Mittwoch, 29. Januar 2014

VOR GENAU 10 JAHREN : HEIMVERTRAGSGESETZ im NATIONALRAT !

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00202/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/I/I_00377/index.shtml

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2004/PK0033/

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=4897

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2004/PK0034/

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/NRSITZ/NRSITZ_00046/

VOR   GENAU   10   JAHREN   BESCHLOSS   der   NATIONALRAT   das   HEIMVERTRAGSGESETZ 

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2004_I_12

        Vor  genau  10  Jahren, am Donnerstag, den 29. Jänner 2004,  beschloss  der  Nationalrat in Wien mehrheitlich  in der 46. Sitzung der XXII.  Gesetzgebungsperiode   das  für unsere  hier aufgeworfene  Problematik überaus wichtige  Bundesgesetz, mit dem  in durchaus  hochproblematischer  Weise in das  Konsumentenschutzgesetz  diverse  Bestimmungen zum  " Heimvertrag "  ziemlich gewaltsam hineingestopft worden sind . Wer die oben sorgfältig  verlinkten  Dokumente  genauestens  studiert  und tiefgehend analysiert, was seither geschehen ist  insbesondere im  konkreten   ANLASSFALL   WOLFGANG  S., ja der kommt wahrlich aus dem Staunen nicht mehr heraus !

https://www.google.at/?gws_rd=cr&ei=BZXqUsKLPKjU4QT6mIDoAw#filter=0&q=Heimvertragsverweigerung 

           Denn  nach wie vor weigert sich der verantwortliche private  Heimträger  " Lebenshilfe  Salzburg  gGmbH "  strikt,  dem seit 17. Oktober 2003   im   Behindertenheim  Kralgrabenweg  Salzburg - Itzling  " untergebrachten " Bewohner   den  Rechts  -  Status  eines solchen  Konsumenten  nach den  heimvertragsrechtlichen  Bestimmungen  im KSchG  zu  gewähren und ihm einen schriftlichen  Heimvertrag auszufolgen !!!  Vielmehr  wird  dieser  Wolfgang   nach wie vor behandelt wie  ein Maßnahmenhäftling der Justiz , ohne die geringste  Aussicht  jemals aus dieser  " MASSNAHME  "  entlassen zu werden.  Dies alles wird begründet  mit einem bloß  verwaltungsbehördlichen   " BESCHEID "  der Salzburger  Landesregierung ,  der diese  " Maßnahme "  anordnet  oder auch nur  genehmigt wörtlich  " auf  Dauer  des Vorliegens der gesetzlichen  Voraussetzungen " ,  somit grundsätzlich bis zum Lebensende, weil sich am  erethischen  Autismus des Wolfgang wohl nie etwas ändern  wird....................

            Anlaß genug nun, um Resümee  zu ziehen und Zwischenbilanz :

1. Seit  5.12.2011  unterdrückt   die  J U § T I Z  in schwerster   Rechtsverletzung  und Verweigerung der gebotenen Rechtspflege die eingebrachte  KLAGE  auf Herausgabe des Heimvertrags . Ein größerer  Skandal ist nicht mehr vorstellbar !

2.  Die Salzburger  Landesregierung beteiligt sich nach wie vor aktiv an dieser  Rechtsverweigerung, indem sie  die amtsmissbrauchenden Richter  unterstützt  in dieser  Verweigerungshaltung, obwohl die  Verpflichtung  zur  Herausgabe des Heimvertrages ja insbesondere auch die  für alles verantwortliche  Landeregierung trifft !  Nach der neuesten  Judikatur des  OGH in Wien  haftet das jeweilige  Bundesland zu 100 %  für sämtliche  Handlungen , Duldungen  &  Unterlassungen  eines beauftragten privaten Heimträgers im Bereich der landesrechtlichen Behindertenhilfe 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/09/paukenschlag-durch-den-ogh-1-ob-1913-w.html 

3. Klägliches  Totalversagen  auch der staatlich  finanzierten angeblichen  " Bewohnervertretung ",  noch kläglicheres Totalversagen der Volksanwaltschaft, die sich nach wie vor weigert, diese skandalöse  Heimvertragsverweigerung überhaupt aufzugreifen !  Wir warten seit Einbringen unserer Beschwerde pünktlich am  1. Juli 2012  bis heute  vergeblich auf eine entsprechende  " meritorische " Behandlung unseres Beschwerdevorbringens ,  sondern werden immer wieder mit völlig  unzutreffenden  Ausreden  " abgespeist " 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2012/12/schlaft-die-volksanwaltschaft.html 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/schon-2001-absoluter-klartext-durch-die.html 

http://enthinderungsexperte.blogspot.co.at/2013/05/september-2007-va-reflektiert-uber-3.html 

4.  Es  haben sich  sämtliche  eindringlichen  Warnungen  der  Mahner  vom Jänner 2004  bewahrheitet : Das  Aufsplitten des ursprunglichen Entwurfes   für  ein bundeseinheitliches  und  völlig  eigenständiges  "  HEIMRECHTEGESETZ "  in 2  getrennte  Vorlagen und das gewaltsame  Hineinstopfen des  Heimvertrages in das KSchG  haben die aufgeworfenen skandalösen  Probleme bewirkt.  Bleibt nun abzuwarten, ob sich jemand von den Fachgelehrten nun endlich mit der gebotenen Schärfe an die  Kritik heranwagt und  gnadenlos Bilanz zieht  :

5.  Wo  bleibt der seit 2  Jahren überfällige  2. Band   von  HP   ZIERL ' s   "  Heimrecht " , denn da müßte sich  massivste  Kritik finden  bezüglich der aufgeworfenen Probleme  in konsequenter  Fortsetzung seines bisher beispiellosen Aufsatzes  in der FamZ  vom Jänner 2007  ?

http://lasberg.riskommunal.net/system/web/fotogalerie.aspx?bezirkonr=0&detailonr=222250135&menuonr=218586387 

http://shop.prolibris.at/de/Gesundheit-Umweltschutz-Veterinaerrecht/Heimrecht.html

6.  Wo  bleibt  die  schonungslose  Abrechnung  von Spezialist  Michael  GANNER  zum  Thema  " 10  Jahre  MURX  mit  dem  Heimvertragsgesetz "   in der gehobenen  Fachliteratur in konsequenter Fortsetzung seines epochalen Aufsatzes in der iFamZ vom Dezember 2008  ?

http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/mitarbeiter/ganner/

7.    Wo  bleibt  eine  umfassende   Stellungnahme  auch sämtlicher  Konsumentenschutzstellen  über das  Faktum, daß nach wie vor einer erheblichen Anzahl von Schwerbehinderten in den kasernenartig betriebenen Behindertenheimen der  Heimvertrag  überhaupt verweigert wird ?  Wo  bleibt die  große  Goschn von  Großmaul  Jackie  MAIER :

https://www.google.at/?gws_rd=cr&ei=8SHpUsGtHeag4gTxzYGADg#q=kindergef%C3%BChle+heimvertrag 

" DER   HEIMVERTRAG   MUSS   VORGELEGT   WERDEN "

10  JAHRE   HEIMVERTRAGSVERWEIGERUNG   BEDEUTET  :  10  JAHRE   TOTALE  RECHTLOSIGKEIT  !!!

zuletzt  geändert . 31. Jänner  2014

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