Donnerstag, 20. Juni 2013

VA KRITISIERT : 53 - JÄHRIGER in das SENIORENPFLEGEHEIM ENTSORGT !

http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/q3at/Jahresbericht%202012.pdf

http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2013/PK0534/

VOLKSANWALTSCHAFT    KRITISIERT    UNPASSENDE   UNTERBRINGUNG   IM   SENIORENPFLEGEHEIM

      Auf der Seite 52  des Jahresberichtes 2012  der Volksanwaltschaft  findet sich deutliche Kritik an der gar nicht so seltenen Praxis, psychisch niedergedrückte, noch relativ "junge"  Mitmenschen in Seniorenpflegeheime zu verbannen  und so zu entsorgen im doppelten Sinne : einerseits gelten sie derart als sozialrechtlich  ausreichend  "untergebracht", andererseits wird den Betroffenen  damit ein scheinbar völlig sorgenloses und auch verantwortungsloses  Leben ermöglicht.........

           " Ein durch die Kommissionstätigkeit belegter Problembereich  betrifft die Unterbringung jüngerer, psychisch kranker und/oder mehrfach behinderter Menschen in  Geriatriezentren oder Alten - und Pflegewohnheimen.  In einem Seniorenwohnheim  stieß eine Kommission auf  einen 53 - jährigen besachwalterten  Mann mit uneingeschränkter Mobilität. Er äußerte gegenüber der Kommission, sein Zimmer kaum zu verlassen und kein Interesse an Kontakten zu haben. Die nach Meinung der Kommission benötigte  psychiatrische Nachsorge kann die Einrichtung nicht leisten. Angeregt wurde, dem 53 - Jährigen und seinem Sachwalter andere Möglichkeiten der Versorgung  aufzuzeigen, um der menschenrechtlich geforderten Wahlfreiheit  bei der Wohnversorgung nachzukommen.  In einem weiteren Fall zeigte eine Kommission auf, daß unter 50 - jährige Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf  im Geriatriezentrum leben.  Auch diese Kommission regte bei der VA an, initiativ zu werden. "

          So auch ist es ergangen hier im Markte S.                 Bezirk Salzburg - Umgebung  dem Herrn  FERDINAND  R., noch keine 55 Jahre alt : nach vielfachen Turbulenzen und mehrfachem Scheitern  ist er der  "Versachwaltigung"  zum Opfer gefallen.  Fremde Menschen verwalten seine Angelegenheiten ohne seine Mitwirkung und am zuständigen Bezirksgericht gibt es natürlich dafür einen dicken P - Akt !  "Gnädigerweise"  ist er im Seniorenpflegeheim der Heimatgemeinde  "untergekommen"..............soweit so gut, Ferdi ist also nicht obdachlos,  braucht nicht zu hungern und auch nicht zu frieren im Winter.  Aber diesem  Ferdinand  ist natürlich unendlich fad und langweilig, er zeigt keinerlei Interessen, liest weder Zeitungen noch Bücher , macht keine Reisen, betätigt sich auch sonst an keinerlei Aktivitäten.................

        Veranlaßt durch mehrere diesbezügliche Meldungen im www.bizeps.or.at

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12609 

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=12872 

 http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14000 

 und zuletzt auch im Jahresbericht der VA  ergriff ich dann vor etlichen Wochen die Initiative  und sprach ihn erstmals an in der Buswartehütte neben der Feuerwehr in S.   Ich erkannte sofort dringenden sozialarbeiterischen und psychotherapeutischen  Handlungsbedarf : Ferdi hat vorzeitig total resigniert, ist auch natürlich psychisch schwer verwundet, nachdem ihn die eigene Familie ( Frau und Tochter)  fallengelassen hat  und er das eigene Haus verlassen mußte !

Und so sieht man also tagtäglich diesen Ferdinand  stundenlang wie erstarrt  in der Bushütte sitzen, er raucht eine Zigarette nach der anderen mit arg vergilbten Fingern und wirft dann die abgerauchten Stummeln und die Asche demonstrativ  auf den Boden der überdachten  Wartehütte, was ein schlechtes Vorbild abgibt für die hier auch verkehrenden Fahrschüler und andere Passanten. Aber zum Glück : den Alkohol meidet er völlig, das läßt noch Hoffnung übrig.

         Nach etlichen ausführlichen Gesprächen, fast immer an demselben Orte, war klar erkennbar :  Ferdinand R. ist vorzeitig am Abstellgeleise gelandet  und paßt überhaupt nicht in ein Seniorenpflegeheim  mit Bewohnern um die 80 oder 90 Jahre !  Daraufhin angesprochen leugnete er strikt jedwede Änderungsabsicht, er will sich keinerlei  neuen Herausforderungen mehr stellen, er hat voll und ganz resigniert.................

            Jedoch : in der Zwischenzeit  haben seine Bewacher  mitbekommen, daß ihr Schützling  von einem  Sozialarbeiter  aufgewiegelt, aufgebracht und  "verunsichert"  worden ist.  Prompt wurde von diesen  übereifrigen  "Beschützern"  die Sprengelärztin alarmiert  und dann auch die örtliche Polizei - Inspektion  und schon hatte ich vor etlichen Tagen  die hohe Ehre eines "Staatsbesuches" in Polizei - Uniform :  ich solle gefälligst den armen Kerl in Ruhe lassen, ihm keinerlei Visionen eines sinnvolleren Lebens vorgaukeln, da er doch eh so zufrieden sei und keinerlei Änderungen wünsche , weder bei der Sachwalterschaft noch bei der Unterbringung im SPH  inmitten hochbetagter Heimbewohner...........

         Was soll ich nun machen : reumütig geloben, diesen Ferdinand R. nie wieder anzusprechen, ihn bedenkenlos seinem Schicksal zu überlassen, der totalen Sinnlosigkeit, der totalen Hoffnungslosigkeit ???
NEIN, sondern dieser Fall wird  nun ganz offiziell der Kommission 2 der VA gemeldet mit dem Ersuchen um  passende Intervention , denn auch für diesen Ferdinand R. gibt es noch viel bessere Möglichkeiten  der Unterbringung und der Betreuung im Sinne von Artikel 19 der BRK

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40102312/NOR40102312.pdf

http://volksanwaltschaft.gv.at/menschenrechte/kommissionen/kommission-2-salzburg-und-oberoesterreich

UNVERZICHTBAR  :    FREIE   WAHL   DER   WOHNFORM  !

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen