DER OMINÖSE "EINWEISUNGSBESCHEID" vom 17.10. 2003
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002068/LSB40002068.pdf
Man möchte es wirklich überhaupt nicht für möglich halten : seit dem Tag der gewaltsamen "Entführung" des WOLFGANG und Verschleppung in die Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling verweigert der verantwortliche Heimträger "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" dem betroffenen Bewohner unter anderem auch den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Heimvertrag ! Dieser nun seit dem 5.12.2011 mit Zivil - Klage belangte Heimträger argumentiert vorrangig so : Die Landesregierung Salzburg habe den betroffenen Behinderten nach § 12 S. BG (Salzburger Behindertengesetz) in Verbindung mit § 10 a S.BG " bescheidmäßig EINGEWIESEN "
Was nun bedeutet diese angebliche "bescheidmäßige Einweisung" einer behinderten Person in eine bestens getarnte landesrechtliche Hascherl - Verwahrungs- und Inhaftierungsanstalt, wie wir sie zu Dutzenden im gesamten Lande ausfindig gemacht haben in perfekter strategischer Verteilung ??? Was bedeutet hier der Begriff der " E I N - W E I S U N G " , der ja immer einen imperativen Charakter hat, das heißt hier wird mit autoritärer Befehls- und Zwangsgewalt gearbeitet. Wir kennen eine solche "Einweisung" zum Beispiel aus dem psychiatrischen Unterbringungsrecht. Wir kennen mehr oder minder auch Einweisungsrechte von Ärzten gegenüber Unfallsopfern, die von der Rettung unverzüglich in ein Spital gebracht werden müssen. Aber wir finden diesen Begriff auch im Sozialrecht, wenn Sozialhilfeverbände und andere Heimträger Berechtigungen zum Heimeintritt ausgeben etc
In diesem Zusammenhang von großer Bedeutung sind 2 Zeitungsartikel, die über den "Fall Wolfgang" damals ausführlich berichteten:
1. " SALZBURGER NACHRICHTEN " vom Dienstag, 21.10.2003 kleine Lokalausgabe auf der S. mit der Schlagzeile: " 140 Behinderte auf Warteliste" von Barbara EGGER mit (auszugsweise) folgendem Text: "Der geistig behinderte Mann aus Straßwalchen, den seine Mutter und der Stiefvater durch Einsperren, Essensentzug, Schläge und kalte Duschen mißhandelt haben, lebt seit vergangenen Freitag wieder in einem Wohnhaus der Lebenshilfe in der Stadt Salzburg. Es ist dasselbe Heim, in dem der 32 - jährige bis vor einem Jahr gewohnt hat. Damals ist der Mann auf Wunsch der Mutter wieder nach Hause gezogen. Durch eine einstweilige Verfügung wurde der Frau jetzt die Sachwalterschaft für ihren Sohn entzogen. Bis der B E S C H E I D vorliegt, bleibt der Mann im Wohnhaus. "Hier kennt er die Bewohner und Betreuer", sagt Gerhard HOHENSINN, der Geschäftsführer der Lebenshilfe. In einer Blitzaktion wurde für den Straßwalchener ein Kurzzeit - Zimmer freigemacht. Der Platz war eigentlich schon vergeben, aber die Eltern des Anwärters verzichteten. Liegt der B E S C H E I D vor, beginnt die Suche nach einem regulären Heimplatz. Dies ist kein leichtes Unterfangen , denn Wohnplätze für Behinderte sind im gesamten Bundesland Mangelware. " # Zitat Ende #
2. "BRAUNAUER RUNDSCHAU" Nr.11 vom 15.3.2007 auf der S. 35 mit der großen Schlagzeile: " Wo Wolfgang leben soll : bald gibt es Gespräche" mit folgendem Text auszugsweise: "Straßwalchen // Mit Vorwürfen spart Renate Költringer nicht. Sie ist verbittert, weil ihr erwachsener, behinderter Sohn nicht bei ihr leben darf.........."Es läuft sehr gut für beide", zieht Guido GÜNTERT, Geschäftsführer der Lebenshilfe Salzburg, über die ersten Treffen Bilanz. Demnächst gebe es einen Termin bei Gericht, in dem über die Zukunft von Mutter und Sohn entschieden werden soll, so Güntert.
"Wir haben den Kontakt nicht verweigert. Wir haben uns nur an die Aussagen der Sachwalterin gehalten", sagt Mag. Sabine B I B E R von der Lebenshilfe.
"WIR NEHMEN DIE LEUTE NICHT AUF, WEIL WIR LUSTIG SIND .
es gibt bei jedem Bewohner der Lebenshilfe einen B E S C H E I D des Landes nach dem Behindertengesetz.
