Samstag, 6. Juli 2013

BESONDERS BEDEUTSAM : OGH mit GZ 7 Ob 205/12 s AUSGEHVEREINBARUNG !

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20121219_OGH0002_0070OB00205_12S0000_000

KLARSTELLUNG  durch  den  OBERSTEN :  EINVERNEHMLICHE    AUSGEHVEREINBARUNG  bedeutet  keine  FB  im  Sinne von § 3  Heimaufenthaltsgesetz !

           Endlich ist diese längst erwartete Entscheidung des OGH  nun auch in der sogenannten Fachliteratur angekommen  und somit allgemein zugänglich : die neueste Ausgabe der iFamZ Nr. 3  bringt auf S. 151 eine entsprechende Abhandlung  und schon befinden wir uns wieder in medias res : artgerechte  Stallhaltung  gegenüber wehrlosen  Bewohnern seitens der berüchtigten  "LEBENSHILFE  SALZBURG gGmbH"  !!!

            Am Bezirksgericht Salzburg ist somit unter GZ  35 HA 5/12 (Richterin Dr. Eva  STRASSER !) (knapp nach unserem Antrag, der die laufende Nummer 4 bekommen hatte)  der Überprüfungsantrag der Bewohnervertreterin  Mag. N. H. vom  Verein  Vertretungsnetz  registriert worden. Bitte den oben verlinkten Text genau durchlesen und dann  voll durchatmen und gut lauschen : es handelt sich um eine ganz besonders knusprige Sache !

            Wir erfahren also  im Text des OGH, daß der  "Bewohner" (in Wahrheit : Schutzhäftling !)  H.  S. schon seit frühen Jahren  auffällig geworden war, letzlich durch gerichtliche Verurteilung etliche Jahre in der Maßnahmenanstalt  GÖLLERSDORF  zu verbringen hatte und  dann anschließend ab 1.10.1999 von der LHS übernommen worden war unter nicht klar erkennbaren Umständen. Jetzt spielt nämlich eine ganz entscheidende Rolle, ob sich der Betroffene  überhaupt  in einem konsensualen  Heimvertragsverhältnis  nach den zwingenden Vorgaben  des Bundesrechts  gegenüber dem Heimträger befindet.  Oder ob er genauso wie  WOLFGANG S. nur aufgrund einer landesrechtlichen bescheidförmigen Zuweisung = Einweisung  im Wohnheim dauerhaft  "untergebracht" ist.

            Denn die zitierte angeblich völlig freiwillig & einsichtig zustandegekommene  "Ausgehvereinbarung" wäre dann ja ein Teil des  zivilrechtlichen Heimvertrages  und somit auch einer zivilgerichtlichen  Überprüfung zugänglich durch Antrag einer besonderen Vertrauensperson etc.........ODER   es handelt sich  um das Ergebnis  einer sozialarbeiterischen Intervention der Landesregierung Salzburg,  ODER  gibt es möglicherweise  noch eine Bewährungshilfe aus dem Strafrecht und Maßnahmenrecht,  ODER  gibt es  vielleicht  doch auch zusätzlich eine Sachwalterschaft, was leider nicht erwähnt wird im vorliegenden Text .......

           Jedenfalls besonders  bedeutsam der Hinweis auf die polizeiliche Meldung bei unbefugtem  Überschreiten der vereinbarten Ausgehmodalitäten.  Der OGH  sieht darin keine Androhung  einer  polizeilichen Rückholung,  sieht auch keine psychologische Druckausübung , die als  "Freiheitsbeschränkung" im Sinne des HeimAufG aufzufassen wäre !  Was nun sagt die gesamte  Bewohnervertreterschaft  bundesweit zu dieser Auslegung ???

              Grundsätzliche  Leibeigenschaft  &  Sklavenhalterei   in den Behindertenheimen der LHS, garniert mit  zuckerlmäßig verteilten  Freigängen wie im gelockerten Strafvollzug ???

     Wann  endlich kommen verbindliche  öffentlich - rechtliche  Richtlinien  seitens der Landesregierung  &  Landtag  Salzburg  betreffend  die derzeit höchst  fragwürdige Praxis  der Anbindehaltung Hunderter Betroffener in den Lebenshilfeställen ???

http://de.wikipedia.org/wiki/Leibeigenschaft

http://de.wikipedia.org/wiki/Sklaverei

           Schon sehr sehr merkwürdig, daß der OGH  nach wie vor  nicht das geringste Interesse zeigt, die vertragslose  Zwangsunterbringung   volljähriger höchst wehrloser Mitmenschen in den Salzburger Behindertenheimen der angeblichen  "Lebenshilfe"  überhaupt in Frage zu stellen !!! Noch viel schlimmer : diese total pervertierte  "Lebenshilfe"  beruft sich ausdrücklich darauf, daß der OGH in Wien  Leibeigenschaft  &  Sklavenhalterei  wie im Falle des mittlerweile 42- jährigen  WOLFGANG   als  artgerecht  und menschenrechtskonform  betrachtet, weil diese  OLIGOPHRENEN ja  gar keine Menschen, sondern nur Tiere, somit  SACHEN  sind , für die dann die Bestellung eines  SACH  - walters vollauf genügt !!   Ganz auf der Linie wie vor 200 Jahren :

http://bidok.uibk.ac.at/library/schmitten-schwachsinnig.html

LEIBEIGENSCHAFT   &   SKLAVENHALTEREI   DURCH   DIE   LHS

     W I E     L A N G E    N O C H   ?
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