Mittwoch, 29. Januar 2014

VOR GENAU 10 JAHREN : HEIMVERTRAGSGESETZ im NATIONALRAT !

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00202/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00377/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2004/PK0033/

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=4897

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2004/PK0034/

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/NRSITZ/NRSITZ_00046/

VOR   GENAU   10   JAHREN   BESCHLOSS   der   NATIONALRAT   das   HEIMVERTRAGSGESETZ 

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2004_I_12

        Vor  genau  10  Jahren, am Donnerstag, den 29. Jänner 2004,  beschloss  der  Nationalrat in Wien mehrheitlich  in der 46. Sitzung der XXII.  Gesetzgebungsperiode   das  für unsere  hier aufgeworfene  Problematik überaus wichtige  Bundesgesetz, mit dem  in durchaus  hochproblematischer  Weise in das  Konsumentenschutzgesetz  diverse  Bestimmungen zum  " Heimvertrag "  ziemlich gewaltsam hineingestopft worden sind . Wer die oben sorgfältig  verlinkten  Dokumente  genauestens  studiert  und tiefgehend analysiert, was seither geschehen ist  insbesondere im  konkreten   ANLASSFALL   WOLFGANG  S., ja der kommt wahrlich aus dem Staunen nicht mehr heraus !

https://www.google.at/?gws_rd=cr&ei=BZXqUsKLPKjU4QT6mIDoAw#filter=0&q=Heimvertragsverweigerung 

           Denn  nach wie vor weigert sich der verantwortliche private  Heimträger  " Lebenshilfe  Salzburg  gGmbH "  strikt,  dem seit 17. Oktober 2003   im   Behindertenheim  Kralgrabenweg  Salzburg - Itzling  " untergebrachten " Bewohner   den  Rechts  -  Status  eines solchen  Konsumenten  nach den  heimvertragsrechtlichen  Bestimmungen  im KSchG  zu  gewähren und ihm einen schriftlichen  Heimvertrag auszufolgen !!!  Vielmehr  wird  dieser  Wolfgang   nach wie vor behandelt wie  ein Maßnahmenhäftling der Justiz , ohne die geringste  Aussicht  jemals aus dieser  " MASSNAHME  "  entlassen zu werden.  Dies alles wird begründet  mit einem bloß  verwaltungsbehördlichen   " BESCHEID "  der Salzburger  Landesregierung ,  der diese  " Maßnahme "  anordnet  oder auch nur  genehmigt wörtlich  " auf  Dauer  des Vorliegens der gesetzlichen  Voraussetzungen " ,  somit grundsätzlich bis zum Lebensende, weil sich am  erethischen  Autismus des Wolfgang wohl nie etwas ändern  wird....................

            Anlaß genug nun, um Resümee  zu ziehen und Zwischenbilanz :

1. Seit  5.12.2011  unterdrückt   die  J U § T I Z  in schwerster   Rechtsverletzung  und Verweigerung der gebotenen Rechtspflege die eingebrachte  KLAGE  auf Herausgabe des Heimvertrags . Ein größerer  Skandal ist nicht mehr vorstellbar !

2.  Die Salzburger  Landesregierung beteiligt sich nach wie vor aktiv an dieser  Rechtsverweigerung, indem sie  die amtsmissbrauchenden Richter  unterstützt  in dieser  Verweigerungshaltung, obwohl die  Verpflichtung  zur  Herausgabe des Heimvertrages ja insbesondere auch die  für alles verantwortliche  Landeregierung trifft !  Nach der neuesten  Judikatur des  OGH in Wien  haftet das jeweilige  Bundesland zu 100 %  für sämtliche  Handlungen , Duldungen  &  Unterlassungen  eines beauftragten privaten Heimträgers im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/09/paukenschlag-durch-den-ogh-1-ob-1913-w.html 

3. Klägliches  Totalversagen  auch der staatlich  finanzierten angeblichen  " Bewohnervertretung ",  noch kläglicheres Totalversagen der Volksanwaltschaft, die sich nach wie vor weigert, diese skandalöse  Heimvertragsverweigerung überhaupt aufzugreifen !  Wir warten seit Einbringen unserer Beschwerde pünktlich am  1. Juli 2012  bis heute  vergeblich auf eine entsprechende  " meritorische " Behandlung unseres Beschwerdevorbringens ,  sondern werden immer wieder mit völlig  unzutreffenden  Ausreden  " abgespeist " 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/12/schlaft-die-volksanwaltschaft.html 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/schon-2001-absoluter-klartext-durch-die.html 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/september-2007-va-reflektiert-uber-3.html 

4.  Es  haben sich  sämtliche  eindringlichen  Warnungen  der  Mahner  vom Jänner 2004  bewahrheitet : Das  Aufsplitten des ursprunglichen Entwurfes   für  ein bundeseinheitliches  und  völlig  eigenständiges  "  HEIMRECHTEGESETZ "  in 2  getrennte  Vorlagen und das gewaltsame  Hineinstopfen des  Heimvertrages in das KSchG  haben die aufgeworfenen skandalösen  Probleme bewirkt.  Bleibt nun abzuwarten, ob sich jemand von den Fachgelehrten nun endlich mit der gebotenen Schärfe an die  Kritik heranwagt und  gnadenlos Bilanz zieht  :

5.  Wo  bleibt der seit 2  Jahren überfällige  2. Band   von  HP   ZIERL ' s   "  Heimrecht " , denn da müßte sich  massivste  Kritik finden  bezüglich der aufgeworfenen Probleme  in konsequenter  Fortsetzung seines bisher beispiellosen Aufsatzes  in der FamZ  vom Jänner 2007  ?

http://lasberg.riskommunal.net/system/web/fotogalerie.aspx?bezirkonr=0&detailonr=222250135&menuonr=218586387 

http://shop.prolibris.at/de/Gesundheit-Umweltschutz-Veterinaerrecht/Heimrecht.html

6.  Wo  bleibt  die  schonungslose  Abrechnung  von Spezialist  Michael  GANNER  zum  Thema  " 10  Jahre  MURX  mit  dem  Heimvertragsgesetz "   in der gehobenen  Fachliteratur in konsequenter Fortsetzung seines epochalen Aufsatzes in der iFamZ vom Dezember 2008  ?

http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/mitarbeiter/ganner/

7.    Wo  bleibt  eine  umfassende   Stellungnahme  auch sämtlicher  Konsumentenschutzstellen  über das  Faktum, daß nach wie vor einer erheblichen Anzahl von Schwerbehinderten in den kasernenartig betriebenen Behindertenheimen der  Heimvertrag  überhaupt verweigert wird ?  Wo  bleibt die  große  Goschn von  Großmaul  Jackie  MAIER :

https://www.google.at/?gws_rd=cr&ei=8SHpUsGtHeag4gTxzYGADg#q=kindergef%C3%BChle+heimvertrag 

" DER   HEIMVERTRAG   MUSS   VORGELEGT   WERDEN "

10  JAHRE   HEIMVERTRAGSVERWEIGERUNG   BEDEUTET  :  10  JAHRE   TOTALE  RECHTLOSIGKEIT  !!!

zuletzt  geändert . 31. Jänner  2014

Donnerstag, 16. Januar 2014

ZAUBERWORT NUMMER 3 : der " VOLLZUG " !

DRITTES   &  ULTIMATIVES   ZAUBERWORT  DES   PATERNALISTISCHEN   FÜRSORGERISMUS :

Der   V O L L  -  Z U G  oder :  die    V O L L  -  Z I E H U N G

http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=1ob19%2f13w&VonDatum=&BisDatum=16.01.2014&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=&Position=1

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20130411_OGH0002_0010OB00019_13W0000_000

             Sowohl   die bestgemeinte  " Maßnahme "  bleibt ein  bloßes  Hirngespinst  als auch die best geeignete  " Einrichtung "  bleibt ein Luftschloß, wenn nicht das  eigentliche , ultimative  Zauberwort  Nummer 3 dazukommt  und die ganze Sache  wirksam in Bewegung setzt :

So lesen wir zum Beispiel in der oben verlinkten noch ziemlich neuen Entscheidung des Obersten  Gerichtshofes  Wien  mit GZ  1 Ob 19/13w  vom 11.4.2013  im Rahmen des  Referates über das Klagevorbringen  wörtlich und auch unwidersprochen :   " Die  behördliche  Anordnung  der  Gewährung   einer  Maßnahme  nach dem Oö BhG  unter gleichzeitiger Benennung der  Einrichtung   zur   VOLLZIEHUNG   der Maßnahme  und Festsetzung  einer  Kostenbeitragspflicht   sei dem   Hoheitsbereich  der  staatlichen  Verwaltung    zuzuordnen.........................."

           Geht's  überhaupt noch trockener,  geht's noch bürokratischer,  geht's  noch  paternalistischer  und  fürsorgeristischer  ???   Dazu paßt  topaktuell auch die erneut aufgeflammte hitzige Debatte  um den Charakter  der  angeblichen  bloßen  " Verwaltungshelfer "  im gestern medienwirksam  eröffneten  neuen   Abschiebungszentrum in der   vom Aussterben bedrohten Gemeinde   VORDERNBERG   bei  Leoben !  Die  Medien sind heute  voll mit diesbezüglichen Meldungen  :  die giftgrüne  ALEV   läßt nicht locker  und  beißt der schwarzen   Innenministerin erneut ordentlich in die Wadeln :

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140113_OTS0140/korun-zu-vordernberg-halbschwangere-loesung-des-innenministeriums-wird-probleme-verursachen

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140115_OTS0034/korun-zu-vordernberg-zahlreiche-fragen-zum-betrieb-des-schubhaftzentrums-bleiben-offen


http://www.gruene.at/ots/korun-zu-anfragebeantwortung-ueber-vordernberg-innenministerin-der-unwahrheit-ueberfuehrt

http://derstandard.at/1388651015166/Streit-um-Beschwerden-gegen-Securitys-in-Vordernberg

Immerhin  wird   hier behauptet, im Bereich der Schubhaft  nach fremdenpolizeilichen  Vorschriften  seien sämtliche  Handlungen,  Duldungen  &  Unterlassungen   der gesamten Belegschaft  aus Polizei  und  Security   ausschließlich  als Hoheitsakte zu qualifizieren und somit der sicherheitsbehördlichen  Maßnahmenbeschwerde  zugänglich und somit auch der Amtshaftung nach dem AHG !!!

            Das   bringt uns wieder zur  causa   WOLFGANG :   nach der oben zitierten  Entscheidung des OGH  tragen sämtliche  700  Mitarbeiter  der  angeblichen  " Lebens - Hilfe "  Salzburg  das Amtskappel des Landes Salzburg  mit der unübersehbaren  Aufschrift :

 " VOLLZUGSORGAN   des   LANDESRATES    SCHELLHORN   mit   HOHEITSCHARAKTER "

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/de/Salzburg_Wappen.svg/200px-Salzburg_Wappen.svg.png 

http://de.wikipedia.org/wiki/Salzburger_Wappen

                 Und nun zum angekündigten 2. Sondierungsgespräch gestern, Mittwoch, 15.1.2014  auf der zuständigen Sozialbehörde BH - SL :   hoffnungslos  einbetoniert der zuständige  Sachbearbeiter  im  fürsorgerischen  Paternalismus,  wie er nach wie vor das Salzburger  Behindertengesetz  total dominiert !  Nicht das geringste Einlenken erkennbar !   Der amtsmißbrauchende Einfluß der Salzburger  " Pflegschaftsrichter "  nach wie vor ungebrochen,  verstärkt durch die   giftgrünen  Machenschaften   dieser  notorischen  Rechtsbrecherin, die sich bestens zu tarnen weiß als angebliche  " Rechts - Anwältin " und als   aufdringliche   " Menschenrechtsaktivistin " :

http://www.ra-haller.at/default.asp?dir=Home/Zur+Person

http://www.echosalzburg.at/index.php?option=com_content&view=article&id=4243:folgenreiche-gutachten&catid=18:politik&Itemid=46

http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/Echo_201209.PDF

               Und  auch das neueste  " NEWS "   bringt  uns ein beredtes  Schlaglicht , nämlich auf den für dieses ganze  Chaos  mitverantwortlichen   BÖSACHTER   BACHLER  Egon,  dessen Strafprozeß demnächst doch  am Salzburger  Landesgericht über die Bühne gehen wird, weil der OGH Wien alle  Delegierungsanträge angeblich abgewiesen hat !

http://www.news.at/a/news-kaempft-fuer-sie-der-boesachter

             Und was  macht  der für alles hauptverantwortliche  neue   grüne Landesrat  Heinrich  SCHELLHORN .  er  betreibt eine großangelegte  Ablenkungsaktion  mit dem mediengeilen Reizthema  " SCHERNBERG  ",  aber  mit der generellen   großangelegten  Sklavenhalterei   gegenüber mindestens  eintausend Oligophrenen  hier  in Oligophrenistan  will er sich offensichtlich  überhaupt nicht  vordergründig beschäftigen.  Die für 28. Februar 2014  groß angekündigte  Enquete  zur  angeblichen  DE  -  INSTITUTIONALISIERUNG   fokussiert  nämlich  eindeutig  nur auf sogenannte  " Großeinrichtungen ", wobei  erkennbar wird,  daß  segregierende  " Kleineinrichtungen "  als passende  Alternative  gesehen werden, um die gesamten Stakeholder nicht zu vergraulen, die das Land so dringend braucht  zum

VOLLZUG   von    MASSNAHMEN   in   EINRICHTUNGEN

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14653 

Dabei  braucht  man weder  Menschenrechte  noch  Persönlichkeitsrechte  wie  im  Heimvertragsgesetz  !

http://bidok.uibk.ac.at/library/schmitten-schwachsinnig.html 

http://salzburg.gruene.at/themen/behindertenpolitik 

http://www.salzburg.at/themen/leben.html?nachrid=52183 

Montag, 13. Januar 2014

ZWEITES ZAUBERWORT : die geeignete " EINRICHTUNG "

DIE   GEEIGNETE   " EIN  -  RICHTUNG "   ERMÖGLICHT   DIE   MASSNAHME  !

Wie  wird  vom  Sozialamt  der  BH - SL   eine  notwendige  " Maßnahme "  nach den gesetzlichen Vorgaben des   Salzburger  Landesgesetzes über die Behindertenhilfe  in der Realität  verwirklicht und durchgeführt :  man greift zum  nächsten Zauberwort  und das heißt  " EIN  -  RICHTUNG "  !!!

        In einer amtlichen  Mitteilung  vom 3. Oktober 2013  an die Mutter des  WOLFGANG  liest sich das dann so :    " Sehr  geehrte Frau K. !   Ihr Sohn Wolfgang S.  wird im Rahmen einer Maßnahme nach dem Salzburger Behindertengesetz  auf Kosten des Landes Salzburg  betreut.  Dabei ist es erforderlich, die laufenden Maßnahmen ständig zu kontrollieren  und das Wohlbefinden der Klientinnen  &  Klienten zu hinterfragen.  Oft bedeutet dies zwar eine  " Sackgasse ",  weil    NOTWENDIGE   EINRICHTUNGEN   FÜR   EINE   VERÄNDERUNG  NICHT   VORHANDEN  SIND,  doch immer wieder werden im Zuge von Überprüfungen  Verbesserungen in der Betreuungssituation  für den Einzelnen gefunden.
Ich darf Sie daher als Mutter zu einem persönlichen Gespräch.........einladen "

Darauf erfolgte  am 10. Oktober 2013  tatsächlich  nach  fast vollen  10 Jahren totaler Funkstille ein erstes Sondierungsgespräch auf der zuständigen Sozialbehörde mit dem konkret zuständigen Sachbearbeiter, welche  Veränderungen ins Positive  für  WOLFGANG   nun möglich wären..................

          Für übermorgen, Mittwoch,  15.Jänner 2014  ist nun ein weiteres  Sondierungsgespräch am selben Ort vereinbart .   Das  Land  Salzburg  steht nun also  vor der unausweichlichen   Herausforderung,  unter vorrangiger   Berücksichtigung   der übergeordneten  Artikel 8  EMRK  und   19  UN - BRK    eine  in jeder Hinsicht rechtskonforme  neue  Entscheidung  in   Bescheidform zu erlassen !

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12016939/NOR12016939.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf

Das  heißt  nun konkret :  das uneingeschränkte Verfassungs -  Recht auf Familienleben  nach Art.8  EMRK  und  das ebenso  unantastbare  Recht auf freie  Wahl der Wohnform und des Wohnortes nach Art.19  UN - BRK   verbunden mit dem durchsetzbaren Rechtsanspruch nach § 10 a SBG

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002067/LSB40002067.pdf

stellt  absolut in den Vordergrund  die  FAMILIE  als   älteste  und bewährteste   EINRICHTUNG  für diese  notwendige  soziale  Betreuung.  Das muß man der gesamten Landespolitik  und Landesverwaltung Salzburg   gehörig in Erinnerung rufen, denn  offensichtlich  werden nach wie vor  die internationalen  Verbindlichkeiten des Landes  nach der gesamten  EMRK  und auch insbesondere nach der gesamten  UN - BRK  völlig außer Betracht gelassen .

              WOLFGANG   hat auch gestern wieder  im Rahmen seines zweiwöchigen  Wochenendaufenthaltes im Elternhaus hier in Straßwalchen  unmißverständlich zum Ausdruck gebracht : er will  HIER  in seinem eigenen  Zimmer und im angestammten Elternhaus insgesamt wohnen  und auch werken,  er will   HIER  ganz individuell betreut und begleitet werden durch Personen seiner eigenen Wahl .  Er will nicht behandelt werden von oben herab von völlig familienfremden Personen,  die  ihn  noch ärger wie einen   Maßnahmenhäftling der Justiz  behandeln  und förmlich die  Leibeigenschaft über ihn  ausüben.

             Somit  hat  nun das   LAND   SALZBURG    AKUTEN   HANDLUNGSBEDARF :

Die  mit  Bescheid   vom 21.Jänner 2004    genehmigte / verfügte / angeordnete   " MASSNAHME "  der  erzwungenen  familienfremden  Unterbringung   in einer  gegen die Prinzipien  der  UN - BRK  und  EMRK  agierenden   " EINRICHTUNG "  ist  nun  unverzüglich   formell durch neuen Bescheid zu beenden  und durch  "  Soziale  Betreuuung  &  Begleitung "  in der viel besser  geeigneten   " EINRICHTUNG "  der eigenen Familie  zu ersetzen.  Darauf  besteht ein durchsetzbarer  Rechtsanspruch, den wir nun sicherlich  am neuen Salzburger  Landesverwaltungsgericht  durchsetzen werden, notfalls jedoch auch vor dem Wiener  Verfassungsgerichtshof,  vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg oder auch vor dem OHCHR  in Genf !!!

http://www.ohchr.org/EN/Pages/WelcomePage.aspx

Dafür  benötigt nun  unser  WOLFGANG   das  PERSÖNLICHE   BUDGET  in gleicher  Höhe  wie der seit über 10 Jahren vom Land Salzburg  bezahlte  TAGSATZ  an die  familienfremde  und  freiheitsberaubende  Einrichtung, deren Name hier schon oft genug genannt worden ist.

Weiters  erfordert das die unverzügliche  Befreiung aus der menschenrechtswidrigen Versklavung  durch rechtswidrige  familienfremde  Besachwalterung  seitens des Justizapparates.  Die diesbezüglichen Anträge sind längst gestellt worden,  werden jedoch von amtsmißbrauchenden RichterInnen seit über 3 Jahren   in  schwerster Rechtsverletzung unterdrückt und endlos verschleppt !

FREIHEIT   FÜR   WOLFGANG  S  :  FREIE   WAHL   DES   WOHNORTES   UND  DER    WOHNFORM   !

Freitag, 27. Dezember 2013

ZAUBERWORT ERSTEN RANGES : " MASSNAHME "

 KRITIK  AM  " ZEITGEIST   DES   WEGSPERRENS "

Die  " SALZBURGER   NACHRICHTEN "  brachten am   Mittwoch, den 18.Dezember 2013  auf der Seite 22  unter der Rubrik  " Staatsbürger "  mit obiger Schlagzeile  einen hoch aktuellen Bericht über  die Problematik des justiziellen  " Maßnahmenvollzuges " und mit folgendem  Untertitel :

IMMER  MEHR   MENSCHEN   KOMMEN  WEGEN   STRAFTATEN  IN  DEN   MASSNAHMENVOLLZUG  -  PLÄDOYER  FÜR  REFORMEN

SALZBURG  ( SN,  APA ).  Ist ein Straftäter geistig abnorm, so kann er in eine Sonderanstalt für zurechnungsfähige  oder unzurechnungsfähige  Täter eingewiesen werden.  Man spricht dann vom Maßnahmenvollzug.

        Experten üben nun heftige Kritik an der Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrechern  im Maßnahmenvollzug.  Bei einer Veranstaltung des  Ludwig  Boltzmann  Instituts  für Menschenrechte  und des Vereins  Victims  Mission   zu diesem Thema vor Kurzem in Wien kritisierte der Linzer  Strafrechtsprofessor  Alois  BIRKLBAUER    den  " Zeitgeist  des Wegsperrens " Eine  " Vollkaskogesellschft " funktioniere nicht .

        Der österreichische  Maßnahmenvollzug sei zeitlch unbegrenzt,  erklärte   Verfassungsrechtler  Bernd - Christian  FUNK.  Nachdem die Strafdauer verbüßt wurde, wird der Maßnahmenvollzug angehängt.

         In einem Fall seien aus einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Drohung  zehn Jahre geworden, erzählte die emeritierte Rechtsanwältin Katharina  RUEPRECHT.  " Die Anhaltedauer  im Maßnahmenvollzug übersteigt die Strafdauer häufig um ein Vielfaches ", so  Birklbauer.

          Das System habe sich sehr weit von dem , was in den 1970er - Jahren eingeführt wurde, entfernt, kritisierte der Menschenrechtsexperte  Manfred  NOWAK.  Das, was ursprünglich ein sehr positives Modell  gewesen sei,   nämlich Therapie  statt Strafe, sei stark verwässert worden.  Menschen, die psychisch krank seien  und daher auch nicht strafrechtlich  zurechnungsfähig, hätten in der Justiz nichts verloren, erklärt Nowak. " Wir fragen uns, was schuldunfähige  Insassen überhaupt im Strafvollzug zu suchen haben ", meinte auch Karin  DOTTER - SCHILLER ; stellvertretende Leiterin  der Strafvollzugsabteilung  im Justizministerium.  Die Problemstellung sei im Ministerium bekannt,  Reformen  " seien  angebracht "

         Während die Zahl der Gefangenen mit langen Freiheitsstrafen  rückläufig sei, steige die der Personen in " unbestimmten  freiheitsentziehenden  Maßnahmen "  deutlich an, sagte  Birklbauer. Ein Grund dafür sei die Unsicherheit im Umgang mit schwer berechenbaren Menschen .  " Aus den Augen, aus dem Sinn ", scheine die Philosophie hinter dem   " lebenslangen  Wegsperren "  zu sein.  Eine vorzeitige Entlassung sei zwar möglich,  würde in der Praxis aber nur selten zur Anwendung kommen.  60 % der zurechnungsfähigen  " geistig abnormen  Rechtsbrecher " seien nicht in eigenen Einrichtungen, sondern in Sonderabteilungen  von Strafanstalten untergebracht,  kritisierte  Nowak.  Außerdem sei das Therapieangebot  häufig unzureichend . Es brauche ein besseres  Beschwerdemanagementsystem  und Nachbetreuungseinrichtungen.

