Laut öffentlichem STRAFANTRAG vom 3. Juni 2013 wirft die Staatsanwaltschaft Linz dem Ex - SV Dr. Egon BACHLER gemäß § 288 StGB in Verbindung mit § 28
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093009/NOR40093009.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029570/NOR12029570.pdf
FALSCHE BEWEISAUSSAGE als STRAFBARE HANDLUNG gegen die RECHTSPFLEGE
in mindestens 13 genau dokumentierten Fällen vor als die nun sichtbar gewordene Spitze eines geradezu gigantischen Eisberges systematischer Rechtsbrecherei..............
" Die StA LINZ legt Dr. Egon Gerhard BACHLER, geboren am 29.04.1963 in Innsbruck, Österreicher, verheiratet, selbstständiger Psychologe, Ordinationsadresse 5020 Salzburg, Linzergasse 2, D - 83313 Siegsdorf, Wagnerstr.10a, ZUR LAST :
Dr. Egon BACHLER H A B E in Salzburg und andernorts als Sachverständiger zur Erstattung forensisch - psychologischer Gutachten zumindest einen falschen Befund erstattet ( in 13 Fällen !), weil er die für die Begutachtung erforderlichen Tatsachen objektiv unrichtig angegeben habe, indem er
* relevante Akteninhalte willkürlich darstellte und vielfach keine adäquate Aktenanalyse vornahm.........
* Zeitpunkte und Zeitdauer von Informationserhebungen nicht ausreichend darstellte.........
* keine einzelfallbezogene hypothesengeleitete Diagnostik durchführte, sondern fallunabhängige diagnostische Routinen vollzog.........wobei überdies
* nicht erkennbar war, inwieweit die Ergebnisse der "Verfahren" bzw. "Tests" oder Explorationen vollständig wiedergegeben wurden oder wonach gegebenenfalls die Auswahl der berichteten Inhalte erfolgte, und aus welchen Gründen weggelassen wurde........insbesondere aber
* die Durchführung der meisten von ihm benannten diagnostischen "Verfahren" nach eigenem Belieben gestaltete und sich gedanklich nur auf einzelne Aspekte daraus bezog, obwohl er eine standardisierte Durchführung und Auswertung suggerierte, da er zum Teil Skalenbereiche für erhobene Werte benannte....
sodass er jedenfalls keine Kongruenz zwischen eingangs angekündigten und bei der Begutachtung verwendeten psychodiagnostischen Erhebungsmethoden einhielt........weshalb die daraus resultierenden und für das Gutachten erforderlichen Untersuchungs - bzw. Testergebnisse in den unten angeführten Gutachten teils gar nicht, teils verfehlt [ etwa durch Nennung von Prüfverfahren für Kinder in Prozessen, in denen gar keine Kinder zu begutachten waren oder aber Auflistung aller Verfahren für Kinder bei Begutachtung erwachsener Personen......] oder teils unvollständig miteilte bzw. wiedergab [ so etwa betreffend die "Verfahren" OPD (Operationalisierte Psychodynamische Diagnostik ), RAQ ( Reciprocal Attachment Questionaire), AAI (Adult Attachment Interview), MEI (Mannheimer Elterninterview) und GES - EKB (Globale Einschätzungsskala der Eltern-Kind-Beziehungen).........] bzw. fallbezogen nicht erläuterte (mangelnde Ergebnisdarstellung findet sich insbesondere beim Fragebogen MMPI - 2 Minnesota Multiphasic Personality Inventory............
wodurch er die zentralen Qualitätsgebote für psychologische Diagnostik, nämlich die Forderung nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit der für die gutachterlichen Schlußfolgerungen erforderlichen Datenermittlung (= Datenbasis), verletzte, sodaß die methodischen Schritte bei den Erhebungen und Auswertungen samt Ergebnisdarstellungen ( somit die relevante Daten- und Informationsbasis) in allen diesen Gutachten unklar ( im Sinne von nicht transparent und nachvollziehbar......)blieben und daher für den Prozeß der gutachterlichen Urteilsbildung (also seinen Schlußfolgerungen)
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093009/NOR40093009.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR12029570/NOR12029570.pdf
FALSCHE BEWEISAUSSAGE als STRAFBARE HANDLUNG gegen die RECHTSPFLEGE
in mindestens 13 genau dokumentierten Fällen vor als die nun sichtbar gewordene Spitze eines geradezu gigantischen Eisberges systematischer Rechtsbrecherei..............
" Die StA LINZ legt Dr. Egon Gerhard BACHLER, geboren am 29.04.1963 in Innsbruck, Österreicher, verheiratet, selbstständiger Psychologe, Ordinationsadresse 5020 Salzburg, Linzergasse 2, D - 83313 Siegsdorf, Wagnerstr.10a, ZUR LAST :
Dr. Egon BACHLER H A B E in Salzburg und andernorts als Sachverständiger zur Erstattung forensisch - psychologischer Gutachten zumindest einen falschen Befund erstattet ( in 13 Fällen !), weil er die für die Begutachtung erforderlichen Tatsachen objektiv unrichtig angegeben habe, indem er
* relevante Akteninhalte willkürlich darstellte und vielfach keine adäquate Aktenanalyse vornahm.........
* Zeitpunkte und Zeitdauer von Informationserhebungen nicht ausreichend darstellte.........
* keine einzelfallbezogene hypothesengeleitete Diagnostik durchführte, sondern fallunabhängige diagnostische Routinen vollzog.........wobei überdies
* nicht erkennbar war, inwieweit die Ergebnisse der "Verfahren" bzw. "Tests" oder Explorationen vollständig wiedergegeben wurden oder wonach gegebenenfalls die Auswahl der berichteten Inhalte erfolgte, und aus welchen Gründen weggelassen wurde........insbesondere aber
* die Durchführung der meisten von ihm benannten diagnostischen "Verfahren" nach eigenem Belieben gestaltete und sich gedanklich nur auf einzelne Aspekte daraus bezog, obwohl er eine standardisierte Durchführung und Auswertung suggerierte, da er zum Teil Skalenbereiche für erhobene Werte benannte....
sodass er jedenfalls keine Kongruenz zwischen eingangs angekündigten und bei der Begutachtung verwendeten psychodiagnostischen Erhebungsmethoden einhielt........weshalb die daraus resultierenden und für das Gutachten erforderlichen Untersuchungs - bzw. Testergebnisse in den unten angeführten Gutachten teils gar nicht, teils verfehlt [ etwa durch Nennung von Prüfverfahren für Kinder in Prozessen, in denen gar keine Kinder zu begutachten waren oder aber Auflistung aller Verfahren für Kinder bei Begutachtung erwachsener Personen......] oder teils unvollständig miteilte bzw. wiedergab [ so etwa betreffend die "Verfahren" OPD (Operationalisierte Psychodynamische Diagnostik ), RAQ ( Reciprocal Attachment Questionaire), AAI (Adult Attachment Interview), MEI (Mannheimer Elterninterview) und GES - EKB (Globale Einschätzungsskala der Eltern-Kind-Beziehungen).........] bzw. fallbezogen nicht erläuterte (mangelnde Ergebnisdarstellung findet sich insbesondere beim Fragebogen MMPI - 2 Minnesota Multiphasic Personality Inventory............
wodurch er die zentralen Qualitätsgebote für psychologische Diagnostik, nämlich die Forderung nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit der für die gutachterlichen Schlußfolgerungen erforderlichen Datenermittlung (= Datenbasis), verletzte, sodaß die methodischen Schritte bei den Erhebungen und Auswertungen samt Ergebnisdarstellungen ( somit die relevante Daten- und Informationsbasis) in allen diesen Gutachten unklar ( im Sinne von nicht transparent und nachvollziehbar......)blieben und daher für den Prozeß der gutachterlichen Urteilsbildung (also seinen Schlußfolgerungen)
N I C H T V E R W E R T B A R W A R E N
und zwar.".......es folgen genaue Darlegungen der 13 überprüften Gutachten !
Und wir übersetzen nun den üblichen staatsanwaltschaftlichen Conjunctivus accusans , der seinen zögerlichen Ausdruck findet im Duktus " E R H A B E " in den vollständig überzeugten Indicativus accusans " E R H A T " . Denn das wissen wir ganz genau : dieser Dr. Egon Bachler
H A T U N Z W E I F E L H A FT
jahrelang die RICHTER IRREGEFÜHRT !
Gutachten gehören abgeschafft und nicht Gutachter aufgehängt.
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