Freitag, 27. Dezember 2013

ZAUBERWORT ERSTEN RANGES : " MASSNAHME "

 KRITIK  AM  " ZEITGEIST   DES   WEGSPERRENS "

Die  " SALZBURGER   NACHRICHTEN "  brachten am   Mittwoch, den 18.Dezember 2013  auf der Seite 22  unter der Rubrik  " Staatsbürger "  mit obiger Schlagzeile  einen hoch aktuellen Bericht über  die Problematik des justiziellen  " Maßnahmenvollzuges " und mit folgendem  Untertitel :

IMMER  MEHR   MENSCHEN   KOMMEN  WEGEN   STRAFTATEN  IN  DEN   MASSNAHMENVOLLZUG  -  PLÄDOYER  FÜR  REFORMEN

SALZBURG  ( SN,  APA ).  Ist ein Straftäter geistig abnorm, so kann er in eine Sonderanstalt für zurechnungsfähige  oder unzurechnungsfähige  Täter eingewiesen werden.  Man spricht dann vom Maßnahmenvollzug.

        Experten üben nun heftige Kritik an der Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrechern  im Maßnahmenvollzug.  Bei einer Veranstaltung des  Ludwig  Boltzmann  Instituts  für Menschenrechte  und des Vereins  Victims  Mission   zu diesem Thema vor Kurzem in Wien kritisierte der Linzer  Strafrechtsprofessor  Alois  BIRKLBAUER    den  " Zeitgeist  des Wegsperrens " Eine  " Vollkaskogesellschft " funktioniere nicht .

        Der österreichische  Maßnahmenvollzug sei zeitlch unbegrenzt,  erklärte   Verfassungsrechtler  Bernd - Christian  FUNK.  Nachdem die Strafdauer verbüßt wurde, wird der Maßnahmenvollzug angehängt.

         In einem Fall seien aus einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Drohung  zehn Jahre geworden, erzählte die emeritierte Rechtsanwältin Katharina  RUEPRECHT.  " Die Anhaltedauer  im Maßnahmenvollzug übersteigt die Strafdauer häufig um ein Vielfaches ", so  Birklbauer.

          Das System habe sich sehr weit von dem , was in den 1970er - Jahren eingeführt wurde, entfernt, kritisierte der Menschenrechtsexperte  Manfred  NOWAK.  Das, was ursprünglich ein sehr positives Modell  gewesen sei,   nämlich Therapie  statt Strafe, sei stark verwässert worden.  Menschen, die psychisch krank seien  und daher auch nicht strafrechtlich  zurechnungsfähig, hätten in der Justiz nichts verloren, erklärt Nowak. " Wir fragen uns, was schuldunfähige  Insassen überhaupt im Strafvollzug zu suchen haben ", meinte auch Karin  DOTTER - SCHILLER ; stellvertretende Leiterin  der Strafvollzugsabteilung  im Justizministerium.  Die Problemstellung sei im Ministerium bekannt,  Reformen  " seien  angebracht "

         Während die Zahl der Gefangenen mit langen Freiheitsstrafen  rückläufig sei, steige die der Personen in " unbestimmten  freiheitsentziehenden  Maßnahmen "  deutlich an, sagte  Birklbauer. Ein Grund dafür sei die Unsicherheit im Umgang mit schwer berechenbaren Menschen .  " Aus den Augen, aus dem Sinn ", scheine die Philosophie hinter dem   " lebenslangen  Wegsperren "  zu sein.  Eine vorzeitige Entlassung sei zwar möglich,  würde in der Praxis aber nur selten zur Anwendung kommen.  60 % der zurechnungsfähigen  " geistig abnormen  Rechtsbrecher " seien nicht in eigenen Einrichtungen, sondern in Sonderabteilungen  von Strafanstalten untergebracht,  kritisierte  Nowak.  Außerdem sei das Therapieangebot  häufig unzureichend . Es brauche ein besseres  Beschwerdemanagementsystem  und Nachbetreuungseinrichtungen.

          Insgesamt 850 Häftlinge sind zum Stichtag  1. Juli 2012  im Maßnahmenstrafvollzug untergebracht gewesen.    #  Text   Ende  #


Soweit der Bericht in den Salzburger Nachrichten, der dankenswerter Weise vom  Ludwig Boltzmann Institut  Online gestellt worden ist :

http://www.lbg.ac.at/de/themen/kritik-zeitgeist-des-wegsperrens-salzburger-nachrichten-18-dezember-2013

Auch der  ORF  brachte eine sehr gute Meldung über diese Tagung :

http://oe1.orf.at/artikel/358271

Weiters  höchst  erschütternd die Feststellungen  im unten verlinkten Buch von  Irmgard  RODE   2007  über die bedenklichen Verhältnisse diesbezüglich auch in Deutschland :" Einsperren  statt  behandeln ?"

http://books.google.at/books?id=19EjDB6wfP0C&pg=PA150&lpg=PA150&dq=kritik+am+zeitgeist+des+wegsperrens&source=bl&ots=RplWfaLVUG&sig=ZbiwAaOawQ9A_EDXHcD7zSViooA&hl=de&sa=X&ei=h4m9Usr2NsOQtQaOw4HABw&ved=0CFcQ6AEwBg#v=onepage&q=kritik%20am%20zeitgeist%20des%20wegsperrens&f=false

Hier  nun geht es aber um die  äußerst bedenklich Rolle, die das  Zauberwort  der  " M A S S  -  N A H M E "  im landesrechtlichen  Sinn hier in Salzburg hat im Bereich der  vollstationären  Unterbringung von Oligophrenen  in  bestens getarnten  Haftanstalten, oft genug  absolut  lebenslang...........und niemand regt sich auf  !!!

         Denn die   " Maßnahme  der unbefristeten   Unterbringung  in einem  Behindertenheim "  nach diversen §§  des total veralteten  und verstaubten  Salzburger Behindertengesetzes   wird  nach wie vor  als Ausdruck   der allerhöchsten Stufe der Gunsterweisung seitens des Landesfürsten  dargestellt . Mit einem bloßen  " BESCHEID "  der Sozialbehörde  wird  eine solche  betroffene Person  einer ganz konkreten  " Maßnahmenanstalt "  des Landes zugewiesen, was letztlich  oft genug jedoch auf eine völlig menschenrechtswidrige  Zwangseinweisung  hinausläuft. Nach wie vor finden wir sowohl im Sozialhilfegesetz § 17  als auch  im  Behindertengesetz § 12  die entsprechenden   " EINWEISUNGSRECHTE "  landesgesetzlich verankert :

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40014338/LSB40014338.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrSbg/LSB40002068/LSB40002068.pdf

Der  mittlerweile im 43. Lebensjahr befindliche  WOLFGANG  S.  repräsentiert  optimal den Typus eines solchen  " LANDESHÄFTLINGS "   in einer völlig unbefristeten  " Maßnahme "  der Salzburger Landesregierung. Seit über 10 Jahren wird er unter schwerster Verletzung sämtlicher  verfassungsrechtlich verbürgter Grund - und Freiheitsrechte  in der landesrechtlichen  " Maßnahmenanstalt "  am Salzburger  Kralgrabenweg   angehalten . Weiters werden ihm auch sämtliche Rechte des Heimvertragsgesetzes des Bundes  verweigert, weil sich  der berüchtigte  Heimträger  " Lebenshilfe  Salzburg  gGmbH "  beharrlich weigert, den Wolfgang  als Heimbewohner nach diesem Heimvertragsgesetz anzuerkennen. Stattdessen wird er als eingewiesener  Maßnahmenhäftling  betrachtet und so auch behandelt, ohne die geringste Chance  auf Freilassung :   das Urteil  in  Bescheidform lautet nämlich wegen  erethischem  Autismus  unwiderruflich auf :

" LEBENSLANGE    SCHUTZHAFT   unter   ANBINDEHALTUNG   IM    LEBENSHILFESTALL "

Wo bleiben hier die Proteste  der Menschenrechtler,  wo bleibt der Protest der längst angerufenen Volksanwaltschaft  ???

Wo  bleibt  der  Landtags - Bericht  der  Volxi,  seit über 6 Monaten  überfällig  ???

http://www.pressetext.com/news/20131104007 

http://moldenverlag.styriabooks.at/article/3997 

http://www.grin.com/de/e-book/57161/das-wohnhaus-fuer-menschen-mit-geistiger-behinderung-eine-totale-institution 

http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/vollzug.html 

http://www.irks.at/forschung/social-inclusion/ma%C3%9Fnahmenvollzug.html 

http://www.profil.at/articles/1329/560/362115/gefaengnis-der-massnahmenvollzug-schandfleck-justiz 

http://www.datum.at/artikel/denn-sie-wissen-nicht/seite/2/ 

zuletzt  geändert am : 03.01.2014

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