          Insgesamt 850 Häftlinge sind zum Stichtag  1. Juli 2012  im Maßnahmenstrafvollzug untergebracht gewesen.    #  Text   Ende  #


Soweit der Bericht in den Salzburger Nachrichten, der dankenswerter Weise vom  Ludwig Boltzmann Institut  Online gestellt worden ist :

http://www.lbg.ac.at/de/themen/kritik-zeitgeist-des-wegsperrens-salzburger-nachrichten-18-dezember-2013

Auch der  ORF  brachte eine sehr gute Meldung über diese Tagung :

http://oe1.orf.at/artikel/358271

Weiters  höchst  erschütternd die Feststellungen  im unten verlinkten Buch von  Irmgard  RODE   2007  über die bedenklichen Verhältnisse diesbezüglich auch in Deutschland :" Einsperren  statt  behandeln ?"

http://books.google.at/books?id=19EjDB6wfP0C&pg=PA150&lpg=PA150&dq=kritik+am+zeitgeist+des+wegsperrens&source=bl&ots=RplWfaLVUG&sig=ZbiwAaOawQ9A_EDXHcD7zSViooA&hl=de&sa=X&ei=h4m9Usr2NsOQtQaOw4HABw&ved=0CFcQ6AEwBg#v=onepage&q=kritik%20am%20zeitgeist%20des%20wegsperrens&f=false

Hier  nun geht es aber um die  äußerst bedenklich Rolle, die das  Zauberwort  der  " M A S S  -  N A H M E "  im landesrechtlichen  Sinn hier in Salzburg hat im Bereich der  vollstationären  Unterbringung von Oligophrenen  in  bestens getarnten  Haftanstalten, oft genug  absolut  lebenslang...........und niemand regt sich auf  !!!

         Denn die   " Maßnahme  der unbefristeten   Unterbringung  in einem  Behindertenheim "  nach diversen §§  des total veralteten  und verstaubten  Salzburger Behindertengesetzes   wird  nach wie vor  als Ausdruck   der allerhöchsten Stufe der Gunsterweisung seitens des Landesfürsten  dargestellt . Mit einem bloßen  " BESCHEID "  der Sozialbehörde  wird  eine solche  betroffene Person  einer ganz konkreten  " Maßnahmenanstalt "  des Landes zugewiesen, was letztlich  oft genug jedoch auf eine völlig menschenrechtswidrige  Zwangseinweisung  hinausläuft. Nach wie vor finden wir sowohl im Sozialhilfegesetz § 17  als auch  im  Behindertengesetz § 12  die entsprechenden   " EINWEISUNGSRECHTE "  landesgesetzlich verankert :

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40014338/LSB40014338.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002068/LSB40002068.pdf

Der  mittlerweile im 43. Lebensjahr befindliche  WOLFGANG  S.  repräsentiert  optimal den Typus eines solchen  " LANDESHÄFTLINGS "   in einer völlig unbefristeten  " Maßnahme "  der Salzburger Landesregierung. Seit über 10 Jahren wird er unter schwerster Verletzung sämtlicher  verfassungsrechtlich verbürgter Grund - und Freiheitsrechte  in der landesrechtlichen  " Maßnahmenanstalt "  am Salzburger  Kralgrabenweg   angehalten . Weiters werden ihm auch sämtliche Rechte des Heimvertragsgesetzes des Bundes  verweigert, weil sich  der berüchtigte  Heimträger  " Lebenshilfe  Salzburg  gGmbH "  beharrlich weigert, den Wolfgang  als Heimbewohner nach diesem Heimvertragsgesetz anzuerkennen. Stattdessen wird er als eingewiesener  Maßnahmenhäftling  betrachtet und so auch behandelt, ohne die geringste Chance  auf Freilassung :   das Urteil  in  Bescheidform lautet nämlich wegen  erethischem  Autismus  unwiderruflich auf :

" LEBENSLANGE    SCHUTZHAFT   unter   ANBINDEHALTUNG   IM    LEBENSHILFESTALL "

Wo bleiben hier die Proteste  der Menschenrechtler,  wo bleibt der Protest der längst angerufenen Volksanwaltschaft  ???

Wo  bleibt  der  Landtags - Bericht  der  Volxi,  seit über 6 Monaten  überfällig  ???

http://www.pressetext.com/news/20131104007 

http://moldenverlag.styriabooks.at/article/3997 

http://www.grin.com/de/e-book/57161/das-wohnhaus-fuer-menschen-mit-geistiger-behinderung-eine-totale-institution 

http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/vollzug.html 

http://www.irks.at/forschung/social-inclusion/ma%C3%9Fnahmenvollzug.html 

http://www.profil.at/articles/1329/560/362115/gefaengnis-der-massnahmenvollzug-schandfleck-justiz 

http://www.datum.at/artikel/denn-sie-wissen-nicht/seite/2/ 

zuletzt  geändert am : 03.01.2014

Montag, 16. Dezember 2013

" DIE LAWINE VON SACHWALTERSCHAFTEN ROLLT WEITER "

" DIE   LAWINE   VON   SACHWALTERSCHAFTEN   ROLLT   WEITER "

Die  " SALZBURGER  NACHRICHTEN "  brachten  am vergangenen Donnerstag, den 12.Dezember 2013  auf der  Seite 25  mit obiger  Schlagzeile  wieder einmal  das Thema   Sachwalterschaftslawine  an die Öffentlichkeit . Redakteur  Ronald  ESCHER  befragte anläßlich einer  Justiztagung in Salzburg  an nicht näher bezeichnetem Orte den  für die  Zivilistik zuständigen Sektionschef im BM für Justiz in Wien,  den Hon. Prof. Dr. Georg  KATHREIN:

" DER   BETROFFENE   MENSCH  MUSS   STÄRKER   INS   ZENTRUM,  WIR   BRAUCHEN   ALTERNATIVEN "  , sagt der Justizexperte Georg  Kathrein im SN - Gespräch

              SALZBURG  ( SN )   Wer in unserer   " Vollkaskogesellschft "  als nicht  " geschäftsfähig " gilt,  verliert seine Autonomie - auch das ist eine Form der Entrechtung.  Denn :  Ist ein Mensch mit einer geistigen Behinderung  oder mit einer psychischen Krankheit  nicht mehr in der Lage,  seine privaten Geschäfte zu besorgen  und gibt es keine Alternativen,  so übernimmt ein vom Gericht bestellter Sachwalter die  Rechtsfürsorge.

