben, aber die Eltern des Anwärters  verzichteten.  Liegt  der  B E S C H E I D   vor, beginnt die Suche nach einem regulären Heimplatz. Dies ist kein leichtes Unterfangen , denn Wohnplätze für Behinderte sind im gesamten Bundesland Mangelware. "    #  Zitat  Ende  #

2.   "BRAUNAUER   RUNDSCHAU"  Nr.11  vom 15.3.2007  auf der S. 35   mit der großen Schlagzeile: " Wo Wolfgang leben soll : bald gibt es Gespräche"  mit folgendem Text  auszugsweise: "Straßwalchen  //  Mit Vorwürfen spart Renate  Költringer nicht. Sie ist verbittert, weil ihr erwachsener, behinderter Sohn nicht bei ihr leben darf.........."Es läuft sehr gut für beide", zieht Guido  GÜNTERT, Geschäftsführer der Lebenshilfe Salzburg, über die ersten Treffen Bilanz. Demnächst gebe es einen Termin bei  Gericht, in dem über die Zukunft von Mutter und Sohn entschieden werden soll, so Güntert.
       "Wir haben den Kontakt nicht verweigert.  Wir haben uns nur an die Aussagen der Sachwalterin gehalten", sagt Mag. Sabine  B I B E R  von der Lebenshilfe.

"WIR   NEHMEN  DIE  LEUTE   NICHT   AUF,  WEIL   WIR   LUSTIG   SIND .

    es  gibt  bei jedem Bewohner der  Lebenshilfe  einen   B E S C H E I D   des   Landes   nach  dem  Behindertengesetz.

Und  wir entscheiden nicht über das Besuchsrecht",  stellt   GÜNTERT  klar,  zeigt aber auch Verständnis für die Situation der Mutter......."   #  Zitat   Ende   #

      Das war also vor genau   6 Jahren in der "Braunauer Rundschau " zu lesen  auf der S. 35 innen  und zusätzlich gab es bereits auf der allerersten Seite einen  "Eye - Catcher"  mit folgendem Text:

"SCHICKSAL   //    MUTTER   KÄMPFT   UM   IHREN   SOHN   -   DIE   HOFFNUNG  WÄCHST..........STRASSWALCHEN  //   Renate  Költringer kämpft  weiter dafür, daß ihr behinderter Sohn Wolfgang Schwarz bei ihr leben kann. Noch ist er in der Lebenshilfe untergebracht . Treffen von Mutter und Sohn hat es mittlerweile gegeben, ein Gericht soll nun über die Zukunft entscheiden. "  #  Zitat  Ende  #

     All diese  "Hoffnungen"  haben sich dann im Gefolge als leere  Versprechungen erwiesen ! Seit dem 17.10.2003 befindet sich  WOLFGANG  nun bereits mehr Tage in  sklavenartiger Geiselhaft  als  NATASCHA  im Straßhofer Keller !  Der Geschäftsführer  der verantwortlichen "Lebenshilfe Salzburg gGmbH"  ist nichts  anderes als ein skrupelloser Lügner !  Man braucht nur seine Aussagen lesen im  "ECHO"  vor etlichen Monaten und dann erkennt jeder vernünftige Mensch  sofort, daß dieser aus dem benachbarten Germanistan importierte Schnösel  lügt wie gedruckt : noch immer gibt es keinen Heimvertrag für  WOLFGANG  und diese angebliche "Lebenshilfe"  hat auch keineswegs überhaupt vor, dem Wolfgang das konsumentenschutzrechtliche Vertragsverhältnis   nach dem Heimvertragsgesetz  zu gewähren, weil sie ihn ja direkt als Häftling nach dem Salzburger Behindertengesetz bezeichnen, der unwideruflich, absolut unkündbar und bis zu seinem Lebensende   BESCHEIDMÄSSIG   EINGEWIESEN  WORDEN  IST  durch  die  Salzburger Landesregierung !!

http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4243:folgenreiche-gutachten&catid=18:politik&Itemid=46 

http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/Echo_201209.PDF 

WO  BELEIBEN  DIE   PROTESTE   DER   UNIVERSITÄTSPROFESSOREN   FÜR DAS  SOZIALRECHT   und  für das   HEIMVERTRAGSRECHT  ???           

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