http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13880
http://www.monitoringausschuss.at/cms/monitoringausschuss/attachments/1/9/0/CH0910/CMS1269851328194/monitoringausschuss_bericht_genf_februar_2013.docx
JEDES BUNDESLAND MUSS EINE EIGENE MONITORINGSTELLE EINRICHTEN !
Wenn man den oben verlinkten umfassenden Bericht des Monitoringausschusses Wien mit seinen 53 Seiten genau durchstudiert, dann fragt man sich in erster Linie, wie die 9 Landesfürsten dazu bewogen werden könnten, ihren Verpflichtungen nach der BRK nachzukommen. Denn es gibt keinerlei Sanktionsmöglichkeit gegenüber säumigen Landesregierungen bzw. Landtagen, wenn zum Beispiel auf Dauer keine entsprechende , völlig unabhängige Monitoringstelle nach Art. 33 BRK errichtet wird im jeweiligen Bundesland.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102326/NOR40102326.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40121452/NOR40121452.pdf
Insbesondere gefährlich ist auch die Formulierung in dem oben verlinkten § 13 BBG Abs.8
weil ausdrücklich nur Bezug genommen wird auf Bereiche, die von der Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes erfaßt werden und somit der gesamte überaus gefährliche Bereich der vollstationären Heimunterbringung wiederum überhaupt nirgends erfaßt wird - es ist zum Heulen !!! Derzeit vermeidet der Bund jedwede Überprüfung von zwangsweisen Verbringungen in Pflegeheime, sodaß eine gigantische Rechtsschutzlücke klafft, für die sich derzeit absolut niemand als zuständig erklärt. Die sogenannten "Bewohnervertreter" nach dem HeimAufG treten ja bekanntlich erst dann in Aktion, wenn sogenannte "Freiheitsbeschränkungen" offiziell gemeldet werden oder sich sonstwie konkreter Verdacht ergibt, es könnte derlei "Freiheitsbeschränkungen" in einem Heim geben, ohne daß sie gemeldet werden. Absurderweise müssen jedoch zwangsweise Einlieferungen in Heime überhaupt nicht gemeldet werden und bleiben in der Regel unentdeckt bis ganz "zuletzt", das heißt bis der Bewohner im Sarg das Heim verläßt !!! Welch eine großartige Regelung haben uns da K A T H R E I N & Co. als "die beste Lösung in ganz Europa" verkauft !?
Schon sehr befremdend, daß auch in diesem umfassenden Bericht des MA das Thema der total menschenrechtswidrigen Zwangsunterbringung in Behindertenheimen mit keinem einzigen Sterbenswörtchen erwähnt wird !!! Man echauffiert sich über allerlei eher Sekundäres, das skandalöse Verschwindenlassen abertausender schwerbehinderter Autisten etc. in landesrechtlichen Inhaftierungsanstalten wird schlichtweg völlig ignoriert auch vom Bundes - Monitoring - Ausschuß ! Na Prost Mahlzeit ! Es kann nicht sein, was nicht sein darf !!! Liegt das etwa daran, daß führende Köpfe der sogenannten "Lebenshilfe" auch in diesem MA sitzen und andere Repräsentanten dieser gigantischen HASCHERL - ENTSORGUNGS - GROSS - INDUSTRIE ???
Dieser Monitoring - Ausschuß nun will seine nächste öffentliche Sitzung im April hier in Salzburg abhalten - da werden wir mit vollen Geschützen auffahren ! Es sei nochmals in aller Öffentlichkeit festgestellt: Sowohl die gesamte Justiz als auch die Sozialverwaltung des Landes ignorieren bis dato diese BRK voll & ganz, sie kommt schlichtweg in Überlegungen und Entscheidungen bislang überhaupt nicht vor. Man kann sich derzeit überhaupt nicht vorstellen, wie das jemals anders werden könnte ! Auch das örtliche Bundessozialamt zeigt keinerlei Aktivitäten in dieser Richtung . Wir haben uns auch dort bei allen bisherigen Beschwerden nur Achselzucken und völlig inkompetenten Augenaufschlag abgeholt - man sei weder für dies noch für jenes "zuständig", im übrigen reden sich alle auf die Sachwalterei und die Pflegschaftsgerichte hinaus....................und zuletzt landen wir wieder einmal beim sogenannten "Sachverständigen", der ausdrücklich erklärt, vom LIEBEN GOTT HÖCHSTPERSÖNLICH die ALLWISSENHEIT & UNFEHLBARKEIT geerbt zu haben , obwohl er selbst nichts anderes ist als ein ganz erbärmlicher, hochgradig oligophrener Paralogiker .............aber dazu in den nächsten Tagen Ausführlicheres und sehr Brisantes !
http://www.monitoringausschuss.at/cms/monitoringausschuss/attachments/1/9/0/CH0910/CMS1269851328194/monitoringausschuss_bericht_genf_februar_2013.docx
JEDES BUNDESLAND MUSS EINE EIGENE MONITORINGSTELLE EINRICHTEN !
