Mittwoch, 25. März 2015

" RAVENSBRÜCK " ENTDECKT MITTEN IN FELIX AUSTRIA !

VOLKSANWALTSCHAFT   WIEN   ENTLARVT  BESTENS  GETARNTES  " RAVENSBRÜCK " !

http://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Kaserne-oder-Wohnheim-fuer-Menschen-mit-Behinderung?topic_type=aktuelles&archiv=0

OFFENER  BRIEF  an  die  SALZBURGER  PFLEGSCHAFTSRICHTERIN  Dr. HIRSCH  Claudia

Sehr  geehrte  Frau Doktorin  Iuris  Claudia  HIRSCH , zuständig für den Sachwalterschaftsakt 2 P 236/04 m des Bezirksgerichtes Salzburg !

          Beachten Sie bitte sorgfältig die oben verlinkte brandaktuelle Meldung  der VA Wien ! Wieder einmal wird eine perfekt getarnte , KZ - artig betriebene und geführte Behinderteneinrichtung  inmitten von  Felix Austria  entdeckt und entlarvt , trotz aller Versuche des zuständigen Landesfürsten zur Vertuschung des Mega - Ultra - Giga & Tera - Menschenrechtsskandals um diese Konfinierungs - und Disziplinierungsanstalt für volljährige Frauen ! Haben Sie mit so etwas  jemals gerechnet ???

          In genau derselben Weise betreibt die sogenannte und angebliche  " LEBENS  -  HILFE " Salzburg über 2 Dutzend bestens getarnte, äußerlich perfekt behübschte und abgeschirmte  Internierungs - und Konfinierungsanstalten im gesamten Bundesland  strategisch hervorragend verteilt .............

          In einer dieser menschrechtsverachtenden Einrichtungen  schmachtet und verschmachtet seit dem 17.Oktober 2003  unser  WOLFGANG S: , wie Ihnen bestens aus dem gesamten Akt bekannt ist .Sie haben nun mit ON  594  vom 23.2.2015  erneut die familienpsychologische Gerichtsgutachterin Dr. Ursula  RAMSAUER , Salzburg , Landhausgasse 1  bestellt mit einem erneut in die Rechte nach Art. 8 MRK massiv eingreifenden   Explorationsauftrag, obwohl bereits diesbezüglich ein schriftliches Gutachten über 51 Seiten vorliegt ! Nach wie vor missachten Sie ganz offensichtlich  die verfassungsrechtlich absolut verbürgten Grundrechte des WOLFGANG S. und seiner Familie  nach diesem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention  und zusätzlich auch die ebenso verfassungsrechtlich garantierten Rechte nach Art. 12 , 13 und 19 BRK , In Kraft seit dem 26.10.2008 , somit seit über vollen 6 Jahren !

      Im NLMR Nr.4/2014  finden wir diesbezüglich einen aufrüttelnden   LEITARTIKEL  von Frau  Univ. Prof.  SCHMALENBACH  Kirsten vom  Fachbereich  Völkerrecht  der Uni Salzburg mit der Überschrift

 " RECHT  auf  RECHTSFÄHIGKEIT  für  MENSCHEN  mit  BEHINDERUNGEN  nach  Art. 12  BRK "

         Eine vollständige Papierkopie  dieses bislang besten  Aufsatzes zum vorgegebenen Thema wird  dieser Eingabe beigelegt . Sicherlich haben Sie auch ein Exemplar der Zeitschrift in Ihrer Amtsbibliothek  am BG oder am LG Salzburg  bzw. einen Zugang zur Online - Ausgabe im Jan Sramek - Verlag Wien.

http://www.uni-salzburg.at/index.php?id=27285

http://www.jan-sramek-verlag.at/Buchdetails.450.0.html?buchID=72&cHash=5d63e7cbf4

        Desgleichen  hat am 10. Dezember 2014 im Institut für Menschenrechte am Salzburger Mönchsberg  anlässlich einer hochkarätigen Fachtagung der deutsche Experte Dr.  PITSCHAS  Rainer  ausführlich referiert über die :

" GESTALTUNG  von  TEILHABE  nach  MASSGABE  des Art. 19  der UN - BRK : ABER WIE ? "

