Montag, 16. Dezember 2013

" DIE LAWINE VON SACHWALTERSCHAFTEN ROLLT WEITER "

" DIE   LAWINE   VON   SACHWALTERSCHAFTEN   ROLLT   WEITER "

Die  " SALZBURGER  NACHRICHTEN "  brachten  am vergangenen Donnerstag, den 12.Dezember 2013  auf der  Seite 25  mit obiger  Schlagzeile  wieder einmal  das Thema   Sachwalterschaftslawine  an die Öffentlichkeit . Redakteur  Ronald  ESCHER  befragte anläßlich einer  Justiztagung in Salzburg  an nicht näher bezeichnetem Orte den  für die  Zivilistik zuständigen Sektionschef im BM für Justiz in Wien,  den Hon. Prof. Dr. Georg  KATHREIN:

" DER   BETROFFENE   MENSCH  MUSS   STÄRKER   INS   ZENTRUM,  WIR   BRAUCHEN   ALTERNATIVEN "  , sagt der Justizexperte Georg  Kathrein im SN - Gespräch

              SALZBURG  ( SN )   Wer in unserer   " Vollkaskogesellschft "  als nicht  " geschäftsfähig " gilt,  verliert seine Autonomie - auch das ist eine Form der Entrechtung.  Denn :  Ist ein Mensch mit einer geistigen Behinderung  oder mit einer psychischen Krankheit  nicht mehr in der Lage,  seine privaten Geschäfte zu besorgen  und gibt es keine Alternativen,  so übernimmt ein vom Gericht bestellter Sachwalter die  Rechtsfürsorge.

             Das Sachwalterrecht aus dem Jahre  1984  ( novelliert  2006 )  löste die Entmündigungsordnung ab  -   aber die Rechtsfürsorge scheint aus der Balance zu geraten.  Derzeit haben 60.000  Menschen einen Sachwalter. 9000  davon sind  Vereinssachwalter,  für die das Justizministerium   jährlich  23 Millionen Euro aufwendet :  die übrigen agieren  ehrenamtlich,  sind Angehörige  oder Notare und Rechtsanwälte,  wobei diese die Aufhebung   der Zwangsverpflichtung fordern,  zumindest  5 Sachwalterschaften  übernehmen zu müssen.  Auch umgekehrt sorgt  die massenhafte Übernahme  von Hunderten  Sachwalterschaften   immer wieder für Kritik.  In den vergangenen 5 Jahren  sind die Sachwalterschaften um 28 Prozent gestiegen.

             Wie ist das zu erklären ? Das fragten die SN am Rande  einer Fachtagung, die am Mittwoch in Salzburg  stattfand, den Leiter der Sektion Zivilrecht  im Justizministerium, Georg  Kathrein.

            " Eine der Hauptursachen ist der verstärkte Druck von Institutionen, die sich absichern wollen.  Wenn es um Sozial - oder Versicherungsleistungen oder um die Frage geht,  wie das Geld im Pflegeheim verwaltet wird, will die  Bürokratie  Sicherheit und meint, diese  durch den Sachwalter zu finden " .   Kathrein glaubt nicht , dass Sachwalter zu schnell  und zu umfangreich bestellt werden.  " Wi haben gerade im städtischen Bereich eine große Vereinsamung , die Familien bieten nicht mehr die Hilfestellung wie früher,  die sozialen Dienste sind nicht  auf geistig beeinträchtigte Menschen  zugeschnitten ".  Dabei sei das Sachwaltergesetz in seinem Kern  stark auf den Willen  der betroffenen Person konzentriert - " bei 60.000 Sachwalterschaften wird das aber ein quantitatives Problem ".

            Doch Kathrein betont :  " Wir müssen umdenken, wie die Rechtsfürsorge gestaltet ist.  Wir müssen weg vom Paternalismus  und uns bewusster werden, dass das ein Eingriff  in die Privatautonomie  des Menschen ist. Wir müssen ihn bei seinen Entscheidungen  unterstützen.  Das ist auch eine Frage , welchen Stellenwert  geistig  beeinträchtigte Personen im Recht und in der Justiz haben. "

           Bei der Fachtagung mit Workshops  habe man daher  Alternativen diskutiert.  Ein Modell wäre die von Sozialarbeitern betreute  " UNTERSTÜTZTE   ENTSCHEIDUNGSFINDUNG " . In der Praxis heißt das : Es wird eine Konferenz von Menschen einberufen,  die der betreffenden Person nahestehen, und gemeinsam eine Entscheidung  erarbeitet.   Weitere Möglichkeiten :  PEERGROUPS   mit stärkerer Selbstbestimmung   oder das  " BETREUTE  KONTO "  Dabei überwacht ein Computer die Kontobewegungen und gibt bei Unregelmäßigkeiten  Alarm.  Prinzipiell, sagt Kathrein, sei zu fragen :  Wozu braucht man  bei Personen,   sobald sie im Heim untergebracht sind ,  überhaupt  einen Sachwalter ? "

         Soweit der Text aus den SN  vollständig und wortgetreu wiedergegeben. Das ergibt nun zusammen  mit dem  topaktuellen Regierungsprogramm für die  XXV. Gesetzgebungsperiode  Anlaß genug zu  grundlegenden   Erwägungen :  Wieso erwähnt der  zuständige  Sektionschef  hier im Interview  mit keinem einzigen Wort die international  absolut verbindliche Vorgabe durch   die  UN - BRK, die nun schon seit über 5 vollen Jahren   vergeblich wartet auf entsprechende Umsetzung  im Bereich der bundesrechtlichen  Zivilistik ???   Abgesehen von der  genauso  katastrophalen Missachtung  dieser Vorgaben durch die meisten Bundesländer im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe !!!   Ist das etwa  bei dieser justizinternen Tagung  wieder einmal völlig  " vergessen "  worden  ?

                Zu fordern ist die  möglichst unverzügliche  Abschaffung dieses  nicht sonderlich einladend klingenden Begriffes der    " SACH  -  WALTER  -   SCHAFT ", denn dieser  Begriff bedeutet nun mal vorrangig   das Walten einer  mehr oder minder gewaltsamen  Person gegenüber einer  mehr oder minder  wehrlosen Person , die zur Aktenzahl  und insgesamt oft überhaupt zur  Sache degradiert wird.  Wir brauchen wirklich auch ein neues , passendes Wort  für die  verantwortungsvolle Aufgabe  der  rechtlichen Fürsorge  für unterstützungsbedürftige Personen. Schon einmal gab es eine Regierungsvorlage für ein  " Rechtsfürsorgegesetz ", das allerdings später malträtiert worden ist zum  " Unterbringungsgesetz ".  Was im bundesdeutschen Recht  " Betreuer "  und im  bundesschweizer Recht  " Beistand "  heißt,  könnten wir nun als  " UNTERSTÜTZER "  neu einführen  in  das Bundesrecht   durch ein  " Bundesgesetz  über die  rechtliche  Unterstützung   für hilfebedürftige Personen  ( Unterstützungsgesetz  -  UNG) "

        Dies  würde von vornherein  einen völlig anderen Ansatz  darstellen  und die Privatautonomie  jeder betroffenen Person absolut in den Vordergrund stellen. Der  " Unterstützerkreis "  für eine solche  unterstützungsbedürftige Person  müßte sich allerdings  öffentlich deklarieren und verbindlich  eintragen lassen in eine allgemein zugängliche  Dokumentation . Dies sollte  bloß verwaltungsrechtlich auf dem jeweiligen Gemeindeamt geschehen  zur spürbaren  Entlastung des Justizapparates. 

          Jedenfalls wird das im  kommenden Jahr zu  umfangreichen  Debatten quer durch alle Bereiche führen müssen  und zu einer  konsequenten   Neu - Kodifizierung des gesamten Kuratorenrechts .  Erwünscht wäre  ein völlig selbständiges , kompaktes und leicht lesbares Gesetz, in dem die gesamte grundlegende Materie und die Verfahrensbestimmungen   leicht auffindbar unmittelbar  nebeneinander liegen, nicht so wie jetzt  weitum verstreut  im ABGB , im Außerstreitgesetz,  in der Notariatsordnung  etc. Aber das würde ja bedeuten,   das ABGB  grundsätzlich in Frage zu stellen  nach über 200 Jahren  Geltung : alt und neu bunt gemischt,  von vielen Sondergesetzen praktisch längst außer Kraft gesetzt in weiten Bereichen oder  zumindest  konkurriert  in bedrohlichem Ausmaße.............

http://oe1.orf.at/artikel/360294 

"  UMSTRITTENER   BOOM  BEI   SACHWALTERSCHAFTEN "  bringt noch ganz andere wichtige Aspekte in die Debatte.

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14650 

Auch dieser Beitrag im  BIZEPS  sollte nun endlich Fortschritt erzwingen !

SCHLUSS   MIT    " SACH  -  WALTER  -  SCHAFT "

SCHLUSS   MIT       VERSACHWALTIGUNG   WEHRLOSER   MITMENSCHEN  !

           

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen