DYNAMIK des GRUND - RECHTS - SCHUTZES
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG des EGMR und ihre UM - SETZUNG in FELIX AUSTRIA
http://www.richtervereinigung.at/images/Texte/dynamik_grundrechtsschutz.pdf
Ein besonders glücklicher Zufall brachte vor wenigen Tagen diese Einladung aus den unendlichen Weiten des Internets in das Büro des Enthinderungsexperten ! Das müssen wir uns aber nun ganz ganz genau anschauen, was damals am 8. März des heurigen Jahres die grundsätzlich in jeder Hinsicht verdächtige " RICHTER - VEREINIGUNG " inszeniert hat in Kooperation mit dem OIM am Salzburger Mönchsberg
" Die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) bestimmt maßgeblich die Rechtsentwicklung in den Mitgliedstaaten des Europarates. In Österreich war etwa zuletzt die Entscheidung im Fall SPORER gegen Ö. vom 3.März 2011 UNMITTELBARER ANLASS für die NEUREGELUNG der GEMEINSAMEN OBSORGE für eheliche UND uneheliche Kinder. Auch in der Rechtsprechung sind die Judikate des EGMR und seine Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention ( EMRK )sowohl in Zivil - als auch in Strafsachen präsent.
Das Seminar soll einen praxisnahen Einblick in die Struktur und Arbeitsweise des EGMR vermitteln und die Auswirkungen auf die innerstaatliche Gesetzgebung und Rechtsprechung anschaulich darstellen. Gemeinsam mit ExpertInnen wird zudem in zwei Workshops die Möglichkeit bestehen, aktuellle Fragen im Familien - und Strafrecht zu diskutieren und gemeinsam grundrechtskonforme Lösungen zu erarbeiten.
Die Veranstaltung wendet sich an RichterInnen und StaatsanwältInnen wie auch an Angehörige anderer juristischer oder verwandter Berufe einschließlich der Wissenschaft. "
Mit dieser ( erst nachträglich aufgefundenen ! ) " Einladung " bewaffnet erlaubte sich gestern, Sonntag, 22. September 2013 dieser besagte " Enthinderungsexperte " eine unangemeldete Vorsprache beim Referenten im Workshop über " Grundrechtsbezogene Entscheidungen der Höchstgerichte zum Familienrecht ". Nennen wir diesen Referenten nun zur Abwechslung bei seinem richtigen Namen : dieser Philipp SPIESSBÜRGER hat sich nämlich - nomen sit omen - in durchaus spießbürgerlicherweise für erhebliche Zeiträume in die sogenannte " KARENZ " abgesetzt und ist nur ausnahmsweise damals am 8. März ins LGS ausgerückt sozusagen an die vorderste Front.................
Gestern jedoch wurde er vom besagten " Enthinderungsexperten " beinhart konfrontiert in seiner spießbürgerlichen Verbunkerung in der Rufweite des Seekirchner Bahnhofes mit diversen unleugbaren Fakten und Grundwahrheiten, als da nämlich sind aufzuzählen :
1. Gerade der 21 er Senat des LGS übt sich seit vielen Jahren in der totalen Mißachtung grundlegendster Menschenrechte im Bereich der Sachwalterschaft für völlig wehrlose volljährige Mitmenschen. Es ist absolut haarsträubend, was dieser 21 er zum Beispiel ganz konkret in den vergangenen 10 Jahren fabriziert hat im Falle der Sachwalterschaft für WOLFGANG S. Sämtliche in der BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO verbindlich garantierten Rechte werden nach wie vor von diesem Dreiersenat völlig ignoriert. Absoluter Höhepunkt war vor kurzem ON 556 in diesem P - Verfahren mit eiskalter Abweisung sämtlicher im Rekurs vorgebrachter Argumente : mit keinem einzigen Wort wird wieder einmal auf das umfangreiche Vorbringen eingegangen, stattdessen wird eine sogenannte " planwidrige Lücke "erzeugt und erfunden , in die alle Betroffenen dann hineinfallen sollen........
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/09/ordentlicher-revisions-rekurs-den-ogh.html
2. Wenn diese sonderliche Republik FELIX AUSTRIA jedesmal einen ausgiebigen Rempler aus Straßburg braucht , um Menschenrechte hier im Ösiland auch wirklich durchsetzen zu können, dann kann man sich schon jetzt ausrechnen, wie lange es dauern würde, den Fall SCHWARZ Wolfgang gegen Österreich vor dem EGMR siegreich zu beenden und dann hierzulande endlich menschenrechtskonforme Rechtsfürsorge für volljährige Oligophrene und Demente durchzusetzen gegen wen : gegen diese durchaus verdächtige Richtervereinigung zum Beispiel !!! Denn seit vielen Jahren intrigiert diese RV massiv gegen jede wesentliche Verbesserung in diesem Bereich. Musterbeispiel für diese Sabotage - Tätigkeit ist zuvorderst die damalige Stellungnahme zum SWRÄG 2006 :
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/ME/ME_00385_31/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/ME/ME_00385_31/fname_058922.pdf
Womit das unverzichtbare Antragsrecht nächster Angehöriger und auch engster Freunde von " besachwalterten " Personen , das im ME noch mit bester rechtsdogmatischer Begründung im § 278 ABGB vorgesehen war, zu Fall gebracht wurde etc.......