             Das Sachwalterrecht aus dem Jahre  1984  ( novelliert  2006 )  löste die Entmündigungsordnung ab  -   aber die Rechtsfürsorge scheint aus der Balance zu geraten.  Derzeit haben 60.000  Menschen einen Sachwalter. 9000  davon sind  Vereinssachwalter,  für die das Justizministerium   jährlich  23 Millionen Euro aufwendet :  die übrigen agieren  ehrenamtlich,  sind Angehörige  oder Notare und Rechtsanwälte,  wobei diese die Aufhebung   der Zwangsverpflichtung fordern,  zumindest  5 Sachwalterschaften  übernehmen zu müssen.  Auch umgekehrt sorgt  die massenhafte Übernahme  von Hunderten  Sachwalterschaften   immer wieder für Kritik.  In den vergangenen 5 Jahren  sind die Sachwalterschaften um 28 Prozent gestiegen.

             Wie ist das zu erklären ? Das fragten die SN am Rande  einer Fachtagung, die am Mittwoch in Salzburg  stattfand, den Leiter der Sektion Zivilrecht  im Justizministerium, Georg  Kathrein.

            " Eine der Hauptursachen ist der verstärkte Druck von Institutionen, die sich absichern wollen.  Wenn es um Sozial - oder Versicherungsleistungen oder um die Frage geht,  wie das Geld im Pflegeheim verwaltet wird, will die  Bürokratie  Sicherheit und meint, diese  durch den Sachwalter zu finden " .   Kathrein glaubt nicht , dass Sachwalter zu schnell  und zu umfangreich bestellt werden.  " Wi haben gerade im städtischen Bereich eine große Vereinsamung , die Familien bieten nicht mehr die Hilfestellung wie früher,  die sozialen Dienste sind nicht  auf geistig beeinträchtigte Menschen  zugeschnitten ".  Dabei sei das Sachwaltergesetz in seinem Kern  stark auf den Willen  der betroffenen Person konzentriert - " bei 60.000 Sachwalterschaften wird das aber ein quantitatives Problem ".

            Doch Kathrein betont :  " Wir müssen umdenken, wie die Rechtsfürsorge gestaltet ist.  Wir müssen weg vom Paternalismus  und uns bewusster werden, dass das ein Eingriff  in die Privatautonomie  des Menschen ist. Wir müssen ihn bei seinen Entscheidungen  unterstützen.  Das ist auch eine Frage , welchen Stellenwert  geistig  beeinträchtigte Personen im Recht und in der Justiz haben. "

           Bei der Fachtagung mit Workshops  habe man daher  Alternativen diskutiert.  Ein Modell wäre die von Sozialarbeitern betreute  " UNTERSTÜTZTE   ENTSCHEIDUNGSFINDUNG " . In der Praxis heißt das : Es wird eine Konferenz von Menschen einberufen,  die der betreffenden Person nahestehen, und gemeinsam eine Entscheidung  erarbeitet.   Weitere Möglichkeiten :  PEERGROUPS   mit stärkerer Selbstbestimmung   oder das  " BETREUTE  KONTO "  Dabei überwacht ein Computer die Kontobewegungen und gibt bei Unregelmäßigkeiten  Alarm.  Prinzipiell, sagt Kathrein, sei zu fragen :  Wozu braucht man  bei Personen,   sobald sie im Heim untergebracht sind ,  überhaupt  einen Sachwalter ? "

         Soweit der Text aus den SN  vollständig und wortgetreu wiedergegeben. Das ergibt nun zusammen  mit dem  topaktuellen Regierungsprogramm für die  XXV. Gesetzgebungsperiode  Anlaß genug zu  grundlegenden   Erwägungen :  Wieso erwähnt der  zuständige  Sektionschef  hier im Interview  mit keinem einzigen Wort die international  absolut verbindliche Vorgabe durch   die  UN - BRK, die nun schon seit über 5 vollen Jahren   vergeblich wartet auf entsprechende Umsetzung  im Bereich der bundesrechtlichen  Zivilistik ???   Abgesehen von der  genauso  katastrophalen Missachtung  dieser Vorgaben durch die meisten Bundesländer im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe !!!   Ist das etwa  bei dieser justizinternen Tagung  wieder einmal völlig  " vergessen "  worden  ?

                Zu fordern ist die  möglichst unverzügliche  Abschaffung dieses  nicht sonderlich einladend klingenden Begriffes der    " SACH  -  WALTER  -   SCHAFT ", denn dieser  Begriff bedeutet nun mal vorrangig   das Walten einer  mehr oder minder gewaltsamen  Person gegenüber einer  mehr oder minder  wehrlosen Person , die zur Aktenzahl  und insgesamt oft überhaupt zur  Sache degradiert wird.  Wir brauchen wirklich auch ein neues , passendes Wort  für die  verantwortungsvolle Aufgabe  der  rechtlichen Fürsorge  für unterstützungsbedürftige Personen. Schon einmal gab es eine Regierungsvorlage für ein  " Rechtsfürsorgegesetz ", das allerdings später malträtiert worden ist zum  " Unterbringungsgesetz ".  Was im bundesdeutschen Recht  " Betreuer "  und im  bundesschweizer Recht  " Beistand "  heißt,  könnten wir nun als  " UNTERSTÜTZER "  neu einführen  in  das Bundesrecht   durch ein  " Bundesgesetz  über die  rechtliche  Unterstützung   für hilfebedürftige Personen  ( Unterstützungsgesetz  -  UNG) "

        Dies  würde von vornherein  einen völlig anderen Ansatz  darstellen  und die Privatautonomie  jeder betroffenen Person absolut in den Vordergrund stellen. Der  " Unterstützerkreis "  für eine solche  unterstützungsbedürftige Person  müßte sich allerdings  öffentlich deklarieren und verbindlich  eintragen lassen in eine allgemein zugängliche  Dokumentation . Dies sollte  bloß verwaltungsrechtlich auf dem jeweiligen Gemeindeamt geschehen  zur spürbaren  Entlastung des Justizapparates. 

          Jedenfalls wird das im  kommenden Jahr zu  umfangreichen  Debatten quer durch alle Bereiche führen müssen  und zu einer  konsequenten   Neu - Kodifizierung des gesamten Kuratorenrechts .  Erwünscht wäre  ein völlig selbständiges , kompaktes und leicht lesbares Gesetz, in dem die gesamte grundlegende Materie und die Verfahrensbestimmungen   leicht auffindbar unmittelbar  nebeneinander liegen, nicht so wie jetzt  weitum verstreut  im ABGB , im Außerstreitgesetz,  in der Notariatsordnung  etc. Aber das würde ja bedeuten,   das ABGB  grundsätzlich in Frage zu stellen  nach über 200 Jahren  Geltung : alt und neu bunt gemischt,  von vielen Sondergesetzen praktisch längst außer Kraft gesetzt in weiten Bereichen oder  zumindest  konkurriert  in bedrohlichem Ausmaße.............

http://oe1.orf.at/artikel/360294 

"  UMSTRITTENER   BOOM  BEI   SACHWALTERSCHAFTEN "  bringt noch ganz andere wichtige Aspekte in die Debatte.

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14650 

Auch dieser Beitrag im  BIZEPS  sollte nun endlich Fortschritt erzwingen !

SCHLUSS   MIT    " SACH  -  WALTER  -  SCHAFT "

SCHLUSS   MIT       VERSACHWALTIGUNG   WEHRLOSER   MITMENSCHEN  !

           

Mittwoch, 11. Dezember 2013

MITTELMÄSSIGE & LANGWEILIGE PFLICHTÜBUNG !

http://volksanwaltschaft.gv.at/aktuelles/news/wie-viel-schutz-brauchen-menschenrechte-in-oesterreich

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14579

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/12/schernberg-heim-charakter-wird.html

http://www.menschenrechte.ac.at/aktuelles/aktuelles-detailseite/article/wieviel-schutz-brauchen-die-menschenrechte-in-oesterreich.html

http://www.menschenrechte.ac.at/fileadmin/Dokumente/Einladung10.12.pdf

WIEVIEL   SCHUTZ   BRAUCHEN   DIE   MENSCHENRECHTE  HIER  IM  WILDEN   ÖSISTAN  ???

              Gestern, Dienstag, 10. Dezember 2013  ab 17 Uhr  erfolgte also programmgemäß  die oben mehrfach verlinkte Präsentation der neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft  im Bereich der sogenannten  "  MENSCHEN  -  RECHTE  ".  Tatsächlich füllte sich die kleine Aula in der alten Universität bis auf den letzten Platz  :  umgeben von uralten  Folianten in hohen Stellagen lauschten  über 100  Besucher der Veranstaltung  den Darbietungen auf dem Podium. Für bereits  " eingeweihte "   Personen  wurde jedoch  überhaupt nichts Neues vorgebracht,  es ging leider wie erwartet auch nur um die stets in allen Medien auftauchenden  mediengeilen  AUFREGER  -  THEMEN :

     1.  Rückwirkende Aufregung um die berüchtigten karantanischen  SAU  -  ALMEN  für straffällige  Asylwerber,  alles längst  Geschichte  und Vergangenheit, und doch wieder   selbstgefällig  aufgewärmt von der Volxi , weil sich dieses Thema so gut eignet für die Selbstwerbung..............

      2.   Vorauswirkende Aufregung um die  styriakischen   Schubhaftzentren  in VORDERNBERG  mit diesen abenteuerlichen  Vertragsgeflechten  und Auslagerung  hoheitlicher Staatsaufgaben an private Firmen,  auch das nicht sonderlich heldenhaft, sondern mehr Klamauk und Radau, um von viel größeren Problemen wirksam abzulenken,  zum  Beispiel von der allgemeinen Sklavenhalterei in den Behindertenheimen ...............

      3.   Längst   unerträglich gewordene   NETZ  -  BETTEN  -  DEBATTE,   weil sich etliche  sogenannte  " Einrichtungen "  hier in Ösistan  noch immer nicht von diesen Foltergeräten in der Psychiatrie  getrennt haben  und somit nach wie vor im strengen Visier von  CPT  befinden., auch diese Geschichten sind schon zum Einschlafen langweilig..............auch wenn die  Leiterin des SH  Hellbrunn dazu  etliche heiterkeitserzeugende Bonmots  von sich gab...........

       4.   Von der Salzburger  Kinder - und Jugend - Anwältin wurden etliche  gravierende Dauerprobleme  bei der familienfremden Unterbringung  Minderjähriger  in Erinnerung gerufen, leider war die Zeit viel zu kurz, um darauf näher eingehen zu können.  Das braucht sicher eine eigene ganztätige  Veranstaltung !  Besonders wichtig  ist dabei zu vermerken  die externe  Vertrauensperson  für zwangsverheimte Kinder & Jugendliche !

       5.   Der   Oberkommissar  der  2. volksanwaltschaftlichen  Überprüfungstruppe ( für OÖ und Sbg. )  brachte dann wenigstens  in einigen Sätzen die grundlegende  Problematik in der landesrechtlichen Behindertenhilfe zur Sprache :  die derzeitige  behördliche Praxis der bescheidförmigen Verfügung von Sachleistungen   sollte durch den Übergang zum Persönlichen Budget  mit freier Auswahl der Dienstleister  und mit  persönlicher Kontrahierung   zwischen  Anbieter  und  Klienten  beseitigt werden . Nur der diesbezügliche Bereichsleiter  der   " CARITAS "  kam zu diesem Thema ans Wort  , bald wurde  vom    MODERATOR   die Diskussion für beendet erklärt  und es gab keine Gelegenheit mehr, in diese  Thematik tiefer einzudringen.

            Insgesamt   kann man wohl sprechen von einer   routiniert organisierten  Pflichtübung der Stakeholder,  von einer durchaus  akademischen  Selbstbeweihräucherungsaktion:

"   WIR   TUN  DOCH   EH  WAS ,    WIR   SIND   DOCH   EH   SOOO   BRAV  &   GUT   ! "

        JEDOCH  mit  keinem  einzigen Wort gerügt wurde die skandalöse  Säumigkeit des Salzburger  Landtags  und der Salzburger Landesregierung  betreffend Umsetzung der  UN - BRK  im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe . Der dafür verantwortliche  Landesrat  glänzte wieder einmal mit seiner  Abwesenheit, was wir ihm sehr übel nehmen !

         Auch die Salzburger  RICHTERSCHAFT   zeigte  keinerlei Interesse an dieser  Veranstaltung und   übte sich in  auffälliger  Absenz !  Das  spricht  Bände  und ist Anlaß genug für weitere Erhebungen in die hintergründigen  Motive hinein, da wird noch so einiges offenbar werden !  Es wäre schon zu erwarten gewesen,  daß  der  LG - Präsident  persönlich auf dem Podium   als Vertreter  der  J U § T I Z   die  bedingungslose Unterstützung für die Durchsetzung der Menschenrechte  in sämtlichen gerichtlichen  Verfahren  zusichert  und bekräftigt.

         Vereinssachwalterschaft  &  Bewohnervertretung  waren zwar anwesend, kamen aber aus Zeitmangel nicht mehr zu Wort,  vermutlich war auch jemand von der Patientenanwaltschaft  da, ich kenn ja längst nicht alle persönlich und  kann das nur vermuten. 

         Volksanwalt Günther  KRÄUTER   konnte keine Auskunft geben, was mit dem längst überfälligen  Bericht  der  VA  an den Salzburger  Landtag  für 2011  und  2012  los ist.  Seine mitgereiste  Bereichsleiterin meinte  sogar,  selbiger sei längst  von der VA  beschlossen  und  freigegeben worden, was jedoch nicht der Fall ist  und Anlaß gibt zu den wildesten Spekulationen !!!  Weiß etwa in der VA die linke Hand nicht, was die rechte tut  ???

         Nochmals : diese eher  langweilige  und  schon auch ein wenig  " inzestuöse "  Präsentation   über das  " Menschenrechtshaus "   der Republik   am Tag der internationalen Menschenrechte  kann nicht alles gewesen sein.  Zu hoffen ist das beherzte Aufgreifen sämtlicher akuter Menschenrechtsproblematiken  hierzulande  in kleineren  Aktivistengruppen  mit viel  intensiverer   Vorgangsweise als die hier vorgezeigte  und ohne rituelle  inzestuöse  Selbstbeweihräucherung  So zum Beispiel sei in Erinnerung gerufen  die blamable  Verurteilung  Bulgariens  in der  EGMR - Causa  STANEV  ( Beschwerde  Nr. 36.760/2006  mit Urteil der Großen Kammer  vom 17.1.2012  über  haarsträubende  Menschenrechtsverletzungen  anläßlich  konsensloser Verbringung in ein Behindertenheim. 

http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-108690#{%22itemid%22:[%22001-108690%22]}

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/praecedens-casus-exemplaris-egmr-stanev.html 

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13057 

MEHRERE   HUNDERT   STANEV  -  FÄLLE  ALLEIN   HIER   IM   LANDE   SALZBURG  !!!

WANN   ENDLICH    WIRD   DAS   VOM   OIM   AUFGEGRIFFEN   IM  NEWSLETTER  MENSCHENRECHTE   ??? 

zuletzt  geändert : 13.12.2013


Montag, 9. Dezember 2013

SCHERNBERG : HEIM - CHARAKTER WIRD AUFGEHOBEN ! ?

KOMMT  NUN   TATSÄCHLICH   ALLES   INS   ROLLEN ???    BLEIBT   KEIN  STEIN   AUF  DEM   ANDEREN   ???

http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=52050 

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14606 

http://bernhardjenny.wordpress.com/2013/08/12/19-millionen-im-sinne-von-artikel-19/ 

        Gerade noch rechtzeitig  vor der morgigen  Diskussion  in der alten Universität hier in Salzburg  langen gerdezu sensationelle Meldungen  im Internet ein ! Wenngleich die BIZEPS - Redaktion noch sehr skeptisch ist, möchte ich doch meinen :  die Schernbergler  werden es nun   VORZEIGEN,  wo es lang geht !  Wenn all das wirklich nun konsequent und zügig durchgeführt wird unter permanenter Evaluierung durch eine völlig unabhängige Kontrollgruppe  -   ja dann wird wirklich kein Stein auf dem anderen bleiben  und  damit  kommen auch alle anderen  sogenannten  " EINRICHTUNGEN "  der stationären  Hascherlentsorgungsgroßindustrie  unter derartigen Druck, daß sie sich unverzüglich dem neuen Trend anpassen müssen, um nicht komplett  und unwiderruflich  " aus dem Markt " zu fliegen !

             Was nun muss morgen  von Volksanwalt Günter   KRÄUTER  energisch zur Sprache gebracht werden :

http://volksanwaltschaft.gv.at/aktuelles/news/wie-viel-schutz-brauchen-menschenrechte-in-oesterreich 

1. Wo  bleibt die Salzburger  MONITORING  -  STELLE  nach den unleugbaren Verpflichtungen aus dem Artikel 33 der BRK

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102326/NOR40102326.pdf

2.  Wo bleiben sämtliche Rechte   von über eintausend   zwangsverheimten  Oligophrenen hier im Lande  OLIGOPHRENISTAN  ???   Kein einziger  Mitmensch mit sogenannten und angeblichen  " Lernschwierigkeiten "  will freiwillig in einem KZ - artig betriebenen  " Wohnheim  &  Werkstätte "  entsorgt werden !!!  Wir fordern die unverzügliche   Total - Auflösung  dieser Strukturen  und den sofortigen bescheidförmigen Übergang zu  Persönlichem Budget mit völlig freier Assistenz - Wahl  für jede einzelne betroffene Person !  Alles andere bedeutet  :  DEPRIVATION  OF  LIBERTY  nach Art. 5 MRK !

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14579



3    Wo bleibt der nun seit über 6 Monaten überfällige  BERICHT der Volxi an den Salzburger Landtag  für die Jahre 2011 und 2012 : dort müßte all dies in schärfster Form bereits längst zu lesen sein  !  Wird etwa gar bewußt abgewartet, was morgen bei dieser hochkarätigen   " DIS  -  KUSSION "  herauskommt .  Dann wäre es von vornherein besser, wir würden dieses Spektakel gegenüber im großen Tempel der Muse  veranstalten :

QUO   NOS    ATTONITOS ..................

NUMEN   AD   AURAS   FERAT   ! ?