Montag, 24. Juni 2013

LASTSCHRIFT & STRAFANTRAG gegen BACHLER Egon !

Laut  öffentlichem   STRAFANTRAG   vom  3. Juni 2013  wirft   die  Staatsanwaltschaft  Linz  dem Ex - SV  Dr. Egon  BACHLER  gemäß § 288  StGB  in  Verbindung  mit  § 28

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093009/NOR40093009.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029570/NOR12029570.pdf

FALSCHE   BEWEISAUSSAGE   als   STRAFBARE   HANDLUNG   gegen  die   RECHTSPFLEGE

       in  mindestens 13  genau dokumentierten Fällen vor  als die nun sichtbar gewordene Spitze eines geradezu gigantischen Eisberges  systematischer  Rechtsbrecherei..............

        " Die StA  LINZ  legt  Dr. Egon Gerhard  BACHLER, geboren am 29.04.1963 in Innsbruck, Österreicher, verheiratet, selbstständiger Psychologe, Ordinationsadresse  5020 Salzburg, Linzergasse 2,   D - 83313  Siegsdorf, Wagnerstr.10a,         ZUR   LAST :

             Dr. Egon  BACHLER   H A B E   in  Salzburg und andernorts als Sachverständiger zur Erstattung forensisch - psychologischer Gutachten  zumindest  einen falschen Befund  erstattet  ( in 13 Fällen !),  weil er die für die Begutachtung erforderlichen Tatsachen  objektiv unrichtig angegeben  habe, indem er

   *  relevante  Akteninhalte willkürlich darstellte und vielfach  keine adäquate Aktenanalyse vornahm.........

   *  Zeitpunkte und Zeitdauer von Informationserhebungen nicht ausreichend darstellte.........

   *  keine einzelfallbezogene hypothesengeleitete  Diagnostik durchführte,  sondern fallunabhängige diagnostische Routinen vollzog.........wobei überdies

    *  nicht erkennbar war, inwieweit die Ergebnisse  der "Verfahren" bzw. "Tests"  oder Explorationen vollständig wiedergegeben wurden oder wonach gegebenenfalls die Auswahl der berichteten Inhalte erfolgte, und aus welchen   Gründen  weggelassen wurde........insbesondere aber

    *  die Durchführung der meisten von ihm benannten diagnostischen  "Verfahren"  nach eigenem Belieben gestaltete  und sich gedanklich nur auf einzelne Aspekte  daraus bezog, obwohl er eine standardisierte  Durchführung und Auswertung suggerierte, da er zum Teil Skalenbereiche  für erhobene Werte benannte....
sodass er jedenfalls keine Kongruenz zwischen eingangs angekündigten und bei der Begutachtung verwendeten psychodiagnostischen Erhebungsmethoden  einhielt........weshalb die daraus resultierenden und für das Gutachten erforderlichen  Untersuchungs - bzw. Testergebnisse in den unten angeführten Gutachten  teils gar nicht, teils verfehlt [ etwa durch Nennung von Prüfverfahren für Kinder in Prozessen, in denen gar keine Kinder zu begutachten waren  oder aber Auflistung aller Verfahren für Kinder  bei Begutachtung erwachsener Personen......]  oder  teils unvollständig  miteilte bzw.  wiedergab [ so etwa betreffend  die "Verfahren"  OPD  (Operationalisierte  Psychodynamische  Diagnostik ),  RAQ  ( Reciprocal  Attachment  Questionaire),  AAI  (Adult  Attachment  Interview),  MEI   (Mannheimer Elterninterview)  und GES - EKB  (Globale Einschätzungsskala der Eltern-Kind-Beziehungen).........] bzw.   fallbezogen nicht erläuterte  (mangelnde Ergebnisdarstellung  findet sich insbesondere beim Fragebogen MMPI - 2  Minnesota Multiphasic Personality Inventory............


          wodurch er die zentralen Qualitätsgebote für psychologische Diagnostik, nämlich die Forderung  nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit der für die gutachterlichen  Schlußfolgerungen erforderlichen Datenermittlung (= Datenbasis), verletzte,  sodaß die methodischen Schritte  bei den Erhebungen und Auswertungen samt Ergebnisdarstellungen ( somit die relevante Daten- und Informationsbasis)  in allen diesen Gutachten  unklar ( im Sinne von nicht transparent und nachvollziehbar......)blieben und daher für den Prozeß der gutachterlichen Urteilsbildung  (also seinen Schlußfolgerungen)

N I C H T   V E R W E R T B A R    W A R E N

       und  zwar.".......es folgen  genaue Darlegungen  der 13  überprüften  Gutachten !

    Und wir  übersetzen nun den üblichen staatsanwaltschaftlichen   Conjunctivus  accusans , der seinen  zögerlichen Ausdruck findet im  Duktus   "  E R  H A B E "  in den  vollständig überzeugten   Indicativus  accusans " E R  H A T "  .   Denn das wissen wir ganz  genau : dieser  Dr. Egon  Bachler   

           H A T      U N Z W E I F E L H A FT 

jahrelang  die  RICHTER   IRREGEFÜHRT  !


1 Kommentar:

  1. Gutachten gehören abgeschafft und nicht Gutachter aufgehängt.

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