Und wir entscheiden nicht über das Besuchsrecht", stellt GÜNTERT klar, zeigt aber auch Verständnis für die Situation der Mutter......." # Zitat Ende #
Das war also vor genau 6 Jahren in der "Braunauer Rundschau " zu lesen auf der S. 35 innen und zusätzlich gab es bereits auf der allerersten Seite einen "Eye - Catcher" mit folgendem Text:
"SCHICKSAL // MUTTER KÄMPFT UM IHREN SOHN - DIE HOFFNUNG WÄCHST..........STRASSWALCHEN // Renate Költringer kämpft weiter dafür, daß ihr behinderter Sohn Wolfgang Schwarz bei ihr leben kann. Noch ist er in der Lebenshilfe untergebracht . Treffen von Mutter und Sohn hat es mittlerweile gegeben, ein Gericht soll nun über die Zukunft entscheiden. " # Zitat Ende #
All diese "Hoffnungen" haben sich dann im Gefolge als leere Versprechungen erwiesen ! Seit dem 17.10.2003 befindet sich WOLFGANG nun bereits mehr Tage in sklavenartiger Geiselhaft als NATASCHA im Straßhofer Keller ! Der Geschäftsführer der verantwortlichen "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" ist nichts anderes als ein skrupelloser Lügner ! Man braucht nur seine Aussagen lesen im "ECHO" vor etlichen Monaten und dann erkennt jeder vernünftige Mensch sofort, daß dieser aus dem benachbarten Germanistan importierte Schnösel lügt wie gedruckt : noch immer gibt es keinen Heimvertrag für WOLFGANG und diese angebliche "Lebenshilfe" hat auch keineswegs überhaupt vor, dem Wolfgang das konsumentenschutzrechtliche Vertragsverhältnis nach dem Heimvertragsgesetz zu gewähren, weil sie ihn ja direkt als Häftling nach dem Salzburger Behindertengesetz bezeichnen, der unwideruflich, absolut unkündbar und bis zu seinem Lebensende BESCHEIDMÄSSIG EINGEWIESEN WORDEN IST durch die Salzburger Landesregierung !!
http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4243:folgenreiche-gutachten&catid=18:politik&Itemid=46
http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/Echo_201209.PDF
WO BELEIBEN DIE PROTESTE DER UNIVERSITÄTSPROFESSOREN FÜR DAS SOZIALRECHT und für das HEIMVERTRAGSRECHT ???
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002068/LSB40002068.pdf
Man möchte es wirklich überhaupt nicht für möglich halten : seit dem Tag der gewaltsamen "Entführung" des WOLFGANG und Verschleppung in die Landeshaftanstalt am Kralgrabenweg 6 in Salzburg - Itzling verweigert der verantwortliche Heimträger "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" dem betroffenen Bewohner unter anderem auch den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Heimvertrag ! Dieser nun seit dem 5.12.2011 mit Zivil - Klage belangte Heimträger argumentiert vorrangig so : Die Landesregierung Salzburg habe den betroffenen Behinderten nach § 12 S. BG (Salzburger Behindertengesetz) in Verbindung mit § 10 a S.BG " bescheidmäßig EINGEWIESEN "
Was nun bedeutet diese angebliche "bescheidmäßige Einweisung" einer behinderten Person in eine bestens getarnte landesrechtliche Hascherl - Verwahrungs- und Inhaftierungsanstalt, wie wir sie zu Dutzenden im gesamten Lande ausfindig gemacht haben in perfekter strategischer Verteilung ??? Was bedeutet hier der Begriff der " E I N - W E I S U N G " , der ja immer einen imperativen Charakter hat, das heißt hier wird mit autoritärer Befehls- und Zwangsgewalt gearbeitet. Wir kennen eine solche "Einweisung" zum Beispiel aus dem psychiatrischen Unterbringungsrecht. Wir kennen mehr oder minder auch Einweisungsrechte von Ärzten gegenüber Unfallsopfern, die von der Rettung unverzüglich in ein Spital gebracht werden müssen. Aber wir finden diesen Begriff auch im Sozialrecht, wenn Sozialhilfeverbände und andere Heimträger Berechtigungen zum Heimeintritt ausgeben etc
In diesem Zusammenhang von großer Bedeutung sind 2 Zeitungsartikel, die über den "Fall Wolfgang" damals ausführlich berichteten:
1. " SALZBURGER NACHRICHTEN " vom Dienstag, 21.10.2003 kleine Lokalausgabe auf der S. mit der Schlagzeile: " 140 Behinderte auf Warteliste" von Barbara EGGER mit (auszugsweise) folgendem Text: "Der geistig behinderte Mann aus Straßwalchen, den seine Mutter und der Stiefvater durch Einsperren, Essensentzug, Schläge und kalte Duschen mißhandelt haben, lebt seit vergangenen Freitag wieder in einem Wohnhaus der Lebenshilfe in der Stadt Salzburg. Es ist dasselbe Heim, in dem der 32 - jährige bis vor einem Jahr gewohnt hat. Damals ist der Mann auf Wunsch der Mutter wieder nach Hause gezogen. Durch eine einstweilige Verfügung wurde der Frau jetzt die Sachwalterschaft für ihren Sohn entzogen. Bis der B E S C H E I D vorliegt, bleibt der Mann im Wohnhaus. "Hier kennt er die Bewohner und Betreuer", sagt Gerhard HOHENSINN, der Geschäftsführer der Lebenshilfe. In einer Blitzaktion wurde für den Straßwalchener ein Kurzzeit - Zimmer freigemacht. Der Platz war eigentlich schon vergeben, aber die Eltern des Anwärters verzichteten. Liegt der B E S C H E I D vor, beginnt die Suche nach einem regulären Heimplatz. Dies ist kein leichtes Unterfangen , denn Wohnplätze für Behinderte sind im gesamten Bundesland Mangelware. " # Zitat Ende #
2. "BRAUNAUER RUNDSCHAU" Nr.11 vom 15.3.2007 auf der S. 35 mit der großen Schlagzeile: " Wo Wolfgang leben soll : bald gibt es Gespräche" mit folgendem Text auszugsweise: "Straßwalchen // Mit Vorwürfen spart Renate Költringer nicht. Sie ist verbittert, weil ihr erwachsener, behinderter Sohn nicht bei ihr leben darf.........."Es läuft sehr gut für beide", zieht Guido GÜNTERT, Geschäftsführer der Lebenshilfe Salzburg, über die ersten Treffen Bilanz. Demnächst gebe es einen Termin bei Gericht, in dem über die Zukunft von Mutter und Sohn entschieden werden soll, so Güntert.
"Wir haben den Kontakt nicht verweigert. Wir haben uns nur an die Aussagen der Sachwalterin gehalten", sagt Mag. Sabine B I B E R von der Lebenshilfe.
"WIR NEHMEN DIE LEUTE NICHT AUF, WEIL WIR LUSTIG SIND .
es gibt bei jedem Bewohner der Lebenshilfe einen B E S C H E I D des Landes nach dem Behindertengesetz.
Und wir entscheiden nicht über das Besuchsrecht", stellt GÜNTERT klar, zeigt aber auch Verständnis für die Situation der Mutter......." # Zitat Ende #
Das war also vor genau 6 Jahren in der "Braunauer Rundschau " zu lesen auf der S. 35 innen und zusätzlich gab es bereits auf der allerersten Seite einen "Eye - Catcher" mit folgendem Text:
"SCHICKSAL // MUTTER KÄMPFT UM IHREN SOHN - DIE HOFFNUNG WÄCHST..........STRASSWALCHEN // Renate Költringer kämpft weiter dafür, daß ihr behinderter Sohn Wolfgang Schwarz bei ihr leben kann. Noch ist er in der Lebenshilfe untergebracht . Treffen von Mutter und Sohn hat es mittlerweile gegeben, ein Gericht soll nun über die Zukunft entscheiden. " # Zitat Ende #
All diese "Hoffnungen" haben sich dann im Gefolge als leere Versprechungen erwiesen ! Seit dem 17.10.2003 befindet sich WOLFGANG nun bereits mehr Tage in sklavenartiger Geiselhaft als NATASCHA im Straßhofer Keller ! Der Geschäftsführer der verantwortlichen "Lebenshilfe Salzburg gGmbH" ist nichts anderes als ein skrupelloser Lügner ! Man braucht nur seine Aussagen lesen im "ECHO" vor etlichen Monaten und dann erkennt jeder vernünftige Mensch sofort, daß dieser aus dem benachbarten Germanistan importierte Schnösel lügt wie gedruckt : noch immer gibt es keinen Heimvertrag für WOLFGANG und diese angebliche "Lebenshilfe" hat auch keineswegs überhaupt vor, dem Wolfgang das konsumentenschutzrechtliche Vertragsverhältnis nach dem Heimvertragsgesetz zu gewähren, weil sie ihn ja direkt als Häftling nach dem Salzburger Behindertengesetz bezeichnen, der unwideruflich, absolut unkündbar und bis zu seinem Lebensende BESCHEIDMÄSSIG EINGEWIESEN WORDEN IST durch die Salzburger Landesregierung !!
http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4243:folgenreiche-gutachten&catid=18:politik&Itemid=46
http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/Echo_201209.PDF
WO BELEIBEN DIE PROTESTE DER UNIVERSITÄTSPROFESSOREN FÜR DAS SOZIALRECHT und für das HEIMVERTRAGSRECHT ???
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