http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/q3at/Jahresbericht%202012.pdf
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2013/PK0534/
VOLKSANWALTSCHAFT KRITISIERT UNPASSENDE UNTERBRINGUNG IM SENIORENPFLEGEHEIM
Auf der Seite 52 des Jahresberichtes 2012 der Volksanwaltschaft findet sich deutliche Kritik an der gar nicht so seltenen Praxis, psychisch niedergedrückte, noch relativ "junge" Mitmenschen in Seniorenpflegeheime zu verbannen und so zu entsorgen im doppelten Sinne : einerseits gelten sie derart als sozialrechtlich ausreichend "untergebracht", andererseits wird den Betroffenen damit ein scheinbar völlig sorgenloses und auch verantwortungsloses Leben ermöglicht.........
" Ein durch die Kommissionstätigkeit belegter Problembereich betrifft die Unterbringung jüngerer, psychisch kranker und/oder mehrfach behinderter Menschen in Geriatriezentren oder Alten - und Pflegewohnheimen. In einem Seniorenwohnheim stieß eine Kommission auf einen 53 - jährigen besachwalterten Mann mit uneingeschränkter Mobilität. Er äußerte gegenüber der Kommission, sein Zimmer kaum zu verlassen und kein Interesse an Kontakten zu haben. Die nach Meinung der Kommission benötigte psychiatrische Nachsorge kann die Einrichtung nicht leisten. Angeregt wurde, dem 53 - Jährigen und seinem Sachwalter andere Möglichkeiten der Versorgung aufzuzeigen, um der menschenrechtlich geforderten Wahlfreiheit bei der Wohnversorgung nachzukommen. In einem weiteren Fall zeigte eine Kommission auf, daß unter 50 - jährige Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf im Geriatriezentrum leben. Auch diese Kommission regte bei der VA an, initiativ zu werden. "
So auch ist es ergangen hier im Markte S. Bezirk Salzburg - Umgebung dem Herrn FERDINAND R., noch keine 55 Jahre alt : nach vielfachen Turbulenzen und mehrfachem Scheitern ist er der "Versachwaltigung" zum Opfer gefallen. Fremde Menschen verwalten seine Angelegenheiten ohne seine Mitwirkung und am zuständigen Bezirksgericht gibt es natürlich dafür einen dicken P - Akt ! "Gnädigerweise" ist er im Seniorenpflegeheim der Heimatgemeinde "untergekommen"..............soweit so gut, Ferdi ist also nicht obdachlos, braucht nicht zu hungern und auch nicht zu frieren im Winter. Aber diesem Ferdinand ist natürlich unendlich fad und langweilig, er zeigt keinerlei Interessen, liest weder Zeitungen noch Bücher , macht keine Reisen, betätigt sich auch sonst an keinerlei Aktivitäten.................
Veranlaßt durch mehrere diesbezügliche Meldungen im www.bizeps.or.at
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12609
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12872
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14000
und zuletzt auch im Jahresbericht der VA ergriff ich dann vor etlichen Wochen die Initiative und sprach ihn erstmals an in der Buswartehütte neben der Feuerwehr in S. Ich erkannte sofort dringenden sozialarbeiterischen und psychotherapeutischen Handlungsbedarf : Ferdi hat vorzeitig total resigniert, ist auch natürlich psychisch schwer verwundet, nachdem ihn die eigene Familie ( Frau und Tochter) fallengelassen hat und er das eigene Haus verlassen mußte !
Und so sieht man also tagtäglich diesen Ferdinand stundenlang wie erstarrt in der Bushütte sitzen, er raucht eine Zigarette nach der anderen mit arg vergilbten Fingern und wirft dann die abgerauchten Stummeln und die Asche demonstrativ auf den Boden der überdachten Wartehütte, was ein schlechtes Vorbild abgibt für die hier auch verkehrenden Fahrschüler und andere Passanten. Aber zum Glück : den Alkohol meidet er völlig, das läßt noch Hoffnung übrig.
Nach etlichen ausführlichen Gesprächen, fast immer an demselben Orte, war klar erkennbar : Ferdinand R. ist vorzeitig am Abstellgeleise gelandet und paßt überhaupt nicht in ein Seniorenpflegeheim mit Bewohnern um die 80 oder 90 Jahre ! Daraufhin angesprochen leugnete er strikt jedwede Änderungsabsicht, er will sich keinerlei neuen Herausforderungen mehr stellen, er hat voll und ganz resigniert.................
Jedoch : in der Zwischenzeit haben seine Bewacher mitbekommen, daß ihr Schützling von einem Sozialarbeiter aufgewiegelt, aufgebracht und "verunsichert" worden ist. Prompt wurde von diesen übereifrigen "Beschützern" die Sprengelärztin alarmiert und dann auch die örtliche Polizei - Inspektion und schon hatte ich vor etlichen Tagen die hohe Ehre eines "Staatsbesuches" in Polizei - Uniform : ich solle gefälligst den armen Kerl in Ruhe lassen, ihm keinerlei Visionen eines sinnvolleren Lebens vorgaukeln, da er doch eh so zufrieden sei und keinerlei Änderungen wünsche , weder bei der Sachwalterschaft noch bei der Unterbringung im SPH inmitten hochbetagter Heimbewohner...........
Was soll ich nun machen : reumütig geloben, diesen Ferdinand R. nie wieder anzusprechen, ihn bedenkenlos seinem Schicksal zu überlassen, der totalen Sinnlosigkeit, der totalen Hoffnungslosigkeit ???
NEIN, sondern dieser Fall wird nun ganz offiziell der Kommission 2 der VA gemeldet mit dem Ersuchen um passende Intervention , denn auch für diesen Ferdinand R. gibt es noch viel bessere Möglichkeiten der Unterbringung und der Betreuung im Sinne von Artikel 19 der BRK
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf
http://volksanwaltschaft.gv.at/menschenrechte/kommissionen/kommission-2-salzburg-und-oberoesterreich
http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2013/PK0534/
Auf der Seite 52 des Jahresberichtes 2012 der Volksanwaltschaft findet sich deutliche Kritik an der gar nicht so seltenen Praxis, psychisch niedergedrückte, noch relativ "junge" Mitmenschen in Seniorenpflegeheime zu verbannen und so zu entsorgen im doppelten Sinne : einerseits gelten sie derart als sozialrechtlich ausreichend "untergebracht", andererseits wird den Betroffenen damit ein scheinbar völlig sorgenloses und auch verantwortungsloses Leben ermöglicht.........
" Ein durch die Kommissionstätigkeit belegter Problembereich betrifft die Unterbringung jüngerer, psychisch kranker und/oder mehrfach behinderter Menschen in Geriatriezentren oder Alten - und Pflegewohnheimen. In einem Seniorenwohnheim stieß eine Kommission auf einen 53 - jährigen besachwalterten Mann mit uneingeschränkter Mobilität. Er äußerte gegenüber der Kommission, sein Zimmer kaum zu verlassen und kein Interesse an Kontakten zu haben. Die nach Meinung der Kommission benötigte psychiatrische Nachsorge kann die Einrichtung nicht leisten. Angeregt wurde, dem 53 - Jährigen und seinem Sachwalter andere Möglichkeiten der Versorgung aufzuzeigen, um der menschenrechtlich geforderten Wahlfreiheit bei der Wohnversorgung nachzukommen. In einem weiteren Fall zeigte eine Kommission auf, daß unter 50 - jährige Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf im Geriatriezentrum leben. Auch diese Kommission regte bei der VA an, initiativ zu werden. "
So auch ist es ergangen hier im Markte S. Bezirk Salzburg - Umgebung dem Herrn FERDINAND R., noch keine 55 Jahre alt : nach vielfachen Turbulenzen und mehrfachem Scheitern ist er der "Versachwaltigung" zum Opfer gefallen. Fremde Menschen verwalten seine Angelegenheiten ohne seine Mitwirkung und am zuständigen Bezirksgericht gibt es natürlich dafür einen dicken P - Akt ! "Gnädigerweise" ist er im Seniorenpflegeheim der Heimatgemeinde "untergekommen"..............soweit so gut, Ferdi ist also nicht obdachlos, braucht nicht zu hungern und auch nicht zu frieren im Winter. Aber diesem Ferdinand ist natürlich unendlich fad und langweilig, er zeigt keinerlei Interessen, liest weder Zeitungen noch Bücher , macht keine Reisen, betätigt sich auch sonst an keinerlei Aktivitäten.................
Veranlaßt durch mehrere diesbezügliche Meldungen im www.bizeps.or.at
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12609
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12872
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14000
und zuletzt auch im Jahresbericht der VA ergriff ich dann vor etlichen Wochen die Initiative und sprach ihn erstmals an in der Buswartehütte neben der Feuerwehr in S. Ich erkannte sofort dringenden sozialarbeiterischen und psychotherapeutischen Handlungsbedarf : Ferdi hat vorzeitig total resigniert, ist auch natürlich psychisch schwer verwundet, nachdem ihn die eigene Familie ( Frau und Tochter) fallengelassen hat und er das eigene Haus verlassen mußte !
Und so sieht man also tagtäglich diesen Ferdinand stundenlang wie erstarrt in der Bushütte sitzen, er raucht eine Zigarette nach der anderen mit arg vergilbten Fingern und wirft dann die abgerauchten Stummeln und die Asche demonstrativ auf den Boden der überdachten Wartehütte, was ein schlechtes Vorbild abgibt für die hier auch verkehrenden Fahrschüler und andere Passanten. Aber zum Glück : den Alkohol meidet er völlig, das läßt noch Hoffnung übrig.
Nach etlichen ausführlichen Gesprächen, fast immer an demselben Orte, war klar erkennbar : Ferdinand R. ist vorzeitig am Abstellgeleise gelandet und paßt überhaupt nicht in ein Seniorenpflegeheim mit Bewohnern um die 80 oder 90 Jahre ! Daraufhin angesprochen leugnete er strikt jedwede Änderungsabsicht, er will sich keinerlei neuen Herausforderungen mehr stellen, er hat voll und ganz resigniert.................
Jedoch : in der Zwischenzeit haben seine Bewacher mitbekommen, daß ihr Schützling von einem Sozialarbeiter aufgewiegelt, aufgebracht und "verunsichert" worden ist. Prompt wurde von diesen übereifrigen "Beschützern" die Sprengelärztin alarmiert und dann auch die örtliche Polizei - Inspektion und schon hatte ich vor etlichen Tagen die hohe Ehre eines "Staatsbesuches" in Polizei - Uniform : ich solle gefälligst den armen Kerl in Ruhe lassen, ihm keinerlei Visionen eines sinnvolleren Lebens vorgaukeln, da er doch eh so zufrieden sei und keinerlei Änderungen wünsche , weder bei der Sachwalterschaft noch bei der Unterbringung im SPH inmitten hochbetagter Heimbewohner...........
Was soll ich nun machen : reumütig geloben, diesen Ferdinand R. nie wieder anzusprechen, ihn bedenkenlos seinem Schicksal zu überlassen, der totalen Sinnlosigkeit, der totalen Hoffnungslosigkeit ???
NEIN, sondern dieser Fall wird nun ganz offiziell der Kommission 2 der VA gemeldet mit dem Ersuchen um passende Intervention , denn auch für diesen Ferdinand R. gibt es noch viel bessere Möglichkeiten der Unterbringung und der Betreuung im Sinne von Artikel 19 der BRK
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf
http://volksanwaltschaft.gv.at/menschenrechte/kommissionen/kommission-2-salzburg-und-oberoesterreich
UNVERZICHTBAR : FREIE WAHL DER WOHNFORM !
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