Wenn man den oben verlinkten umfassenden Bericht des Monitoringausschusses Wien mit seinen 53 Seiten genau durchstudiert, dann fragt man sich in erster Linie, wie die 9 Landesfürsten dazu bewogen werden könnten, ihren Verpflichtungen nach der BRK nachzukommen. Denn es gibt keinerlei Sanktionsmöglichkeit gegenüber säumigen Landesregierungen bzw. Landtagen, wenn zum Beispiel auf Dauer keine entsprechende , völlig unabhängige Monitoringstelle nach Art. 33 BRK errichtet wird im jeweiligen Bundesland.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102326/NOR40102326.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40121452/NOR40121452.pdf
Insbesondere gefährlich ist auch die Formulierung in dem oben verlinkten § 13 BBG Abs.8
weil ausdrücklich nur Bezug genommen wird auf Bereiche, die von der Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes erfaßt werden und somit der gesamte überaus gefährliche Bereich der vollstationären Heimunterbringung wiederum überhaupt nirgends erfaßt wird - es ist zum Heulen !!! Derzeit vermeidet der Bund jedwede Überprüfung von zwangsweisen Verbringungen in Pflegeheime, sodaß eine gigantische Rechtsschutzlücke klafft, für die sich derzeit absolut niemand als zuständig erklärt. Die sogenannten "Bewohnervertreter" nach dem HeimAufG treten ja bekanntlich erst dann in Aktion, wenn sogenannte "Freiheitsbeschränkungen" offiziell gemeldet werden oder sich sonstwie konkreter Verdacht ergibt, es könnte derlei "Freiheitsbeschränkungen" in einem Heim geben, ohne daß sie gemeldet werden. Absurderweise müssen jedoch zwangsweise Einlieferungen in Heime überhaupt nicht gemeldet werden und bleiben in der Regel unentdeckt bis ganz "zuletzt", das heißt bis der Bewohner im Sarg das Heim verläßt !!! Welch eine großartige Regelung haben uns da K A T H R E I N & Co. als "die beste Lösung in ganz Europa" verkauft !?
Schon sehr befremdend, daß auch in diesem umfassenden Bericht des MA das Thema der total menschenrechtswidrigen Zwangsunterbringung in Behindertenheimen mit keinem einzigen Sterbenswörtchen erwähnt wird !!! Man echauffiert sich über allerlei eher Sekundäres, das skandalöse Verschwindenlassen abertausender schwerbehinderter Autisten etc. in landesrechtlichen Inhaftierungsanstalten wird schlichtweg völlig ignoriert auch vom Bundes - Monitoring - Ausschuß ! Na Prost Mahlzeit ! Es kann nicht sein, was nicht sein darf !!! Liegt das etwa daran, daß führende Köpfe der sogenannten "Lebenshilfe" auch in diesem MA sitzen und andere Repräsentanten dieser gigantischen HASCHERL - ENTSORGUNGS - GROSS - INDUSTRIE ???
Dieser Monitoring - Ausschuß nun will seine nächste öffentliche Sitzung im April hier in Salzburg abhalten - da werden wir mit vollen Geschützen auffahren ! Es sei nochmals in aller Öffentlichkeit festgestellt: Sowohl die gesamte Justiz als auch die Sozialverwaltung des Landes ignorieren bis dato diese BRK voll & ganz, sie kommt schlichtweg in Überlegungen und Entscheidungen bislang überhaupt nicht vor. Man kann sich derzeit überhaupt nicht vorstellen, wie das jemals anders werden könnte ! Auch das örtliche Bundessozialamt zeigt keinerlei Aktivitäten in dieser Richtung . Wir haben uns auch dort bei allen bisherigen Beschwerden nur Achselzucken und völlig inkompetenten Augenaufschlag abgeholt - man sei weder für dies noch für jenes "zuständig", im übrigen reden sich alle auf die Sachwalterei und die Pflegschaftsgerichte hinaus....................und zuletzt landen wir wieder einmal beim sogenannten "Sachverständigen", der ausdrücklich erklärt, vom LIEBEN GOTT HÖCHSTPERSÖNLICH die ALLWISSENHEIT & UNFEHLBARKEIT geerbt zu haben , obwohl er selbst nichts anderes ist als ein ganz erbärmlicher, hochgradig oligophrener Paralogiker .............aber dazu in den nächsten Tagen Ausführlicheres und sehr Brisantes !
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