       Dieser höchst wertvolle Vortrag findet  sich  wortgetreu wiedergegeben im  NLMR Nr. 6/2014 ebenso als  " LEITARTIKEL "  und wird dieser Eingabe ebenfalls als Papierkopie beigefügt als untrennbarer Bestandteil des P - Aktes von  WOLFGANG S.

http://www.uni-salzburg.at/fileadmin/multimedia/Oesterreichisches_Institut_fuer_Menschenrechte/documents/OIM-Rundbrief_2014_September.pdf

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf

http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx


         Der Artikel 19  UN - BRK ( CRPD ist die authentische internationale Abkürzung ) garantiert jeder betroffenen Person  das unabdingbare Grundrecht auf freie Wahl des Wohnortes und auch der Wohnform  sowie die vollständige  Teilhabe am örtlichen Geschehen der  angestammten Gemeinde. Wie Ihnen hoffentlich aus dem Akt ausreichend bekannt und bewusst ist, wurde WOLFGANG   am  Freitag den 17. Oktober 2003 um ungefähr 10 Uhr in besonders hinterhältiger  & heimtückischer Weise von der " Lebenshilfe "  entführt  unter Polizeiassistenz  und anschließend genauso rechtswidrig verschleppt in ein segregierendes Behindertenghetto wie im Falle  " STANEV  gegen  BULGARIA "  EGMR - CASUS  Nr. 36760/2006

https://www.google.at/search?q=stanev+gegen+bulgaria&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=aHkSVZGrBMmyacHpgjg#q=stanev+gegen+bulgaria+enthinderungsexperte

Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich  auf  mittlerweile 163 ausführliche Abhandlungen & Beweisführungen hier im Blog  des " Enthinderungsexperten " , auf über 200  Blogbeiträge auf www.bizeps.or.at , auf die neuesten Postings im SF - Blog und weit verstreut auch in anderen Internet - Dateien, zuletzt auch  auf VRV zum Editorial der RZ Nr. 3 von heuer topaktuell :

https://uvsvereinigung.wordpress.com/2015/03/20/rz-editorial-3-2015-die-justiz-muss-nicht-nur-gut-funktionieren-sie-muss-das-auch-zeigen/comment-page-1/#comment-1915

http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/spastiker_sucht_nette_sachwalterin_art8428/

http://www.salzburger-fenster.at/redaktion/aktuelle_berichte/prozess_gegen_gutachter_geht_es_doch_um_betrug_art8609/

       Mit Ihrer bisherigen Vorgangsweise prolongieren Sie nur die  offenkundigen und völlig haarsträubenden Menschenrechtsverletzungen  durch Ihre VorgängerInnen in der Abteilung 2 des BG Salzburg , des BG Neumarkt und natürlich auch des Rekurssenates 21 am LG Salzburg sowie auch des OGH in Wien in mindestens bislang 5 Fällen ! Mit Ihrem erneuten Bestellungsauftrag an die SV Ramsauer  in ON 594  bekunden Sie mit einem völlig inakzeptablem Fragenkatalog , dass Sie die bisherige Vorgangsweise der " Lebenshilfe " , der zuständigen Landesbeamten der Behindertenhilfe, der diversen segregierenden und selektierenden Sachverständigen und auch die  notorisch rechtsbrechende Vorgangsweise der stadtbekannten Herumstreunerin Dr. Ingeborg  HALLER  als die absolute Selbstverständlichkeit  betrachten . Es handelt sich jedoch um Amtsmissbräuche in endloser Serie , um systematische Freiheitsberaubung,  tagtägliche Nötigungsakte , um ebenso systematische  Sklavenhalterei und großangelegten Menschenhandel mit völlig wehrlosen oligophrenen Mitmenschen  nach dem StGB !

     Wir legen nun den Fall WOLFGANG  S. unverzüglich dem  CRPD  -  COMMITTEE  in Genf vor zur akuten  Überprüfung und wir werden , wie schon oft angekündigt, sämtliche relevanten Akteninhalte der gesamten Weltöffentlichkeit in passender Vorgangsweise zur Kenntnis bringen .

http://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT

http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/OPCAT/Pages/OPCATIndex.aspx

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102309/NOR40102309.pdf



J U § T I L E A K S   -   ÖSTERREICHS    J U § T I Z   HAT  LÖCHER  !

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