3. Der besonders bedeutsame Fall STANEV gegen Bulgarien vor dem EGMR bezeugt in vollständiger Klarheit , daß die auch hierzulande praktizierte Abschiebung völlig wehrloser volljähriger Personen in Heime und ähnliche Gewahrsamseinrichtungen nach der Diktion von Art. 4 OPCAT nichts anderes darstellt als die " DEPRIVATION of LIBERTY " nach Art. 5 MRK
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/praecedens-casus-exemplaris-egmr-stanev.html
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/stanev-teil-15-enforceable-right-to.html
Wir bringen nun also den ganzen Fall WOLFGANG S. in geeigneter Weise vor den EGMR in Straßburg mit schwerster Anklage gegen die Richterschaft von Salzburg, die im konkreten Anlaßfall sämtliche Menschenrechte mit Füßen tritt seit fast 10 Jahren ohne Unterbrechung !
4. Jetzt wird es in wenigen Tagen offenkundig, ob sich diese Richterschaft wieder austobt mit einem Zurückweisungs - Exzess gegen unseren ordentlichen Revisionsrekurs, dann geht das erbärmliche & abscheuliche Katz - und - Maus - Spiel wieder von vorne an ..........
Somit wird besagter Philipp SPIESSBÜRGER nun öffentlich aufgefordert, im Sinne seiner " Amtspflichten " als Menschenrechtsverteidiger den Fall WOLFGANG S. aufzubereiten für die Beschwerdeführung nach Straßburg und zu diesem Behufe die spießbürgerliche Verbunkerung zu verlassen und an die vorderste Kampffront zu eilen !
http://www.menschenrechte.ac.at/fileadmin/Dokumente/czech_publ.pdf
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2010-4-014
http://www.boehlau-verlag.com/download/161834/978-3-205-78501-9_werbeblatt.pdf
Ansonsten müßte öffentlich festgestellt werden :
DER PHILIPP IST EIN LUMP UND SPITZBUB !
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG des EGMR und ihre UM - SETZUNG in FELIX AUSTRIA
http://www.richtervereinigung.at/images/Texte/dynamik_grundrechtsschutz.pdf
Ein besonders glücklicher Zufall brachte vor wenigen Tagen diese Einladung aus den unendlichen Weiten des Internets in das Büro des Enthinderungsexperten ! Das müssen wir uns aber nun ganz ganz genau anschauen, was damals am 8. März des heurigen Jahres die grundsätzlich in jeder Hinsicht verdächtige " RICHTER - VEREINIGUNG " inszeniert hat in Kooperation mit dem OIM am Salzburger Mönchsberg
" Die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) bestimmt maßgeblich die Rechtsentwicklung in den Mitgliedstaaten des Europarates. In Österreich war etwa zuletzt die Entscheidung im Fall SPORER gegen Ö. vom 3.März 2011 UNMITTELBARER ANLASS für die NEUREGELUNG der GEMEINSAMEN OBSORGE für eheliche UND uneheliche Kinder. Auch in der Rechtsprechung sind die Judikate des EGMR und seine Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention ( EMRK )sowohl in Zivil - als auch in Strafsachen präsent.
Das Seminar soll einen praxisnahen Einblick in die Struktur und Arbeitsweise des EGMR vermitteln und die Auswirkungen auf die innerstaatliche Gesetzgebung und Rechtsprechung anschaulich darstellen. Gemeinsam mit ExpertInnen wird zudem in zwei Workshops die Möglichkeit bestehen, aktuellle Fragen im Familien - und Strafrecht zu diskutieren und gemeinsam grundrechtskonforme Lösungen zu erarbeiten.
Die Veranstaltung wendet sich an RichterInnen und StaatsanwältInnen wie auch an Angehörige anderer juristischer oder verwandter Berufe einschließlich der Wissenschaft. "
Mit dieser ( erst nachträglich aufgefundenen ! ) " Einladung " bewaffnet erlaubte sich gestern, Sonntag, 22. September 2013 dieser besagte " Enthinderungsexperte " eine unangemeldete Vorsprache beim Referenten im Workshop über " Grundrechtsbezogene Entscheidungen der Höchstgerichte zum Familienrecht ". Nennen wir diesen Referenten nun zur Abwechslung bei seinem richtigen Namen : dieser Philipp SPIESSBÜRGER hat sich nämlich - nomen sit omen - in durchaus spießbürgerlicherweise für erhebliche Zeiträume in die sogenannte " KARENZ " abgesetzt und ist nur ausnahmsweise damals am 8. März ins LGS ausgerückt sozusagen an die vorderste Front.................
Gestern jedoch wurde er vom besagten " Enthinderungsexperten " beinhart konfrontiert in seiner spießbürgerlichen Verbunkerung in der Rufweite des Seekirchner Bahnhofes mit diversen unleugbaren Fakten und Grundwahrheiten, als da nämlich sind aufzuzählen :
1. Gerade der 21 er Senat des LGS übt sich seit vielen Jahren in der totalen Mißachtung grundlegendster Menschenrechte im Bereich der Sachwalterschaft für völlig wehrlose volljährige Mitmenschen. Es ist absolut haarsträubend, was dieser 21 er zum Beispiel ganz konkret in den vergangenen 10 Jahren fabriziert hat im Falle der Sachwalterschaft für WOLFGANG S. Sämtliche in der BRK - Behindertenrechtskonvention der UNO verbindlich garantierten Rechte werden nach wie vor von diesem Dreiersenat völlig ignoriert. Absoluter Höhepunkt war vor kurzem ON 556 in diesem P - Verfahren mit eiskalter Abweisung sämtlicher im Rekurs vorgebrachter Argumente : mit keinem einzigen Wort wird wieder einmal auf das umfangreiche Vorbringen eingegangen, stattdessen wird eine sogenannte " planwidrige Lücke "erzeugt und erfunden , in die alle Betroffenen dann hineinfallen sollen........
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/09/ordentlicher-revisions-rekurs-den-ogh.html
2. Wenn diese sonderliche Republik FELIX AUSTRIA jedesmal einen ausgiebigen Rempler aus Straßburg braucht , um Menschenrechte hier im Ösiland auch wirklich durchsetzen zu können, dann kann man sich schon jetzt ausrechnen, wie lange es dauern würde, den Fall SCHWARZ Wolfgang gegen Österreich vor dem EGMR siegreich zu beenden und dann hierzulande endlich menschenrechtskonforme Rechtsfürsorge für volljährige Oligophrene und Demente durchzusetzen gegen wen : gegen diese durchaus verdächtige Richtervereinigung zum Beispiel !!! Denn seit vielen Jahren intrigiert diese RV massiv gegen jede wesentliche Verbesserung in diesem Bereich. Musterbeispiel für diese Sabotage - Tätigkeit ist zuvorderst die damalige Stellungnahme zum SWRÄG 2006 :
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/ME/ME_00385_31/index.shtml
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/ME/ME_00385_31/fname_058922.pdf
Womit das unverzichtbare Antragsrecht nächster Angehöriger und auch engster Freunde von " besachwalterten " Personen , das im ME noch mit bester rechtsdogmatischer Begründung im § 278 ABGB vorgesehen war, zu Fall gebracht wurde etc.......
3. Der besonders bedeutsame Fall STANEV gegen Bulgarien vor dem EGMR bezeugt in vollständiger Klarheit , daß die auch hierzulande praktizierte Abschiebung völlig wehrloser volljähriger Personen in Heime und ähnliche Gewahrsamseinrichtungen nach der Diktion von Art. 4 OPCAT nichts anderes darstellt als die " DEPRIVATION of LIBERTY " nach Art. 5 MRK
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/praecedens-casus-exemplaris-egmr-stanev.html
http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/stanev-teil-15-enforceable-right-to.html
Wir bringen nun also den ganzen Fall WOLFGANG S. in geeigneter Weise vor den EGMR in Straßburg mit schwerster Anklage gegen die Richterschaft von Salzburg, die im konkreten Anlaßfall sämtliche Menschenrechte mit Füßen tritt seit fast 10 Jahren ohne Unterbrechung !
4. Jetzt wird es in wenigen Tagen offenkundig, ob sich diese Richterschaft wieder austobt mit einem Zurückweisungs - Exzess gegen unseren ordentlichen Revisionsrekurs, dann geht das erbärmliche & abscheuliche Katz - und - Maus - Spiel wieder von vorne an ..........
Somit wird besagter Philipp SPIESSBÜRGER nun öffentlich aufgefordert, im Sinne seiner " Amtspflichten " als Menschenrechtsverteidiger den Fall WOLFGANG S. aufzubereiten für die Beschwerdeführung nach Straßburg und zu diesem Behufe die spießbürgerliche Verbunkerung zu verlassen und an die vorderste Kampffront zu eilen !
http://www.menschenrechte.ac.at/fileadmin/Dokumente/czech_publ.pdf
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2010-4-014
http://www.boehlau-verlag.com/download/161834/978-3-205-78501-9_werbeblatt.pdf
Ansonsten müßte öffentlich festgestellt werden :
DER PHILIPP IST EIN LUMP UND SPITZBUB !