Mittwoch, 19. Juni 2013

" LEBENS - LANG " IST WIRKLICH ZU LANG !

"DIE   HOFFNUNG  AUF  EIN  MESSBARES   STRAFENDE   SOLLTE   AUS   PSYCHOLOGISCHEN   GRÜNDEN   NIEMANDEM   GENOMMEN    WERDEN "

              Die  " SALZBURGER  NACHRICHTEN "  brachten gestern, Dienstag 18.6.2013 auf der S. 16 in der wöchentlichen Folge des  "Staatsbürgers" mit den oben widergegebenen Titeln folgenden bemerkenswerten Beitrag  von  Hon. Prof. Dr. Janko  FERK, Alpen - Adria - Universität  Klagenfurt :

       " Fragen des Strafrechts, im Besonderen solche der Strafhöhe, sollten nicht in Vorwahl- oder Wahlkampfzeiten  erörtert und noch viel weniger beantwortet werden. Sie sind dafür viel zu diffizil und gesellschaftsrelevant, vor allem zu schwierig, weshalb es richtig war, die beginnende Debatte über die Frage  "Lebenslange Haft oder nicht ?" einzudämmen.

         Über Sinn und Unsinn von Strafen werden immer wieder Debatten geführt, sei es mit der Forderung nach einer Verschärfung bei Sexualdelikten oder der Suche nach angemessenen Strafen  für steuerlich gebildete  Steuersünder. Der Nationalrat hat kürzlich ein verschärftes Sexualstrafrecht beschlossen.

          Am Anfang jeder Diskussion  müßte die Frage stehen, was die eigentliche Aufgabe der Strafe im Rechtsstaat , zumal im aufgeklärten, eigentlich ist.  Die Resultate der Auseinandersetzung  wären dann empathischer, humaner und vernünftiger. Ich rede damit keineswegs der Abschaffung  einer angemessenen, vielleicht sogar gerechten Strafe  das Wort. Im Gegenteil, das Strafrecht hat in unserer Gesellschaft  eine Funktion, nämlich eine relevante, da eine Gesellschaft ohne Strafe unzweifelhaft keinen Bestand haben könnte.

        Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen ebenso zweifelsfrei, daß ein zu rigoroses Strafen  nicht etwa Verbrechen verhindert, sondern zu einer allgemeinen Brutalisierung führt.  Gesellschaft und Strafe , das lehrt die Forschung ebenso, bedingen und formen einander , weshalb ich mir das Postulat der schuldangemessenen Strafe  des österreichischen Strafgesetzbuches lobe. Dieses Gesetzeswerk normiert klipp & klar  als einen der leitenden rechtsstaatlichen Grundsätze, daß ein Täter für seine Schuld bestraft und nicht Rache geübt werden soll.  Es geht nicht um das Bedürfnis  nach Vergeltung, sondern die Forderung  nach Prävention.

       Ein weiterer wesentlicher Gedanke ist die Resozialisierung des Täters oder der Täterin.  In diesem Sinn finde ich die momentane Diskussion  über die lebenslange Freiheitsstrafe inhaltlich, nicht aber terminlich, berechtigt.  Ich bin überzeugt, daß man auch denjenigen, die im strafrechtlichen Sinn  schwerste Schuld auf sich geladen haben, die Hoffnung auf ein messbares  Strafende aus psychologischen Gründen  nicht nehmen sollte.  Ungefähr nach dem Motto : Fünfundzwanzig, allenfalls dreißig Jahre  (statt lebenslang) sind genug.

         Dabei darf nicht übersehen werden, daß es für Täter, die der Gesellschaft  und damit ihren Mitmenschen  lebenslang gefährlich sein können, ein anderes wirksames Rechtsinstitut  gibt und zwar die  UNTERBRINGUNG  in einer Anstalt  für geistig abnorme Rechtsbrecher ohne zeitliche Begrenzung.

          Unseren Staat bilden in Fragen der gesellschaftlichen Weiterentwicklung aufklärungsfähige Frauen und Männer,  weshalb man annehmen kann, daß man die lebenslange Freiheitsstrafe  derart evolutionieren kann, wie dies vor Jahrzehnten mit der Todesstrafe geschehen ist, die in eine lebenslange umgeformt wurde.

          Eine konsequente Rechtsentwicklung in Richtung der Abschaffung  lebenslänglicher Freiheitsstrafen könnte allenfalls westliche  Capital - Punishment - Demokratien,  beispielsweise die Vereingten Staaten von Amerika, dazu veranlassen, über die Sistierung, wenn schon nicht völlige Abschaffung der Todesstrafe, der Tötung eines Menschen als gesetzlich vorgesehene Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde, nachzudenken.  Menschenfreundinnen und  - freunde sollten heute allzu schwere Bestrafungen infrage stellen, zumal beim Rechtsschutz, der Verbrechensbekämpfung  und nachhaltigen Humanisierung  Sühnegedanken  keine Rolle spielen (dürfen). Verbrechen wirksam abschrecken kann, wie schon der Strafrechtstheoretiker Cesare  BECCARIA   meinte, nur ein vorbildlicher Rechtsstaat. "

         Soweit  die Gedanken  eines Richters und auch Rechtsgelehrten  betreffend das gerichtliche  Strafrecht, eine von vielen Meinungen, nicht sonderlich aufregend  und höchstwahrscheinlich auch ohne unmittelbare Auswirkungen.....................

           Aber : ob dieser Richter & Rechtsgelehrte auch weiß, daß  von den ca. 13.000 Mitmenschen, die laut amtlicher Feststellung im NAP  INKLUSION  des Bundes in   Behinderten - Heimen  vollstationär   "UNTERGEBRACHT " sind,  sicherlich mehr als die Hälfte  das STRAFZIEL  " LEBENSLÄNGLICH "  um den Hals hängen hat ???   Weil sie angeblich  lebenslänglich sich selbst und auch andere gefährden wegen ihrer intellektuellen und mentalen Defizite ! ? Weil es angeblich keine andere Möglichkeit gibt, das vorliegende Problem  menschenrechtskonform zu lösen ! ?   Nochmals : ist das diesem Richter & Rechtsgelehrten überhaupt bekannt, daß es hierzulande eine Praxis  der "Fürsorgerischen  Unterbringung" volljähriger Personen in Heimen gibt, die allen internationalen & nationalen Prinzipien widerspricht  ! ?

            Das Land Salzburg  als Auftraggeber, zugleich als Aufsichtsbehörde,  verantwortet im konkreten Anlaßfall des  WOLFGANG S. eine solche  bescheidförmige  "fürsorgerische Unterbringung"  nach Schweizer Vorbild , jedoch ohne auch nur den geringsten Rechtsschutz und eigenartigerweise  lassen sich sämtliche  berufenen Bundesorgane  die Augen verbinden, die Ohren verstopfen, die Nase zukleben, das Herz versteinern................und schon ist das ganze Problem hinweggehübscht !

https://www.google.com/#biw=1152&bih=690&sclient=psy-ab&q=rosch+f%C3%BCrsorgerische+unterbringung&oq=rosch+f%C3%BC&gs_l=hp.1.0.35i39j0i8i30l3.5788.8358.0.11864.8.8.0.0.0.0.365.1342.0j7j0j1.8.0...0.0...1c.1.17.psy-ab.v6z6ffXQX0U&pbx=1&bav=on.2,or.r_cp.r_qf.&bvm=bv.48175248,d.Yms&fp=46a9613f8174572e

LEBENS  -  LANG   IST   WIRKLICH   ZU   LANG  !    AUCH   LEBENSLANGE    HASCHERLHAFT   IM    LEBENSHILFESTALL !

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen