" DIE LAWINE VON SACHWALTERSCHAFTEN ROLLT WEITER "
Die " SALZBURGER NACHRICHTEN " brachten am vergangenen Donnerstag, den 12.Dezember 2013 auf der Seite 25 mit obiger Schlagzeile wieder einmal das Thema Sachwalterschaftslawine an die Öffentlichkeit . Redakteur Ronald ESCHER befragte anläßlich einer Justiztagung in Salzburg an nicht näher bezeichnetem Orte den für die Zivilistik zuständigen Sektionschef im BM für Justiz in Wien, den Hon. Prof. Dr. Georg KATHREIN:
" DER BETROFFENE MENSCH MUSS STÄRKER INS ZENTRUM, WIR BRAUCHEN ALTERNATIVEN " , sagt der Justizexperte Georg Kathrein im SN - Gespräch
SALZBURG ( SN ) Wer in unserer " Vollkaskogesellschft " als nicht " geschäftsfähig " gilt, verliert seine Autonomie - auch das ist eine Form der Entrechtung. Denn : Ist ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder mit einer psychischen Krankheit nicht mehr in der Lage, seine privaten Geschäfte zu besorgen und gibt es keine Alternativen, so übernimmt ein vom Gericht bestellter Sachwalter die Rechtsfürsorge.
Das Sachwalterrecht aus dem Jahre 1984 ( novelliert 2006 ) löste die Entmündigungsordnung ab - aber die Rechtsfürsorge scheint aus der Balance zu geraten. Derzeit haben 60.000 Menschen einen Sachwalter. 9000 davon sind Vereinssachwalter, für die das Justizministerium jährlich 23 Millionen Euro aufwendet : die übrigen agieren ehrenamtlich, sind Angehörige oder Notare und Rechtsanwälte, wobei diese die Aufhebung der Zwangsverpflichtung fordern, zumindest 5 Sachwalterschaften übernehmen zu müssen. Auch umgekehrt sorgt die massenhafte Übernahme von Hunderten Sachwalterschaften immer wieder für Kritik. In den vergangenen 5 Jahren sind die Sachwalterschaften um 28 Prozent gestiegen.
Wie ist das zu erklären ? Das fragten die SN am Rande einer Fachtagung, die am Mittwoch in Salzburg stattfand, den Leiter der Sektion Zivilrecht im Justizministerium, Georg Kathrein.
" Eine der Hauptursachen ist der verstärkte Druck von Institutionen, die sich absichern wollen. Wenn es um Sozial - oder Versicherungsleistungen oder um die Frage geht, wie das Geld im Pflegeheim verwaltet wird, will die Bürokratie Sicherheit und meint, diese durch den Sachwalter zu finden " . Kathrein glaubt nicht , dass Sachwalter zu schnell und zu umfangreich bestellt werden. " Wi haben gerade im städtischen Bereich eine große Vereinsamung , die Familien bieten nicht mehr die Hilfestellung wie früher, die sozialen Dienste sind nicht auf geistig beeinträchtigte Menschen zugeschnitten ". Dabei sei das Sachwaltergesetz in seinem Kern stark auf den Willen der betroffenen Person konzentriert - " bei 60.000 Sachwalterschaften wird das aber ein quantitatives Problem ".
Doch Kathrein betont : " Wir müssen umdenken, wie die Rechtsfürsorge gestaltet ist. Wir müssen weg vom Paternalismus und uns bewusster werden, dass das ein Eingriff in die Privatautonomie des Menschen ist. Wir müssen ihn bei seinen Entscheidungen unterstützen. Das ist auch eine Frage , welchen Stellenwert geistig beeinträchtigte Personen im Recht und in der Justiz haben. "
Bei der Fachtagung mit Workshops habe man daher Alternativen diskutiert. Ein Modell wäre die von Sozialarbeitern betreute " UNTERSTÜTZTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG " . In der Praxis heißt das : Es wird eine Konferenz von Menschen einberufen, die der betreffenden Person nahestehen, und gemeinsam eine Entscheidung erarbeitet. Weitere Möglichkeiten : PEERGROUPS mit stärkerer Selbstbestimmung oder das " BETREUTE KONTO " Dabei überwacht ein Computer die Kontobewegungen und gibt bei Unregelmäßigkeiten Alarm. Prinzipiell, sagt Kathrein, sei zu fragen : Wozu braucht man bei Personen, sobald sie im Heim untergebracht sind , überhaupt einen Sachwalter ? "
Soweit der Text aus den SN vollständig und wortgetreu wiedergegeben. Das ergibt nun zusammen mit dem topaktuellen Regierungsprogramm für die XXV. Gesetzgebungsperiode Anlaß genug zu grundlegenden Erwägungen : Wieso erwähnt der zuständige Sektionschef hier im Interview mit keinem einzigen Wort die international absolut verbindliche Vorgabe durch die UN - BRK, die nun schon seit über 5 vollen Jahren vergeblich wartet auf entsprechende Umsetzung im Bereich der bundesrechtlichen Zivilistik ??? Abgesehen von der genauso katastrophalen Missachtung dieser Vorgaben durch die meisten Bundesländer im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe !!! Ist das etwa bei dieser justizinternen Tagung wieder einmal völlig " vergessen " worden ?
Zu fordern ist die möglichst unverzügliche Abschaffung dieses nicht sonderlich einladend klingenden Begriffes der " SACH - WALTER - SCHAFT ", denn dieser Begriff bedeutet nun mal vorrangig das Walten einer mehr oder minder gewaltsamen Person gegenüber einer mehr oder minder wehrlosen Person , die zur Aktenzahl und insgesamt oft überhaupt zur Sache degradiert wird. Wir brauchen wirklich auch ein neues , passendes Wort für die verantwortungsvolle Aufgabe der rechtlichen Fürsorge für unterstützungsbedürftige Personen. Schon einmal gab es eine Regierungsvorlage für ein " Rechtsfürsorgegesetz ", das allerdings später malträtiert worden ist zum " Unterbringungsgesetz ". Was im bundesdeutschen Recht " Betreuer " und im bundesschweizer Recht " Beistand " heißt, könnten wir nun als " UNTERSTÜTZER " neu einführen in das Bundesrecht durch ein " Bundesgesetz über die rechtliche Unterstützung für hilfebedürftige Personen ( Unterstützungsgesetz - UNG) "
Dies würde von vornherein einen völlig anderen Ansatz darstellen und die Privatautonomie jeder betroffenen Person absolut in den Vordergrund stellen. Der " Unterstützerkreis " für eine solche unterstützungsbedürftige Person müßte sich allerdings öffentlich deklarieren und verbindlich eintragen lassen in eine allgemein zugängliche Dokumentation . Dies sollte bloß verwaltungsrechtlich auf dem jeweiligen Gemeindeamt geschehen zur spürbaren Entlastung des Justizapparates.
Jedenfalls wird das im kommenden Jahr zu umfangreichen Debatten quer durch alle Bereiche führen müssen und zu einer konsequenten Neu - Kodifizierung des gesamten Kuratorenrechts . Erwünscht wäre ein völlig selbständiges , kompaktes und leicht lesbares Gesetz, in dem die gesamte grundlegende Materie und die Verfahrensbestimmungen leicht auffindbar unmittelbar nebeneinander liegen, nicht so wie jetzt weitum verstreut im ABGB , im Außerstreitgesetz, in der Notariatsordnung etc. Aber das würde ja bedeuten, das ABGB grundsätzlich in Frage zu stellen nach über 200 Jahren Geltung : alt und neu bunt gemischt, von vielen Sondergesetzen praktisch längst außer Kraft gesetzt in weiten Bereichen oder zumindest konkurriert in bedrohlichem Ausmaße.............
http://oe1.orf.at/artikel/360294
" UMSTRITTENER BOOM BEI SACHWALTERSCHAFTEN " bringt noch ganz andere wichtige Aspekte in die Debatte.
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14650
Auch dieser Beitrag im BIZEPS sollte nun endlich Fortschritt erzwingen !
SCHLUSS MIT " SACH - WALTER - SCHAFT "
SCHLUSS MIT VERSACHWALTIGUNG WEHRLOSER MITMENSCHEN !
Die " SALZBURGER NACHRICHTEN " brachten am vergangenen Donnerstag, den 12.Dezember 2013 auf der Seite 25 mit obiger Schlagzeile wieder einmal das Thema Sachwalterschaftslawine an die Öffentlichkeit . Redakteur Ronald ESCHER befragte anläßlich einer Justiztagung in Salzburg an nicht näher bezeichnetem Orte den für die Zivilistik zuständigen Sektionschef im BM für Justiz in Wien, den Hon. Prof. Dr. Georg KATHREIN:
" DER BETROFFENE MENSCH MUSS STÄRKER INS ZENTRUM, WIR BRAUCHEN ALTERNATIVEN " , sagt der Justizexperte Georg Kathrein im SN - Gespräch
SALZBURG ( SN ) Wer in unserer " Vollkaskogesellschft " als nicht " geschäftsfähig " gilt, verliert seine Autonomie - auch das ist eine Form der Entrechtung. Denn : Ist ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder mit einer psychischen Krankheit nicht mehr in der Lage, seine privaten Geschäfte zu besorgen und gibt es keine Alternativen, so übernimmt ein vom Gericht bestellter Sachwalter die Rechtsfürsorge.
Das Sachwalterrecht aus dem Jahre 1984 ( novelliert 2006 ) löste die Entmündigungsordnung ab - aber die Rechtsfürsorge scheint aus der Balance zu geraten. Derzeit haben 60.000 Menschen einen Sachwalter. 9000 davon sind Vereinssachwalter, für die das Justizministerium jährlich 23 Millionen Euro aufwendet : die übrigen agieren ehrenamtlich, sind Angehörige oder Notare und Rechtsanwälte, wobei diese die Aufhebung der Zwangsverpflichtung fordern, zumindest 5 Sachwalterschaften übernehmen zu müssen. Auch umgekehrt sorgt die massenhafte Übernahme von Hunderten Sachwalterschaften immer wieder für Kritik. In den vergangenen 5 Jahren sind die Sachwalterschaften um 28 Prozent gestiegen.
Wie ist das zu erklären ? Das fragten die SN am Rande einer Fachtagung, die am Mittwoch in Salzburg stattfand, den Leiter der Sektion Zivilrecht im Justizministerium, Georg Kathrein.
" Eine der Hauptursachen ist der verstärkte Druck von Institutionen, die sich absichern wollen. Wenn es um Sozial - oder Versicherungsleistungen oder um die Frage geht, wie das Geld im Pflegeheim verwaltet wird, will die Bürokratie Sicherheit und meint, diese durch den Sachwalter zu finden " . Kathrein glaubt nicht , dass Sachwalter zu schnell und zu umfangreich bestellt werden. " Wi haben gerade im städtischen Bereich eine große Vereinsamung , die Familien bieten nicht mehr die Hilfestellung wie früher, die sozialen Dienste sind nicht auf geistig beeinträchtigte Menschen zugeschnitten ". Dabei sei das Sachwaltergesetz in seinem Kern stark auf den Willen der betroffenen Person konzentriert - " bei 60.000 Sachwalterschaften wird das aber ein quantitatives Problem ".
Doch Kathrein betont : " Wir müssen umdenken, wie die Rechtsfürsorge gestaltet ist. Wir müssen weg vom Paternalismus und uns bewusster werden, dass das ein Eingriff in die Privatautonomie des Menschen ist. Wir müssen ihn bei seinen Entscheidungen unterstützen. Das ist auch eine Frage , welchen Stellenwert geistig beeinträchtigte Personen im Recht und in der Justiz haben. "
Bei der Fachtagung mit Workshops habe man daher Alternativen diskutiert. Ein Modell wäre die von Sozialarbeitern betreute " UNTERSTÜTZTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG " . In der Praxis heißt das : Es wird eine Konferenz von Menschen einberufen, die der betreffenden Person nahestehen, und gemeinsam eine Entscheidung erarbeitet. Weitere Möglichkeiten : PEERGROUPS mit stärkerer Selbstbestimmung oder das " BETREUTE KONTO " Dabei überwacht ein Computer die Kontobewegungen und gibt bei Unregelmäßigkeiten Alarm. Prinzipiell, sagt Kathrein, sei zu fragen : Wozu braucht man bei Personen, sobald sie im Heim untergebracht sind , überhaupt einen Sachwalter ? "
Soweit der Text aus den SN vollständig und wortgetreu wiedergegeben. Das ergibt nun zusammen mit dem topaktuellen Regierungsprogramm für die XXV. Gesetzgebungsperiode Anlaß genug zu grundlegenden Erwägungen : Wieso erwähnt der zuständige Sektionschef hier im Interview mit keinem einzigen Wort die international absolut verbindliche Vorgabe durch die UN - BRK, die nun schon seit über 5 vollen Jahren vergeblich wartet auf entsprechende Umsetzung im Bereich der bundesrechtlichen Zivilistik ??? Abgesehen von der genauso katastrophalen Missachtung dieser Vorgaben durch die meisten Bundesländer im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe !!! Ist das etwa bei dieser justizinternen Tagung wieder einmal völlig " vergessen " worden ?
Zu fordern ist die möglichst unverzügliche Abschaffung dieses nicht sonderlich einladend klingenden Begriffes der " SACH - WALTER - SCHAFT ", denn dieser Begriff bedeutet nun mal vorrangig das Walten einer mehr oder minder gewaltsamen Person gegenüber einer mehr oder minder wehrlosen Person , die zur Aktenzahl und insgesamt oft überhaupt zur Sache degradiert wird. Wir brauchen wirklich auch ein neues , passendes Wort für die verantwortungsvolle Aufgabe der rechtlichen Fürsorge für unterstützungsbedürftige Personen. Schon einmal gab es eine Regierungsvorlage für ein " Rechtsfürsorgegesetz ", das allerdings später malträtiert worden ist zum " Unterbringungsgesetz ". Was im bundesdeutschen Recht " Betreuer " und im bundesschweizer Recht " Beistand " heißt, könnten wir nun als " UNTERSTÜTZER " neu einführen in das Bundesrecht durch ein " Bundesgesetz über die rechtliche Unterstützung für hilfebedürftige Personen ( Unterstützungsgesetz - UNG) "
Dies würde von vornherein einen völlig anderen Ansatz darstellen und die Privatautonomie jeder betroffenen Person absolut in den Vordergrund stellen. Der " Unterstützerkreis " für eine solche unterstützungsbedürftige Person müßte sich allerdings öffentlich deklarieren und verbindlich eintragen lassen in eine allgemein zugängliche Dokumentation . Dies sollte bloß verwaltungsrechtlich auf dem jeweiligen Gemeindeamt geschehen zur spürbaren Entlastung des Justizapparates.
Jedenfalls wird das im kommenden Jahr zu umfangreichen Debatten quer durch alle Bereiche führen müssen und zu einer konsequenten Neu - Kodifizierung des gesamten Kuratorenrechts . Erwünscht wäre ein völlig selbständiges , kompaktes und leicht lesbares Gesetz, in dem die gesamte grundlegende Materie und die Verfahrensbestimmungen leicht auffindbar unmittelbar nebeneinander liegen, nicht so wie jetzt weitum verstreut im ABGB , im Außerstreitgesetz, in der Notariatsordnung etc. Aber das würde ja bedeuten, das ABGB grundsätzlich in Frage zu stellen nach über 200 Jahren Geltung : alt und neu bunt gemischt, von vielen Sondergesetzen praktisch längst außer Kraft gesetzt in weiten Bereichen oder zumindest konkurriert in bedrohlichem Ausmaße.............
http://oe1.orf.at/artikel/360294
" UMSTRITTENER BOOM BEI SACHWALTERSCHAFTEN " bringt noch ganz andere wichtige Aspekte in die Debatte.
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14650
Auch dieser Beitrag im BIZEPS sollte nun endlich Fortschritt erzwingen !
SCHLUSS MIT " SACH - WALTER - SCHAFT "
SCHLUSS MIT VERSACHWALTIGUNG WEHRLOSER MITMENSCHEN !
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